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Gasgeben auf Höhe Laserpistole

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Gasgeben auf Höhe Laserpistole
By Marc (80.143.91.145) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 12:55:

Hallo !

Ich habe gerade auf der Höhe einer Lasermeßstelle satt runtergeschaltet (Pistole hatte ich vorher gesehen), und gut durchbeschleunigt(ging fix, 996 C2). Die Grünen haben natürlich saublöd geschaut.

Bei ca. 115 ist mir dann eingefallen, daß man mit der Pistole ja in beide Fahrtrichtungen messen kann. Bitte keine Belehrungen, bin selber schuld, saudummes Verhalten, ist mir alles klar.

Nun meine Frage:

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß der Messende schnell die Pistole auf seinem Stativ um 180 Grad dreht und dann mein Fahrzeugheck misst?

Es fand keine Video-Doku statt, die Gemessenen wurden sofort rausgewinkt.

Tatort BAB, erlaubte 80, ca 1km lange Gerade, nach der Meßstelle relativ enge Kurve, in die man von der Meßstelle aber relativ gut einsehen kann.

Gerät war eine Riedl ???.

Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.

M.

By 1 (80.128.227.144) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 13:40:

haben die dich rausgeholt nein - na also.

Ohne Frontfoto haben die keinen Fahrer.
Wenn Du so cool bist wie Du schreibst dann kann Dich das auch nicht belasten...

By Marc (195.179.188.199) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 01:53:

>> haben die dich rausgeholt nein - na also.

>> Ohne Frontfoto haben die keinen Fahrer.
>> Wenn Du so cool bist wie Du schreibst dann
>> kann Dich das auch nicht belasten...

Mensch,

1.)

geht es nicht darum, ob ich "cool" bin oder nicht, sondern um die simple Frage, ob es ´meßtechnisch´ wohl möglich ist, innerhalb dieser kurzen Zeitspanne die Pistole zu drehen, erneut anzuvisieren und eine saubere Messung zu bekommen.

Ich hatte gehofft eine Auskunft von jemandem zu bekommen, der mit der Vorgehensweise der Geschw.-Messung mittels der verwendeten Pistole soweit vertraut ist, daß er mir darüber Auskunft geben kann.
Derjenige sollte also konkret wissen, ob die Nullung der Pistole z.B. für jede Fahrtrichtung getrennt zu erfolgen hat, oder ob das unnötig, bzw. nicht vorgeschrieben ist. Oder er könnte z.B. Auskunft darüber geben, ob es z.B. gängig ist, abwechselnd von einer eingerichteten Meßstelle aus z.B. beide Fahrtrichtungen abzuschießen.

Etwas in der Art hatte ich erwartet.

2.)

Befasse ich mich durchaus nicht hauptberuflich mit dem Durchforsten dieses Forums, sondern schaue es mir zum 1. mal an und habe dabei bemerkt, daß hier m.E. nach durchaus qualifizierte Personen schreiben. Also solche, die Lasernmessungen wohl auch in der Praxis durchführen.

3.)

Hat Dein Posting für mich Informationsgehalt = zero.

Du Schlaumeier, daß mich niemand rausgezogen und auch nicht gefilmt hat, ist mir wohl durchaus bewußt. Es kann aber ja z.B. auch sein, daß die 4 anwesenden grünen Männchen mich zu identifizieren in der Lage sind. D.h. die können sehr wohl versuchen mich als Fahrer mittels Zeugenaussage zu identifizieren. Ist ja auch ohne Frontphoto möglich.

4.)

Hatt ich schon eingeräumt, daß es sich bei meinem Verhalten eher um eine Freud´sche Fehlleistung, als um cooles Verhalten handelt. Cool wäre es gewesen, wenn ich die nachfolgende Kurve im 3. statt mit 80 mit 160 und Seitenscheibe in Fahrtrichtung gefahren hätte, was dort durchaus möglich ist. Soviel zur Coolness.

M.

By Bluey (217.82.91.236) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 11:03:

Beziehe mich im folgenden auf das Lasergerät Riegl LR 90-235/P!


@Marc
ob es ´meßtechnisch´ wohl möglich ist, innerhalb dieser kurzen Zeitspanne die Pistole zu drehen, erneut anzuvisieren und eine saubere Messung zu bekommen.
Ja, es ist ohne Probleme möglich!

ob die Nullung der Pistole z.B. für jede Fahrtrichtung getrennt zu erfolgen hat,
Nein.

oder ob das unnötig, bzw. nicht vorgeschrieben ist.
Unnötig & nicht vorgeschrieben!

ob es z.B. gängig ist, abwechselnd von einer eingerichteten Meßstelle aus z.B. beide Fahrtrichtungen abzuschießen.
Machen wir hier an einigen Stellen sehr oft. Halten dann aber auch entspr. BEIDE Richtungen an!

Du Schlaumeier, daß mich niemand rausgezogen und auch nicht gefilmt hat, ist mir wohl durchaus bewußt. Es kann aber ja z.B. auch sein, daß die 4 anwesenden grünen Männchen mich zu identifizieren in der Lage sind. D.h. die können sehr wohl versuchen mich als Fahrer mittels Zeugenaussage zu identifizieren. Ist ja auch ohne Frontphoto möglich
Grundsätzlich muß/soll beim Lasern der Betroffene sofort angehalten werden. In Ausnahmefällen ist aber auch eine Halteranzeige möglich! Ist aber sehr selten. Will damit nur sagen, daß es theoretisch sehr wohl möglich ist, daß Du eine Anzeige bekommst (vorausgesetzt, die Kollegen können Dich identifizieren).

Ich denke mal, daß Du nichts zu befürchten hast!

Gruß

By 1 (212.184.152.224) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 11:22:

Hey ,

tut mir leid dass Du das nicht gleich verstanden hast:
DIE KÖNNEN NUR EINE HALTERANZEIGE FERTIGEN.
Das heisst, die haben keinen Fahrer.
FAlls da wirklich was kommt hast Du gute Chancen
einfach aus der Sache rauszukommen weil Dir de
facto nicht nachzuweisen ist das DU auch gefahren bist.Das Verfahren wird eingestellt.Garantiert.
Also bitte:Falls wirklich ein AB ins Haus flattert
melde Dich nochmal, aber da kommt ganz sicher gar nichts!


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