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An alle albertos und sonst so kreativen...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: An alle albertos und sonst so kreativen...
By freemanVR (217.227.139.114) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 21:04:

ich dachte alle meine Verstöße waren bis jetzt bitterer Ernst. Doch letzte Woche wurde ich eines besseren belehrt. Ein Anhörungsborgen eines Verstoßes in einer 130er Zohne - 73 Km/h zu schnell (nach Abzug der Tolleranz).
Ich bin Fahrzeughalter, gemessen wurde mit der Leica XV2 - bilder liegen bei - die qualität lässt zu wünschen übrig. (Es könnte ich, mein Vater, ein Freund oder sonstiges sein).

Jetzt mal ran an die Tasten und hilft mir - BIITTEE :)

ps: Tat: zwischen 18-23.4. Schreiben kam letzte Woche. Was nun ? Es ist ja nur ein Anhörungsborgen....

By farendil (217.235.54.104) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 00:01:

1. wer ist fahrzeughalter
2. an wen ging der bogen?
3. wenn du nicht halter, wohnst du mit diesem an gleicher adresse?
4. wieso tat zwischen...?? steht auf dem bogen nix??

By freemanVR (80.129.22.25) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 09:57:

1. ich bin halter
2. an mich ging der boden das ich den fahrer benennen soll
3. -
4. doch , war am 21.4.

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 11:17:

>"an mich ging der boden das ich den fahrer benennen soll"

Heisst das etwa, dass Du im AB tatsächlich nicht als Betroffener ("Ihnen wird zur Last gelegt...") sondern lediglich als Zeuge befragt wirst...??? Schau Dir bitte den genauen Wortlaut an...

In diesem Fall ist trotz Ausstellung / Versendung Anhörbogen die Verfolgungsverjährungsfrist (gegen Dich) bislang noch nicht unterbrochen worden...

Weitere Hilfe überlasse ich der @Raserfraktion :-)

By freemanVR (217.227.139.217) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 20:28:

nein, da steht ">>Dem Fahrer<< wird zur Last gelegt am xx.xx.2002 um xx:xx Uhr in ...... , A6 bei KM xxxxx - in Richtung xxxxxx folgende Verkehrs[........] begangen zu haben:

Sie überschritten außerhalb blablabla"

also nicht an mich gerichtet. Stimmt das wirklich das es dann noch keine Unterbrechung der Verjährungsfrist ist ?

die wäre ja dann mitte Juli rum...

By Alberto (62.158.211.116) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 11:43:

@freemanVR
Ich möchte auch den genauen Wortlaut wissen...
Ist das nun ein Anhörungsbogen - gegen Dich als Halter - und damit als möglicher(und wahrscheinlicher) Fahrer?

Oder ist etwa auf dem Foto eine Person, die vom Alter oder Geschlecht her gar nicht mit dir identisch sein kann?

In diesem Falle wäre es ein.. Zeugenbefragungsbogen...

Das aber würde dir nichts nützen, wenn du tatsächlich auch der Fahrer warst..

Die Tatsache ist doch diese...
Wird jemand angeschrieben und von einem Vorfall unterrichtet, so wird damit die Verjährung unterbrochen... vorausgesetzt der Angeschriebene ist auch tatsächlich der Fahrer.

In diesem Falle kann er nur versuchen, durch Angabe eines anderen Fahrers - möglichst etwa gleichen Alters - natürlich gleichen Geschlechtes und möglichst - ohne Punkte in FL - und möglichst an einem anderen Wohnort - das verfahren umzulenken.

Klappt dies, so muß das Spiel - ab Ausstellungsdatum dieses Anhörungsbogens - noch 3 Monate - vom anderen - hingezogen werden.

Ist dagegen der Empfänger des Anhörungsbogens (der Adressat - genau genommen) - nicht der Fahrer gewesen, so kann er beruhigt zunächst alles zugeben und eben selbst das verfahren verschleppen.

Der wahre Täter wurde in diesem Falle noch nicht ein einziges mal mit seiner Tat konfrontiert... für ihn gilt dann die Frist von 3 Monaten - ab dem Tattage!!

Doch Vorsicht!
Wenn sie einen Halter von vorne herein als "Zeugen" betiteln, so hat er theoretisch eine Aussagepflicht!

Allerdings nur vor einem Richter oder Staatsanwalt - nicht vor der Polizei.

Das aber kann brenzlig werden, denn er darf nicht sagen, daß er sich nicht mehr erinnern kann (da droht dann das Fahrtenbuch, wenn er auch der Halter des Fahrzeuges ist)

Besser wäre es, er würde dann "irrtümlich" als zeuge eine Person benennen, von der er glaubt, daß sie gefahren sei. (natürlich nicht den wahren Fahrer, denn sonst ist dieser dran)

Wenn sich dann der Irrtum herausstellt, kann er sich immer noch entschuldigen... irren ist menschlich.

Deshalb... was stand genau da drauf?
Und... bist du schon mit vielen Punkten behaftet?

By freemanVR (217.227.139.176) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 17:27:

Also:
"Sehr geehrter Herr .....,

dieses Schreiben ergeht san Sie als Halter des PKX XX mit dem amtlichen Kennzeichen XX-X-XXX. Dem Fahrer wird zur Last gelegt am xx.4.2002 um xx:xx in xxxxxxx, A X bei KM XXX in Richtung XXXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:

Sie überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 206 Km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 76 Km/h.
Beweismittel Leica XV2

Wir bitten Sie uns den Verantworlichen Fahrzeugführer innerhalb einer Woche zu benennen.
Sollten Sie nicht innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens den verantwortlichen Fahrzeugführer benennen, sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen. Ihnen kann gemäß §31a Str. auch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, falls nciht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit Ihr Fahrzeuf geführt hat."

Das ist das schreiben. Anbei 4 Bilder. Eine Großaufnahme, einmal das Kennzeichen heran gezoomt. Einmal der Fahrer vergröeßert und einmal das große bild in klein.

Im auto sitzen zwei leute. Beifahrer direkt hinter der a-säule - also nicht zu erkennen. Fahrer schwer zu erkennen (könnte ich, ein Freund, mein vater etc. sein).

folgender Plan: angeben das zwei Freunde von mir an dem Wochenende unterwegs waren (benennung eines Freundes von mir, gleiches alter, hohe ählichkeit, null punkte in flensburg) - der bekommt dann den anhöhrungsbogen, gibt zu das er gefahren ist, bekommt bußgeldbescheid, legt einspruch ein (dann ggf. benennung des Beifahrers (story: wie wir unterwegs waren sind wir abwechselnd gefahren - er könne es nicht gewesen sein). Der bekommt einen Anhöhrungsbogen ...... und dann ???? oder irgend wie anders durchziehen ?

21.7.2002 wäre das gegen mich (halter und fahrer) ja dann verjährt.

ich selbst habe 7 punkte in Flensburg.

By Alberto (62.224.97.253) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 09:26:

Auf keinen Fall!
Wenn du es selbst warst, - dann mußt du e i n e n Freund angeben, der möglichst nicht in deinem Verwaltungsgebiet wohnt.

Dieser erhält dann - hoffentlich - einen erneuten Anhörungsbogen - und trägt sämtliche Personaldaten dort ein - und.... gibt es zunächst durch Ankreuzen zu!!! Danach BuGeBe - und Einspruch usw. (aber erst, wenn sie diesen auch "gefressen" haben)

Warst du es nicht, dann schreibst du dich - versehentlich - selbst hinein - und machst das gleiche Spiel - denn dir kann nie etwas passieren, wenn du tatsächlich nicht auf dem Foto bist.

Aber Vorsicht!

Kommt irgendein Anruf, dann verweigere am Telefon immer höflich - die Aussage! Sonst begehst du eine "Falsche Anschuldigung" oder eben eine uneidliche Falschaussage! - das ist gefährlich!

Bei einer so hohen Überschreitung werden sie etwas heftiger ermitteln, als sonst.

By freemanVR (80.129.25.57) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:00:

ja es war ja ich der gefahren ist - was hälst du von der taktik das erst mein kumpel sagt er ist gefahren (AB, BuGeBe...), Einspruch (ggf. den anderen Kumpel -> (eigentlich Beifahrer ) benennt), der AB, BuGeBe..., Einspruch.....

wann ist die tat denn jetzt verjährt ? unterbricht der AB an mich als HALTER die verjährung ? (siehe Posting von piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 11:17: )

ich hoffe auf eine schnelle antwort von euch Profis :) - werde nämlich später mit meinem AW Kontakt auf nehmen.

By bxk (195.243.22.35) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:50:

Mir ist noch nicht so ganz klar ob du eine Anhörung oder einen Zeugefragenbogen erhalten hast. Bei nem Zeugefragenbogen steht das erstens drauf und zweitens wird im Text vermerkt dass du als Halter nicht als Fahrzeugführer in Betracht kommst. Sie schreiben dann - dass du als Zeuge gehört wirst. Steht das alles nicht drauf wirste ne Anhörung erhalten haben und die unterbricht gegen dich die Verfolgungsverjährung.

Ich würde keinen Freund benennen der zur selben Zeit im Auto gesessen ist. Wenn die Lichtbilder schlecht sind droht die Gefahr dass ihr an einen Richter kommt der ihn dann dennoch verurteilt. Besser wäre jemanden der ein eindeutiges Alibi für die Tatzeit hat am besten mit Zeugen ... zB. war er beim Arbeiten und kann das auch belegen.

By freemanVR (80.129.25.57) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 15:01:

"Also:
"Sehr geehrter Herr .....,

dieses Schreiben ergeht san Sie als Halter des PKX XX mit dem amtlichen Kennzeichen XX-X-XXX. Dem Fahrer wird zur Last gelegt "

betittelt ist das schreiben mit "Anhöhrung/Fahrerfeststellung".

mein plan ist person "a" zu benennen - der gibt zu - legt einspruch ein - (verweist ggf. auf person "b" - der bekommt anhöhrungsbogen und verweigert die aussage oder er zieht die selbe Nummer wie "a" durch.

unterbricht die Fahrerfeststellung die Verjährung ?

By Alberto (62.158.218.38) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 17:49:

Nein---- wenn a auf b verweist, ist doch etwas faul! das merken die doch sofort!

Einzige Chance:

Du gibst - auf der Rückseite - korrekt die Daten eines Freundes an, der , wie schon von "bxk" geraten, möglichst nicht im Auto gewesen sein soll und der ein sicheres Alibi hat.

Und dieser - nur dieser gibt dann auf dem erneuetn Anhörungsbogen alles zu, wartet auf den BuGeBe - erhebt Einspruch usw...

Für Dich ist dann - ab Absendung dieses Ausgefüllten Bogens - eine Zeit von 3 Monaten maßgebend, in der der andere das verfahren vor sich herschleppen muß - ohne, daß du wieder ins Spiel kommst.

Kommen sie dann letztendlich drauf, daß der Freund es nicht war, muß es dann für dich verjährt sein.

Nur so geht es einigermaßen.

By freemanVR (217.227.141.41) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 21:36:

ok. wir haben jetzt folgenden Plan (bereits mit RA auch schon besprochen).
ich benenne ihn im Anhörungsbogen - er bekommt post (kann dies ggf. auch noch durch eine anstehende Namensänderung hinaus zögern) - er gibt es dann irgend wann mal zu - bekommt seinen bußgeldbescheid - mein RA vertritt ihn (er hat eine Rechtschutz Versicherung), legt einspruch ein, er verlangt dann akteneinsicht usw. - damit müssten wir es über die Zeit schaffen - was meint ihr ?

By bxk (195.243.22.35) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 07:01:

Das war eindeutig ne Anhörung - d.h. das Datum an welchem sie ausgestellt wurde unterbricht die Verjährung für weitere drei Monate. Wenn se z.B. vom 01.06.2002 war dann tritt für dich als Fahrer am 01.09.2002 die Verjährung ein. Solange müsst ihr ziehen.

So wie du es in deinem letzten Posting geschrieben hast müsste es mit ein wenig Glück zu schaffen sein.

By FreemanVR (217.84.198.128) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:48:

letzte Woche kam jetzt der Anhörungsbogen an meinen Kumpel. da stand aber nicht drauf bis wann der zurück sein muss... hab das ding jetzt unterschrieben hier liegen und im Umschlag. Wann muss ich das zurück schicken ? (frist ? 1 woche ? 2 wochen ??)
ende Mai war der Anhörungsborgen an mich gestellt. d.h. ende August dürfte es verjährt sein. wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt ?

By farendil (217.225.253.96) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 11:29:

@freeman: schick das ding etwa ne woche nach dem eintreffen wieder zurück.

By piranha (194.95.176.28) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 11:13:

Hallo Thread :-)

Nur etwas grundsätzliches:

Eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist kommt mittels Anhörungsbogen nur dann in Betracht, wenn aus dem AB zweifelsfrei hervorgeht, dass dem Adressaten der Verstoß zur Last gelegt wird. Für den Adressaten muss eindeutig erkennbar sein, dass gegen seine Person Ermittlungen eingeleitet wurden und er als (der Behörde namentlich bekannter) "Betroffener" im Bußgeldverfahren gehört wird.

Ein Anhörungsbogen an einen Zeugen ("Zeugenfragebogen") ist keine fristunterbrechende Maßnahme im Sinne des OwiG.

Das Schreiben an @freemanVR ist m.E. nicht klar zu entnehmen, dass ihm der Verstoß zur Last gelegt wird. Er soll als Halter Angaben zum (unbekannten) "Fahrer" machen ... dies ist eindeutig nicht fristunterbrechend.

By Alberto (212.185.252.130) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 19:33:

Da bin ich mir nicht so sicher.... denn - der Trick mit dem "Zeugenfragebogen" - der ist nämlich gut:

Man schläfert den (möglicherweise) Betroffenen ein und verhört ihn als Zeugen. Sagt er irgendetwas aus - müßte er - nach belehrung - die Wahrheit sagen.

Was aber soll er tun, wenn er es selbst war?
Er kann ja wohl nicht sagen, daß ihn ein Zeugenfragebogen nichts angehe, denn zumindest ist er mit dieser Tat konfrontiert worden.

Ich könnte mir auch vorstellen, daß eine Zusendung eines zeugenfragebogens an eine Einzelperson genauso nachgewiesen wird, wie der AB - und auch, wenn dieser der Täter war - die selbe verjährungsunterbrechende Wirkung hat.

Wohlgemerkt - bei Einzelpersonen - nicht bei Firmen!

ich bin mir da noch nicht ganz schlüssig.

Tatsache ist, daß in letzter Zeit sich diese "Zeugenbefragungsbögen" häufen.

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 13:26:

Hallo @Alberto :-)

Ich habe beispielhaft einen Auszug aus einer Urteilsbegründung des OLG Hamm...

"...ist die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur ausreichend, wenn daraus für den Adressaten unmissverständlich hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 OWiG Rn. 10). Ihm muß deutlich werden, dass ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341). Handlungen, die demgegenüber nur das Ziel haben, den noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, erfüllen diese Voraussetzungen nicht, es sei denn, es sind bereits Merkmale bekannt und aktenkundig, die den Täter individuell bestimmen. Dazu reicht es aber nicht aus, dass sich lediglich ein Lichtbild des Täters in der Akte befindet, vielmehr müssen die Personalien desjenigen, der als tatverdächtig gilt, bereits aktenkundig sein (BGHSt 42, 283, 287, 290; seitdem ständige Rechtsprechung der Obergerichte, so u.a. auch OLG Hamm NZV 1998, 340, ZAP EN-Nr. 305/97 = VM 1997, 90 = VRS 93, 368 = DAR 1997, 250; zfs 1997, 195 = VRS 94, 121)." (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1105/99 OLG Hamm, Quelle: Burhoff.de).

By FreemanVR (217.84.192.162) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:01:

@piranha

im großen und ganzen hört sich das ja recht vernünftig an.
jetzt noch mal zu dem Schreiben bzw. dem org. text.
"
Sehr geehrter Herr .....,

dieses Schreiben ergeht san Sie als Halter des PKX XX mit dem amtlichen Kennzeichen XX-X-XXX. Dem Fahrer wird zur Last gelegt am xx.4.2002 um xx:xx in xxxxxxx, A X bei KM XXX in Richtung XXXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben: "

soweit ok. doch die nächste pasage - bezieht die sich doch irgend wie auf mich, oder ?:
"

Sie überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 206 Km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 76 Km/h.
Beweismittel Leica XV2
"

By FreemanVR (217.84.192.162) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:02:

Anmerkung: betittelt ist das Schreiben mit "Anhöhrung/Fahrerfeststellung"

By Alberto (212.185.252.130) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:50:

Das ist es, was ich meinte....
Die experimentieren irgendwie herum, um einen halben Zeugen zu haben (Aussagepflicht) - und dabei doch den betroffenen zu fangen.

Mir gefällt das gar nicht.

Schreibt man nun zurück und fragt, als "was" man nun denn befragt werden soll, - so hat man im Falle, daß man betroffener sein soll, bereits wieder die verjährung unterbrochen..

By FreemanVR (217.84.192.162) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:15:

Nach selbem schema ist das Schreiben an meinen freund gerichtet blos ohne den hinweis:
"Wir bitten Sie uns den Verantworlichen Fahrzeugführer innerhalb einer Woche zu benennen.
Sollten Sie nicht innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens den verantwortlichen Fahrzeugführer benennen, sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen. Ihnen kann gemäß §31a Str. auch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, falls nciht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit Ihr Fahrzeuf geführt hat"

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:50:

@Alberto:

Du riechst ja schon förmlich den Braten...

@freemanVR:

Ich bleibe dabei, die Verjährung wurde noch nicht unterbrochen. Die Formulierungen sind mindestens nicht eindeutig, dies scheint möglicherweise Absicht zu sein.

Fakt ist: Du bist als Zeuge befragt worden, vgl. Formulierungen: "Dieses Schreiben ergeht an Sie als Halter des PKW...", "Dem Fahrer wird zur Last gelegt...", "Wir bitten Sie uns den Verantworlichen Fahrzeugführer innerhalb einer Woche zu benennen."

An dieser Stelle möchte und darf ich keine weiteren Ratschläge erteilen (Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz). Ich rate Dir dringend zu einem Anwalt.

Problem allerdings:

Du bist faktisch in Zeitnot. Ich befürchte, dass ein "Aussitzen" (also ein Ignorieren) den baldigen Erlass eines Bußgeldbescheides gegen Deine Person herbeiführen würde. Dies wäre aber wohl nur dann zu umgehen, wenn die Verfolgungsbehörden (ab sofort) nur noch gegen einen Dritten ermitteln würden und die Verjährung gegen Dich weiterhin nicht unterbrochen wird...

Da ich mich persönlich der Rechtspflege verpflichtet fühle, kann und will ich weitere Hinweise nicht abgeben. Mein Rat wäre deshalb die Einschaltung eines Anwaltes.

@Alberto:

Ohne dass wir das hier jetzt lange durchdiskutieren müssen: Deine "Alberto-Methode" ist nicht so mein Ding wenn dabei faktisch Falschaussagen gemacht werden, auch wenn diese "offiziell" als kleine menschliche Irrungen verkauft werden. Ich habe viele Postings von Dir gelesen und bin über Deine psychologisch-taktischen Finessen überaus beeindruckt und auch überzeugt davon, dass man sich selbst und andere - mit ein wenig Glück - zu einer dauerhaften weissen Weste verhelfen kann. Ich kann den Weg allerdings nicht vollständig mitgehen. Ich hoffe Du hast Verständnis für meine Haltung und akzeptierst eine leise Kritik an Deiner Methode.

By FreemanVR (217.227.139.16) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 11:09:

@piranha

hast du die ganzen postings gelesen ? ich hatte in meinem anhörungsbogen einen Freund benannt der mir ähnlich sieht - der hat mittlerweile seinen Anhörungsborgen bekommen und auch schon zurück geschickt.

sobald er einen Bußgeldbescheid bekommt, wird ein bereits informierter Rechtsanwalt eingeschaltet der für Ihn einspruch einlegt.

Was denkst du/ihr wie lange dauert es bis ihn ein Bu ßgeldbescheid zugestellt wird und wie viel Zeit mit Einspruch und Akteneinsicht zu erzielen ist ?

By Alberto (212.185.252.129) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 12:57:

@piranha
Auf so ein Posting habe ich schon lange gewartet.
Da du offensichtlich Jurist bist, kann ich deine Haltung voll verstehen. Es ist nicht ganz sauber, was wir da machen, darum halte ich mich auch immer mehr zurück damit.

Mein eigener Anwalt würde mir auch niemals zu dieser Methode raten, - denn das darf er aus standesrechtlichen Gründen natürlich auch nicht.

Ich mache diese Dinge - für mich und meine engsten Freunde - eigentlich nur, weil die "Gegenseite" uns eben gelehrt hat, daß man sich auf normalem Wege gar nicht verteidigen kann.

Wenn die mal einen vermeintlichen Beweis haben, verbrennen sie den Fahrer auch - gnadenlos.

Die Kriminalisierung des Autofahrers ist es, die natürlich die Intelligenz anspornt, entsprechend darauf zu reagieren.

Man muß sich einfach sagen, daß ein Mörder - mit einem cleveren Anwalt, (der dann auch nicht ganz standesrechtlich handeln dürfte) - möglicherweise einen Freispruch - aus Mangel an Beweisen - erreicht.

Ich habe diese "Gewissensfrage" mal meinem Anwalt gestellt: Was würde er tun, wenn er wüßte, daß sein Mandant "schuldig" ist - er aber aufgrund eines Verfahrensfehlers einen Freispruch erzielen könnte?

Die Antwort war: Er würde, sofern es sich nicht um ein schweres Kapitalverbrechen handelt, seinem Mandant helfen. Bei schwersten Kapitalverbrechen würde er ab und zu das Mandat niederlegen.

Da sieht man die ganze Misere.

Wenn ich aber nun - bloß - mal zu schnell gefahren bin - und es ist nichts passiert.... dann ist dies im vergleich ein sehr harmloser Fall - auch wenn er gerne mal von der anderen Seite furchtbar aufgebauscht wird.

Vor meinem Gewissen kann ich aber jegliche trickreiche verteidigungsstrategie verantworten, zumal die "vollelektronische Wegelagerei" auch nicht gerade die feinste und ehrliche Verfolgungsmethode ist.

Aber - du hast recht - man sollte es mehr für sich behalten, um nicht dazu aufzufordern, nun "vogelfrei" herumzurasen, weil ja nichts passieren kann, - denn man hat ja Alberto. So - natürlich nicht!

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 15:05:

@FreemanVR:

Sorry, hatte ich überlesen. Du hat also schon "spezifisch reagiert"...

Ansonsten kann ich Dir jetzt nicht weiterhelfen. Den Zeitpunkt eines möglichen BGB-Erlasses kann keiner vorhersagen. Angaben wie "...zu 90 Prozent..." helfen Dir ja letztlich auch nicht weiter. Ein Rechtsnwalt ist ja auch schon eingeschaltet, sehr gut. Kläre mit diesem unbedingt, ob in Deinem Fall tatsächlich Verjährungsunterbrechung eingetreten ist oder nicht. Meine unmaßgebliche Meinung dazu kennst Du....

@Alberto:

Was soll ich sagen?? Ich kann Deine Argumentation in gewisser Weise nachvollziehen. Du hast "Deinen" Weg gefunden: augenzwinkernd, trickreich, logisch und den Gegner kennend. Uns trennt letztlich nur das letzte Mittel - die taktische Falschaussage, welche ich ablehne.

Aber, auch das ist mir klar, Deutschland würde vielleicht nicht im WM-Endspiel stehen, wenn Mr. Ballack nicht 15 Minuten vor Schluß ein taktisches Foul an der eigenen Strafraumgrenze begeht, dem Gegner damit eine sehr gute Torchance nimmt und er dafür eine gelbe Karte erhält. Dafür wurde unser "Fußballgott" ja im Nachhinein geradezu öffentlich geadelt...

Fazit: So ist das Leben. Ein Bierchen würde mir jedenfalls in deinem Beisein trotzdem schmecken... :-)

P.S. @piranha = kein Jurist.

By Alberto (212.185.252.139) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:19:

@piranha
Alles klar.... und wenn wir jetzt noch "taktische Falschaussage" gegen "ungewollten - aber fatalen Irrtum" ersetzen, - na, dann haben wir es doch geschafft, oder?

Auch ich würde mit dir bestimmt gerne mal ein Bierchen trinken.

By FreemanVR (217.227.139.16) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:32:

:) ihr seit echt klasse


der RA hat keine Ahnung (hab jetzt sogar schon mit zweien gesprochen) was die verjährung in diesem Falle angeht....

By freemanVR (80.129.20.50) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:53:

@alberto und @piranha

jetzt sind es noch ca. 4 Wochen. Würde jetzt die Polizei in den nächsten Tagen zu meinem Kumpel kommen (wovon man ja ausgehen kann da er bis heute noch nichts gehört hat) - muss er ja nicht aussagen bzw. wenn er nicht zuhause ist, nicht bei der Polizei erscheinen, richtig (so lange es keine schriftliche Ladung ist)?!
Wie soll er da dann am besten weiter machen ?

danke + grüße
freeman

By Fahrer (62.156.31.14) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 18:35:

Dein Freund muss ÜBERHAUPT NICHT AUSSAGEN , gegen ihn ermittelt die Behörde als Beschuldigten.

Alles läuft super, die 4 Wochen rumzukriegen sollte nun kein Problem mehr sein.
Dein Freund soll in den nächsten 4 Wochen einfach nichts sagen und dann wird alles gut!

ACHTUNG :
Bekommt er einen BG dann soll er ohne Begründung sofort Einspruch einlegen - mit dem Hinweis er möchte sich erst von einem Anwalt beraten lassen und er kontaktiert die Behörde danach wieder.


GO !GO ! GO !
bald bist Du am Ziel!

By farendil (217.85.226.236) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 12:35:

@fahrer: alles richtig, nur eines ist noch wichtig: der kumpel sollte seine fahrereigenschaft KEINESFALLS bestreiten, solange die verjeährung gegen dich noch nicht durch ist!

By Alberto (62.224.96.48) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 15:09:

Richtig, farendil - ein sehr wichtiger Hinweis!!!!

Der Kumpel könnte notfalls auch zur Polizei aussagen, daß er nichts sagen will und zunächst nur mit einem Anwalt (sein gutes recht) reden möchte.

Also.... der Anwalt hat mir geraten, daß ich nichts sagen soll, wenn die Polizei auftaucht.

Dumm ist dabei nur, daß sie möglicherweise gleich am Foto erkennen, daß er es ja gar nicht sein kann.


Deshalb .... persönlichen Kontakt mit der Polizei meiden! Möglicherweise, wenn sie mal an der Tür waren - einen zettel hinterlassen haben - oder aber mit OMA Mutter o.ä. gesprochen haben - lieber 1 - 2 Tage später dort anrufen und eben auf den Anwalt verweisen!

Das sieht echt aus - verhindert aber die direkte Möglichkeit, das Foto zu früh zu vergleichen - mit dem echten Gesicht!

Ansonsten.... sieht alles gut aus.

By freemanVR (217.227.133.45) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 13:34:

hi leuts ... gestern waren die cop's nun bei mir... ich war zum glück nicht zuhause. die haben die nachbarn befragt ob ich das wäre... die haben gesagt das ich das auf dem bild nicht bin. jetzt steht mein auto aber wieder vor der tür... soll ich das wo anders hin stellen ?

By Alberto (62.158.218.158) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 09:28:

Ja - logisch!

Wenn es nur noch um ein paar tage gehen sollte.... fahr am besten in Urlaub!

By freemanVR (217.227.135.218) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 13:44:

also gestern (30.7) morgen haben die dann bei mir angerufen - also ein Tag nach dem sie abends da waren (29.7.). und haben gefragt wann sie mich denn mal persönlich sprechen können. hab ihnen gesagt das ich in urlaub fahre (was ich auch tue - eine woche). und danach ?
das soll ich meinen verwandten sagen die ein Stock unter und über mir wohnen falls die polizei kommt ?

By Alberto (62.158.210.100) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:18:

Die Verwandten zeigen denen einen Zettel vor, auf dem steht:

Wir haben alle ein Aussageverweigerungsrecht und machen von diesem hiermit Gebrauch.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können!

By Fahrer (80.128.228.108) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:40:

pruuusstt , lachundschenkelklopf,lol

"wir bedauern Ihnen keinen günstigeren
Bescheid geben zu können!"

auch gut wäre:"bitte sehen Sie das nicht als negative Bewertung Ihrer Qualifikation.Wir haben eben herausgefunden dass wir es mit Ihnen machen können" lol

By freemanVR (217.227.133.195) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 17:26:

@fahrer und @alberto

die sind aber extrem hartnäckig. die waren nämlich am di. den 30. noch einmal da und wollten mich sprechen - zum glück war wieder niemand zuhause - aber ein vorbei laufender bekannter von mir hat mir vom erneuten Besuch berichtet.
Geht das jetzt noch 4 wochen so ?

By Alberto (62.158.218.114) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 17:28:

Kann sein.... wenn einer sehr ehrgeizig ist.

Mir haben sie mal - hinter dem Gebüsch geduckt - am letzten Tag vor der Verjährung mittags aufgelauert, weil sie annehmen mußten, daß ich mal zum essen gehen werde (das war vor der Firma).

Hätte ich Idiot doch an diesem Tag einfach nicht gearbeitet. Das war 1991 - und ich mußte dann 3 Monate zufuß gehen (Innenstadt - relativ hohes Tempo - allerdings auf einer 3-spurigen Ausfallstraße, die auf 60 erhöht war. Dennoch... ich war eben viel zu schnell - und meine "Methoden" - die kannte ich damals selbst noch nicht so.

By hucky (62.225.203.246) on Samstag, den 3. August, 2002 - 16:33:

Ich gebe mal folgendes zu bedenken:
Wer in einer 30-er-Zone mit über 100 km/h fährt, ist für mich ein VERKEHRSROWDIE, dem nicht geholfen werden darf. Wer so fährt, soll auch dafür bluten.

By Bunkerspirit (217.82.66.100) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 12:46:

@huckey
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Ein Anhörungsborgen eines Verstoßes in einer 130er Zohne - 73 Km/h zu schnell (nach Abzug der Tolleranz).

By Billi Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 14:52:

73km/h zu schnell ist eben 73km/h zu schnell und strafbar!

By Alberto (62.158.213.134) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 15:51:

Ja ja - das kennen wir doch schon...

Das alte Lied.... es kommt auf die Umstände an!

Und... strafbar ist es nicht!

Es ist und bleibt eine Owi - mit max. 3 Monate Fahrverbot.

By deacon (217.228.132.100) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 16:51:

Hallo zusammen... ich bin ein Freund von Freeman. Der jetzt in Urlaub ist und mich beauftragt hat mal hier rein zu schauen. Er hat eine Frage die ihr vielleicht beantworten könnt:

wenn die Polizei jetzt in seine Richtung ermittelt (also klingelt, nachbarn fragt usw) - ist dann die Verjährung unterbrochen ?

grüße
Freemans best Friend

By Alberto (62.158.218.159) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 09:29:

So lange sie ihn selbst nicht mit der Tat konfrontieren - gibt es keine Unterbrechung.

Achtung: Auch ein an Freeman gerichteter Anhörungsbogen ist eine Konfrontation mit der Tat - also : Unterbrechend!

By Fahrer (80.128.226.177) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 09:51:

@Alberto

ABER: Nur wenn die Behörde auch beweisen kann dass
Freeman den Bogen auch bekommen hat, oder?

By Alberto (62.158.218.159) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 09:59:

Nein - es genügt die "Anordnung" in der behörde, einen AB an den Betroffenen zu senden. Leider. das ist deren Vorteil.

By deacon (217.228.134.228) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 13:36:

den Anhörungsbogen / Zeugenbefragunsbogen hat er ja schon erhalten - vor fast 3 Monaten. Da hat er ja den angeblichen Fahrer benannt.
soviel wie ich weis haben ja auch 3 nachbarn in der Straße ihn nicht erkennen können auf dem Bild...

an einen Fahrzeughalter ergeht doch nicht mehrmals ein Anhörungsbogen, oder ?

By deacon (217.228.134.228) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 13:37:

den Anhörungsbogen / Zeugenbefragunsbogen hat er ja schon erhalten - vor fast 3 Monaten. Da hat er ja den angeblichen Fahrer benannt.
soviel wie ich weis haben ja auch 3 nachbarn in der Straße ihn nicht erkennen können auf dem Bild...

an einen Fahrzeughalter ergeht doch nicht mehrmals ein Anhörungsbogen, oder ?

By Alberto (62.158.210.56) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 17:21:

Ja, das war der erste AB...
Aber - wenn sie jetzt - in seiner Richtung - wieder ermitteln, so liegt der Verdacht nahe, daß sie den "Ersatzfahrer" nicht ganz akzeptiert haben...
Dann könnten sie aber - um nicht in die Verjährung zu laufen - an Freeman einen erneuten AB schicken - oder gar einen Bußgeldbescheid.

Und nun käme es darauf an, ob - nach dem Ausstelldatum des ersten AB´s nicht schon exakt 3 Monate - bis zum Ausstelldatum der erneuten Maßnahme vergangen sind.

Wenn ja - ist die verjährung für Freeman eingetreten, wenn nein, hätte er Pech gehabt.

Verstanden?

By deacon (217.227.137.9) on Montag, den 12. August, 2002 - 23:51:

ah ja - die können also einfach so AB verschicken ?? hab ich nicht gewusst....


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