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Verjährungsfrist nach Anhörungsbogen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährungsfrist nach Anhörungsbogen
By mihca (195.115.130.35) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 19:27:

Hi, hier schildere ich meinen Fall nochmal kurz (es gibt aus dem März einen langen Thread hierzu):

05.03. Nachts geblitzt beim Einfahren in BAB-Baustelle
19.03. Ein AB trifft ein (FZ-Halzer ist meine Frau). Sinngemäß steht drin, daß es sich beim Fahrer nicht um den Halter handeln kann. G-überschreitung: +58 km/h
=> habe den AB ruhen lassen1

19.06. Bis heute habe ich nichts gehört.

Gilt die Frist von 3 Monaten nach Zustellung des AB (noch) oder muß ich weiter zittern?

gruß - mihca

By farendil (217.235.51.211) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 22:43:

@mica: warum schreibst du ncith im alten tread weiter?

wo ist der??

By mihca (213.7.58.135) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 19:56:

@farendil:
der befindet sich mittlerweile im Archiv 2002 und heißt "A3 F=> Köln geblitzt". Genau kann ich es im Moment nicht sagen, da ich die Archiv-Site nicht geladen kriege...

Kannst Du meine Frage trotzdem beantworten?

gruß - mihca

By mihca (213.7.58.135) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 21:58:

@farendil, @alle:

So jetzt hab' ich's. Der Thread heißt
"A3 F=>Köln hinter Kreuz WI-Baustellenblitz-60 km/h + " und liegt im Archiv 2002. Der letzte Eintrag stammt vom 01.05.02.

mihca

By farendil (217.235.63.100) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 01:33:

@mihca: kannst dus bitte mal linken?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 08:20:

Ohne den Thread gelesen zu haben, aber wenn der AB an deine Göttergattin gerichtet war, bist du als Fahrer aus dem Schneider, denn gegen dich war die Verjährung ja nicht unterbrochen. D.h. am 5.6. plus 2 Wochen Postlaufzeit warst du aus dem Schneider. Wenn der AB aber an dich gerichtet gewesen wäre, dann müstest du noch zwei Wochen warten, ob nicht noch ein BG Bescheid mit Ausstellungsdatum 18.6. eintrudelt.

By mihca (213.6.139.218) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 22:15:

@farendil:
http://www.radarforum.de/messages/3317/3232.html?
@alfa, @alle:
Hört sich gut an. Da wäre dann noch das Argument meines Anwalts (kein besonders fähiger, s. Thread),
der meinte, es gelten ab der Zustellung der ausstellenden Behörde (hierbei ein RP in Hessen)an die zuständige Behörde (Kleinstadt in B-W) die 3 Monate.
Mit anderen Worten: der AB könnte erst vor einer Woche bei den örtlichen Grünen eingetroffen sein. Demnach müßte ich ja jetzt 3 Monate minus 1 Woche weiterzittern...

WICHTIGE KORREKTUR!!!
Die Angabe "AB" ist falsch! Es handelt sich um einen Zeugenfragebogen (danke @farendil).

gruß - mihca

By farendil (217.235.57.234) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 23:16:

@mihca: eigentlich ist es ja ein doppelposting von dir...
und eigentlich machtr man sowas ja nicht (es reicht, wenn man die leute in einem thread rumscheucht)
und eigentlich reagiert der farendil ja besonders allergisch auf sowas

aber damit du endlich ruhe gibst:
ja, du bist aus dem schneider!
(wenn nicht irgendwelche verjährungsunterbrechenden maßnahmen gegen dich eingeleitet wurden, von denen du nix weißt..)

By mihca (213.7.116.242) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 04:22:

@farendil:
"ja, du bist aus dem schneider!
(wenn nicht irgendwelche verjährungsunterbrechenden maßnahmen gegen dich eingeleitet wurden, von denen du nix weißt..)"

"Mit anderen Worten: der AB könnte erst vor einer Woche bei den örtlichen Grünen eingetroffen sein. Demnach müßte ich ja jetzt 3 Monate minus 1 Woche weiterzittern..."

Du bestätigst also meine These. Ich muß also noch bis Mitte September weiterzittern (zumindest theoretisch)...

Oder habe ich das "wieder nicht" gerafft?...

mihca

By farendil (217.235.49.117) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 09:10:

@mihca: wenn du zu 100% sicher sein willst: ja.


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