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In 30er Zone mit 57 geblitzt worden in probezeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: In 30er Zone mit 57 geblitzt worden in probezeit
By probezeit (217.83.113.170) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 19:32:

Hallo!

Ich bin vor inzwischen zwei Monaten in einer 30er Zone mit 27 km/h zuviel geblitzt worden.(hatte das Schild nicht gesehen, dachte wäre 50 :-( ) Das Auto ist auf meinen Opa angemeldet. Ich bin 19 und daher noch in der Probezeit.
Mein Opa hat 20 Tage nach der Tat einen Anhörungsbogen erhalten, auf den ich/wir nicht reagiert haben. Heute, zwei Monate nach der Tat, kam ein schreiben mit dem netten betreff "Vorladung" (von Polizei) und der bitte sich am soundsovielten auf dem Revier einzufinden.
Ein Bild habe ich bis jetzt nicht gesehen. Aber wenn schon eine Vorladung kommt, wird sicher jemand gemerkt haben, dass das alter nicht hinkommt. Ein Monat wäre es noch bis zur verjährung oder? kann ich noch irgendwelche Zeit rausschinden um den start des Ermittlungsverfahrens zu verschieben (dadurch würde die verjährung doch aufgehoben oder?)?
Sollte jemand zu dieser Anhörung erscheinen? Oder besser gar nicht reagieren?

Ich hab irgendwie keine Lust auf ne Nachschulung *g

Danke schonmal für die Beiträge!

By farendil (217.235.51.211) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 22:37:

mensch! warum handelt man immer erst und fragt dann?????

1. an wen kam das schreiben?

2.bist du an der gleichen adresse gemeldet?
wenn nein: kann dich dort jemand (nachbarn etc.) identifizieren???

By probezeit (80.136.141.88) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 13:35:

Sorry, dass ich so lange nicht geschrieben habe, hatte keine Möglichkeit.

@farendil:
1. Das Schreiben ging an meinen Opa.
2. Nein ich bin an einer anderen Adressse gemeldet, aber im gleichen Ort. Identifizieren wäre möglich, aber nicht sicher.

Nachdem dieser Vorladungsbogen an meinen Opa ging und keine Reaktion erfolgte, habe ich nun auch einen bekommen. Vorladung datiert auf den 3.6. *hmm* ab Vorladungstermin sind es noch zwei Wochen. Dann ist der Verstoss drei Monate her. Verjährung mit drei Monaten nach Verstoss hab ich richtig in Erinnerung oder? Wurde durch Vorladungen der Polizei auch nicht Unterbrochen oder?
Was tun? ignorieren?

By probezeit (217.83.118.251) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 10:31:

Nochwas ich werde als Betroffener geladen nicht als Zeuge. Heißt das das es eine Unterbrechung der Frist für mich bedeutet?

By traffic (172.178.134.231) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 13:29:

@probezeit: Ja, die Frist ist damit für dich unterbrochen.

By probezeit (217.83.118.251) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 21:17:

Okay danke.. das heißt dann wohl das ich um nichts mehr drum rum komme.. weil weitere 3 Monate sind einfach unrealistisch..

Nochwas mir wollte jemand erzählen, dass es erst ab 31 km/h drüber Punkte gäbe und auch erst ab da ne Nachschulung. Stimmt aber nicht oder? Sowohl Tarifrechner wie auch meine Erinnerung sagen was anderes..

By Chris (144.41.3.25) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 22:17:

@probezeit: ab 21+

By farendil (217.225.244.163) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 11:36:

@probezeit: na klasse - prima versaubeutelt!

das einzigste, worauf du noch hoffen kannst, ist eine schlechte fotoqualität.

also nicht hingehen, nicht die tür aufmachen und auch sonst nicht reagieren (es sei denn, es ist ein einschreiben)

@traffic: die frist ist nicht unbedingt unterbrochen! wenn er den bogen nicht erhalten hat (nachweis der behörde) ist die unterbrechung nicht erfolgt.
(anders als beim a-bogen - hier unterbricht shcon die ausstellung)


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