Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Angebl. 36km/h a.g.O zu schnell - kann ich nicht glauben!!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Angebl. 36km/h a.g.O zu schnell - kann ich nicht glauben!!!
By driver55 (213.7.121.239) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 20:16:

Hallo zusammen,

vorweg mal ein grosses Lob an die Betreiber u. Mitwirkenden dieses Forums. Ich glaube hier wurde schon einigen (vielen) bei brenzligen Situationen geholfen.
So wie ich meine Lage sehe, benötige auch ich Eure Hilfe. :-(

Vor zwei Tagen, also am 04.06.2002 ist ein Anhörungsbogen (Adressiert an Halter = Fahrer) ins Haus geflattert. Lt. Geschw.-Messung bin ich am 17.05.2002 angebl. 36km/h ausserhalb g.O. zu schnell unterwegs gewesen. Also 136km/h statt der erlaubten 100km/h, was halt allgemein gültig ist, wenn weit und breit kein Schild zu sehen ist. (Das hat man nun davon, wenn man mal früher wie gewohnt ins Wochenende fährt :-((( )
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann sind diese 36km/h zu viel. Geblitzt hat es, das habe ich deutlich gesehen (leider), aber in dem Moment als es blitzte zeigte mein Tacho exakt 120km/h an. Die Voreilung beträgt bei dieser Geschw. exakt 4km/h (Tacho wurde schon mit einem präzisen Messsystem geprüft) u. wenn man dann noch diese „Messtoleranz“ abzieht, kommt man auf 13 oder 14 km/h zuviel. Wie kann das sein?
Als ich das Blitzgerät entdeckte war ich noch schneller als 120km/h unterwegs, bin dann aber ziemlich in „die Eisen gestiegen“ u. die Nadel zeigte dann beim Fotografieren 120km/h. Wird etwa schon gemessen bevor es blitzt?
Die Aktion macht glaube ich 75€ u. 3 Punkte! Das ist zwar sch...., wäre aber nicht mal so tragisch, wenn ich nicht am 29.April2002 mit einem Dienstwagen in einer Baustelle (A3 Richtung Köln, kurz vor Limburg) bei erlaubten 60km/h auch geblitzt worden wäre. Das Problem ist, das ich da überhaupt nicht weiss, wie schnell ich unterwegs war. So um die 80km/h vielleicht auch knappe 9okm/h.
Wenn’s dann doch 25km/h zuviel waren u. dann diese „komischen“ 36km/h zuviel, kann das böse Folgen haben. Bei 35tkm/Jahr kann ich auf einen fahrbaren Untersatz nicht verzichten.

Wie gehe ich jetzt bei dieser schei.. Lage am besten vor?
Kann man an diesen 36km/h zuviel rütteln oder ist man da machtlos?
Muss ich den AB ausfüllen und wenn ja wie, vorauf kommt es an? Verstoss zugeben??

Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen und die nötigen Tipps für eine erfolgreiche Gegenmassnahme geben könntet. - Bitte Bitte, bin nämlich kein Raser!

Im voraus schon einmal besten Dank.

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:29:

1. der alte verstoß ist also noch nicht rechtskräftig?
2. hast du schon punkte?
3. was für ein meßgerät war es diesmal (steht meist im a-bogen)

By Bluey (217.82.83.186) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:32:

Das Gerät (Radar) mißt ein Fzg. und anschließend wird das Foto ausgelöst. Du bist daher sehr wahrscheinlich vor dem Bremsmanöver gemessen worden.
Im Grenzbereich kann es auch schon mal vorkommen, daß zwar das Foto ausgelöst, die Messung selbst aber trotzdem verworfen wird, so daß zwar das Foto da ist, aber die Einspiegelung der Daten fehlt.

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:42:

@bluey: augen aufmachen!! (ich weiss, ist schon spät...) ihm werden +36 vórgeworfen, also wird das gerät wohl ein ergebnis ausgespuckt haben...

p.s. kommst du am 22.??

By Bluey (217.82.83.186) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:55:

@farendil
*g* Was würden wir ohne Dich bloß machen?! Hab' mich wohl schon im Halbschlaf nur noch auf die letzten Sätze "konzentriert". Gelobe aber Besserung *lach*.

p.s. kommst du am 22.??
Da wird diesmal leider noch nichts draus. Bei uns läuft im Moment ein Sondereinsatz *gg* "Junge Fahrer" (auch übers Wochenende!). Da gibt's kein Dienstfrei.
Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben...

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:00:

oooch! schaaade! und wenn ich dir verspreche, daß du nen agze mege "junger fahrer" triffst, die dustundenlang missionieren darfst? hab ich dann ne chance??
:-)

p.s.: danke für die blumen!

By Bluey (217.82.83.186) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:08:

*lol*
und wenn ich dir verspreche, daß du nen agze mege "junger fahrer" triffst, die dustundenlang missionieren darfst? hab ich dann ne chance??
Gott Agathe, bewahre mich davor!!! Mir reicht das hier schon! Und das Missionieren liegt mir bei weitem nicht so sehr wie das Abkassieren *lach*.

Aber Spaß beiseite: würde wirklich sehr gerne kommen, aber Freinehmen ist wirklich nicht drin.
Würde daher sagen: Next Time!

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:24:

@bluey: schade! wenn ich mal in nrw bin, melde ich mich - und wenn du dich mal in die dresdner ecke verlaufen solltest, kannst da ja auch mal laut geben...

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 10:38:

@Bluey

Ich bin bisher davon ausgegangen, daß die Radarmessung und der darauf ggf. erfolgende Blitz zeitlich so eng beieinander liegen, daß es keine wirklich relevanten Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen diesen zwei Zeitpunkten gibt.

Bin ich da auf dem Holzweg??

By Bluey (217.82.83.186) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 14:37:

@ bbmw
Bin ich da auf dem Holzweg??
Etwas schon. Aber ich werde hier jetzt nicht erklären, wie und unter welchen Umständen man eine "Fehlmessung provozieren" kann *g*!!

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 14:56:

@Bluey

Hätte nicht gedacht, daß ich damit einen wunden Punkt berühre.

Ich hatte aber schon mehrmals den Eindruck (zum Glück meist bei einem Vordermann), daß der Blitz erst ausgelöst wurde, als das Fahrzeug den Focus der Radarantenne bereits deutlich passiert hatte. Bisher habe ich das als eine optische Täuschung abgetan, jetzt gewinne ich den Eindruck, daß da was dran ist??

By Bluey (217.82.83.186) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 14:59:

@bbmw
Nein. Jetzt hast Du mich mißverstanden. Der Zeitversatz zw. Messung und Auslösung des Blitzes ist schon sehr gering. Aber das ist halt nicht alles... ;-)))

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 17:13:

@ bbmw: in die Radarfalle "hineinbremsen" - die Messung funktioniert nur bei konstanter Geschwindigkeit. Veränderung => Fehlmessung

By driver55 (213.7.121.187) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 21:20:

Danke für die prompten Rückmeldungen
@farendil

1. der alte verstoß ist also noch nicht rechtskräftig?
Ja, richtig. Da weiss ich auch nur dass es blitzte. Da kam noch nichts.

2. hast du schon punkte?
Ja :-(
10.06.1998 3P Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war (Die Grünen sehen das natürlich immer etwas anders)

01.02.2000 1P 24km/h a.g.O. an Bahnübergang auf 30km/h begrenzt zu schnell
02.02.2001 3P 28km/h i.g.O. zu schnell (und das Stadtauswärts, 100m vor Ortsschildende)

Sind da eigentlich noch alle vorhanden???

3. was für ein meßgerät war es diesmal (steht meist im a-bogen)
Beweismittel: Geschw.-messgerät Foto
Also keine Angabe über das Messsystem.

@Ghostrider
Ist das sicher, dass das Hineinbremsen zu einer Fehlmessung führt? Hilft mir das irgendwie weiter?

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 22:36:

@ Driver55: das Verändern der Geschwindigkeit während einer laufenden Messung kann die Radaranlage nicht verarbeiten => Fehlmessung. Ja, da bin ich mir sicher (mehrfach selbst praktiziert, ich nenne das "last exit")

By Bluey (217.225.16.73) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 23:00:

Das klappt aber nicht in jedem Fall! :-)

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 23:59:

@ Bluey: bisher immer funktioniert :-) Einmal Blitz ausgelöst, ok, kam aber nie was. Keine Ahnung, wie die Anlage ein während der Messung bremsendes Fahrzeug auswertet (wie soll das technisch/physikalisch funktionieren? Geht doch gar nicht ?)

By klausk (80.142.120.245) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 07:18:

Hallo driver55,
es sind noch alle Punkte vorhanden. Sollte einer Deiner aktuellen Vergehen rechtskräftig werden, gibt es zum erhöhten Bußgeld auch noch eine kostenpflichtige Verwarnung aus Flensburg...

Grüße
Klaus

By Bluey (217.225.16.73) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 09:57:

@Ghostrider
Ich sagte ja auch nur, daß das nicht in jedem Fall funktioniert. Teilweise hast Du ja Recht. Mehr sage ich aber nicht dazu. ;-)))

By driver55 (213.7.116.152) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 12:11:

An alle die mir weiterhelfen können.

Was mach ích nun mit dem vorliegenden A-Bogen?
Wie komme da glimpflich, also punktesparend u. geldbeutelschonend heraus? :-((
Was gibt es überhaupt für Möglichkeiten? (wenn's überhaupt eine gibt :-(( )

Danke im voraus

By traffic (172.178.249.64) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 13:27:

@Ghostrider: Vielleicht hilft beim Bremsen noch zusätzlich leicht(!) ausscheren, da dann die Meßwerte und Toleranzen nicht mehr stimmen. Allerdings würde das Gerät in diesem Fall erst einmal trotzdem auslösen.
@all: Kann es übrigens sein, daß die Induktionsschleifenblitzer auch bei Beschleunigung des Fahrzeges auslösen, wenn eine oder keine der beiden Messungen unter der Auslöseschwelle liegt? Ich kenne einen solchen Fall, bei dem (natürlich?) nichts kam, aber warum dann wurde dann überhaupt ein Foto ausgelöst?

By driver55 (53.122.34.116) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 09:07:

@farendil (du bist doch hier der Experte) bzw. alle die mir Tipps geben können.
Morgen ist "Abgabetermin für den A-Bogen".
Was mach ich nun damit, soll ich mich da zu Wort melden?
Genaugenommen stimmen die 136km/h sowieso nicht. Da müsste ich lt. Tacho min. 145km/h gefahren sein u. soviel waren es auch vor dem Bremsmanöver nicht. :-((


Danke u. Gruss

By farendil (217.225.245.234) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 10:50:

@driver: manchmal schaut man eben nicht so genau auf den tacho. nur wenn du dir absolut sicher bist, daß du langsamer warst, würde ich die messung anzweifeln.

1. war der verstoß am 02.02.01 oder ist das die rechtskraft?
wenn ersters, wann war das teil rechtskräftig?

2. rechtsschutzversicherung?

By blauer bmw (213.68.164.63) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 12:53:

@driver
Noch sind ja zwei verschiedene Strategien möglich. Du kannst versuchen die Fehrerfeststellung bis in die Verjährung zu verzögern oder Du kannst die Messung anzweifeln.

War bei dem AB denn bereits ein Foto dabei (evtl. auch auf der Rückseite)?

By Bavaria3 (80.133.66.210) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:08:

Lag dem Schreiben ein Beweisfoto mit Km/h angabe DARAUF bei? Wenn nicht, fordere unbedingt ein Foto an, ich habe mal einen Schrieb bekommen auf dem 23 Km/h zu schnell stand. Anwalt eingeschaltet, der hat ein Beweisfoto angefordert und siehe da: Auf dem Foto waren es nur 16 Km/h - und das obwohl 2 Leute die Schreiben die rausgehen überprüfen müssen... Polizei hat sich schriftlich für den Irrtum entschuldigt und ich hab nie wieder was davon gehört.
=> Mein Fazit: Die lieben Kommunen BETRÜGEN gezielt!

By driver55 (213.6.131.242) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 20:05:

@farendil

zu 1. Der Verstoss war am 02.02.01. Die Anhörung flatterte Mitte März ins Haus (Datum auf A-Bogen 15.03.01). Da hatte ich nichts unternommen. Der Bussgeldbescheid ging dann 12.05.01 bei mir ein (Datum auf Bussgeldbesch. 04.05.01)
Wann ist das dann rechtskräftig geworden? welches Datum zählt prinzipiell?

zu 2. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden

Die 120km/h beim Blitzen stimmen zu 100%. Ich hatte ja schon nachgeschaut was auf mich zukommt, nämlich 20€, wenn's 113km/h effektiv zu viel waren. Und dass es keine 145km/h waren zu 90%.

@blauer bmw & Bavaria3. Weder der Name des Messsystems mit dem gemessen wurde ist aufgeführt, noch liegt ein Bild bei.

@Bavaria3 Ich wäre froh, es wäre auch bei mir so. Wobei ich das andererseits eine absolute Frechheit finden würde.

VORGEHEN???
Verstoss NICHT ZUGEBEN und mit dem zurücksenden des A-Bogen das Bild anfordern?
Das Bild einfach so anfordern, telefonisch?
Bekomme ich das Bild zugeschickt, wenn auf dem A-Bogen nicht explizit dabeisteht "FOTOS WERDEN NICHT VERSCHICKT"?
Schalte ich jetzt schon den Rechtsschutz ein, bzw. übergeb ich dem die Sache komplett?
Hmmm....wieder sind einige neuen Fragen aufgetaucht.

Danke und Grüsse

By farendil (217.225.246.205) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 00:44:

@driver: ohh je!

also wir haben hier 3 altverstöße. (98 - 2001) - 7 points.

wir haben weiterhin 2 neuverstöße.
17.05. und eventuell noch einen 2. in den punkten...

der bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden, entweder 14 tage nach zustellung oder wenn das geld gezahlt wurde. (was eher eintritt)

nun, war das nach dem 17.05., so hast du erst mal ein fahrverbot gewonnen. (2 mal innerhalb eines jahres zu schnell. jahr beginnt ab rechtskraft des 1. und geht bis zur TAT des 2. verstoßes)

also ich seh hier nur erst mal folgende lösung: die verjährung erreichen, und zwar nach der mache, die nach dem forumsmember alberto benannt wurde.

weiterhin hoffen, daß der andere verstoß nicht in die punkte geht und dann mal bis mai nächsten jahres die füße stillhalten!

By driver55 (213.7.116.102) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 07:01:

@farendil :-(
d.h. die Messung nicht anzweifeln, bzw. das Bild zur Kontrolle ordern. Denn wenn hier auch eine "Fehlmessung" wie von Bavaria3 erwähnt vorliegt, wäre das doch ein Pluspunkt für mich. Oder ist das zu riskant?
Alberto-Methode? Schon mal gehört im Forum; gibt's dazu ne "Anleitung", wie man genau Vorgehen muss?

Danke und Gruss

By farendil (217.85.236.178) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 09:54:

@driver: das anzweifeln ist unsicherer als die andere möglichkeit.

die anleitung findest du mit der suchmaschine, allerdings kommst darauf an, daß du das WIE und WARUM verstehst...

By driver55 (213.6.199.53) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 21:08:

@farendil und alle anderen, die sich mit Alberto u. sonstigen Methoden auskennen.

Wenn ich die Alb.-M. richig verstanden habe, ist das eine reine Hinhaltetaktik – also die Behörden ein wenig an der Nase herumführen.
F1, der tatsächlich gefahren ist, schreibt NEIN in den A-Bogen u. nennt einen F2, also Freund, Bekannten etc. (ungef. gleiches Alter, ähnliches Aussehen...)
F2 bekommt dann Wochen später auch den A-Bogen und gibt den Verstoss erst einmal zu. Wenn dann in ca. 6 Wochen der Bussgeldbescheid kommt, erhebt er innerhalb 10 Tagen (am besten per Einschreiben Einspruch) mit entspr. Begründung, wie z.B. Terminkalender überprüft; kann zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren sein.
Wenn Sie dann aktiv werden und mit dem Foto hausieren „gehen“, können Sie Ihm ja nichts anhaben, denn er war es ja wirklich nicht. Der auf dem Foto ist ja F1. Jetzt wissen Sie zwar wer gefahren ist, aber die Verjährung von 3 MONATEN ist im NORMALFALL schon eingetreten.
Stimmt das so vom Prinzip?
Ab welchem Zeitpunkt ab werden die 3 Monate für mich eigentlich gezählt?
Gibt es für F2 keine Risiken und funktioniert die Alberto-Methode immer?

Ist es auch möglich, dass der F2 den Bussgeldbescheid dann akzeptiert und einfach bezahlt. Sprich, er kassiert die Punkte und die Sache ist erledigt.
Oder besteht die Gefahr, dass Fotos aus früheren Vergehen dann mit dem aktuellen verglichen werden?

Gibt es da irgendwelche Risiken für F2?

Danke und Gruss

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 22:08:

@driver:
1: f2 kann nix passieren, wenn alles richtig geamcht wird.
2: angabe, daß fahrereigenschft bestritten wird, erst nach verjährung
3: 3 monate zähel ab tat, werden aber durch einen a-bogen gegen den empfänger desselben unterbrochen und beginnen neu.
4: 100% garantie gibts für nix.
5:aktzeptieren des f2 ist auch möglich

By driver55 (213.6.199.192) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 22:29:

@farendil
Danke für die prompte Rückmeldung(en)
zu1:
Wäre das Vorgehen bei der Alberto-M. i.O. wie ich es beschrieben habe, oder habe ich etwas übersehen? Weil Du schreibst, wenn alles richtig gemacht wird. :-(

By farendil (217.225.246.150) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 00:19:

@driver: z.b. wenn der einspruch nicht fristgerecht eingelegt wird....

By Ghostrider (217.80.247.157) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 20:50:

@ driver55: die A-Meth. ist schnell am Ende, wenn die Ermittlungsbehörde die Fotos von F1 und F 2 vergleicht - was sie im Regelfall tun wird und tun darf. Dies geschieht mit ein paar Mausklicks unter Zugriff auf die Dateien des Einwohnermeldeamts. Hierzu gibt es einen anderen Thread mit interessanten Links. Auch sind die Zeitangaben, z. B. zwischen Rücksendung A-Bogen und Bußgeldbescheid seeeehr optimistisch lang angegeben. In der Regel passiert das - meiner Erfahrung nach, wohne in Bayern - nicht in sechs Wochen, sondern in 14 Tagen. Ich bin selbst mit dem Ansatz gescheitert, daß ein anderer Fahrer die Punkte akzeptieren wollte - trotzdem ging der Bußgeldbescheid an mich. Ist das Radarfoto ok, dein Paßfoto einigermaßen aktuell, und die Behörde vergleicht - dann kannst du als F 2 angeben, wen du magst, du hast verloren. Sorry, aber so ist das. Ist das Radarfoto nicht scharf, kann dir auch ein anthropologisches Gutachten drohen - ohne Rechtsschutz hast du ein Problem.

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 12:50:

Dies geschieht mit ein paar Mausklicks unter Zugriff auf die Dateien des Einwohnermeldeamts.
nu hör doch mal mit den schauermärchen auf!!

das geht so noch lange nicht!! dazu müßte nicht nur alle ewma miteinader vernetzt sein, sondern auch noch die bußgeldstellen angeschlossen!

By Ghostrider (80.128.87.83) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:56:

@ Farendil: du hast die Links nicht geöffnet, die ich gepostet hatte, nicht wahr?

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 15:04:

@ghostrider: sorry, welche links??

ich weiß, daß es erstmals möglich sein soll, den vergleich online zu führen.
ja, aber nur eine bg-stelle mit einem ewma.

und auch dafür gibts EIGENTLICH noch rechtliche vorgaben...

oder hast du andere info? wo??

By Ghostrider (80.128.87.83) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 15:13:

@ Farendil: Möööönsch Farendil, wieder geschlafen und alles verpaßt. Hatte in dem ursprünglichen Thread diverse Links gepostet, in denen der rechtliche Hintergrund nebst dem operativen Verfahren beschrieben wird.

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 20:34:

@ghostrider: und wo sind die links???

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 12:20:

Siehe mein Posting vom 07.06., 12.32. Leider weiß ich nicht, wie man den Link zu einem Posting erstellt, daher hier nochmals:

http://www.mathematik.uni-marburg.de/~cyberlaw/karteikarten/DuD_98_188.html

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb18/k7-6-4.htm

http://www.logics.de/presse/pi_blka.htm

By farendil (217.85.229.254) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 13:06:

@ghostrider: danke fü die links. die ersten beiden sagen bekanntes aus, nämlich, daß die bilder einzeln vom ewma auf dem dienstweg angefordert werden müssen.

der letzte link ist zwar interessant, nur geht es bei der bildübermittlung hir NUR um die blitzbilder!
die bilder vom ewma müssen weiterhin von hand angefordert werden.

wie du weißt, sind außerdem die paß- und melderegister dezentral.

da müßte eine bundesweite anbindung an EIN system bestehen, damit das funktioniert...

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 14:25:

Mir reicht das schon (zitiert aus dem letzten Link)

So können die Polizisten über das Leitstellensystem in ihrer Dienststelle mit LOG-WEB direkt Kombianfragen an verschiedene, dezentrale BS2000-Systeme (Ausländerzentralregister, Einwohnermeldewesen, usw.) stellen

By farendil (217.85.229.254) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:26:

@ghostrider:
und so geht der satz weiter:
...um beispielsweise den Kollegen vor Ort aktuelle Fahndungsdaten mitteilen zu können.
von Bilddaten ist nur einmal die rede und zwar bei den RADARBILDERN; nicht aber bei den bildern von personen aus dem ewma.

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:35:

@ Farendil: jetzt enttäuscht du mich aber. Der Text ist doch bloß nettes Marketing des SW-Herstellers. Wenn ich die Möglichkeit habe, im Einwohnermeldewesen lustige Kombianfragen zu stellen, was meinst du wohl, was ich da nachgucke(n kann)? Das hat doch schon der depperte Dorfpolizist in Erding vor einiger Zeit so gemacht! Aufwachen, Farendil, du lebst im 21. Jahrhundert.

By farendil (217.85.229.254) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:43:

@ghostrider: wenn die anbindung an dieses system da ist, würde das freilich gehen.

fragt sich aber, ob von und zum ewma überhaupt was anders übertragen werden kann als fahndungs- und melderegisterdaten.

und du übersiehst immer noch was: das ist ein system eines bundeslandes.
so können nur dort daten ausgetaucht werden, mehr aber nicht.
jedes land kocht sein eigenes süppchen...

es lebe die deutsche provinzialität!!

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:51:

@ Farendil: aber natürlich wird das Bild übertragen. Was denn sonst.

Ob das Bundesland-übergreifend funktioniert, weiß ich nicht. Ist aber auch egal. Wieviel % der Blitze passieren im Umfeld des eigenen Wohnortes, auf dem Weg zur Arbeit etc., also im eigenen Bundesland. Für die wenigen "Ausreißer" kann man ja immer noch klassisch eine Kopie des Fotos anfordern.

By driver55 (213.6.130.60) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 22:15:

@farendil u. Ghostrider....was geht denn hier ab?
...da bin ich doch gespannt, auf welchem High-Tech-Stand unsere "Freunde" schon sind :-)

By driver55 (213.7.121.5) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 22:14:

was bisher geschah...
17.05.2002
mit angebl. 136km/h auf L-Srasse geblitzt worden (Bremsung in das Radar, Tacho zeigte 120km/h beim Blitz)

04.06.2002 A-Bogen erhalten (Fahrer 1)
18.06.2002 Verstoss nicht zugegeben, -->Fahrer 2
26.06.2002 Fahrer 2 erhält A-Bogen

Egal welche Variante (F2 oder Alberto-M.) jetzt gewählt wird, F2 muss Verstoss ja erstmal zugeben.
Geschieht Ende dieser Woche.
Bis der Bussgeldbescheid dann kommt ists bestimmt Ende August. Kann also trotz allem den Sommerurlaub geniessen.....

Vom Blitz am 29.04.2002 auf A3 in der Baustelle kam bis heute nichts. War da etwas der Film voll, oder konnten die, weil auch da ein Bremsmanöver (wie eigentlich bei den 120km/h oben) vorlag, nicht "richtig" messen?
Länger wie 5 Wochen musste ich eigentlich noch nie warten :-(((.
Habe ich das schadlos überstanden???

By Gempi (213.23.37.158) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 22:24:

@driver55: Ich will dir ja nicht den Sommer versauen, aber bei gleichem Lösungsansatz wie bei dir war der BuGeBe beim 2. Fahrer genau geschissene 6 Tage nachdem er den AB erhalten hat. Viel Spass beim Warten.

By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:43:

@driver: na bitte! es läuft doch! jetzt nur keinen fehler machen, damit die wegen des einspruchs nicht mißtrauisch werden - dann hast du es geschafft.

wegen der baustelle: hmm, diezeit ist schon recht lang, aber in sicherheit bsit du noch nicht.
deine chancen sind aber schon mal merklich gestiegen.


@gempi: das bei dir war ne absolute ausnahme - die geben nach meiner erfahrung mindestens die 14 tage +postlaufzeit zeit.
im übrigen dürfte die identifizierung in deinem fall (so sie geschehen ist, was ich nicht glaube) nicht rechtmäßig sein, da kein grund dafür vorlag. selbiger wäre erst gegeben, wenn du dich z.b. nicht innerhaöb der im a-bogen genannten frist gemeldet hast.

By Gempi (213.23.36.191) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 19:39:

@farendil: Mensch, der Gedanke ist mir ja noch gar nicht gekommen, dass die Bilder eigentlich gar nicht hätten vergleichen dürfen, so sie's denn getan haben. Oder dürfen sie's doch? Sollte sich das zum Vorteil verwerten lassen? Das ist ne ganz interessante Frage...

By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 21:37:

@gempi: vergiß es! sowas führt noch nicht zum beweisverwertungsverbot.

du erreichst damit also nix in deiner sache. du könntest höchstens versuchen, denen ärger zu machen.

By driver55 (213.6.200.75) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 13:36:

@farendil
F2 hat wie bereits erwähnt den A-Bogen bekommen. Jetzt ist er allerdings nicht mehr bereit (...private Gründe :-( ), das "Spiel" mitzumachen. Der Verstoss wurde also von F2 weder zugegeben, noch abgelehnt!
Frage. Bekommt F2 jetzt trotzdem den Bussgeldbescheid (müsste doch so sein?)
Wie ist das eigentlich mit der Frist von 7-Tagen, in denen man den A-Bogen zurücksenden muss? Wenn ich zu dieser Zeit gerade im Urlaub bin oder gar auf Dienstreise? Wenn ich das beweisen kann, kann man doch sicherlich auch 3Wochen später darauf reagieren, oder? Und wenn nicht, prüfen die das nach?
Wenn ich 100% sicher wäre, dass die 136km/h nicht i.O. sind, weil ich beim "Reinbremsen" geblitzt wurde, u. somit keine korrekte Messung möglich ist, würde ich mir das Bild anfordern. Können die "Herren" die gemessene und angezeigte Geschw. auf dem Foto eigentlich nachträglich bearbeiten, also manipulieren?

By farendil (217.235.59.232) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 14:15:

@driver: uuund tschüss! mensch, was macht ihr denn für sachen.
entweder f2 zieht die sache wie vereinbaart druch (mit ALLEN konsequenzen) oder du hast ein dickes problem.

es sit wahrscheinlich, daß na recht kurzer zeit die behörde feststerllen wird, daß f2 nicht auf dem bild ist. dann kommen sie zurück zu dir und - bingo!

Können die "Herren" die gemessene und angezeigte Geschw. auf dem Foto eigentlich nachträglich bearbeiten, also manipulieren?
was solll den der scheiß??
ja, die sortieren den autos geschwindigkeiten zu - wer ihnen nicht passt, bekommt einfach mal 30 mehr....

By driver55 (213.7.117.22) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 15:27:

@farendil
vielleicht habe mich etwas undeutlich ausgedrückt, aber die 136km/h kommen mir einfach ziemlich spanisch vor. Zumal ich ich hier im Forum auch schon gelesen habe, dass auf dem A-Bogen eine grössere Überschreitung stand als auf dem Bild - also mehr, als tatsächlich vorhanden war.

By farendil (217.235.59.232) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 15:30:

@driver: manipulationen sind nicht nöglich - wenn, so wären es mal ablese- oder zuordnungsfehler.

darauf zu hoffen ist wie lotto spielen...

By driver55 (213.7.117.94) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 11:31:

@farendil
Vom Blitz am 29.04.2002 auf A3 in der Baustelle kam noch immer nichts. (***freu***) Wann ist definitv die Zeit abgelaufen? doch am 30.07.2002 oder muss man da auch noch 2-3 tage Postweg zurechnen?

das brisante Thema mit Alb.-Meth. läuft noch...

By Gast (193.23.163.162) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 12:34:

Ist es überhaupt möglich, dass eine Radarfalle
mehr km/h anzeigt, als man tatsächlich gefahren
ist.
Was kann man eigentlich dagegen tun wenn man
keine Zeugen hat.

By driver55 (53.122.34.115) on Montag, den 12. August, 2002 - 18:04:

@farendil
was bisher geschah...
17.05.2002
mit angebl. 136km/h auf L-Srasse geblitzt worden (Bremsung in das Radar, Tacho zeigte 120km/h beim Blitz)

04.06.2002 A-Bogen erhalten (F1)
18.06.2002 Verstoss nicht zugegeben, -->F2
26.06.2002 F2 erhält A-Bogen
30.07.2002 F2 erhält BuGeBe u. erhebt fristgemäss Einspruch.

Wie gehen die "Jungs" jetzt weiter vor? Wie sieht es mit meinem "Zeitplan" aus?

Und noch immer zweifle ich an den gemessenen 136km/h :-(

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 18:47:

@driver: 3 monate ab ausstellung des a-bogens musst du schaffen.

jetzt ist es nur wichtig, das f2 die lange genug hinhält, ohne daß das amt misstrauisch wird...

By driver55 (213.6.136.107) on Montag, den 12. August, 2002 - 21:07:

F2 ist bis 18.8.2002 in Urlaub :-)
Ausstellung des AB.....
PLZ Ort, den 28.05.2002 --> macht also 28.08.2002 + Postlaufzeit?


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