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Bußgeldbescheid ohne Beweis für die Fahrereigenschaft

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid ohne Beweis für die Fahrereigenschaft
By Greatblackbird (213.6.68.123) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:14:

Da sich der Ursprungsthread schonmal wieder im Archiv befindet, muß ich wieder einen neuen beginnen....

Also, soeben habe ich von einem meiner Nachbarn erfahren, daß schon vor etwas längerer Zeit mit einem Foto hausiert wurde. Man war sich aber nicht sicher, mich auf dem Foto erkennen zu können. Ist doch toll, oder? Wenn ich es doch gewesen wäre, hätte man mich glatt verpetzt, nur weil ein grünes Männchen einschüchternd an der Türe klingelt....

Irgendwo habe ich mal gehört, daß dieses Vorgehen auch nicht ganz rechtens ist, da Eingriff in die Privatsphäre o.ä. Immerhin wußte der Nachbar ja, daß es um mich ging. Kennt sich damit jemand aus?

Weiterhin ist doch das ein Beweis, daß der Bußgeldbescheid ohne Beweis für die Fahrereigenschaft erlassen wurde und bestärt mich weiterhin, den Leutchen mal einen Schuß vor den Bug zu verpassen. Aber wie stellt man das an?

By 1 (80.128.228.222) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 09:16:

GB
ich denke die Einstellung des OWI-Verfahrens ist hier durchaus denkbar.Damit geben sich die meisten Menschen zufrieden.

Ein Verfahrensfehler und die Verletzung Deiner
Privatsphäre gegen die ermittelnden Beamten oder
gegen die Behörde durchzukriegen?
Ich glaube da brauchst Du nicht nur viel Glück sodern vor allem einen exzellenten Anwalt der ausserdem noch eine besondere Eigenschaft besitzt.
Er muss zaubern können!

Ich denke die Chancen einen von der Behörde dranzukriegen sind gleich null.

By Greatblackbird (80.134.31.236) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 14:03:

@1

ich denke die Einstellung des OWI-Verfahrens ist hier durchaus denkbar

Das halte ich auch für möglich, ich weiß aber nicht, ob noch einer der anderen Nachbarn eine andere Aussage gemacht hat.

Ein Verfahrensfehler und die Verletzung Deiner Privatsphäre gegen die ermittelnden Beamten oder gegen die Behörde durchzukriegen?

Ja genau. Weiterhin möchte ich gegen das unzulässige erlassen des Bußgeldbescheides vorgehen.

Jetzt werden einige den Finger heben "Und das wegen 6 km/h????"

Es geht hier nicht um die Höhe bzw. Bewertung einer OWI, sondern ganz einfach darum, hier Erfahrungen zu sammeln und diese natürlich auch weiterzugeben! Jeder hat eben so seine Hobbies :)

Also, an wen wendet man sich bei solchen Sachen? Amtsleiter? Oberpolizeileiter? Und wie? Dienstaufsichtsbeschwerde? Bequemlichkeitsbeschwerde? Irgendwas muß es doch geben!

By 1 (80.128.225.104) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 14:41:

Zuständig für die Beschwerde ist der Chef der Behörde, würde ich meinen.
Also wenn der BG von einem RP ausgestellt wurde der Regierungspräsident.
Nur mit der Beschwerdeführung fällt es denen wahrscheinlich leichter Dich zu identifizieren.
Das kann Risiken mit sich bringen.

Wichtig ist auch die exakte Formulierung der Beschwerde, da muss ja ein Verstoss gegen geltendes Recht angeprangert werden.
Ich bin leider kein Jurist,würde deswegen dafür
einen beauftragen.

Bin aber schon mal gespannt was die Juristen hier im Forum für Ideen haben,Deine Motivation verstehe ich gut!

By Greatblackbird (62.104.223.30) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 19:39:

@1

Nur mit der Beschwerdeführung fällt es denen wahrscheinlich leichter Dich zu identifizieren.

Weswegen soll man mich denn identifizieren? Gefahren ist doch definitiv jemand anderes, das beweist das Foto. Deshalb ja die Beschwerde gegen den Erlaß des BG.

Wichtig ist auch die exakte Formulierung der Beschwerde, da muss ja ein Verstoss gegen geltendes Recht angeprangert werden.

Kein Problem, es entspricht dem geltenden Recht, daß ein Bußgeldbescheid nicht erlassen werden darf, wenn dem Betroffenen die Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen wurde. Es ist jetzt weiterhin die Frage, an wen die Beschwerde gerichtet werden muß und wie der Dienstweg aussieht.

Ich bin leider kein Jurist,würde deswegen dafür einen beauftragen.

Naja, das halte ich nicht für notwendig. Zudem kostet der ja auch wieder Geld, und was der schreibt, kriege ich auch hin, denke ich.

Bin aber schon mal gespannt was die Juristen hier im Forum für Ideen haben

Naja, ohne jetzt jemanden zu nahe treten zu wollen, hatte ich mir im Ursprungsthread schon mehr Argumente von den Juristen hier im Forum erhofft. Das Thema scheint aber wohl noch nicht genügend Interesse geweckt zu haben.

Deine Motivation verstehe ich gut!

Danke. Ich hoffe, andere sehen das auch so.

By 1 (213.7.211.58) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 20:43:

Mensch!

Alberto,Ghostrider,Alfa,Farendil,Daniel

sagt doch endlich mal was!

By Luise (62.226.74.1) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 14:51:

@GB
mich interessiert der Vorgang auch, wie ich schon mal Angefragt habe. (http://www.radarforum.de/messages/3/3.html) Habe aber keine tollen Hilfen dazu erhalten.

Ich glaube auch nicht an eine Rechtmäßigkeit eines BG, wenn eindeutig nicht, oder gegen den falschen ermittelt wurde.

Die übliche Wiedereinsetzung ist mir zwar klar, es muss aber auch anders gehen, so wie du es vermutest.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 22:49:

@Luise

Kannst Du den Thread nochmal verlinken oder schreiben, wie er heißt? Irgendwie lande ich nicht da, wo ich hinwill.

By Luise (62.156.34.233) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 11:24:

Ja mein Link war doch zu "Allgemein". Jetzt sollte er stimmen.

Allgemein Anhörungsbogen

By farendil (217.85.224.209) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 11:57:

@luise:
1: brauchst du nicht in nem neuen thread schreiben.
2: gab es die antwort schon!

By Alberto (212.185.252.139) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:43:

Ich verstehe im Moment den Zusammenhang nicht so ganz...

Da ermitteln die "Grünen" bei den Nachbarn.... schön und gut.

Nur - was ist denn das ergebnis?

Seid ihr noch im "Anhörungsverfahren"?

Wenn ihr jedoch schon einen BuGeBe erhalten habt, dann..... habt ihr rechtzeitig Einspruch eingelegt? Wenn nicht - dann ist alles gegessen! Gleichgültig, ob jemand schuld ist oder nicht.

Eine Rechtsbeschwerde hilft da auch nicht.Oder - aber nur mit größter Mühe! Meistens: Erfolglos.

Also.... was genau ist das Problem?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 22:30:

@Alberto

Seid ihr noch im "Anhörungsverfahren"?

Nein. Genau das ist ja das merkwürdige. Der BG wurde erlassen, ich habe sie vertröstet und dann sind sie wahrscheinlich erst aufgewacht und meinten, vielleicht jetzt doch mal Ermittlungen einzuleiten.

Wenn ihr jedoch schon einen BuGeBe erhalten habt, dann..... habt ihr rechtzeitig Einspruch eingelegt?

Ja, Einspruch wurde rechtzeitig eingelegt.

Wenn nicht - dann ist alles gegessen! Gleichgültig, ob jemand schuld ist oder nicht.

Auch klar.

Also.... was genau ist das Problem?

Ein Problem gibt es nicht so richtig. Die Trümpfe liegen eigentlich bei mir. Aber ich poste es gern noch ein weiteres Mal:

Es wurde hier ein Bußgeldbescheid erlassen, ohne daß ausreichend gegen den tatsächlichen Fahrer ermittelt wurde. Das ist unzulässig und ich suche nach einem Verfahren, wie man der Behörde bzw. dem Sachbearbeiter hier mal einen "verpassen" kann. Leider habe ich bisher keine weiterhelfenden Antworten erhalten. Genaueres steht im Ausgangsthread.

Weiterhin wurde hier ein Foto herumgezeigt, auf dem ich

1. nicht zu erkennen bin und
2. wurde Dritten in Bezug auf dieses Foto Einzelheiten zur Sache bekannt gegeben, die sie nichts angehen und in diesem Zusammenhang wurde mein Name genannt.

Soweit ich weiß, ist auch dieses Vorgehen unzulässig, ich weiß aber nicht, welche Gesetze hier verletzt wurden (Datenschutzgesetz?). Auch hierzu gab es noch keine Antworten.

By Alberto (212.185.252.131) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 13:14:

Ach so - jetzt glaube ich, hab ich es verstanden!

Du hast keinerlei Angst, daß dieses verfahren ohnedies gegen dich eingestellt wird, richtig?

Aber - du willst ihnen wegen der ungewöhnlichen Ermittlerei, die vermutlich nicht rechtens ist, - zusätzlich eins draufgeben, ja?
Wenn es so ist, - dann ist ja alles klar.

Berichte mal, wie es ausgegangen ist.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 18:48:

@Alberto

Du hast keinerlei Angst, daß dieses verfahren ohnedies gegen dich eingestellt wird, richtig?

Nö, ich denke sogar, daß es so kommen wird.

Aber - du willst ihnen wegen der ungewöhnlichen Ermittlerei, die vermutlich nicht rechtens ist, - zusätzlich eins draufgeben, ja?

Genau.

Berichte mal, wie es ausgegangen ist.

Schade, kannst mir also auch keine Tips geben....:( Aber ich werde davon berichten, wenn ich doch irgendwann mal erfahren sollte, wie man das angeht.

By 1 (212.184.152.226) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 19:30:

schreib deine beschwerde, kostet ja nichts und macht denen arbeit...

By Greatblackbird (172.179.20.23) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 12:45:

@alle

Es geht weiter: Die Behörde hat die nächste verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet. Ich hatte eben ein Schreiben in der Post, daß der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten wird und die Akte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird.

Im Prinzip habe ich doch hier die Verjährungsmethode so durchgezogen, wie sie im Forum immer beschrieben wird.
Warum wird denn immer gesagt, daß es nicht bis zur Hauptverhandlung kommen muß? Ich bin mir sehr sicher, daß ein Abgleich mit dem Einwohnermelderegister nicht durchgeführt wurde, was doch die einfachste und kostengünstigste Methode gewesen wäre. Die Beweise stützen sich hier sehr wahrscheinlich nur auf die Aussagen der Nachbarn.

Besteht die Möglichkeit, die Person, die mich erkannt haben will, auf Antrag beim Gericht als Zeugen zu laden, ohne daß deren Personalien bekannt sind? Z.B.: Es wird beantragt, die Person, die den Betroffenen auf einem Foto erkannt haben will, als Zeugen zu laden. Die Personalien sind über die entsprechende Polizeidienststelle zu beziehen, sofern sie aus der Akte nicht hervorgehen.

Hintergrund dieser Aktion wäre, die Nachbarschaft für die Zukunft zu sensibilisieren, damit man sich genau überlegt, was man aussagt.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 11:38:

Hallo Leute!

Heute habe ich die Ladung zur Hauptverhandlung bekommen. Was wir hier häufig diskutiert haben, aber so unsere Zweifel hatten, kann ich heute bestätigen: Die Ladung wurde definitiv per Postzustellungsurkunde zugestellt. Aber: Ich war gerade nicht in der Lage zur Tür zu gehen, als es 1 x klingelte! Etwa eine halbe Stunde später öffnete ich den Briefkasten und siehe da, anstatt einer Benachrichtigungskarte fand ich den blauen Brief.

Vermerkt ist, daß das Schriftstück zugestellt (nicht niedergelegt) wurde mit Unterschrift des/der Beamten/Beamtin.

Frage: hat sich bei der Post irgendetwas bei den Zustellbedingungen geändert? Reicht es aus, wenn die zustellende Person weiß, daß ich da wohne und ist es nicht mehr notwendig, sich zu vergewissern, ob die angeschriebene Person das Schreiben auch wirklich erhält?

By Greatblackbird (213.7.196.32) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 19:07:

Tja, anscheinend ist das Interesse an dem Thread etwas geschwunden oder es kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen. Aber egal, dann nutze ich ihn eben, um den Verfahrensverlauf zu kommentieren.

Im Antwortschreiben zur Ladung hatte ist geschrieben, daß ich das Fahrzeug nicht geführt habe und hatte eine vergrößerte Farbkopie meines Personalausweises beigefügt. Außerdem habe ich auf das unzulässige Erlassen des Bußgeldbescheides und die unzulässige Fahrerermittlungsmethode hingewiesen. Zudem habe ich einem Verfahren ohne Hauptverhandlung widersprochen.

Heute hatte ich das Antwortschreiben in der Post. Ich muß geloben, hier habe ich ein sehr kooperatives Amtsgericht erwischt. In dem Schreiben wird erläutert, daß mein Persönliches Erscheinen zwecks Fahrereigenschaftsfeststellung weiterhin erforderlich ist und daß sich ein Ausweisfoto bereits in der Ermittlungsakte befindet, dieses aber aufgrund des Alters von mindestens 4 Jahren keinen eindeutigen Schluß zuläßt. Es wird zur eventuellen Vermeidung eines Termins die Übersendung eines aktuellen Fotos empfohlen. Dieses werde ich jetzt erstmal hinschicken.

By bxk (195.243.22.35) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 08:10:

Moin

die Zustellbedingungen haben sich seit dem 01.07.2002 geändert. Schreiben mit Postzustellurkunde werden nun in den Briefkasten geworfen und nicht mehr beim Postamt zur Abholung hinterlegt.

Die Abgabe von der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft unterbricht übrigens nicht die Verfolgungsverjährung. Erst die Vorlage vor dem Richter.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 08:33:

So wie ich mal von unserer örtlichen Post-Tusse informiert wurde, gibt es Einwurfeinschreiben und Vorlageeinschreiben.
Einwurfeinschreiben werden in den Postkasten des Empfängers gesteckt und dies vom Postboten per Unterschrift bestätigt. Das Dokument ist damit in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt und gilt damit als zugestellt. Beim Vorlageeinschreiben muss ein Postbevollmächtigter des Empfängers unterschreiben. Man hat dann den Beweis, zu welcher Zeit der Empfänger Kenntnis vom Schreiben hatte. Im Zusammenhang mit der sog. Juistischen Sekunde kann es wichtig sein, wenn man nachweisen kann, dass der Empfänger das Schreiben A früher als Schreiben B bekommen hat.

By Greatblackbird (213.7.140.126) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 18:16:

@alfa

Einwurfeinschreiben werden in den Postkasten des Empfängers gesteckt

Ja, richtig. Das ist dann aber kein blauer Brief mit dem Aufdruck Vereinfachte Zustellung - Anbei ein Vordruck zur Zustellungsurkunde. Ich habe die Ladung in derselben Zustellungsform wie den Bußgeldbescheid erhalten, nur daß er eben direkt im Briefkasten lag mit dem Vermerk "Zugestellt am xx.xx.xx" und der Unterschrift zustellenden Person.

Beim Vorlageeinschreiben muss ein Postbevollmächtigter des Empfängers unterschreiben.

Genau, nur dann macht es Sinn.

@bxk

Schreiben mit Postzustellurkunde werden nun in den Briefkasten geworfen und nicht mehr beim Postamt zur Abholung hinterlegt.

Dann ist es ja möglich, daß so ein Schreiben verlorengeht und eine Frist abläuft, ohne daß der Empfänger davon weiß. Hast Du einen Link, wo man die neuen Bedingungen nachlesen kann?

Die Abgabe von der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft unterbricht übrigens nicht die Verfolgungsverjährung.

Seit wann denn das nicht mehr?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 12:22:

@all

Zur Postzustellungsurkunde: Laut mündlicher Aussage auf unserem Postamt werden keine Zustellungen durch Niederlegung mehr gemacht. Begründet wurde das damit, weil die Schreiben meist nicht abgeholt wurden und auf Postkosten wieder zum Absender zurückgesendet werden mußten. Die Zustellurkunde hat nur noch die Funktion eines gewöhnlichen Einwurfeinschreibens.


Vom Gericht ist heute die Abladung angekommen mit der Begründung, daß aufgrund der von mir übersandten Lichtbilder nun erhebliche Zweifel daran bestehen, daß ich tatsächlich der Fahrer war (naja, da hätte man schon viel eher drauf kommen können...). Die Akte wird erstmal wieder zur Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft übersandt, je nach Antwort wird ein Freispruch im Beschlußweg erfolgen oder ein neuer Termin anberaumt. Von meinem Einwand des unzulässig erlassenen Bußgeldbescheides wurde nichts erwähnt.

Man sollte sich immer vor Augen halten: Es geht um 6 km/h Überschreitung und um ein Bußgeld von €15,00!

By Fahrer (80.128.231.232) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 12:56:

Hey Grosser Schwarzer Vogel,


wiso schreibst Du dem Gericht nicht, dass Du die Sache AUF JEDEN Fall verhandelt haben möchtest.

Wegen dem zu Unrecht erlassenen Bussgeldbescheid!
Du willst ausserdem keine Einstellung sondern einen Freispruch.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 21:54:

@Fahrer

wiso schreibst Du dem Gericht nicht, dass Du die Sache AUF JEDEN Fall verhandelt haben möchtest.

Ganz einfach! Damit das Gericht verhandeln muß und ich auch meine Kosten erstattet bekomme. Wenn einfach nur durch Beschluß geurteilt wird, bleibe ich u.U. auf meinen Kosten sitzen. Wenn ich dem Verfahren ohne HV widerspreche, muß ein Urteil gefällt werden. Ein Beschluß ist dann nur zulässig, wenn dieser mit einem Freispruch begründet ist, und ein Freispruch hat immer die volle Kostenerstattung zur Folge.

Weiterhin geht es nicht nur um eine Stellungnahme zu dem unzulässig erlassenen BG, sondern auch um die zweifelhafte Ermittlungsmethode zur Fahrerfeststellung und zudem ist die Beweiskraft der Messung anzuzweifeln, da mit zwei getrennt betriebenen Meßgeräten aus Front - und Heckscheibe in beide Fahrtrichtungen entgegen den Bedienvorschriften mit nur einem Meßbeamten gemessen wurde. Zu all diesen Punkten muß nun vom Gericht bzw. von der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme erfolgen.

Weiterhin denke ich gerade darüber nach, Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter wegen Strafverfolgung einer unschuldigen Person zu stellen.

By Fahrer (80.128.226.67) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 09:42:

Klar - dann lass das doch verhandeln.

Ich würde das durchziehen.
Bei der HV muss ja auch eine Beweisaufnahme gemacht werden - da prüft das Gericht auch den zu Unrecht erlassenen BuGeBe und die Ermittlungsmethoden.

Ich bin mal gespannt was da rauskommt.

By Fahrer (80.128.226.67) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 09:46:

Nachtrag:

Wenn Du doch verlierst dann haben die weinigstens
hart für ihr 15 Euro gearbeitet ....***GGG***

By Greatblackbird (172.179.238.237) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:41:

@Fahrer

Wenn Du doch verlierst

Das Verfahren ist so gut wie gewonnen. Ich rechne zwar noch damit, daß es einen neuen Hauptverhandlungstermin gibt, denn die Staatsanwaltschaft wird die zugeschickten Bilder (mit Digitalkamera aufgenommen und in Farbe mit schlechter Auflösung (HP Deskjet550c) ausgedruckt), bestimmt anzweifeln, obwohl ich eigentlich sehr gut zu erkennen bin. Aber egal, das Gericht hat es ja kapiert, und das ist maßgebend.

Aber ansonsten hast Du recht, für €15 haben sie schon ganz schön viel tun müssen, und die Verfahrenskosten müssen die ja dann auch noch tragen (bzw. die Staatskasse).

By Fahrer (80.128.232.89) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 16:14:

Du kannst ja auch mit der lokalpresse zum gerichtstermin anrücken - so eine verschwendung
von steuergeldern müsste ja eigentlich ein gefundenes fressen für die presse sein **GG**

Hauptverhandlung wegen 15 Euro !

nicht zu glauben

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 16:16:

Einen Tipp an den Bund der Steuerzahler wäre auch nicht schlecht!

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 18:04:

*gröhl*

Alles keine schlechten Ideen. Das mit dem Bund der Steuerzahler werde ich mir wirklich mal überlegen.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 3. August, 2002 - 11:19:

Soeben wurde mir der Beschluß des Amtsgerichtes zugestellt:

Der Betroffene wird auf Kosten der Landeskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.

Allerdings wurde die Entscheidung nicht begrübdet (§72 Abs 6 S.1 OWiG). Dieser Satz besagt, daß von einer Begründung abgesehen werden kann, wenn alle am Verfahren Beteiligten darauf verzichten.

Ich kann mich aber nicht erinnern, darauf verzichtet zu haben. Die Stellungnahmen zu dem Bußgeldbescheid, zur Ermittlungsmethode und zum Meßverfahren fehlen. Davon bin ich ein wenig enttäuscht.

Die Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter werde ich mir aber noch vorbehalten, werde das erstmal mit meiner Rechtschutzversicherung abklären.

By traffic (172.179.207.80) on Samstag, den 3. August, 2002 - 12:27:

@gb: Weswegen willst Du den Sachbearbeiter denn anzeigen? Ist er überhaupt die "richtige" Zielperson für eine Klage?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 3. August, 2002 - 13:20:

@traffic

Ja, es ist die richtige Person. Es geht hier ja auch nicht um eine Klage. Die Anzeige würde auf "vorsätzliches beschuldigen einer unschuldigen Person" lauten, genaueres weiß aber sicherlich die Polizeidienststelle, die die Anzeige aufnehmen wird. Beweis genug ist der Verfahrensablauf, der von dem SB ja erst ins Extreme getrieben wurde. Was das Gericht auf Anhieb erkannt hat, hätte der SB schon viel eher feststellen können. Dann wären auch die Kosten gering geblieben, die ja nun einmal mehr der Steuerzahler zu tragen hat. Natürlich würde ich das lieber auf dem Dienstwege erledigen, aber erfahrungsgemäß bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt nichts und hat somit auch keine Denkzettelfunktion.

By traffic (172.179.247.161) on Samstag, den 3. August, 2002 - 23:58:

Aber ob der Verfahrensablauf einen Vorsatz rechtfertigt, den Du beweisen mußt? Wenn der Anwalt des Sachbearbeiters nun einfach mit (grober) Fahrlässigkeit durchkommt, wäre die Sache bereits im Sande verlaufen.

By Greatblackbird (145.254.145.45) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 01:37:

@traffic

Wenn der Anwalt des Sachbearbeiters nun einfach mit (grober) Fahrlässigkeit durchkommt, wäre die Sache bereits im Sande verlaufen.

Das sehe ich anders. Vorsatz ist allein schon die Tatsache, daß mich der Sachbearbeiter weder durch das EMR, noch durch die Nachbarschaftsbefragung identifizieren konnte. Trotzdem hat er den BG erlassen. Das Gericht wiederum hatte auf Anhieb Zweifel, die der SB auch schon haben mußte, allein schon aufgrund des älteren Fotos. Aktuelle Fotos hätte ich dem SB auch zukommen lassen, aber danach wurde ich ja gar nicht erst gefragt. Man kann denen nunmal nicht mit einfachen Mitteln beikommen.

Es ist jetzt nur noch die Frage, was bei der Anzeige für weitere Kosten entstehen und ob meine RS-Versicherung diese Kosten deckt. Aber diesem Thema werde ich demnächst einen anderen Thread witmen.

By snowfan (62.224.103.234) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 14:47:

Moin Moin,
Strafanzeigen sind m.E. kostenfrei. Die Staatsan- waltschaft muß ermitteln und das Ganze löhnt der
Steuerzahler. Erst wenn ein Schuldspruch durch ein
Gericht gefällt wurde und ein Schuldiger damit rechtskräftig verurteilt ist, darf der verurteilte
Straftäter den ganzen Prozess bezahlen.

Die Rechtsschutz übernimmt nur die Kosten für die
Verteidigung bei max. grob fahrlässigen Straftaten.

Vorsatz ist nie versicherbar. Ausser bei Geschwindigkeit. Da ist manchmal der Vorsatz mit versichert. Z.B. der ADAC-Verkehrs-RS.

By Greatblackbird (145.254.144.173) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 17:58:

@snowfan

Die Rechtsschutz übernimmt nur die Kosten für die Verteidigung bei max. grob fahrlässigen Straftaten.

Das würde gelten, wenn mir sowas vorgeworfen wird. Hier bin ich aber der "Geschädigte" bzw. der Anspruchsteller. Den Vorsatzvorwurf hätte der SB mit seiner Versicherung zu klären.

Ich denke, daß hier auch nicht die Verkehrsrechtschutzversicherung einspringt, sondern eher die allgemeine Rechtschutzversicherung, da es um einen Verwaltungsvorgang geht. Das wird sich in den nächsten Tagen klären, meine RS ist informiert.

By Fahrer (80.128.231.181) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:34:

Hallo GB

hast Du dem Amtsrichter schon geschrieben,
dass Du ihm zu seinem Beschluss gratulierst und
um eine Urteilsbegründung gebeten?
**GG**

...den Sachbearbeiter dranzukriegen find ich gut.
Führt im Ergebnis bestimmt dazu, dass er in Zukunft schneller Verfahren einstellen wird als nachher soviel Ärger damit zu haben.

By Greatblackbird (172.179.232.211) on Montag, den 5. August, 2002 - 17:32:

@Fahrer

hast Du dem Amtsrichter schon geschrieben,
dass Du ihm zu seinem Beschluss gratulierst und
um eine Urteilsbegründung gebeten?


Nein, ich war ernsthaft am überlegen, ob ich gegen den Beschluß Rechtsbeschwerde einlege, damit ich noch eine Stellungnahme zu den strittigen Punkten, insbesondere zu der Falschbedienung des Meßgerätes, bekomme. Aber das spare ich mir, da darauf ohnehin nicht eingegangen werden wird, weil das ja nicht direkt etwas zur Entlastung beigetragen hat. Aber wie heißt es so schön? Man trifft sich immer zweimal im Leben....

By Greatblackbird (213.7.140.43) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:11:

Heute berichtete mir ein Kollege, daß gestern wieder an dieser Stelle geblitzt wurde (ihn hat es nicht erwischt...). Diesmal waren aber zwei Beamte im Fahrzeug. Das war bisher nie der Fall. Meint ihr, das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft haben Wind gemacht und die Wellen sind bis zur Behörde geschlagen?

By traffic (145.254.223.139) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 22:05:

@Gb: Vielleicht indirekt vom Richter über die Staatsanwaltschaft zur Behörde. Aber daß sich dann so schnell etwas ändert, wundert mich doch.

By Greatblackbird (172.179.246.173) on Freitag, den 9. August, 2002 - 14:11:

Gerade habe ich unserer hiesigen Polizeidienststelle einen Besuch abgestattet und wollte die Strafanzeige aufgeben. Der Beamte sieht jedoch hierin keinen Straftatbestand und wollte auch deswegen keine Anzeige schreiben. Der Beamte war aber sehr fasziniert davon, was ich da durchziehen möchte und hat mir den Tip gegeben, mich direkt mit einem Beratungsgesuch an den Richter unseres Amtsgerichtes zu wenden, was ich eben noch probiert habe. Diese Beratung ist kostenlos. Leider ist er ab heute für 2 Wochen im Urlaub. Jetzt kommt das Schmackerl:

Ich habe den Beamten gefragt, ob er aktiv Geschwindigkeitsmessungen durchführt und ob ihm somit die Bedienvorschriften geläufig sind. Weiter brauchte ich gar nicht reden, denn er erwiderte sofort, daß es gesetzlich unzulässig ist, Geschwindigkeitsmessungen in beide Fahrtrichtungen mit nur einer Bedienperson durchzuführen (leider konnte er keinen Gesetzestext nennen, ich denke aber, er meint ein Urteil). Auch ist bekannt, daß die Behörde, die dieses Bußgeldverfahren geführt hat, Messungen auf diese Weise unzulässig praktiziert. Zudem war der genannte Richter sehr wahrscheinlich derjenige, der hier vor ein paar Jahren ein Urteil wegen eines Einspruchs eines Betroffenen gefällt hat, dieser freigesprochen wurde und die gesamte Meßausbeute als Beweis aberkannt wurde. Es war nur dumm für diejenigen, die bereits gezahlt hatten.

Einen Nackenschlag mußte ich aber von meiner Rechtschutzversicherung einstecken, denn die Kosten für ein aktives Strafverfahren, so wie ich es vorhabe, können nicht übernommen werden. Nicht einmal eine anwaltliche Beratung wird bezahlt.


@traffic

Der Beamte hat sich darüber auch gewundert, dieses aber grundsätzlich für möglich gehalten.

By Fahrer (80.128.224.70) on Freitag, den 9. August, 2002 - 14:36:

es ist immer wieder das Gleiche:

Die Polizisten sind oft kooperativ und fair -
die Ordnungsamt Büttel hingegen sind oft das hinterletzte!

By Greatblackbird (172.178.215.230) on Freitag, den 9. August, 2002 - 14:58:

@Fahrer

Naja, das kann ich so nicht sagen. Mit Ordnungsämtern habe ich mich noch nicht und werde ich mich auch nicht persönlich auseinandersetzen, wenn ich nicht muß. Aber eines ist klar: Unsere Polizei ist sehr hilfbereit, und wenn sie nicht gleich weiterhelfen können, können sie aber Hinweise geben, wie man vorgehen könnte.

By Greatblackbird (62.104.223.30) on Samstag, den 10. August, 2002 - 11:37:

So, nachdem ich die Sache noch einmal überschlafen habe, habe ich mich entschlossen, doch erstmal den normalen Dienstweg zu beschreiten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter mit Fristsetzung für eine Stellungnahme und Hinweis auf die Prüfung eines Straftatbestandes zu schreiben. Eine Strafanzeige kann ich immer noch machen, da die Verjährungsfrist bei mindestens zwei Jahren liegen müßte.


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