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2 Jahresfrist bei Eintragung wegen Ordnungswidrigkeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2 Jahresfrist bei Eintragung wegen Ordnungswidrigkeit
By Michael (213.183.170.26) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 16:30:

hilfe!!
wurde am 22.02.2000 geblitzt
bussgeldbescheid war vom 30.05.2000
habe am 6.6.2000 einspruch eingelegt und am 14.6.2000 wegen sinnlosigkeit zurückgenommen.
wann wird der flensburger eintrag gelöscht?
hintergrund: bin am 17/5 2002 wieder geblitzt worden, diesmal ausserorts mit 28km zuviel.

By farendil (217.225.241.108) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 18:19:

die rechtskraft war der 14.06.
die 2 jahre gelten ab diesme zeitpunkt.

wenn der verstoßes vom mai jetzt noch nicht rechtskräftig ist, bist du aus dem schneider!

By guest (212.185.249.118) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 23:13:

Es gibt noch 3 Monate Überliegefrist, oder?
Ruf Deinen RA an und frag ihn oder laß dir einen Auszug aus Deiner Akte schicken, siehe www.kba.de

MfG
guest

By farendil (217.235.51.211) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 23:55:

@guest: uuund? was interessiert ide überliegefrist???

By Michael (213.183.170.26) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 14:41:

also beträgt die frist 2 jahre oder
2 jahre und 3 monate (tilgungsfrist + überliegedauer) ? was ist die funktion der überliegedauer?

michael

By farendil (217.85.224.87) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 18:33:

@michael: die überliegefrist ist nur für die behördeninterne kommunikation. wird z.b. am letzten tag vor der verjährung der altpunkte ien bg-bescheid rechtskräftig, so müßte die flensburger behörde ja innerhalb von minuten informiert werden.


damit das nicht so ist gibt es die überliegfrist. in dieser sind die punkte zwar noch sichtbar, dürfen aber nicht mehr gegen dioch verwendet werden und neue punkte hemmen deren tilgung nicht.

By Michael (213.183.170.26) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 11:07:

prima! vielen dank für die info!!!


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