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Gerichtsbericht

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Gerichtsbericht
By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 21:09:

So, ich bitte besonders farendil und Goose um die Beachtung meines Beitrages, denn wir hatten wegen dem Thema schon mal einen Disput.

Ich hatte jetzt Ende Mai meinen Gerichtstermin, wo man mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen hat, gemessen durch Police-Pilot-System. Wäre es für mich nicht so traurig, wärs lustig, logisch.
Ich also zum Gericht, mit Anwalt und Zeuge.
Die beiden Beamten, die die Messung vorgenommen hatten, waren auch da, logisch, als geladene Zeugen des StA.
Nun, Richter eröffnet die Verhandlung, Videoabspielgerät steht und ruft, nach Belehrung etc., den ersten Zeugen und fragt, ob er den Vorgang auf Video hat. Hatter natürlich nicht, weil es den Vorgang ja nicht gab!! Ich mich schon gefreut, als der sagt, es gäbe ein Video, hätte meine Unschuld voll bewiesen. Aber, wie gesagt, Pustekuchen. Es gab nur noch ein Bild auf dem Video, wie ich auf dem PArkplatz stehe und unten ist die angeblich gemessene Geschwindigkeit eingeblendet. So, nach ausgiebiger Richterbefragung kommt beim ersten Zeugen raus, daß das Video nur nicht existent ist, weil, der Beifahrer es beim Zurückspulen auf dem Parkplatz aus Versehen gelöscht habe. Bitte das im Hinterkopf zu behalten.
Der zweite Zeuge sagt im großen und ganzen zum AUfbau der Baustelle, wo die Messung war, das Gleiche. Aber nach dem Grunde gefragt, wieso das Video nicht voll da ist, sagt der, es sei von Anfang an gar nicht aufgenommen worden, sondern, aus Versehen (natürlich, Beamte sind zwar 100%-ig korrekt, aber ansonsten machen sie ja keine Fehler) abgespielt worden und die Szene auf dem Parkplatz habe er noch schnell aufnehmen können. Jetzt konnte ich mich aber erinnern, daß mir auf dem Parkplatz ein Video gezeigt wurde, wo ab dem Überholvorgang des Meßfahrzeuges bis zum Parkplatz aufgezeichnet wurde. Nur, ICH BIN NICHT VERBEAMTET!! Meine Aussage vor Gericht zählt im Vergleich zu den der Polizisten, genauso, wie wenn in China sich jemand über unseren Kanzler aufregt. Es interessiert keine Sau. Logischerweise konnte auch mein Zeuge nichts rausreißen. Die wured sogar noch von den Beamten gefragt, warum wir uns vorher nicht besser abgesprochen hätten, und als sie sagt, das wir uns seit dem das erste Mal wieder gesehen haben, haben die nur mit dem Kopf geschüttelt.
Naja, nun bin ich etwas Geld los, eine Revision hätte sich nicht gelohnt und wurde wieder einmal gerichtlich festgestellt, daß Polizisten zwar nicht mit einem Videorekorder umgehen können, obwohl sie das seit 5!!! Jahren tagein, tagaus tun, jedoch nieeeeeeeemals!! den Knopf zur Auslösung der Messung falsch betätigen!

Armes Deutschland, hat mich nur zum wiederholten Male zur Erkenntnis gebracht, die ganze Aufregung darum und davor war voll für`n A...., hätte mir eine Fahrt, und somit Geld sparen können und den Tag ruhiger im Biergarten verbracht.

Sooo, Goose, ich warte auf Deinen Beitrag:
"Wir machen sowas nie!! Hast Du vielleicht geträumt??" - Oder sollte ich mich da irren _)

Easy

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 21:54:

@realeasy: tja, so kanns ausgehen. klar, ich würde - präsentiertest du kmir diesen fall ohne urteil - von recht guten chancen ausgehen.

was soll man sagen? ich weiß nicht, woran es lag?
-ein besserwisserischer richter, den es ankotzt, bei dem wetter im sitzungssaal sein zu müssen

-ein unfähiger anwalt
-???

Ich weiß nicht, worum es bei dir geht - ich würde mich in diesem Fall nicht geschlagen geben, notfalls von meine Recht zu lügen vor Gericht dreistest Gebrauch machen und versuchen mit einem engagierten Anwalt alles zu Versuchen.


Ja, ich kenne das Kostenrisiko und will dir definitiv nichts raten.


Nun, es tut mir Leid für dich!

Mehr fällt mir dazu auch nicht ein....

By Goose (217.225.238.214) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 22:05:

Ich kann mich nur noch schwach an den Ursprungsthread erinnern, sag mir doch bitte noch mal, wo ich den finde.

Wenn es bei so widersprüchlichen Aussagen zu einer Verurteilung kommt, so wundert mich das doch sehr.

Gruß
Goose

By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 22:25:

Noch kurz vorm schlafengehen, bzw. dem Versuch *stöhn* bei dem Wetter.

@ Goose:
http://www.radarforum.de/messages/3317/3004.html?

da isch der Driid

@ farendil:
Danke für die aufmunternden Worte, aber das Ganze lohnt sich nicht, es geht um ein angehobenes Bußgeld von 200,-€ und bei dieser Höhe kommt man nur mit einem ganz bestimmten Revisionsgrund durch, und der lag bei mir nicht vor
mein anwalt, besser anwältin, war/ist gut, wir haben uns prima ergänzt, war bisher die einzigste in einem Bußgeldverfahren, die sich so eingesetzt hat!!
Ich verstehe aber auch den Richter von der rechtlichen Seite her. Ich meine, Richter am AG für Bußgeldsachen ist in der Branche der beliebteste Job schlechthin *lol*
So, und wenn er dann noch die Aussage zweier schon vorher vereidigter hat, dann kann er nicht anders, auch wenn die lügen, daß sich die Balken biegen. Weil, beweis das denen mal, wer fährt schon mit einem elektronischen Fahrtenschreiber und einer Videokamera im Privat-PKW herum??
Mich ärgert halt bloß, was immer mal angesprochen wird, dieses ausgeliefert sein und keine Chance zu haben. Noch ein Tip an andere Leser dieses Beitrages - Geht nie, ich wiederhole nie, ohne einen Anwalt in ein Bußgeldverfahren. Wenn der Richter Euch alleine kommen sieht, seid Ihr quasi schon vorverurteilt.
Von daher, was solls, ich wollte halt bloß mal berichten, wie`s verlief

SChönen abend noch

By Ghostrider (80.128.87.119) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 23:29:

@ RealEasy: meine Erfahrungen mit Amtsrichtern sind ähnlich. Die Wahrheit ist, ich hatte zwei Prozesse und beide verloren. Einmal Geschwindigkeit, 3 Punkte, und einmal Abstand, 3 Punkte. Die als Zeugen geladenen Staatsbüttel haben immer recht, sind immer unfehlbar, sind immer glaubwürdig. Du als Bürger, der du mit deinen (unverschämt und skrupellos hohen) Steuern das ganze System finanzierst, hast immer unrecht. Das königlich bayerische Amtsgericht tagte, und ich kam mir vor wie im Theaterstadl von Peter Steiner. Am lustigsten war der Auftritt des Affenforschers, aber davon habe ich an anderer Stelle schon erzählt.

By Bluey (217.82.81.40) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 11:37:

@RealEasy
Ich kann mir vorstellen, wie bitter und enttäuschend für Dich der Ausgang dieses Verfahrens sein muß. Hört sich schon etwas merkwürdig an.
Trotzdem:

- daß Fehler passieren ist leider so. Davon kann sich keiner frei sprechen. Polizisten sind keine Maschinen.
- sind es gar so gravierende Fehler, die zur Einstellung des Verfahrens führen müssen, obliegt es in letzter Instanz dem Richter, dies zu verfügen.

- daß hier das Video nicht mehr vorhanden ist (abgesehen von einem Foto), möchte ich nicht gerade als Fehler bezeichnen, sondern eher als eine Fehlbedienung des Videogerätes.

- ich kenne mich leider nicht mit Geschw.-messungen per Video aus. Beziehe mich daher mal auf eine schlichte Radarmessung, wo jemand angehalten wurde (weil natürlich zu schnell), aber es existiert KEIN (!!) Foto (kann dafür mehrere Gründe geben!!). In einem solchen Fall zählt die Aussage des Beamten, der die Messung durchgeführt/überwacht hat! Dies müßte gleichermaßen für das Videoverfahren gelten.

- daß Deine Aussage vor Gericht nicht so viel Gewicht hatte wie die der Beamten ergibt sich insbes. daraus, daß
1. DU lügen darfst, OHNE dafür bestraft zu werden
2. den Beamten ERHEBLICHE Konsequenzen drohen, wenn sie falsch aussagen!!

Ich kann diesen Vorfall nicht eingehend beurteilen, da ich ja nunmal nicht dabei war. Aber da ich schon viele erlebt habe, die da behaupteten
"Ich war nicht zu schnell. Kann gar nicht sein. Hatte Tempomat drin"
oder
"Womit haben Sie gemessen? Zeigen Sie mir erst mal das Foto. ..." etc. etc. etc.
und ich den Wert
a) eindeutig ablesen UND
b) dem jeweiligen Fzg. auch eindeutig zuordnen konnte, war und ist es müßig, über solche Vorfälle zu diskutieren.
Wie gesagt: der Rechtsweg steht jedem offen. Und ich habe mich auch schon daran gewöhnt, daß die Polizei auch dann der Sündenbock ist, wenn der Richter die Sache nicht einstellt.

By Goose (217.225.238.214) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 14:25:

@RealEasy: Ich habe mir den Thread, dessen Link du hier reingesetzt hast, noch mal angeschaut, jedoch konnte ich da keine Schilderung von dir finden, lediglich der letzte Eintrag war ein Hinweis, daß anscheinend alle Beamten, mit denen Du es bisher zu tun hattest, wissentlich Falschaussagen vor Gericht machten.
Nun, ich war nicht dabei, so etwas wundert mich aber doch sehr.
Natürlich kann ich nicht ausschließen, daß auch ein Polizeibeamter (der sich übrigens auf keinen allgemeinen Eid berufen kann und bei Bedarf jederzeit vor Gericht vereidigt werden kann) mal eine Falschaussage macht (sicherlich gibt es auch Schwarze Schafe bei der Polizei, hier bleibe ich jedoch dabei, daß so etwas eine Ausnahme mit absolutem Seltenheitswert ist), daß man jedoch in drei unabhängigen Sachverhalten an solche kommt, ist schon ein unbeschreibliches Pech.

Gruß
Goose

By 1 (80.128.228.208) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 15:17:

ich glaub eine Falschaussage von einem Beamten kommt auch vor Gericht öfter vor als man meinen könnte.Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
1) Sowas entwickelt schnell eine Eigendynamik.
Da vertuscht man von Anfang an eine inkorrekte Vorgehensweise und bleibt auch vor Gericht dabei.

2)Das Risiko bei der Falschaussage vor Gericht erwischt zu werden ist minimal.Der Kollege lügt mit , man ist eh zu zweit , die Richter glauben den scheinbar unparteiischen Beamten arglos.

3)Geweissensbisse sind auch selten, schliesslich geschieht dem Raser es gerade recht wenn er sich zu allem Überfluss auch noch mit der Obrigkeit anlegt.

By Goose (217.81.241.98) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 15:37:

Und eben das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Warum sollte ich ein Fahrzeug anhalten, bei dem ich mir des Verstoßes nicht sicher bin? Ich bekomme keine Provision, ich werde nicht schneller befördert, ich habe nicht den geringsten Vorteil. Es ist mir doch gerade im verkehrsbereich ein leichtes, ein inkorrektes Verhalten zu vertuschen. Da ich eine OWi nach pflichtgemäßem Ermessen verfolge und eben nicht von Gesetz wegen zu dessen verfolgung gezwungen bin, kann ich doch ohne weiteres die OWi in den Rundordner werfen, bevor ich ihn in den Ausgang lege (oder sie gar nicht erst schreiben).

Zum Risiko einer Falschaussage vor Gericht: fast jeder hat mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung. Daher sieht man sich heutzutage teilweise schon für Minimalbeträge vor Gericht wieder. OK, das ist mein Job, aber besonders, wenn ich damit rechnen muss, jederzeit vor Gericht aussagen zu müssen und von einem Anwalt "in die Mangel" genommen zu werden, sage ich doch nur das, woran ich mich definitiv erinnern kann.
Weiterhin werden gerade Falschaussagen von Polizeibeamten (auch uneidliche) besonders streng geahndet. So habe ich ein Urteil vom Verwaltungsgericht Mannheim (Az.: D17S11/00, Urteil vom 28.09.2000), in dem ein Beamter nach einer uneidlichen Falschaussage (allerdings in einem Strafprozess) neben der strafrechtlichen Ahndung noch eine Dienstgradherabsetzung erhielt. (ach ja, soviel noch zum Thema "Doppelbestrafung", ich beschwere mcih hier allerdings nicht, denn er hat ja tatsächlich Scheiße gebaut)
Aber wollen wir ehrlich sein: glaubt ihr, ich riskiere die Konsequenzen, die mir für eine Falschaussage drohen, wegen einer OWi ?? Glaubt ihr nicht, so denken die meisten meiner Kollegen.

Ach, und zum Thema "Gewissensbisse": was soll ich dazu sagen. Man sollte es sportlich betrachten (das ist doch die Meinung der meisten hier, oder ;-) )
Warum also sollte ich sauer sein?

Gruß
Goose

By 1 (80.128.228.129) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 16:08:

Ich lass Dich nicht als typisches Beispiel gelten , allein die Tatsache dass Du Dich hier in dem Forum engagierts zeigt dass Du Dich schon von vielen anderen Deiner Kollegen unterscheidest:

Du bist einfach ein netter Kerl und wahrscheinlich wegen Deiner menschlichen Kompetenz das seltene Beispiel eines guten Polizisten!

By Goose (217.81.241.98) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 16:18:

Danke.

Das Problem ist doch ganz einfach: wieviele Polizeibeamte kennt ihr?
Einen, fünf, zehn, zwanzig?
Bei zwanzig sind es aber schon verdammt viele. Und trotzdem kann man selbst bei so vielen nicht von typischen Beispielen sprechen. Ich weiß mittlerweile nicht mehr, mit wievielen Kollegen ich im Einsatz war, aber eines weiß ich mit absoluter Sicherheit: zu 99% haben die ihren Job sehr gut gemacht und dem Rest haben wir (die 99%) mit Anlauf in den Arsch getreten, wenn sie Mist gebaut haben.
Wie gesagt, es gibt schwarze Schafe (wie in jedem anderen Job auch. In jedem Lager werden Waren gestohlen, bezeichne ich deshalb jeden Lagerarbeiter als Dieb? Ich habe von Fällen gelesen, in denen Bankangestellte Geld veruntreut haben, ist deshalb jeder Bankkaufmann ein Betrüger oder sind die, die das Geld ehrlich verwalten gar die seltene Ausnahme?) aber ich verwehre mich gegen die Unterstellung, ein Großteil der deutschen Polizeibeamten würde selber Straftaten in erheblichem Umfang (und genau das sind Falschaussagen) begehen.

Gruß
Goose

By Nic64 (80.131.46.38) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 16:37:

Wenn ich mich jezt auch mal einschalten darf. Auch wenn ich gerade etwas Ärger hab wegen eines Anhörungsbogens muss ich trotzdem sagen daß ich nie irgendwie etwas schlechtes über die Polizisten mit denen ich zu tun hatte sagen könnte. Mir gegenüber waren sie immer sehr freundlich und hilfsbereit.Es kommt eben auch immer drauf an wie man sich selber verhält. Ich wurde letztes Jahr nachts angehalten weil an meinen Fz der Tüv + Asu mehr als 3 Monate abgelaufen war. Ich hab mich entschuldigt bei den Beamten und ihnen versichert daß ich das sofort nachholen werde. Das wars. Sie hatten mir ne gute Weiterfahrt gewünscht. Es wurde nichts notiert oder dergleichen unternommen.Wie gesagt- es kommt immer auf das Auftreten drauf an. Auch Polizisten sind Menschen und reagieren auch nur menschlich. Sie tun ebenso ihren Job wie jeder von uns hier. Der eine mehr der andere weniger.
Und was die Abzocke betrifft bezüglich Geschwindigkeitsmessungen. Die Beamten handeln auch nur auf Anweisung von "oben". Oder widerspricht hier jemand seinem Chef wenn er von dem ne Aufgabe bekommt?

By farendil (217.225.241.108) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 17:48:

@goose: Warum sollte ich ein Fahrzeug anhalten, bei dem ich mir des Verstoßes nicht sicher bin?
sie es mal so:
du BIST dir sicher, daß du den bürger zu recht verdonnerst. leider hast du einen fehler gemacht - trotzdem bist du dir sicher und handelst aus deiner überzeugung heraus.

und DANN erscheinen solche reaktionen eben in einem anderen licht. der beamte will dem bürger nciht vorsätzlich was böses, er ist aber von seiner schuld überzeugt und handelt entsprechend.


@nic64: Auch Polizisten sind Menschen und reagieren auch nur menschlich.
polizisten sind zum großen teil männer und handeln beim anblick einer blonden frau entsprechend.. *g*

Es kommt eben auch immer drauf an wie man sich selber verhält
immer wieder gehörtes argument. es mag sehr oft stimmen, jedoch gibt es auch andere fälle, wo aus dem wald schon heruasgebrüllt wurde, bevor man überhaupt zum reinrufen kam...

Die Beamten handeln auch nur auf Anweisung von "oben".
das ist sehr unterschiedlich!
es ist z.t. sehr frei möglich, entscheidungen zu treffen. das geht z.t. vom wo messe ich, wann messe ich, ab wieviel hole ich raus bis hin zu: messe ich heute überhaupt?

By Alberto (212.185.252.197) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 17:50:

Irgendwie ist das Verfahren jetzt saudumm gelaufen...
ich meine auch, - man hätte vielleicht - mit einem guten Anwalt - die "Beweise" besser auseinandernehmen können.

Aber so ist das eben.... man bekommt nicht Recht, sondern ein Urteil!!!

Leider Pech gehabt.

By wayko (212.80.58.129) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 12:02:

Ich habe auch so einen Fall am Hals, wo mir telefonieren während der Autofahrt vorgeworfen wird. Die Sache ist beim Anwalt und wird wohl auch vor Gericht gehen.

Tatsache war damals: Handy war in der Jackeninnentasche, Kopf auf dem linken Arm aufgestützt am Seitenfenster (ich war einfach nur fertig nach der Arbeit).

In der schriftlichen Aussage der Polizistin steht: "Handy eindeutig erkannt" und "in der rechten Hand"...

Jedoch hatte ich zu dieser Zeit ein bandagiertes rechtes Ellenbogengelenk, das ich überhaupt nicht abwinkeln könnte. Also doppelter Bullshit, was die aussagt.

Desweiteren steht in Ihrer Aussage, sie wurde 14.50 Uhr als "Kontrollposten" eingeteilt, um Verstöße an die 200m entfernte Kontrollstelle zu melden. Vom Anwalt habe ich nun auch das Schriftstück (in Kopie) bekommen, das ich damals unterschreiben mußte. Die Tatuhrzeit wurde nachträglich (deutlich sichtbar) von 14.40 auf 14.50 Uhr geändert!!!

Soviel zu diesem verlogenen Gesindel, das mich damals kontrolliert hat. Sollte es vor Gericht gehen, bin ich mal gespannt, ob dennoch (wieder) den Grünen geglaubt wird. Ich vermute es ja fast.

Aber zum Glück gibt es ja auch Polizisten, die in Ordnung sind. Nur können die mir hier leider nicht helfen...

By Rennfahrer (217.85.218.86) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 14:52:

@wayko

wieso kaufst du dir nicht ein Diktiergerät, dass deinem Handy ziemlich ähnlich sieht, bei einer Kontrolle ist das Handy ausgeschaltet, das Diktiergerät liegt in der Mittelkonsole, oder hast du ncoh in der Hand ?!

By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 22:03:

Hilfe, hat sich das selbstständig gemacht.

Also, ich habe das ganze sowiet wie möglich versucht, objektiv zu halten, soweit wie möglich, ja. Von daher, ich möchte mitnichten alle Beamten, ob in Uniform oder nicht, in eine Schublade stecken. Ich bisher 3 Mal überaus negative Erfahrungen vor Gericht gemacht, aber warum gehen Aktenzeichen vor Gericht? Weil es Streitfälle sind, und in Streitfällen sagt zu 99 % immer einer die Unwahrheit, wer, warum, mag dahingestellt bleiben. Nur, überlegt Euch mal die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn ein Beamter vor Gericht (jetzt nur als fiktive Story) zugibt, z.B. er hat (bewußt oder unbewußt) falsch gehandelt, was passiert, er hat seinen Arbeitsauftrag nicht erfüllt, Folge Abmahnung. Wer möchte das schon?? Zumal damit Auftsiegs- und Gehaltverbesserungschancen verbaut werden. Wer würde in solch einer Situation nicht ähnlich handeln. Und warum der Richter das damals so gewürdigt hat, habe ich ja schon erklärt.
Das Du, Goose, nicht so einer bist, ist sehr schön, und ich glaube auch, daß 75 % Deiner Kollegen nicht so sind. Aber mit den 25 %, die so sind, kommt es dann halt zum Streit, bis vor Gericht. Ich meine, ich hatte nach Diskos, bei allgemeinen Verkehrskontr. auch mehrmals schon nette Gespräche, vorwiegend aber mit älteren Polizisten, die jüngeren, bzw. Anwärter oder ähnliche habe meistens nicht einmal ein "Guten Abend" rausgekriegt.
Von daher, ich wünsche denen jetzt nicht die Pest an den Hals oder ähnlich unangenehmes. Mich hat s halt logischerweise nur geärgert.
Habe in naher Zukunft wieder Gerichtsverfahren, diesmal wieder die für mich leidige Geschichte mit dem vor meiner Wohnung parken, werde, wenns interessant wird, auch das posten.
Achja, an die all die mit den Ratschlägen, danke, aber da war rein rechtlich, auch von meiner Seite her mit den Möglichkeiten der Beweiswürdigung einfach nicht mehr drin. Weil, wenn ich den Ablauf des Verfahrens hier komplett wiedergebe, könnt ich auch ein Buch schreiben, dafür fehlt mir leider die Zeit.
Schönen Abend noch

@Ghostrider: *zwinker* ich glaube, wir sollten uns mal auf ein Bier treffen, hätten bestimmt einander viel lustiges zu erzählen, bei Deinem trockenen Humor, jaaa, die Bayern, mit denen hat mein Herr Papa schon sehr negative Erfahrungen gemacht...(1 Mal)


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