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Kein Punkt trotz 23 km/h zu viel außerorts?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Kein Punkt trotz 23 km/h zu viel außerorts?
By Marcel (192.109.83.76) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:39:

Hi Leute,

ich habe nun endlich meinen Bescheid aus dem März 2002.

Abzüglich Toleranz soll ich 23 km/h zu schnell gewesen sein. (bei OS auf der A1 in Richtung DO)

Allerdings kann ich nirgends etwas von einem Punkt lesen. Bei jedem Bußgeldrechner heißt es aber, dass ich einen Punkt bekommen müsste.

Kann ich mich jetzt freuen? Oder kann da noch ein für mich nachteiliger Änderungsbescheid kommen?
Hat von Euch schon jemand einschlägige Erfahrungen?

Danke für Eure Antworten.

Ciao

Marcel

By Nicole G. (80.131.57.136) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 20:18:

Ich hab heute auch sowas bekommen ( Niederlegung eines Schriftstückes). Erst hatte ich mich auch gefreut weil ich nix entdecken konnte. Bis ich das Schreiben mal umgedreht hatte. Auf der Rückseite ganz klein ,letzte Zeile stehts.

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 21:59:

@marcel: den punkt gibt es!

By Nicole G. (80.131.57.136) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 23:13:

@marcel
Es steht folgendes auf dem Bescheid drauf

Allgemeine Hinweise:
Die Angabe der Punkte ist unverbindlich.Die Bewertung erfolgt vorläufig durch das Kraftfahrt-Bundesamt und endgültig durch die für Maßnahmen nach dem Punktesystem zuständige Verwaltungsbehörde.

Kann also durchaus noch was kommen.

By Marcel (192.109.83.76) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 09:28:

Hi Nicole,

auf der Rückseite stehen nur Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung, Hinweise zum Einspruch, Zahlungsaufforderung, Allgemeine Hinweise, Sonstige Hinweise.
Das ist alles.

Das Wort "Punkt" kommt allerdings nirgends vor.

Bei den allgemeinen Hinweisen steht nur, dass alle Daten bis zum Ende des Verfahrens gespeichert werden und dass Geldbußen ab 40 EUR in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Ist es das, was Du meinst?

@farendil:
Den Punkt kann es aber doch nur geben, wenn ich davon auch etwas weiß.
Ansonsten kann man ja werweißwas nach Flensburg schicken. ;-)
Oder denke ich nicht bürokratisch genug?

Ciao

Marcel

By farendil (217.235.61.70) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 09:54:

@marcel: felnsburg trägt die punkte ein - auch wenn davon ncihts auf dem papier steht.

auch wenn du z.b. wegen einer verkehrsstraftat verurteilt wirst, bekommst du punkte - explizit gesagt bekommst dunes höchstens von deinem anwalt.

By Nic64 (217.230.35.132) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 13:34:

@marcel

Du kannst ja in Flensburg deinen Punktestand kostenlos abfragen. Geht aber nicht telefonisch oder per Fax. Schau mal unter Hilfe nach. Da wird dir alles erklärt.

By Marcel (192.109.83.76) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 15:51:

@farendil

Also aus früheren Zeiten von Bekannten kenne ich das so, dass im Bescheid extra angegeben wurde, wieviele Punkte es zum Verstoß gibt. Ist das mittlerweile geändert worden?

@ Nic64

Naja, erstmal müssen Sie dort ankommen. Noch sind die 2 Wochen Frist nicht um. Und einen leeren Punktestand brauche ich nicht abfragen. ;-)

By nixbaer (212.18.0.182) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 16:09:

Warum kann man sowas nicht per Internet abfragen?
Es müßte doch reichen, sich mit Paß-Nr (ggf. Führerschein-Nr) zu legitimieren?

By Nic64 (217.5.73.46) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 18:33:

@marcel
das war auch nur allgemin gehalten und für künftige Fälle die Punktestandsabfrage.

@nixbaer
Datenschutz. Sonst kann sich jeder der mal deinen Pass sieht oder findet oder klaut sich damit einloggen und deine Daten abfragen. Für ne Abfrage brauchst du ne beglaubigte Kopie deines Personalausweises die du mitschickst.

By farendil (217.85.224.87) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 18:49:

@marcel: normalerweise steht es auf dem bescheid mit drauf. allerdings macht jede bußgeldstelle ihre eigenen bescheide - da will ich nicht außschließen, daß es irgendwo fehlt...

By Marcel (192.109.83.76) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 15:39:

Hi,

die Angabe, wieviele Punkte es gibt, ist wohl eher eine informative Sache. Es ist nicht zwingend vorgegeben. Es ist also von Behörde zu Behörde unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.

Das ist jedenfalls das, was ich gerade erfahren habe.

Ciao

Marcel

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 20:25:

@Marcel

Die Punkte werden verbindlich nach dem Bußgeldkatalog vergeben. Die Behörden haben da keinen Spielraum. Nicht einmal ein Gericht kann für einen Verstoß mehr Punkte eintragen, als der BKat für einen Verstoß vorsieht. Die Anzahl der Punkte bleibt auch dann gleich, wenn die Regelbuße erhöht wird.


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