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Rechtmäßigkeit von Verkehrsschild anzweifeln

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Rechtmäßigkeit von Verkehrsschild anzweifeln
By Toto (217.225.222.74) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 20:34:

Ich bin neulich auf einer Landstraße (ausserorts ) mit 78 km/h geblitzt worden.
Dort geht die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 50 km/h !! , mit der Begründung „Bus kreuzt“ runter.
Die Begrenzung gilt für ungefähr eine Strecke von 300m.
Dann geht die Geschw. wieder auf 70 hoch. Kurz vor Ende der Begrenzung hat’s mich erwischt(wahrscheinlich um die 200m Richtlinie einzuhalten. Jetzt ist aber die Hauptstraße vor ein paar Monaten für Busse und LKW
Gesperrt worden. Es kann und darf also auf meiner Fahrspur gar kein Bus mehr kreuzen. Es gibt dort auch
Keine anderen Gefahrenstellen und die Geschw. war dort bis vor ein paar Jahren immer 70.
Ich hab z.Z noch keinerlei Punkte und möchte es auch dabei belassen.

Wie sieht bei solchen unnötigen Geschwindigkeitsbegrenzungen die Rechtslage aus? Hab ich eine Chance
Widerspruch einzulegen?
Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, vielleicht jemand der bei etwas ähnlichem schon mal
Widerspruch eingelegt hat.

By farendil (217.235.57.234) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 20:44:

@toto: nun du muß verkehrszeichen asuch dann folge leisten, wenn sie falsch und nicht rechtmäßig aufgestellt wurden.

darauf wird sich die behörde berufen...


man könnte freilich darauf abstellen, daß OFFENSICHTLICH unsinnige zeichen nicht beachtet werden müssen. ob dieser argumentation aber der richter folgt, ist fraglich...
wenn dann eh nur mit anwalt (ohne rs = kostenrisiko)

By Ray (212.14.92.101) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 05:32:

Also wegen "offensichtlich unsinnig" hat er denke ich keine Chance, da kann man vielleicht gegen das Schild vorgehen, das wirkt dann aber nur fuer die Zukunft.

Was man versuchen koennte (und zwar IMHO auch ohne Anwalt, so Streit vor 3 ist mal was anderes als immer nur Salesch :) ist, falls nach der Stelle geblitzt wurde an der der Bus kreuzt, dass solche Limits wegen einer Gefahrenstelle immer nur bis nach dieser gelten, unabhaengig von einem Ende Zeichen, oder hat sich da was geaendert? Ich bin jedenfalls der Meinung dass wenn z.B. vor einer Baustellenausfahrt steht "80" "Baustellenausfahrt"
dass dies eben nur bis nach dieser gilt und oft auch garnicht extra ein Ende Schild aufgestellt wird wenn das ganze nur fuer kurze Zeit so ist...

Supergut wuerde ich die Chancen dabei aber auch nicht einschaetzen, und wenn es nur um den ersten Punkt geht muss man sich eben ueberlegen was es einem wert ist...

By m3 (217.2.173.214) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 02:27:

@toto: die Frage ist, ob 1.) die Schilder schon länger als ein Jahr stehen, wenn ja, dann sind diese "zementiert", wenn nein, ob 2.) schon ein verwaltungsgerichtlicher Einspruch gegen diese Schilder läuft bzw. ob die Rechtmäßigkeit der Schilder gerichtlich bestätigt worden ist.

Bsp.: habe aktuell ein Widerspruchsverfahren laufen, BAB von unbegrenzt auf 100 beschränkt. Die Behördenmühlen laufen sehr laaaaaaaangsam. Die Schilder bleiben weiterhin ungeprüft stehen. Es gibt leider keine Art "einstweilige Verfügung". Ein Weg zur "beschleunigten, gerichtlichen Prüfung" wäre laut Rechtsanwalt ein Bußgeldbescheid mit einer Geschwindigkeitsübertretung. Damit werde ein gerichtmäßige Überprüfung der Schilder erzwungen.

Prinzipiell rate ich, wenn Zeit/Muße/Rechtschutz/Geld vorhanden, alle Register zu ziehen, auch in Deinem Fall mit +28 km/h Überschreitung = 1 Jahr Bewährung gemäß Wiederholungstäterregel! Wie es der Zufall will, noch einmal +26 innerhalb eines Jahres = 1 Monat Fahrverbot.

Feedback über Ausgang gerne erwünscht!


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