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Geschwindigkeitsmessung per Laser

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsmessung per Laser
By Günter (217.88.178.126) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 21:31:

Liebe Sach- und Fachkundige,
mich hat man vor wenigen Tagen auf dem Darß per Laserpistole auf Stativ gemessen. Zulässig: 70km/h
vorgehalten "netto 103"! Ich bin sicher, daß diese Messung falsch ist. Ich hatte eine etwas lahme Fahrerin kurz nach Ortsausgang ohne großartig zu beschleunigen überholt. Schätze ca. 80 - 90 km/h. Maximal! Ich wurde vom Polizisten angehalten, Führerschein und Fz-Papiere vorlegen.
Die Richtigkeit der Messung habe ich sofort angezweifelt, ebenso die überwachte Situation! Völlig gerade ca. 4 km lange Strecke, abendliche völlig trockene Strecke, absolute sommerliche Helligkeit. Man erklärte, daß auf der Strecke häufig Wildunfälle und schwere tempoabhängige Unfälle vorkommen. Kann sein! Aber nicht unter den damaligen Umständen. Nachts ist auf dieser dann sicherlich "toten" Straße wahrscheinlich schon manches Rennen gefahren worden. Die Ergebnisse finden wir im Osten ja verstärkt an den Straßenrändern in Form von Kreuzen!
Ist man hinsichtlich der exakten Messung nicht verdammt abhängig von der Aussage des einzelnen Beamten? Hier waren zwar 3 Polizisten anwesend, aber einer saß im Bulli und hat die Schlange der Geblitzten personell abgearbeitet und notierte auf Zuruf die Geschwindigkeit. Nr. 2 stand am Straaßenrand und winkte die Fahrzeuge ran und in die Einfahrt eines Waldweges, d.h. als Zeuge kann nur der messende Beamte dienen. Der gab nach einer Messung die ermittelte Geschwindigkeit durch Zuruf weiter. Zwar hat man mir das Display mit 106 km/h gezeigt, aber wer sagt, daß dieses Ergebnis von mir stammt? Und das es stimmt?
Wer hilft mir aus dem Mist heraus? Was hilft?
Danke für Ihre Mühe!

By Goose (80.135.126.41) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 21:46:

Die Aufteilung Protokollführer,Meßbeamter und Anhalteposten ist normal.
Daß das Ergebnis von dir stammt, wirst du wohl glauben müssen, wenn du die Gesamtumstände anzweifelst, kannst du Einspruch einlegen, letztendlich wird der Vorfall dann wohl vor Gericht enden.

Gruß
Goose

By Günter (80.129.141.19) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 22:19:

Kein großer Trost, Goose, klar, wenn ich der Meinung wäre, daß ich wirklich die `netto 103´gefahren wäre, würde ich nicht meckern. Aber ich bin tatsächlich nie im Leben dort schneller als 80/85 gefahren!!! Ich hatte an dem Abend endlich mal etwas Zeit und keinen Zeit- oder Termindruck. Obwohl ich hier wirklich in dieser Situation, zu dieser Zeit, unter den Umständen außer Wegelagerei und Abzocke nichts Positives erkennen kann. Kontrollen haben letztlich den Auftrag, die Sicherheit zu heben. Eine gewisse erzieherische Maßnahme soll das Bußgeld bzw. die Strafe schlechthin darstellen.
Wieso ich als Großstadt-Wessi nun an einem lauen Vorsommerabend (immerhin mehr als 40 FS-Jahre mit durchschnittlich mehr als 50.000km/Jahr und zwar tatsächlich unfallfrei, toi,toi,toi) ausgerechnet auf dem Darß erzogen werden soll, kann ich immer noch nicht erkennen.
Aber letztlich geht´s mir nicht nur um den Eindruck von staatlich unterstützter und betriebener Wegelagerei, sondern um mein Geld! Was wird mich dieser Ausflug nun wohl kosten? Und kann man wirklich nichts dagegen tun?
Gerade heute ist nun die Anhörung/Zeugenvernehmung gem § 55 OWiG eingetroffen. (zul. Geschw. 70 km/h, festgestellte Geschwindigkeit (abzgl Toleranz: 103 km/h; Beweise: Zeuge, Laser Patrol, Zeugen: Polizeibeamter; Ort: Auf der L 21 Umgehungs Zingst) Kann ja sein, daß weitere Forumteilnehmer dort ausgenommen wurden?? Bitte melden! Danke und gute Fahrt!

By frosch (217.4.124.220) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 13:56:

106 km/h "brutto" sollten dann nach Abzug Toleranz zumindest "nur" 102 "netto" sein.Wenn unsere Grünen Männchen schon beom Prozentrechnen so schwach sind,frag ich mich, wie es mit dem Rest aussieht.
Für eine geringere Strafe dürfte das aber trotzdem nicht ausreichen.
MfG aus SN - frosch

By Bluey (80.130.184.56) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 14:20:

Du wirst mit 75 €, 3 Punkten in Flensburg und 18 € Verwaltungsspesen rechnen müssen.

Das, was Du dagegen machen könntest, kannst Du hier überall nachlesen. Aber ob's was bringt.....?!

By Günter (217.88.187.25) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 13:47:

Danke Goose, frosch und blueye, ist es richtig, daß ich den Anhörungsbogen nicht beachten soll?
Kann das positive Folgen haben, wenn ja, welche?

Danke für Eure Mühe
Günter


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