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Autobahn_zuschnell_leider

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn_zuschnell_leider
By dieda (62.159.91.254) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 17:09:

Hallo Leute,
dieses Forum ist wirklich gut, hier find ich bestimmt Fachmänner die auch mir weiterhelfen können.
meine Story: auf der Autobahn außerorts bin ich in einer 100er Zone (variable Geschwindigkeitsanzeige) mit etwa (laut Tacho)160km/h geblitzt worden. Der Radar war in der Tafel mit der Geschw.anzeige integriert, ich wurde also von oben "erwischt". Im Auto sassen wir zu dritt (vorne 2 hinten 1).
Das ganze ist vor fast 2 Wochen passiert, bekommen hab ich noch nichts.
Da ich der Halter des Wagens bin, werde ich demnächst den A-Bogen bekommen (mit oder ohne Bild).
Meine Überlegungen und Fragen:
1) falls auch ein Foto mit dem A-Bogen kommt auf dem ich jedoch nur schlecht zu erkennen bin:
-nicht EU-Bürger angeben (der hinten im Auto saß....wir haben uns mit Fahren abgewechselt...blabla)
Ist diese Schiene sinnvoll? dies ist kurz vor Österreich etwa paarhundert km (auch anderes Bundesland)von meinem Wohnort entfernt passiert.
2) falls kein Foto dabei ist:
-Albertomethode durchziehen,......... wobei mir sehr unwahrscheinlich zu sein scheint, dass die Behörden dies fressen (ich leih doch nicht öfters die Woche einem Freund den Wagen der mehrere hundert km wegfährt und erinnere mich deshalb 2 Wochen später nicht mehr daran ob er oder ich am besagten Tag gefahren ist............sehr unglaubwürdig)
Zieht die Albertomethode überhaupt wenn ich der Halter des Wagens bin?

Noch eine Überlegung: Da ich jetzt 9 Punkte hab (nicht wegen Geschw.überschreitung) mach ich eine Schulung bei der man auf 5 runterkommt. Falls ich doch rangezogen werde hab ich dann 8, max. 9 pUnkte. Das dürfte doch gehen, oder nicht? Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Ich möchte mich nicht an die gefährliche 14 Punkte Marke ranwagen, deswegen hoffe ich sehr auf eure Hilfe.
Ist zwar noch nicht akut, aber meistens kommt es schneller als man denkt.............und dann ist
die richtige Taktik gefragt.
Ich bedanke mich schon im Voraus bei Euch (den Experten hehe), ..........schönen Tag noch....

By Alberto (62.158.213.236) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 18:11:

Hast du mit deinen Augen in den roten Blitz reinschauen können?

Wenn ja, - dann hat er dich auch drauf.

Zur Geschichte....

Wenn ihr euch wirklich abgewechselt habt - auf dieser Fahrt - na dann kann es ja sein, daß man zunächst irrtümlich glaubt, der andere sei in diesem Streckenabschnitt gefahren...

Das mit dem Nicht-EU-Bürger - ist dabei aber schlecht, weil es gleich verdächtig klingt.

War es aber ein nachbar oder Freund, der wirklich mit im Auto saß - und ihr habt euch auf einer so langen Strecke eben mit dem Fahren abgewechselt - und... keiner hat natürlich überhaupt etwas von einem Blitz bemerkt...

dann habt ihr versucht zu recherchieren - und seid - leider irrtümlich - auf den vermeintlichen Fahrer gekommen...
(das ist euere Vorgeschichte)

Nun kommt der Anhörungsbogen - gegen den halter...
So - und nun geht mal davon aus, daß ihr zuden 95 % "rechtschaffenen Bürgern" gehört, die 100%-ig zu ihrer Tat stehen und auch jedwede Bestrafung selbstverständlich akzeptieren...

Dies ist wirklich der Normalfall!!

Was würdet ihr also tun?

Ihr würdet, - weil ihr euch darüber unterhalten habt, - den Freund, der euerer meinung nach gefahren ist - mit dessen Einverständnis - und Einsichtigkeit in seine zu erwartende Strafe - als Fahrer angeben - oder etwa nicht?

Was also liegt näher, daß die Behörde dies zunächst auch mal glaubt - und flugs diesem Freund einen Anhörungsbogen erneut - auf seinen Namen - zuschickt.

Was passiert dann.... beim "Rechtschaffenen Bürger"? - Richtig!
Der Freund wird den Anhörungsbogen ausfüllen - seine vollständigen Personalien hineinschreiben - und selbstverständlich dort unten ankreuzen, daß er den Verstoß zugibt.

Bis dahin alles ok.

Daraufhin ist die Behörde sehr zufrieden - und schickt bei Gelegenheit - so in etwa 4 - 6 Wochen - diesem Freund einen Bußgeldbescheid.

Nun passiert´s!!!

Jetzt stellt der Freund fest.... mein Gott - das gibt ja ein Fahrverbot!

War ich wirklich so schnell unterwegs? Wo ich doch eigentlich immer anständig fahre?

Ja - um Gottes Willen.... grübel grübel....

Dann holt er sich einen Straßenatlas - und rekonstruiert die Fahrt - sucht die angegebene Blitzer-Stelle - und, was findet er?

Er stellt fest, daß er in diesem Streckenabschnitt ja gar nicht gefahren ist, - sondern du!!!!

Was für ein Glück für Ihn!

Nun ist es ihm aber peinlich, dir das naträglich schmackhaft zu machen, weil ja dann du das Fahrverbot bekämst.....
Aber richtig wäre das irgendwie schon! Denn, wieso soll er eigentlich zufuß gehen, obwohl du ja zu schnell gefahren bist?

Nun wird nach Auswegen gesucht - und was findet er?

Ein cleverer Freund verrät ihm, daß, wenn er alles nun abstreitet - also einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, - ihm doch gar nichts passieren kann, weil er ja nicht auf dem Foto sein kann - als Fahrer!

Gleichzeitig braucht er ja seinen Freund, der dann wohl selbst gefahren ist, ja gar nicht hinzuhängen, denn er kann ja komplett die Aussage verweigern - und der Staat muß ihm nun seine Schuld beweisen, was man aber nur mittels des Fotos machen kann - und das Foto beweist ja gerade eindeutig seine Unschuld!!!

Und, - wenn der Richter dann fragt, wer das denn auf dem Foto sei?

Na - dann kann er immer noch die Aussage verweigern... - und außerdem ist diese Frage für den Richter eigentlich uninteressant, weil seit der Tat bereits mehr als 3 Monate vergangen sind - respektive seit dem Ausstellungsdatum des ersten - gegen den Halter - gerichteten Anhörungsbogens.

Was heißt das nun wieder?
Ganz einfach:
Eine erneute Eröffnung eines neuen verfahrens gegen den tatsächlichen Täter lohnt sich nicht mehr, weil für diesen die Tat längst verjährt ist.

Au weia!!

Nun ist der Staat aber beschissen dran, weil er gar nicht zu seinem Geld kommt.

Ein gutes hat es jedoch:

Der Freund braucht seinen anderen Freund nicht hinzuhängen - und beide gehen - ohne Bestrafung aus diesem Verfahren raus, was für ein Glück!

By dieda (62.104.220.91) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 19:31:

Danke Alberto,

ich hätte es mir besser nicht ausdenken können. Dass ich und "mein Freund" im selben Auto sitzen und uns während der langen Fahrt abwechseln ist genial. Das ist sogar plausibel und falls der Schuß nach hinten losgehen sollte kann man mir/uns keinenVorwurf machen,da es ja genauso hätte passieren können.

Die Sache hat Hand und Fuß VORAUSGESETZT: es ist kein Foto bei dem A-Bogen dabei.
Ein Irrtum kann nicht bestraft werden, eine Irreführung (falls ich das Foto, das mit dem ersten A-Bogen kommt, in der Hand halte -und mich sogar deutlich erkenne). Seh ich das richtig?
Ausserdem kann man noch den Trick mit dem Anwalt machen:
-Bei Bußgeldbescheid des Freundes: Einspruch binnen 2 Wochen gleichzeitig Vermerk: Zuhilfenahme eines Anwaltes....dann warten
-aufgrund einer Art Mahnung seitens der Behörde: Anwalt im Urlaub
- nach weiterer Mahnung: Anwalt geht die Sache nicht an, nicht lohnenswert
(oder kommt jetzt der Einspruch?)
weitere Prozedere (s.o.)


Wie auch immer, die Feinheiten (z.B ersten A-Bogen vom Freund ausfüllen lassen oder selber die Adresse des Freundes eintragen damit er auch einen A-Bogen kriegt und somit Zeit geschunden wird?)sind zur Zeit nicht von großer Wichtigkeit, auf Antworten freu ich mich jedoch, da ihr mein Gewissen beruhigen könnt.

Ausserdem würde mich interessieren ab wann die Verjährung eintritt und in welchen Fällen wird sie unterbrochen?

Erst mal abwarten und tee trinken, hoffe nur dass kein Foto dabei ist. In welchen Fällen schickt die Behörde ein Foto in welchen nicht?
Fragen über Fragen..........

Machts gut da draussen, bis die Tage

By Alberto (62.224.97.200) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 11:21:

Wenn ein Foto dabei ist.... kann das nicht beim Aufschlitzen des Briefes (das hat , wie immer, deine Mutter/Lebensgefährtin - oder, wer auch immer leider so gemacht - verlorengegangen sein?

Was würde dann faktisch passieren?

Du erhältst abends einen Anhörungsbogen,dem kein Foto beiliegt!

Würdest du im Normal fall ein solches vermissen?
Ich glaube, eher nein!

Der Beweis, daß Dir ein Foto mit zugegangen ist - und daß du es auch wirklich in den eigenen Händen gehalten haben mußt - dürfte schwierig werden...


Die Verzögerungstaktik mit Anwalt - Urlaub etc. hast du völlig richtig verstanden!
Denn der Freund muß es eben so lange sicherheitshalber vor sich herschieben, bis es für dich eindeutig verjährt ist.

Erst dann kann er definitiv aussagen, daß er es nicht war. (und dies notfalls durch Bildvergleich auch beweisen)

Ich persönlich habe gerade so einen Fall...

Ich soll am 25.6. vor ein Amtsgericht (leider 200 km entfernt) - damit der Richter feststellen kann, daß ich wirklich nicht auf diesem Beweisfoto (auf dem natürlich der wahre Täter ist) bin.

Ich kämpfe gerade darum (unter Zusendung meines vergrößerten Páßfotos), daß ich da nicht hin muß, weil....

Ich erreiche vermutlich keinen Freispruch, sondern nur die Einstellung.

Damit bleibe ich auf meinen Fahrtkosten sitzen.

Ich will mal sehen, was die nun machen, denn das unnötige Verfahren kostet ja auch den Staat weiteres geld, was ich natürlich gleich mit "angeprangert" habe.

Aber... anläßlich des erheblichen Verstoßes des wahren Täters - wollen die wohl ganz sicher gehen und mich persönlich kennenlernen. Irgendwie scheinen sie heimlich noch zu glauben, daß ich es war. Die werden bitter enttäuscht sein.

Also..... immer plausibel handeln, wie ein braver Bürger - und.... zeit schinden - um jeden Preis.

By blauer bmw (213.68.164.85) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:31:

@Alberto

Zum Thema "beim Öffnen herausgefallenes Foto".
Wenn Du mal einen A-Bogen aus Brandenburg bekommen solltest, dann schau Dir auch die Rückseite an. Dort ist (immer?) ein Bildausschnitt mit dem Fahrer und ein zweiter mit dem Nummernschild aufgedruckt. Die müssen dort halbwegs intelligente Computerprogramme und Drucker im Einsatz haben.

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:58:

@bbmw: auf der rückseite des a-bogens steht was???
:-)

By blauer bmw (213.68.164.85) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 13:19:

@farendil
Ja! Der A-Bogen ist in diesem Fall kein Formular aus der Druckerei, das bei der Bearbeitung irgendwie ausgefüllt wird, sondern ist im Computer gespeichert und wird über den Bildschirm mit individuellem Text gefüllt. Dieses Computerformular wird dann gemeinsam mit dem individuellen Text auf ein einfaches weißes Blatt gedruck. Wenn das Computerprogramm Anlagen unterstützt, in diesem Fall die Grafiken mit dem Bildausschnitten, kann man die hinzufügen. Wenn dann der Drucker auf zweiseitigen Druck eingestellt ist, kommt die Anlage auf die Rückseite.

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 13:22:

@bbmw: ist schon klar! hätte auch fragen können:
wwwwas? der a-bogen HAT eine rückseite?

alles klar??

By Ghostrider (80.128.84.99) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:13:

@ Alberto: deine Methode klingt plausibel, würde aber in Bayern wahrscheinlich nicht funktionieren. Ohne deine Methode damals gekannt zu haben, habe ich dito (in Absprache) einen anderen Fahrer benannt. Der bekam den A-Bogen zugeschickt und gab auch alles zu. Was passierte: die Ermittlungsbehörde ließ sich vom EMA beide Paßbilder kommen und schickte sodann mir den Bußgeldbescheid. Und zwar binnen einer Woche, nicht in 4-6 Wochen, wie du schreibst. Ich denke, wenn das Foto wirklich gut ist, und das sind mittlerweile die meisten, lassen die sich nicht so leicht an der Nase rumführen.

By Ghostrider (80.128.84.99) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:22:

@ Alberto: schon gar nicht wird die Methode funktionieren, wenn eine Frau angibt, ein Mann sei gefahren, da kann der Mann den Verstoß zugeben, soviel er mag, DEN Unterschied merken sogar die grünen Männchen ;-)

By Luise (62.155.164.82) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 17:16:

@alberto
Danke im Namen aller für den weitschweifigen Referenztext. Eigendlich hättest du den Text auch reimen können? :-)

By Alberto (62.158.211.195) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 19:05:

Ich weiß gar nicht, was ihr habt....
Natürlich muß es nicht immer klappen...
Ich habe nie behauptet, daß eine Frau einen Mann angeben soll - das ist wirklich töricht.

Wenn jedoch die Freundin schon einen a-Bogen auf sich - als Halter - erhält - der Freund aber gefahren ist - so kann sie es - aus Versehen - doch versuchen .... davon finden sie den Freund immer noch nicht.

Und im Übrigen... dieser blumige Text..
Ich bin es irgendiwe auch ein bißchen leid, immer wieder die selben dummen und leider uneinsichtigen Fragen zu beantworten...
Ich glaube, der farendil ist da schon weiter, der gibt diese Ratschläge kaum noch... wozu auch?

Die meisten Leute würden sie ohnedies nicht glauben und auch nicht befolgen!

Mir reichts es persönlich sehr gut, daß ich seit vielen Jahren noch nie eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten haben - und trotzdem 0 Punkte in Flensburg habe...
Wie habe ich das wohl gemacht?

Sagen wir mal - Glück gehabt - oder war es vielleicht doch noch etwas anderes?

By Alberto (62.158.211.195) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 19:12:

Ach - noch etwas....
Ich bin fest davon überzeugt, daß die hier mitlesenden und auch mitpostenden Polizisten selbst auch ganz genau wissen, daß zu den vorgetragenen Tricks auch eine ganze Menge Mut, Konsequenz, und auch Erfahrung gehört.

Deshalb bleiben die völlig gelassen....
Wenn durch meine Tricks z.B. mal pro Jahr so etwa 10 - 20 Verstöße durch den Rost rutschen, was ist das schon?

Der Staat holt sich sein geld von den Dummen - und den Unerfahrenen - und davon gibt es sehr viele....

Also - paßt weiter gut auf, - damit ihr gar nicht erst geblitzt werdet.

By Ghostrider (80.128.84.99) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 19:33:

@ Alberto: ich ging davon aus, daß "dieda" eine Frau ist, von "die da". Kann aber auch eine Ableitung von "Dieter" oder sonstwas sein. Who knows. Ich habe auch keinerlei Fragen gestellt, schon gar nicht "dumme und uneinsichtige". Lediglich den aus deiner Sicht vielleicht ketzerischen Einwand habe ich mir erlaubt, daß die Behörde bei Benennung eines anderen Fahrers IN MEINEM PERSÖNLICHEN FALL sofort die Paßbilder (vom EMA angefordert) beider Fahrer verglich und sodann unverzüglich (von wegen 4 - 6 Wochen) einen Bußgeldbescheid erließ mit der Begründung, der Faher sei einwandfrei feststellbar. Wenn es ein gutes Foto gibt, Fahrer = Halter, und der ermittelnde Beamte ist einigermaßen fit in seinem Job, hast du schlechte Karten. Bei Behörden in Großstädten, überlasteten oder demotivierten Beamten mag das vielleicht anders sein. Und nicht jeder, der geblitzt wird und den Kampf gegen die Behörde verliert, ist "dumm und unerfahren". Das ist eine arrogante Anmaßung, die ich gerade von dir nicht erwartet hätte. Die "Alberto-Methode" ist auch bei korrekter Einhaltung garantiert nicht unfehlbar, ich hoffe, niemand verläßt sich drauf.

By dieda (62.104.220.85) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 20:29:

dieda, das bin ich, ist ein Mann, ...nur um dies mal klarzustellen.
Wenn da tatsächlich das Foto auf der Rückseite des A-Bogens drauf ist, oder wenn die Behörde gleich die Fotos vom EMA miteinander vergleicht, stehen die Chancen wohl eher schlecht für mich.

In meiner ersten Nachricht hab ich euch noch gefragt ob jemand Erfahrung mit Punkteabbau hat.
Wie lang dauert so ein Kurs, was kostet es ungefähr und könnt ich es hinbekommen, dass ich 4 Punkte in so einem Kurs abbaue bis ich (im schlimmsten Falle) meine neuen bekomme???

@alberto
Viel Erfolg vor Gericht, halt uns auf dem Laufenden

By starship (217.227.154.141) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 20:35:

@dieda

Also von 0 - 8 Punkte kannst du auf einmal 4 Punkte mit einem Kurs abbauen. Der kostet 280 €

Von 10 - 12 Credits kannst du mit dem Kurs noch 2 Punkte abbauen.

Ab 14 wirst du von dem Gesetzgeber zu dem Kurs gezwungen. Dann ist aber kein Punkteabbau möglich !!!!!!!!!

Der Punkteabbau kann nur alle 5 Jahre gemacht werden.

By freemanVR (217.227.139.114) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 21:13:

@Alberto


Hi alberto - ich habe gerade ein Posting eingetragen mit dem Titel "An alle albertos und sonst so kreativen..." - da geht es um fast einen ähnlichen Verstoß. wir waren zu 2. unterwegs - Leica XV2 hat uns erwischt - mich kann man fast nicht erkennen auf dem bild - der Beifahrer ist hinter der A-Säule. Meinst du das wir auch hier die selbe methode durch ziehen können ? (waren nur zu zweit .... war morgens um 10 am wochenende ... wir waren unterwegs von nachts noch ....)

By farendil (217.235.54.104) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 00:04:

@freeman: BITTE KEINE DOPPELPOSTINGS!!!
(muss ich das jede woche wieder sagen???)

@sternschiff: warum sagst du nicht auch noch, daß die übriegen punkte 5 jahre stehen bleiben.
... und daß die kursgebühr frei kalkulierbar ist, und es auch günstigere angebote gibt - oder willst du vielelciht auch noch werbung machen??

By Ghostrider (80.128.84.99) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 00:50:

@ dieda: ich denke, es kommt darauf an, wo du geblitzt wurdest. Die "Alberto-Methode" mag durchaus funktionieren. In Bayern allerdings würde ich die Hand dafür nicht ins Feuer legen. Wenn du einen anderen Fahrer benennst, gleichen die grünen Männchen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Paßbilder ab - unverzüglich. Den Bußgeldbescheid hast du ein paar Tage später - nicht Wochen - auf dem Tisch. Und sollte das Foto undeutlich sein, läßt der Richter einen Affenforscher (Anthropologen) kommen, der dich an deinem Ohrläppchen, Handrücken am Lenkrad, Finger in der Nase oder sonstwas identifiziert (kein Scherz). Ohne Rechtsschutz siehst du dann schnell alt aus (Gutachterkosten etc.). Du verlierst, wenn du Halter des Fahrzeug bist, das Foto gut ist und die Behörde die Fotos abgleicht, was sie m. E. in der Regel tun wird. Deswegen würde ich dich aber nicht dumm und unerfahren nennen ;-)

By Ghostrider (80.128.84.99) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 01:11:

@ Farendil: die übrigen Punkte bleiben 2 Jahre stehen, nicht fünf, wie du schreibst, es sei denn, sie sind aufgrund von Alkohol, Körperverletzung etc. eingetragen worden. Korrekt?

By farendil (217.235.54.104) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 01:18:

@ghostrider: Korrekt? nein! das ist ja die crux an der sache!
deshalb ist das seminar ja eben nciht unbedingt empfehlenswert!

By Ghostrider (80.128.84.99) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 01:25:

@ Farendil: heißt das, wenn jemand in guter Absicht so ein Seminar macht, wird er auch noch bestraft? Was helfen mir die paar Punkte Abzug, wenn dafür die anderen ewig stehenbleiben?

By farendil (217.235.54.104) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 01:40:

ja, das heißt es! (ich dachte schon, ich muß es singen, damit du es verstehst)

By freemanVR (80.129.22.25) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 09:58:

@farendil

es ist ja wohl kein doppelposting ! es war eine Laica statts einem Blitz, es war nicht weit weg von meinem Wohnort und nicht irgend wo in Deutschland - also muss ich ja irgend wie eine idividuelle "Lösung" finden...

By farendil (217.235.59.136) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 10:47:

@freeman: verstehst du es nciht? du hast dein aliegen -EIN UND DASSELBE - in mehreren threads gepostet. dies nennt man doppelposting!

By Alberto (62.158.211.191) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 14:09:

@Ghostrider
Ich weiß ja, daß in Bayern "die Uhren anders gehen" (ich bin selbst ein Bayer.)
Aber... glaubst du wirklich, daß bei Hunderten von verschickten Anhörungsbogen, die regelmäßig an irgendwelche Fahrzeughalter gehen, sofort ein Paßbild vom Einwohnermeldeamt angefordert wird, wenn der Halter korrekterweise eine andere Person hineinschreibt?

Der Vater den tatsächlich gefahrenen Sohn. Der Bruder seinen Bruder usw.??

Ich glaube das nicht.

In meinen eigenen Fällen schon gar nicht, denn meine Autos sind alle auf eine GmbH zugelassen - da muß der Anhörungsbogen dazu benutzt werden, erst mal den richtigen Firmenangehörigen hineinzuschreiben - das geht gar nicht anders.

Aber gut - gehen wir vom privaten Halter aus....

Ich räume ja ein, daß es Halter geben soll, die schon sehr auffällig sind - und viele Punkte haben - da glauben sie so manches nicht mehr so einfach.
Aber - auch diese Halter werden nur von der örtlichen Ermittlungsbehörde eigentlich vorab erkannt...
Es nutzt nichts, wenn ich ein "Früchtchen" bin - und aber in München geblitzt werde...
Die schicken mir einen Anhörungsbogen - und wissen gar nicht, mit wem sie es da zu tun haben...
Schreibe ich nun einen anderen harmlosen Menschen - aus Hamburg da hinein, - warum sollten sie denn verdacht schöpfen?

Sie schöpfen erst verdacht, wenn dieser vielleicht den verstoß nicht zugibt.

Gibt er ihn aber prompt auf dem Anhörungsbogen zu, - na dann ist doch alles in Butter!

Man glaubt dann auch im katholischen Bayern, daß man den "Richtigen" nun an der Angel hat.
Was für ein Irrtum!

Dann aber hat die Behörde das Spiel bereits verloren - spätestens dann, wenn sie diesem Kandidaten dann einen BuGeBe - gleichgültig, ob nach 3 Tagen oder nach 3 Wochen - schickt.

Dann nämlich hat sie ihn als "Verfolgungsobjekt" anerkannt - und nun kann dieser mit denen das Spielen anfangen....
Verzögerung um jeden Preis....

Bis die irgendeinen Braten riechen, ist es zu spät, nochmals nach dem wahren Täter zu suchen - und die Bilder des echten Halters anzufordern - aus einer fremden Stadt (z.B. Stuttgart)

Das kannst du mir jetzt glauben oder nicht....

Für mich persönlich läuft es sowieso ideal, weil ich, wie gesagt, immer nur GmbH-Fahrzeuge fahre.

By freemanVR (217.227.139.217) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 20:36:

@alberto

da du wirklich einer der wohl besten Poster hier bist und wohl die meisten Erfahrungen *g* gesammelt hast, möchte ich dich bitten dir unter dem Posting "An alle albertos und sonst so kreativen... " dein Eintrag von "piranha" und von mir die Antwort anzusehen und ggf. mal ein kleines Feedback abgeben würdest.
danke

By Ghostrider (217.228.227.189) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:48:

@ Alberto: ich streite ja nicht ab, daß die dargestellte Methode durchaus funktionieren kann. Ich stelle nur fest, daß in meinem Fall, durchgeführt - wenn ich mich recht erinnere - von der PI Erding, unverzüglich die Paßfotos beider Fahrer vom EMA angefordert wurden und nach Abgleich ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.

Heute habe ich einen Freund getroffen aus FFM, der z. Zt. zu Fuß geht. 2 x 25 zu schnell. Der sagte mir, er habe noch versucht, die Punkte mit dessen Einverständnis auf einen Verwandten schreiben zu lassen, aber auch da habe die Behörde die Paßfotos via EMA verglichen - und ihn eindeutig identifiziert.

Wenn alle deine Autos auf eine juristische Person zugelassen sind, ok. Dann sieht die Welt anders aus. Das ist aber neu, das ging aus deinen bisherigen Postings nicht hervor, daß alle deine Autos auf eine GmbH laufen. Das ändert natürlich die Ausgangslage erheblich.

Aber wenn Fahrer = Halter und das Beweisfoto gut ist, braucht es m. E. sehr viel Glück und völlig demotivierte Beamte, damit die "Alberto-Methode" funktioniert.

Möglicherweise trägt auch die EDV-Aufrüstung /-Vernetzung dazu bei, daß der Abgleich von (zwei) Fotos mehr und mehr zur Routine wird.

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:07:

@ghostrider: Möglicherweise trägt auch die EDV-Aufrüstung /-Vernetzung dazu bei, daß der Abgleich von (zwei) Fotos mehr und mehr zur Routine wird
nein! der routinemäßige abgleich per direkt-datenleitung wurde erst kürzlich für unzulässig erklärt.

Wenn alle deine Autos auf eine juristische Person zugelassen sind, ok. Dann sieht die Welt anders aus.
nein - es reicht, wenn halter ungleich fahrer.
schn allein deshalb, weil der a-bogen die verjährung nicht unterbricht. aber es gibt sooooo viele, die noch nicht mal diese simpelste vorsichtsmaßnahme ergreifen.

2 x 25 zu schnell
GANZ sicher, daß nicht 2xMEHR ALS 25 zu schnell??

By Ghostrider (217.228.227.189) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:22:

@ Farendil: EDV - was möglich ist, wir m. E. auch gemacht. Zur Not auf dem kleinen Dienstweg. Bin da vielleicht zu mißtrauisch, aber die Beschaffung der Paßfotos - wie auch immer - stellt sicher kein Problem dar.

Einverstanden, natürlich reicht Fahrer ungleich Halter. Bei einer juristischen Person gibt es m. E. noch ein paar Vorteile zusätzlich. Dieda indes, der diesen Thread begann, IST Fahrer und Halter des geblitzten Autos. Und damit sind seine Chancen m. E. sehr viel schlechter, als ihm ursprünglich hier vermittelt wurde. Vielleicht hat er auch Glück und kommt damit durch. Ich wünsche es ihm jedenfalls. Hoffe, er gibt uns Infos über den Verlauf.

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:29:

@ghostrider: dieses mißtrauen ist sicher berechtigt. auch ich habe da auf deisem gebiet eine - wie ich glaube gesunde - paranoia.
nur muss sich SOWAS auch beweisen lassen. und dann gande dnen gott!

@ghostrider: Und damit sind seine Chancen m. E. sehr viel schlechter, als ihm ursprünglich hier vermittelt wurde.
also ich würde seine chancen bei absolut idealer vorgehnsweise - auch bei pessimistischer betrachtunh - NIEMALS unter 90% einstufen.

By Ghostrider (217.228.227.189) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:37:

@ Farendil: Ich tu mich schwer, die Chancen von Dieda einzuschätzen. Alles steht und fällt mit der Frage, ob die Behörde die Fotos abgleicht bzw. ob das Blitzfoto "gelungen" ist. Wenn das Blitzfoto ok ist, und die Behörde fordert vom EMA das Foto des Halters an (nämlich Dieda himself), dann kann er benennen, wen er mag, soviel er mag, dann gehört er der Katze, wenn ich das so nennen darf. Bei mir lief's so und bei meinem Kumpel aus FFM lief's genauso.

By farendil (217.225.243.14) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 00:02:

@ghostrider: ehrliche antwort: wart ihr problemfälle im sinne von:
-voreintragungen
-früherem "theater" um die fahrereigenschaft
etc?

oder anders: ich kenne keinen fall, wo ohne verdachtsmomente bei PLAUSIBLEM verlauf das fahrerfoto angefordert wurde...

By Ghostrider (217.228.227.189) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 00:12:

@ Farendil: als es mich erwischte, hatte ich zwei Voreintragungen a' drei Punkte. Kurz vor der Verjährung :-( Bis zu dem Zeitpunkt nie einen anderen Fahrer benannt. Auf die Idee kam ich, um die Verjährung nicht zu riskieren. Mein Spezi aus FFM hat sicher auch Voreintragungen, mindestens 1 x 25 km/h zu schnell, hatte aber erstmals - aus der Not geboren - die Idee, die Punkte durch Benennung eines anderen Fahrers "abzuwälzen". In beiden Fällen gaben die "Ersatzfahrer" den Verstoß zu! Trotzdem wurden die Fotos verglichen. Ich glaube auch nicht, daß irgendwo erfaßt wird, ob du das Spiel des "Ersatzfahrers" spielst. Die Ermittlungsbehörden wechseln, du wirst ja nicht ständig an der gleichen Stelle geblitzt. Und in Flensburg oder sonstwo wird nicht stehen "gibt immer anderen Fahrer an". Aus meiner Sicht stellt der Fotovergleich ein ganz normales Routineverhalten der Ermittlungsbehörde dar. Mein Fall liegt ungefähr 18 Monate zurück, der von meinem Spezi ist aktuell. Bei mir war's Erding/Bayern, bei ihm FFM.

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 10:57:

@farendil

... Aufrüstung der EDV ...

Daß bei entsprechender Infrastruktur ein Zugriff der Bußgeldstelle auf die Daten des EWA und damit auf Paßfotos im Sekundenbereich möglich ist, dürfte unstrittig sein.

Du sagst jetzt, das ist routinemäßig nicht gestattet. Ist genau festgelegt, wo die Routine aufhört oder gibt es Auslegungsspielraum?

Ich kann mir vorstellen, daß ein halbwegs motivierter Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle die Angabe eines vom Halter (natürliche Person) abweichenden Fahrers nicht als Routinefall einstuft und vergleichen darf. (?)

By Alberto (62.158.213.149) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 11:03:

Jetzt kommen wir der Sache schon näher....
In Waiblingen existierte mal die Anweisung, bei Autos unserer Firma immer sofort den Fahrer persönlich zu ermitteln, - weil wir es eben übertrieben haben (das war aber 1990-1992).

Nur - das habe ich dann geschickt aus dem hause bekommen, indem ich den Porsche auf die Adresse meiner Mutter in Oberbayern zugelassen habe...

Ich sagte ja... wird die örtliche Ermittlungsbehörde eingeschaltet, weil der Versoß im eigenen Bereich war - dann sieht es schlecht aus.
Ebenso, wenn die andere fremde behörde im Amtshilfeverfahren die örtlich um Ermittlung bittet.

Denn unsere eigenen Polizisten kennen natürlich ihre "Kandidaten"

Lenke ich aber - mit völlig unauffälligen normalen Angaben zum Fahrer - + Zugeben des verstoßes - die fremde Behörde ab - d.h. sie glauben, alles ei in Ordnung, - na dann werden sie ja gar keine Amtshilfe beantragen... wozu denn?

Sie haben ja vermeintlich den Täter.

Es sei denn - und das ist mir auch schon mal passiert....
dieser Ersatztäter (das war in diesem Falle ich - für einen Freund) - hat auch schon die "rote Lampe" in Flensburg....
Da haben sie die Ermittlungen gegen mich abgebrochen und wieder beim Halter des Fahrzeuges weitergesucht - und ihn leider auch gefunden!

Es ist ja klar, daß die bei gröberen verstößen (es war + 42 innerorts) - schon mal danach suchen, ob dieser Fahrer vielleicht schon viele Punkte hat, damit man das Bußgeld erhöhen kann.

Besonders bei schnelleren Autos ist man da irgendwie gierig drauf (es war ein 500 SL von meinem Freund - damals)...
Dann haben sie gesucht - und mich gefunden..
Ich hatte damals 11 Punkte - und etwa 10 eingestellte Verfahren - wg. verjährung...
Da wurden die natürlich stutzig, holten sich mein Bild aus irgendeiner dieser Akten - und stellten fest, daß ich das nicht bin.
Also, was lag näher, als bei meinem Freund weiter zu suchen...

Fazit:

Der "ersatzmann" sollte ein möglichst "unbeschriebenes Blatt" sein, sonst kommt man vom Regen in die Traufe.

By freemanVR (217.227.139.176) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 11:15:

@alberto

soweit so gut - das passt auch in meinem Fall. Ist die Verjährung noch nicht unterbrochen wenn ich zwar gefahren bin aber den Anhörungsborgen als Zeuge bekomme "Dem Fahrer wird zur Last gelegt..." - also nicht auf mich bezogen! sie wollen lediglich das ich den Fahrer benenne (Bild von der Laica XV2 liegt bei - nicht so toll die Aufnahme)

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 11:42:

@ Alberto: beide in meinem o. g. Fall genannten "Ersatzmänner" waren unbeschrieben. Das kann nicht das Kriterium sein. Mein Vergehen, das zum Fotoabgleich führte, war eher harmlos, gab 3 Punkte, also kein besonderer Strafverfolgungsehrgeiz zu erwarten. Ich glaube eher, daß die Behörden auch nicht ganz blöd sind und den Abgleich mittlerweile routinemäßig durchführen. Technisch ist das ein Klacks. Zitat: "Mei, mia schaun halt im Computer nach." Für mich ein Indiz, daß die grünen Männchen direkt auf die Daten des EMA zugreifen können - und warum sollten sie es dann nicht tun? Was du bei deiner Methode ursprünglich nicht erwähnt hattest, ist der Umstand, daß deine Autos auf andere Personen zugelassen sind, Mama bzw. deine GmbH. Was wird Mama sagen, wenn sie mal ein Radarfoto in die Hand bekommt, daß dich zeigt - und auf dem Beifahrersitz eine fremde Frau *g*

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 12:03:

@ all: in Deutschland ist das Rechtssystem meines Wissens ein wenig paradox hinsichtlich dessen, was "routinemäßig gestattet ist". In den USA dürfen Beweise, die illegal erworben wurden, nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie absolut schlüssig sind. Das Gericht läßt diese Beweise schlichtweg nicht zu. In Deutschland ist das anders. Hier dürfen auch unrechtmäßig erworbene Beweise verwendet werden, und das Gericht läßt sie gerne zu. Man kann sich also nicht darauf rausreden: eigentlich dürft ihr das doch gar nicht... es WIRD nunmal gemacht und ist rechtswirksam. Die Heranziehung von Daten des EMA zu Ermittlungszwecken bei OWi ist seit Jahren umstritten. Es gibt zahlreiche Rechtsgutachten, die diese Praxis verfassungs- und zivilrechtlich in Frage stellen. Dennoch wird es gemacht, es ist erfolgreich, geht schnell und kostet nix. Wir leben in mancherlei Hinsicht in einem ziemlich totalitären System, es fällt nur keinem auf. *Ghostrider geht schon mal in den Schützengraben in Erwartung empörter Gegenpostings von Leuten, die über die herrschende Nomenklatura noch nicht wirklich nachgedacht haben*

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 12:16:

Paßt grad gut zum Thema:

http://de.fc.yahoo.com/b/bundestag.html

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 12:21:

@Ghostrider

Zum Rechtssystem allgemein will ich mich jetzt nicht äußern, auf den weitergegebenen Radarfotos (A-Bogen) werden aber Beifahrer ( ... fremde Frau ...) aus dem Bildausschnitt heraushehalten (auch Datenschutz).

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 12:23:

@ bbmw: da wäre ich mir nicht so sicher!

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 12:32:

http://www.mathematik.uni-marburg.de/~cyberlaw/karteikarten/DuD_98_188.html

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb18/k7-6-4.htm

http://www.logics.de/presse/pi_blka.htm

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 13:01:

@Ghostrider

Prima Links, ich werde Dich gelegentlich als Bibliothekar missbrauchen.

Die Beschreibung von LOG-WEB sagt doch eigentlich alles und passt durchaus nicht zu der Sicht der Datenschützer.

Rein sachlich betrachtet ist mir aber auch nicht ganz klar, warum sich die Bußgeldstelle eine Kopie des Ausweisfotos vom Betroffenen geben lassen kann, nicht aber dasselbs Foto vom EWA.

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 13:06:

@ bbmw: wer gibt denn den Ermittlungsbeamten freiwillig eine Kopie seines Paßbildes? Nein. Die grünen Männchen holen sich die ratzfatz selbst. Öffne den letzten Link nochmal:

Fahndungsdaten im Leitstellensystem: So können die Polizisten über das Leitstellensystem in ihrer Dienststelle mit LOG-WEB direkt Kombianfragen an verschiedene, dezentrale BS2000-Systeme (Ausländerzentralregister, Einwohnermeldewesen, usw.) stellen, um ...blabla

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 13:11:

Die DÜRFEN das sogar - siehe Datenschutzbericht (zweiter Link). Von wegen - eine "routinemäßige Abfrage" sei nicht zulässig....

Richtet sich der Verdacht gegen den Fahrzeughalter, so hat dieser regelmäßig einen Anhörbogen erhalten. Sendet er diesen innerhalb einer angemessenen Frist nicht zurück oder äußert er sich darin nicht zur Sache, kann davon ausgegangen werden, daß eine Bereitschaft des Halters, an der Ermittlung des Täters mitzuwirken, nicht besteht. In einem solchen Fall, in dem der Betroffene Gelegenheit zur Äußerung hatte und damit eine Datenerhebung bei ihm selbst bereits erfolglos versucht wurde, halte ich einen Abgleich mit dem Paß- bzw. Personalausweisregister für zulässig.

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 13:41:

@Ghostrider

Ich denke, ich habe die Links schon richtig gelesen.

In den nächsten beiden Absätzen geht es um eigene Ermittlungsversuche der Bußgeldstelle, in denen auch auf die Bereitschaft der Betroffenen zur Mitwirkung abgehoben wird wie z.B. Kopie Ausweis übersenden (wobei das technisch schwachsinnig ist, zu sehen wäre da nichte mehr). Wenn diese Mitwirkung aber ausbleibt, dann kommen wir zum Absatz davor, der den Abgleich mit dem Paß- bzw. Personalausweisregister als zulässig ansieht.

P.S. Ich sehe jetzt gar nicht, wo sich unsere Positionen unterscheiden?
Die Diskrepanz zwischen den Datenschutzbeauftragten, den technischen Möglichkeiten und der trotzdem vor Gericht verwertbaren Behördenpraxis ist unstrittig.

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 14:45:

@ bbmw: unsere Positionen unterscheiden sich dem Grunde nach nicht.

Ich glaube aber nicht, daß der durchschnittliche Ermittlungsbeamte die Anforderung der Fotos von der "Bereitschaft des Betroffenen zur Mitwirkung" abhängig macht. Der guckt in seinen Computer, ein paar Mausklicks, wir wissen ja jetzt, wie's funktioniert (3. Link) und zieht sich die Fotos - aus allen EMÄ bundesweit. Fertig. Wenn er das macht, ist die "Alberto-Methode" am Ende, vorausgesetzt, das Blitzfoto ist verwertbar.

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 15:09:

@Ghostrider

Wenn die Technik vorhanden ist und der Bediener damit umgehen kann, wird es wohl zunehmend so laufen wie Du gerade beschrieben hast, zumindest wenn der Fall irgendwie vom Standard abweicht.

Als Standard würde ich hier annehmen, daß der Halter im A-Bogen angibt selbst gefahren zu sein, das Radarfoto vom Alter und Geschlecht her zum Halter/Fahrer passen könnte und keine Hinweise auf ein "Schwarzes Schaf" vorliegt. In diesem Fall könnte die Trägheit siegen.

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 23:07:

Keine Hausbesuche mehr nach Blitzerfotos
23.08.2001 : Straßenverkehrsrecht

Die Polizei darf geblitzte Verkehrssünder auch durch einen Vergleich mit Paßfotos der Meldebehörde überführen. Ein persönlicher Kontrollbesuch durch einen Polizeibeamten beim Verdächtigen ist insofern nicht zwingend erforderlich (Amtsgericht Schleiden, Az. 13 OWi 61 Js 1427/00)

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 13:56:

also es ist nach wie vor so, daß die bilder nur bei bedarf angefordert werden dürfen.

eine rotinemäßiges abgelichen aller fälle sit und bleibt verboten.

@ghostrider:
Die Polizei darf geblitzte Verkehrssünder auch durch einen Vergleich mit Paßfotos der Meldebehörde überführen....
ja, sie darf es - aber nur unter bestimmten voraussetzungen.

du mußt beim urteil nicht nur von den medien bearbeitet fassung lesen, sondern brauchst den VOLLTEXT.

Amtsgericht...
weißt du, was das urteil eines ag wert ist???

By Ghostrider (80.128.93.62) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 14:17:

@ Farendil: das eine ist Rechtstheorie, das andere gelebte Praxis. Ich habe selbst erfahren, daß der Abgleich routinemäßig erfolgt. Spätestens dann, wenn jemand sagt, ich bin nicht gefahren: in diesem Fall ist der Fotoabgleich lt. Datenschutzbericht sogar uneingeschränkt zulässig! Außerdem: wenn ein Ermittlungsbeamter die Fotos "routinemäßig" einsieht, 1. die Beweise sind trotzdem gerichtsrelevant 2. was soll dem Beamten denn groß passieren - es gibt genügend Urteile, die ihn absichern. Ich habe nur eines zitiert. Das Amtsgericht Erding würde doch genauso entscheiden wie das AG Schleiden...

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 16:07:

@ghostrider:
1. interessieren mich ag urteile nciht weiter, schon gar nicht, wenn es
2. höherinstanzliche urteile gibt.

die Beweise sind trotzdem gerichtsrelevant
nicht immer!
grobe vergehen gegen das beweiserhebungsverbot führen ebenfalls zum beweisverwertungsverbot.
da wurde einem geschäftsmann mal einfach der terminkalender beschlagnehmt, weil man darin infos über eine fahrt (geschwindigkeitsverstoss) vermutete.
hier sprach das gericht ein beweisverwertungsverbot aus.

was soll dem Beamten denn groß passieren
was ihm passiern soll? kann mans nachweisen, kann das beamtenverhältnis ganz schnell geschichte sein.

es gibt genügend Urteile, die ihn absichern
WO DENN??
mensch, irgendwelche ag-urteile, wo der kurztext von den medien entsprechend bearbeitet wurde (dem zweck angemessen und um verständnis hereinzubekommen) wo du was reininterpretierst, isnd nun wirklich keine fakten, mit denen ich mich beschäftigen muss/will.

wie schon gesagt (ich weiß ich wiederhole mich):
a:daß es urteile gibt, die es unter bestimmten voraussetzungen erlauben ist unstrittig.
b: was ich bestreite ich die zulässigkeit pauschaler abgleiche OHNE anhörung oder wenn es einer zugibt (OHNE verdachtsmomente wie frau auf dem bild, mann gibt es zu etc.)

By Ghostrider (80.128.93.62) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 18:36:

@ Farendil: immer locker bleiben ;-)

Die Diskussion ging darum, ob bei der Alberto-Methode der Fotoabgleich via EMA zulässig ist, und wir halten fest, daß in diesem Zusammenhang die Ermittlungsbehörden dies nicht nur dürfen, sondern geradezu dazu aufgefordert werden. Ist ja auch billiger, schnell mal online nachzuschauen, als (mehrfach?) zum Geblitzten rauszufahren...

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 18:57:

@ghostrider: und genau hier ist der abgleich mal ganz locker nicht zulässig...

By Ghostrider (80.128.93.62) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 20:09:

@ Farendil: Widerspruch. Ist aber auch egal. Es wird einfach gemacht. Gängige Praxis. Meine Frau ist vor ca. einem Jahr auch geblitzt worden, hatte dann ihre Mutter angegeben (hat FS, aber fährt nicht mehr) zur "Punkteabwälzung" => Fotovergleich. Gut, in dem Fall sind optische Unterschiede offensichtlich *gottseidank*

By dieda (62.104.220.93) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 16:14:

lange Rede,....... kurzer Sinn, ihr braucht nicht unbedingt alles in diesem Thread zu lesen.
Fakt ist: Ich hab heute den A- Bogen bekommen und lautet wie folgt:

Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswiedrigkeit

Sehr geehrte(r) Verkehrsteilnehmer(in)

Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als FÜHRER und HALTER des Pkw ..., Kennzeichen ...folgende Verkehrsordnungswiedrigkeit nach .. begangen zu haben:

die zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften .....überschritten

Beweismittel: Radarmessung, Foto/Video, Frontfoto

Auf einem zweiten Blatt mit derselben Überschrift (Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsornungswiedrigkeit) muß ich Angaben zu meiner Pesron machen und kann dann unter einem weiteren Punkt Angaben zur Sache machen.
Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer? ja nein
Wird der Verkehrsverstoß zugegeben? ja nein
Wenn nicht aus welchen Gründen

Auf der Rü+ckseite folgendes:
Wenn Sie die Ordnungswiedrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte innerhalb EINER WOCHE ab Zugang diese Schreibens neben Ihren Personalien des Verantwortlichen mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Ich möchte die Alberrthomethode versuchen, hab jedoch ein paar Fragen an euch, und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt. Es eilt (eine Woche Zeit)
Meine Frage an euch:
1. Ist dies ein gewöhnlicher A-Bogen oder ein Zeugefragebogen?
2. Wieso steht (siehe oben) Fahrer und Halter des Fahrzeuges? Woher wissen sie dass ich auch Fahrer war ?
3.Beweismittel Foto/Video: Haben die auch ein Film gedreht? das ist eigentlich nicht zu glauben, denn dann kann ich schlecht behaupten dass der "Fahrer" mit im Auto saß und wir uns während der Fahrt abgewechselt haben.
4. Soll ich den Verkehrsverstoß zugeben ? Soll ich einen anderen Fahrer eintragen der"mitgefahren ist"?
was passiert wenn ich den Fahrer nicht eintrage?


Ich brauch also eure Hilfe, insbesondere Punkt 3. Was mußich eintragen?
Danke euch

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 16:46:

2 möglichkeiten:

entweder ist das beweismittel so gut, daß sie dich identifizieren konnten oder es einfach mal ein versuch.
für den ersten fall sehen deine chancen schlecht aus, im zweiten gut.

grundsätzlich: NICHTS zuge´ben, schlimmer kann es nicht werden.
eigentlich hast du nu7r die chance, wen das beweismittel schlecht ist. dann zieht dein argument mit dem abwechseln sehr gut.

By die da (62.104.220.93) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 17:53:

also chris, ich kann mit deiner antwort nicht viel anfangen, das mit dem abwechseln muß ich doch nicht eintragen in den A-Bogen (das ist nur wenn vor Richter.... bla bla).
Was muß ich eintragen in den A-Bogen? :
Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer? ja nein
Wird der Verkehrsverstoß zugegeben? ja nein
Wenn nicht aus welchen Gründen

Hilft mir, ich will die gewöhnliche Alberthomethode anwenden.

By farendil (217.235.53.56) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 22:43:

@dieda: das ist ein a-bogen. die sache mit dem halter ist klar - die sache mit dem fahrzeugführer ist die ganz normale beschuldigung.

By dieda (62.104.220.66) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 23:21:

Farendil hilf mir bitte deutlich, sicher ist vieles für dich schon selbstverständlich aber du hast Erfahrung deswegen zähl ich auf dich. Ist Alberto in Urlaub?

1.Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer? ja nein
2.Wird der Verkehrsverstoß zugegeben? ja nein
Wenn nicht aus welchen Gründen

Deutliche Antworten auf diese Fragen!!!

1. nein
2. nein, da Fahrer ....(Adresse)

Ist das richtig??????

By Chris (144.41.3.25) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 10:00:

@Chris:
beides nein.
wenn du einen bruder hast, gib den an, oder einen freund etc.
und dann solltest du hoffen, daß das beweismittel schlecht ist und ein abgleich, der wohl dann von der entsprechenden stelle vorgenommen wird, nicht zu einem eindeutigen ergebnis führt.
dann alberto-methode.

sorry, ich dachte, ich hätte das gestern schon gepostet

By Alberto (212.185.252.129) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 19:49:

@Ghostrider
Dein Posting" Nie wieder Polizei-Hausbesuche" - nehme ich durchaus ernst - und deshalb verweise ich auch darauf..... man muß die "Ersatzfahrer" eben "PRÄPARIEREN"

Wenn du genau nachliest, so entdeckst du, daß man nun die Fotos mit dem EMA (=Einwohner-Melde-Amt) abgleicht.

Woher auch sonst sollten sie ein braucbares Foto bekommen?

So - nun muß der Ersatzfahrer eben mit einer Adresse angegeben werden, an der er zwar seine Post empfangen kann - aber eben nicht gemeldet ist.

Dann wird es schwierig!

1. Es sind sowieso nur Beamte im "Amtshilfeverfahren" unterwegs (und diese haben wenig Interesse)
2. Sie haben nur eine einzige Chance.... an die Adresse zu fahren und zu klingeln.

Und - wer macht dort auf?

Logisch!

Dein Bruder oder Vater oder Mutter oder Onkel....
Jedenfalls muß der gleiche Nachname an dem Briefkasten stehen, damit überhaupt ein neuer AB zugestellt werden kann - einerseits - und andererseits - der "Ersatzfahrer" eben dort nicht gemeldet ist und auch niemals von Nachbarn identifiziert, bzw. nicht identifiziert werden kann, weil ihn eben keiner kennt.

So klappts dann!

By Ghostrider (80.128.95.232) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 23:43:

@ Alberto: dummerweise ist beim EMA nicht nur das Foto, sondern natürlich auch die aktuelle (Melde-)Adresse des "Ersatzfahrers" hinterlegt...

Vielleicht gelingt es, die grünen Männchen einmal zu verar.., aber eben nur einmal, dann setzen sie sich wieder in ihr Shuttle und nehmen mit Nachbrenner Kurs auf die korrekte Adresse.

By farendil (217.225.251.40) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 00:23:

@ghostrider: dann setzen sie sich wieder in ihr Shuttle und nehmen mit Nachbrenner Kurs auf die korrekte Adresse.
aber nciht, wenn die nicht mehr in ihrem zuständigkeitsbereich liegt...

By Ghostrider (80.128.95.232) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 00:41:

@ Farendil: das ist doch wirklich kein Problem. Den Loop mit der Fake-Adresse kann man weglassen.

Kennst du das betriebswirtschaftliche Gesetz vom "Grenzertrag" (1. Ableitung der Produktionsfunktion): bei Ausweitung des Faktoreinsatzes sinkt die Produktivität (2. Ableitung der Produktionsfunktion wird negativ).

Es gibt auch das Gesetz der Grenzschläue...frei nach Ghostrider...: bei ständiger Ausweitung des Faktoreinsatzes 'Intelligenz' steigt irgendwann die 'Dummheit' (Aufwand für jede weitere Grenzintelligenz steigt exponentiell, Grenzintelligenz wird schließlich negativ)

Disclaimer: Das war jetzt nur eine akademische Betrachtung und niemand soll sich angesprochen fühlen.

By dieda (62.159.91.254) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:16:

Es ist keine schlechte Idee mit der Fake Adresse, das größte Problem besteht für mich aber überhaupt jemand zu finden, der mitmacht (mit oder ohne Fakeadresse). Alle sagen ab, haben kein Bock auf Behördenkram, .......ich bin mittlerweile verzweifelt und zudem läuft mir die Zeit davon. Was soll ich machen? Gibts kein Dienstleister in dieser Richtung? Würde das jemand für mich machen? Für Kohle? oje oje........ich hoffe es tut sich bald was, sonst kassier ich die ganzen Punkte mit sooooooooooo viel Wissen im Kopf.

By Ghostrider (80.128.76.7) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:53:

@ dieda: die Fake-Adresse bringt dir max. ein paar Tage, mehr nicht. Fährt aber die grünen Männchen sauer bzw. macht sie stutzig. Bringt eine Awareness in den Vorgang, die m. E. nicht gut ist. Hier greift Ghostriders Gesetz der Grenzschläue: wenn du ständig schlauer sein willst als die anderen, fängst du irgendwann an, dumm zu handeln.

Ersatzfahrer: hast du keinen Kumpel mit ähnlichen Problemen? Man kann das Spiel ja immer in zwei Richtungen spielen. Tust du mir heute einen Gefallen, tu ich dir morgen einen.

Ausschließen würde ich Arbeitskollegen (es sei denn, Freunde) und Verwandte.

By dieda (62.159.91.254) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 13:34:

So jetzt hab ich jemand gefunden, der mitmachen würde. Eine Fakeadresse gibts, aber der ist in meinem Wohnort (und das ist nicht gut, da die grünen Männchen evtl. in einem Aufwasch auch bei mir vorbeischauen würden). Ausserdem kann man den Verwandten vom Ersatzfahrer (bei dieser Fakeadresse) nicht zumuten dass sie bei Vorlage des Fotos nicht sagen können dass sie "Ihr Jungchen" NICHT auf dem Blitzbild erkennen, oder?

Also, nochmal:
Ich hab jemand, der wohnt nicht in meinem Wohnort. Er hätte auch eine Fakeadresse, aber ist dies legal? Kann er dies auf dem A-Bogen ohne Risiko angeben, oder hat das ein Nachschspiel? Und vor allem hat es ein Nutzen oder nicht?
Alberto ist anderer Meinung wie Ghostrider.
Ich muss es wissen, now!!

By Ghostrider (217.80.249.96) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 15:16:

@ dieda: meine Meinung und persönlich erlebte Erfahrung: wenn du einen Ersatzfahrer benennst, gucken die grünen Männchen via EMA nach, ob das Paßfoto des Ersatzfahrers mit dem Radarfoto in Einklang zu bringen ist. Gleichzeitig wird dein Paßfoto mit dem Radarbild verglichen. Wenn der EF optisch ausscheidet, schicken die erst gar kein Shuttle los, da kann der EF Fakeadressen angeben, wie er will. Bei Übereinstimmung DIEDA = Radarfoto geht ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid an dich. Ist die Abklärung via Paßfotos nicht eindeutig durchführbar (was ich bezweifle), mag sein, daß die grüMä dann ein Shuttle losschicken. Via EMA haben die grüMä natürlich alle korrekten Adressen, deine und die des EF's. Was soll also der Loop mit der Fake-Adresse. Vielleicht gehen sie dir einmalig auf den Leim und steuern die falsche Adresse an, das macht die dann richtig sauer, weil Beamte keine ABM-Aktionen lieben. Meines Erachtens gewinnst du mit der Fake-Adresse gar nichts, ein paar Tage, vielleicht. Ich bin auch der Meinung, wenn das Radarfoto gut ist, kannst du dir die ganze Mühe sparen. Die Alberto-Methode funktioniert meiner Ansicht nur noch bei Behörden, die an völliger Überlastung, Demotivierung oder Verblödung leiden. Der Abgleich via EMA "issers oda issers nich" ist ja wirklich nicht so schwierig.

By dieda (62.104.220.72) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 16:48:

ok, also keine Fakeadresse (ist ja auch nur die Kür), aber Alberthomethode versuchen mit Ersatzfahrer oder gibt es schon neue Methoden, oder kann mir ein Anwalt weiterhelfen und wenn ja inwiefern?

Frage also: A-Methode durchziehen oder etwas anderes versuchen?
Ich kann diese Punkte überhaupt nicht gebrauchen, muß etwas tun.....sei es zum Gesichtschirurgen zu gehen und Glatze schneiden.

Was schlägt Ihr vor?

By dieda (62.104.220.72) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 16:52:

Oder soll ich eine Abwandlung der A-Methode durchziehen: ich zöger die Zeit mit meinem Anwalt hinaus (ich gebe zu, dann Bugeldbescheid, Anwalt in Urlaub, Radarprotokoll, Akten anfordern, bla bla) bis die 3 Monate vergehen?

By Ghostrider (80.128.82.10) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 16:57:

@ Dieda: die A-Methode kannst du natürlich immer versuchen. Meine Äußerungen waren rein subjektiv. Kann ja sein, daß die A-M. funktioniert.

Deine Methode der Verzögerung (Anwalt, BGB etc.) wird nicht funktionieren, weil die Verjährung dadurch unterbrochen wird...

By Alberto (212.185.252.140) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:12:

Ich sehe schon - IHR BEGREIFT ES NICHT!!!!!

Heul - schluchz....

Verdammt noch mal ich kann euch doch nicht in krimineller Manier alles "astrein" auf dem tablett servieren!

Denken müßt ihr schon selber...

Nochmal von vorne...
Ein Anhörungsbogen kommt.... dieser ist dazu da, dem Halter einmalig die gelegenheit zu geben, - wenn er es nicht gewesen sein sollte, - den echten Fahrer zu benennen.

DAS IST EIN GANZ NORMALER VORGANG!

Passiert 100erte Male!!

Und jetzt stellt euch vor - der Halter war es wirklich nicht - und er gibt nun den Fahrer an.

Dann sind die froh, daß er so anständig ist, - denn er könnte den Bogen ja auch einfach wegwerfern, - wenn er es nicht war.

Die Fake-Adresse hat nur einen einzigen Vorteil: Die behörde muß sie fressen, ob sie will oder nicht.

Denn, wenn eine Privatperson eine Adresse einer anderen Privatperson angibt, so kann man diese zwar bezweifeln - das aber nutzt denen nichts, weil sie eben keine bessere Adresse kennen, - denn der name und die Anschrift dieser Person reicht keineswegs zur Identifikation...

Beispiel: Paul Müller, Marktplatz 5, München.

Läßt sich dieser - ohne Geburtsdatum - identifizieren? NEIN.

Was haben sie also? Einen halter, der es - wahrscheinlich" nicht war - und eine Postadresse, an die sie nun versuchsweise einen erneuten AB hinsenden müssen!!

Da ist nichts mit EMA!!!

Nun muß "Müller" nur noch an dieser Adresse einen Briefkasten haben, der auch einem "Müller" gehört - und er muß an diese Post rankommen!!

Angemeldet muß Müller an dieser Adresse keineswegs sein!

Nun hat er den AB - gibt auf diesem - irrtümlich - alles zu - ergänzt ihn um die Führerscheindaten - und sendet ihn - mit seiner Fake-Absender-Adresse wieder zurück!

Warum sollten die nun beim EMA die Bilder suchen wollen??? Sie haben doch ein - zwar vorläufiges - Geständnis - und das geburtsdatum - und die Führerscheindaten - und eine - vermeintliche - ladungsfähige Anschrift!

Was also werden sie tun?

Richtig - einen BuGeBe - ohne nachzudenken - wieder an diese Fake-Adresse - senden.

Und siehe da - auch dieser erreicht den gewollten Empfänger.

Nur leider ist dieser nun etwas zögerlich - und will erst einen Anwalt befragen usw.

macht nix - ab jetzt dauert die Verjährung 6 Monate!! Die haben jetzt Zeit!

Erst dann, wenn dieser endgültig seinen Einspruch damit begründet, daß er selbst niemals gefahren sein kann - na dann haben sie schlechte karten!

Dann werden sie ihn vor Gericht vorladen.

Aber - sie werden kaum einen Gedanken daran verschwenden, daß dieser wirklich nicht auf dem Foto sein könnte. das merken sie erst vor gericht.

Die Fake-Adresse - ist somit ein unbezahlbarer gewinner - wenn sie außerhalb des eigenen Ermittlungsraumes liegt.

Detaillierter kann ich es nun wirklich nicht mehr bringen.

By dieda (62.104.220.74) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 22:08:

@Alberto:

ok, ok hört sich ganz vernünftig und abgezockt ab, jedoch deh ich da einige Schwachpunkte:
1. Der Ersatzfahrer muß auf seinem A- Bogen ein Pflichtfeld ausfüllen in dem er auch sein Geburtsdatum angegeben muß (nicht zu sprechen von den nicht wahrheitlichen Angaben seines Wohnortes)
2. Wenn die grünen Männchen bei seiner Familie auftauchen, können die doch schlecht behaupten sie wissen nicht wo ihr Verwandter (Ersatzfahrer)wohnt + kein Urteil zum Foto abgeben (..........gut ich weiß keine Aussage aber erklär das mal den Alten)

azsserdem: was meinst du mit
"macht nix - ab jetzt dauert die Verjährung 6 Monate!! Die haben jetzt Zeit! "
Dauert Sie nicht für den Halter ab Ausstelldatum A-Bogen No.1 drei Monate???
Und wie die haben jetzt Zeit??? wer???

"Die Fake-Adresse - ist somit ein unbezahlbarer gewinner - wenn sie außerhalb des eigenen Ermittlungsraumes liegt."
Meinst du ausserhalb des Ermittlungsraumes des Halters???
Fake Adresse liegt im Ermittlungsraum des Halters...ist das jetzt schlecht???

Also, kompliziert ist das.....

und noch etwas: Gerichtstermin findet in jedem Falle statt?? (mit oder ohne Fakeadresse)??

Danke für Antwort, Meinungen, etc. (von jedermann)

By blauer bmw (192.35.17.20) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 22:10:

Eine wirklich gute Zusammenfassung der A-M aus berufenem Munde!

Ich werde mir das für alle Fälle mal ausdrucken und hinter den Spiegel stecken. Danke.

By Ghostrider (80.128.82.10) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 23:08:

@ dieda: good luck ;-)

BITTE lass uns wissen, wie's ausgegangen ist. Würde mich für dich freuen, wenn's klappt.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Alternativen, abhängig vom Ehrgeiz des Beamten:

1. Alberto hat recht - fein, freu

2. die Behörde gleicht das Radarfoto mit zunächst DEINEM Passfoto (Fahrer = Halter) ab, ist das Radarfoto gut, Ähnlichkeit erkennbar, bekommst du unverzüglich den BGB. So ist es mir ergangen, als ich einen anderen Fahrer benannte (der gegen Kohle die Punkte übernommen hätte, also eine sehr einfache Variante der A-Methode), und dito einem Freund aus Frankfurt. Dass die grüMä sich ohne Not lustig auf die Jagd nach Fake-Adressen machen, die sie zudem simpel vorher checken können, will ich nicht glauben. Wenn doch: SPÄTESTENS danach gucken die sich doch die verfügbaren Fotos (EMA/Radar) von dir an. Keep it simple.

Time will show.

By Ghostrider (80.128.82.10) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 23:25:

Meiner Erfahrung nach setzen sich die grünen Männchen nur noch dann in ihr Shuttle, wenn der Fotoabgleich in der gemütlichen Amtsstube nix bringt, also der geblitzte Fahrer definitiv nicht der Halter ist (oder das Radarfoto so undeutlich ist bzw. das Paßfoto des Halters uralt) und der Halter keine Angaben zum Fahrer macht.

By farendil (217.225.253.37) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 00:59:

@ghostrider: nun geh uns doch mal nicht ständig damit auf die nerven!!!!

mensch - wie oft soll ich es denn noch erklären - der fotobaglich ist zwar routine, kostet aber trotzdem zeitr und arbeit und läßt sich nicht einfach mal so am rechner machen - es muß das foto auf dem dienstweg angefordert werden.


ja ja ja! ich weiß, bei dir hat es damals irgendwie ncith geklappt - warum, weiß ich nicht - dazu habe ich auch nicht alle informationen.
fakt ist aber, daß es FAST immer klappt - vorausgesetzt man macht alles richtig!
100% bekommst du nirgendwo!

@dieda: ja, du hast recht - es sind nur 3 monate - es kann bis zu 6 monaten gehen - bis dahin muß der bg bescheid erlassen werden. (nötig sind dazu mindestens eine weitere verjährunsgunterbrechende maßnahme)

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 07:44:

@ Farendil: ich weigere mich einfach zu glauben, daß die "Gegenseite" so blöd ist, wie sie hier dargestellt wird.

Wie gesagt: Time will show.

By farendil (217.235.53.130) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:10:

@ghostrider: das hat doch nix mit blöd zu tun!!

es sind zwei faktoren, die uns in die hände spielen:
1: der aufwand
2: die unverdächtigkeit.

alles läuft nach schema F. der bürger gibt treu und brav auf einschreiben vom amt den wahren täter an. das passiert jeder bussgeldstelle täglich -zig mal.

By dieda (62.159.91.254) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:16:

Wer hat schon Erfahrungen mit Fakeadressen gemacht?
Insbesondere interessiert mich ob die nicht wahrheitsgemäßen Angaben (ständiger Wohnsitz) im A-Bogen (die der Ersatzfahrer macht) nicht etwa später uns in Verlegenheit bringt?

Ist mir zu heiß,..........Fakeadresse ist was für Profis, da brauchst du abgezockte Leute an dieser Adresse. Ausserdem ist ein Abgleich des Fotos mit dem Halterfoto doch der erste Schritt.......dann nützt die Fakeadresse auch nichts.


Ich mach es the classic alberto way

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 11:35:

@ dieda: meine Einwände sollen dich bitte nicht dahingehend irritieren, von Albertos Ratschlägen abzuweichen, es sei denn, du stehst persönlich nicht dahinter.

Ich habe lediglich meine eigenen Erfahrungen geschildert (Bußgeldstelle in Bayern).

By Alberto (212.185.252.138) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 12:42:

Das mit den 6 Monaten stimmt schon!!
Ab..... Erlaß des Bußgeldbescheides - gegen wen auch immer - gilt für diesen betroffenen, dem die Tat nun vorgeworfen wird (im BuGeBe) - das Bußgeldverfahren. Da aber ist die Verjährung dann 6 Monate!

Das macht aber nix, weil es ja gegen den falschen - an der Fake-Adresse - läuft.

Etwas anderes habe ich nie geschrieben!

@dieda
Ich sehe schon - bei dir wird das eher zu kompliziert.... nicht, weil es wackelig ist, sondern, weil du vermutlich die Idealvoraussetzungen nicht so ganz erfüllen kannst.

Ich wünsche dir trotzdem Viel Glück! ...denn, es ist deine einzige Chance.

Und.... ein "Kriminelles Handbuch" mit dem Titel:"Wie betrüge ich perfekt die Ermittlungsbehörden?" - das könnt ihr nicht ernsthaft von mir erwarten, oder?

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 14:15:

@ Alberto: ich hätte mir schon erhofft, daß du dieda durch das Verfahren begleitest, schon allein um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, ob die A-Methode (immer noch) funktioniert. Wenn es jetzt schiefgeht, wird es heißen, dieda habe das eben nicht richtig durchgezogen, menschliches, nicht methodisches Versagen...denn du klinkst dich mit o. g. Posting elegant aus...

Was sind denn die "Idealvoraussetzungen"? Doch, daß der Wagen auf eine andere Person zugelassen ist, so wie bei dir. Wenn die A-Methode nur unter dieser Voraussetzung zuverlässig funktioniert, was du in anderen Postings selbst schon eingeräumt hast, solltest du hier keine übertriebenen Hoffnungen wecken. Oder du ziehst das, was du mit dieda angefangen hast, bitte auch bis zum (bitteren?) Ende durch. Was ich nicht gut finde, ist, dieda relativ indifferent in Vorgänge zu verstricken, die er in dieser Form nicht versteht, um dann schließlich zu sagen, jetzt kannst du alleine weiterspielen - und er ist der Gelackmeierte. An seiner Stelle, und ich denke, das gilt für viele andere hier, würde ich mir eine konkrete Begleitung, step-by-step, durch das Verfahren wünschen. Ich bin sicher, dieda würde das ggf. auch per völlig anonymer Email akzeptieren. Diese Begleitung würde gleichzeitig Prozeßfehler ausschließen, so daß wir alle hier an Erfahrung gewinnen. Wenn die meisten Betroffenen die A-Methode irgendwie falsch anwenden, ist die Aussagekraft der einzelnen Verfahren verwässert und leistet keinen Verbesserungsbeitrag. Ich denke, die A-Methode gilt nicht forever, sondern muß gepflegt und weiterentwickelt werden. An deiner Stelle wäre ich froh über den Erfahrungsgewinn.

By dieda (62.104.220.72) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 16:33:

du sagst es ghostrider, ich hätte mir zumindest Antworten auf meine Fragen erhofft (s.oben).
Da ich mir jetzt mit dieser Fakeadresse unsicher geworden bin (ich kenne die Konsequenzen nicht, wenn der Ersatzfahrer nicht wahrheitsgemäße Angaben zum Wohnort macht oder wenn die Bullen bei den Verwandten an der Fakeadresse auftauchen), versuch ich es mit der normalen Methode.
Wobei ich glaube, das es nicht funktionieren wird.

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 16:40:

@ dieda: Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, schadet es sicher nicht, einen guten Anwalt mit einzubinden.

By farendil (217.85.235.14) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:14:

@ghostrider: du erzählst -mal wieder - müll!

schon allein um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, ob die A-Methode (immer noch) funktioniert.
sie tut es!
das haben hier im forum schon mitarbeiter von bußgeldstellen eingeräumt! was willst du mehr??

ich hätte mir schon erhofft, daß du dieda durch das Verfahren begleitest
ja sonst noch was? rundum service?
weißt du, was sowas an zeit kostet?
weißt du, daß vorsätzliches falsches angeben eines unschuldigen verboten ist?

die er in dieser Form nicht versteht
dann muß er lesen! es gibt eine suchfunktion und bei unkalrheiten muß man eben fragen.
die methode ist eine zu starke und gute waffe um sie hier immer und immer wieder auszubreiten, bis sie jeder depp bei jeder kleinigkeit anwendet und sie nicht mehr funktioniert.
wer WIRKLICH hilfe braucht, der muß auch bereit sein, etwas dafür zu tun. den schergen von der schippe zu springen ist kein kinderspiel - es erfordert nicht nur wissen, sondern auch einsatzbereitschaft und konsequenz.
wer das nicht mal so weit hat, daß er zeit investiert, sucht und versicht das "wie" und "warum" zu versteen, wird mit großer wahrscheinlichkeit auch bei der anwendung nicht konsequent vorgehen - und damit auflaufen.

step-by-step,
die a.-methode ist kein x-punkte-plan, wo man an jedem erfolgreichen punkt ein häkchen macht, ohne zu wissen, WAS man WARUM getan hat!

im übrigen: es werden nach dem anlauf einer soclehn betreuung pro tag mindestens 3 leute kommen - wilslt du die bearbeiten??

würde das ggf. auch per völlig anonymer Email akzeptieren
was bitte sit völlig anonyme e-mail? wenn du ermittelt werden kannst, viel spaß! ich hoffe, du weißt, was eine verbotene rechtsberatung ist!


schadet es sicher nicht, einen guten Anwalt mit einzubinden.
na dann rate mal, was der (normal)anwalt sagt, wenn er davon hört!


Ich denke, die A-Methode gilt nicht forever, sondern muß gepflegt und weiterentwickelt werden.

der einzige satz, demn ich wneigstens teilweise zustimmen kann: die methode muß vor allem spaarsam in der anwendung dosiert werden - sonst ist sie verbrannt - zuerst bei einzelnen personen, dann bei einigen bg-stellen und schließlich ganz.

By Alberto (212.185.252.130) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:15:

Das ist doch jetzt das Dilemma....
dieda hat schon Angst, daß der Ersatzfahrer mit der Fake-Adresse Probleme bekommt...

Ich kann - und ich will hier keine Anleitung zur "Falschaussage" geben!

Ihr wißt ja, daß immer mehr Mitleser da sind, die dabei Magenkrämpfe bekommen - und dies - von Beruf wegen!

Ich versuche es mal allgemein....
Wenn ein Ersatzfahrer - nennen wir ihn E - einen Wohnsitz hat, der im gleichen Bereich der gleichen Ermittlungsbehörde liegt, wie der Wohnsitz des eigentlichen Fahrers - und halter...
dann wird auch die gleiche Behörde schnellstens diesen Ersatzfahrer enttarnen, - weil sie nämlich seine Fotos aus dem EMA mit dem Blitzerbild vergleicht.

Dann kann dieser zwar noch etwas von "Irrtum" dahermurmeln - das werden sie ihm auch glauben - aber - sie werden wieder verstärkt beim Halter suchen - und auch fündig werden.
Das wäre dann das "AUS".

Was also muß der E denn nun haben?
Z.B. eine Mutter, die in einem anderen Ort wohnt, aber den gleichen Familiennamen E am Briefkasten hat.

Was ist der Vorteil?

1. E könnte vor ein paar Tagen zu hause ausgezogen sein - und vorübergehend bei der Mutter wohnen, weil er z.B. Streß mit der Ehefrau hat.
Dazu wird er sich nicht beim dortigen EMA anmelden - dennoch, wenn man ihn erreichen will, dann sollte man die Post dort hinsenden, weil z.B. die wütende Ehefrau sonst alles einfach wegschmeißt. Klar?

Das also ist noch kein Verstoß von E.

Nun kommt die Post (das wäre der normale übliche Weg) - E bekommt sie von seiner Mutter (natürlich zugeschickt) - und gibt auf dem A-Bogen alles zu.

Warum sollten die nun noch - im Amtshilfeverfahren das EMA des Wohnortes der Mutter bemühen, um nun ein Bild von E zu bekommen?

Und - wenn schon? Da er dort nicht gemeldet ist, werden die annehmen, er sei kurzfristig dort hingezogen - eine Großfahndung werden sie jedenfalls nicht auslösen!

Und was ist der weitere Vorteil der Mutter?

Richtig! Sie muß niemals aussagen - gegen den eigenen Sohn.

Das heißt - man kann sie insofern "briefen", daß man ihr einen zettel vordruckt, auf dem steht: Ich muß keine Aussage machen, wenn es um meinen Sohn geht. Ich muß auch kein Bild anschauen. Ich kann ihnen nur versichern, daß ich es meinem Sohn sage, wenn er mal wieder anruft, daß Sie da waren. Bitte lassen Sie mir Ihre Telefon-Nummer da, damit sie mein Sohn zurückrufen kann.

Wo mein Sohn sich derzeit aufhält, kann und muß ich ihnen auch nicht sagen!!!

Aber - keine Angst - so weit kommt es nicht!

der Normalweg ist dieser, daß E einen Anhörungsbogen an die Adresse der Mutter bekommt und dort alles zugibt.
Dann - jetzt haben sie ja wieder etwas Zeit - bekommt er - an die gleiche Adresse (wohin denn sonst?) einen BuGeBe.
Dann erhebt er Einspruch.
Dann bekommt er vermutlich eine Ladung - zum HV-Termin.
Dann schickt er - freiwillig - eine vergrößerte Kopie seines reisepasses hin und erklärt, daß er an diesem tage niemals gefahren sein kann - und man möge die Fotos vergleichen - und man möge dann das Verfahren - gegen ihn - einstellen!

Für "dieda" ist es dann sowieso schon verjährt - also lohnt es sich nicht, ein neues Verfahren gegen ihn wieder zu eröffnen.

So - das war das letzte mal - in dieser Ausführlichkeit!

der "Feind" liest alles mit - und er wird irgendwann diese Quelle zuschütten!!!

Dann bin ich selbst der Dumme - ich brauche meine Methode aber ab und zu selber!

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:39:

@ Farendil:

Ich weiß, alles, was von deiner Meinung abweicht, ist "Müll", oder "Sch..." oder "du hast deine Chance gehabt, Cowboy" oder der Poster "spinnt" einfach oder...

Ich hab auch nicht von einem "Normalanwalt" gesprochen, sondern ausdrücklich von einem "guten".

sie tut es!
das haben hier im forum schon mitarbeiter von bußgeldstellen eingeräumt! was willst du mehr??


Fein. Freut mich. Allerdings habe ich hier noch kein einziges aktuelles Posting gelesen "A-Methode mit Erfolg durchgezogen!!" Falls ich mich irre, bin ich für einen Link dankbar, den Thread lese ich gerne vollständig durch.

Stellt dieda indes - m. E. berechtigte - Fragen - Schweigen im Walde. In der gleichen Zeit des letzten Postings hätte man ohne Mühe die konkreten Fragen von dieda konkret beantworten können. Statt dessen spricht man ihm plötzlich die (intellektuellen?) Voraussetzungen ab, das Verfahren durchzuziehen - und läßt ihn im Regen stehen.

Also wird dieser Thread enden wie viele andere: dieda wird aufhören zu posten, wir werden nicht erfahren, wie's wirklich lief, wir werden nichts draus lernen, aber die A-Methode hat funktioniert.

PS: ich habe nie behauptet, daß sie nicht funktionieren KANN - wenn alles ideal abläuft und die Schwalben tief fliegen. Ich habe dieda auch nie davon abgeraten. Im Gegenteil, ich wäre zu neugierig gewesen, ob er damit Erfolg hat.

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:40:

@ Alberto: Entschuldigung an dich, ich lese dein letztes, ausführliches Posting erst jetzt.

By farendil (217.85.235.14) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:57:

@ghostrider: noch kein einziges aktuelles Posting gelesen "A-Methode mit Erfolg durchgezogen!!"
wer mag kann es ja hinschreiben - ich WÜRDE einen teufel tun!
schleißlich beinhaltet die methode die fwissentliche falsche beschuldigung eines unschuldigen.

im übrigen: schau mal wieviel feedback hier noch ankommt (prozentual)

Ich hab auch nicht von einem "Normalanwalt" gesprochen, sondern ausdrücklich von einem "guten".
auch ein guter anwalt wird dir nicht dazu raten - das darf er gar nicht!
er läßt es höchstens duch die blume duchblicken.

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 18:04:

@ Farendil: korrekt, natürlich wird kein Anwalt formell zu diesem Verfahren raten, aber zumindest hätte er aber diedas Fragen beantworten können. Ich ging davon aus, daß Alberto sich verabschiedet hatte - und finde es klasse, daß er ein sehr ausführliches Posting nachgereicht hat.

By dieda (62.104.220.74) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 21:09:

Hallo Freunde,

ich bin wieder da, aus aktuellem Anlaß:

Ich hab die A-Methode nach Plan durchgezogen, mein Freund hat jetzt den Bußgeldbescheid erhalten. Soweit läuft alles nach Plan, allerdings geht die ganze Sache mir zu schnell.

Seit dem ersten A-Bogen (an mich) ist erst ein Monat vergangen, und ich würde gern von euch wissen wie es jetzt weitergeht. Einspruch binnen 2 Wochen mit Hinzuziehen eines Anwalts. Wie muß hier die Begründung lauten? Wie geht es dann weiter?
Und gibt es die Möglichkeit, dass mein Freund die Punkte kassiert und zahlt oder riskieren wir etwas dabei?
Danke euch

By dieda (62.104.220.74) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 21:17:

noch etwas wollt ich fragen:
Kann es passieren das die grünen Männer bei meinem Freund oder bei mir vorbeischauen (nachdem mein Freund Einspruch einlegt) ?
Und wenn ja darf er ja nicht ihnen die Tür aufmachen, ich genauso nicht. Wenn doch passiert keine Aussage, ist dies RICHTIG?
Ich brauche Beratung........
Danke

By dieda (62.159.91.254) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 13:36:

Alberto, Farendil,

ihr habt mir bis jetzt so gute Tips gegeben,
laßt mich bitte nicht im Stich.
Ich brauche Rat von euch, und zwar in den nächsten anderthalb Wochen (siehe letzten beiden Postings).
Wichtigste Frage nochmal:
weiter mit Anwalt oder Freund akzeptiert Punkte
Was kann im zweiten Fall schlimmstenfalls auf uns zukommen?

By farendil (217.225.255.112) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 14:33:

@dieda: auf jeden fall einspruch. dazu brauchst du noch keine angaben zu machen.
meinetwegen schreibst du dazu, daß du erst mal einen fachmann befragen willst.

oder du nevst die dann halt immer weiter mit so kleinigkeitewn wie eichurkunde, messprotokoll, ausbildungsnachweis der überwachenden beamten etc.

du kannst auch irgendwelchen unsinn schreiben, (also solchen unsinn, den die jeden tag lesen müssen wie: es ist bekannt, daß die meßgeräte fehler haben, hat gerade wieder adac nachgewiesen und überhaupt, woher wollen die feststellen, daß die messung korrekt war) hauptsache die fressen es, daß der freund ein ganz nomaler sünder ist, der sich mit in ihren augen untauglichen mitteln rausreden will.

auf keinen fall darf für die irgend ein zweifel an der fahrereigenschaft des vermeintlcihen täters herauskommen oder gar aus der reaktion des freundes herauszulesen sein.

so schnell kann keine behörde sein, daß du es damit nciht schaffst - und wenn doch, gibt es die behörde ans gericht ab.
und bis zur verhandlung (die man immer wieder verschieben kann) ist die verjährung drei mal erreicht und dem freund fällt dann irgendwann ein, daß er nciht der fahrer war.

By dieda (62.104.220.74) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 23:01:

Danke Farendil,
das hilft mir jetzt weiter, es würde mich noch interessieren was passieren würde wenn der Freund die Strafe akzeptiert (und die Punkte auch).
Kann sowas für ihn oder für mich schiefgehen?

Bei der geringtsten Chance, dass etwas danebengehen könnte werd ich mich für die klassische A-Methode entscheiden

By farendil (217.225.255.112) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 23:15:

@dieda: klar kann er akzeptieren. er zahlt, damit wird der bescheid rechtskräftig und der fall ist für die behörde erledigt.

sicher ist es so, daß das risiko für dich theoretisch am geringsten ist, wenn der freund ie sache gegen sich rechtskräftig werden läßt.
praktisch aber kannst du das dem anderen nicht zumuten.
ich weiß jetzt nicht, wie schnell es war, aber auch ohne ein fahrverbot ist er jetzt in der mehrfachtäterregelung (2x innerhalb eine sjahres mehr als +25 = fahrverbot) und bekommt bei jeglicher kleinigkeit leichte bis schwere probleme, weil da eben punkte in flensburg eingetragen sind...

By dieda (145.254.254.192) on Freitag, den 2. August, 2002 - 20:59:

Wenn jetzt der Freund die Punkte kassieren würde, bleiben diese Punkte auf Lebenszeit auf seinem Flensburger Konto (es wären die ersten)? Oder werden die nach ein paar Jahren -bei unaufälliger Fahrweise- automatisch gelöscht?
Das hat er mich nämlich gefragt, ....vielleicht kommen wir doch ins Geschäft.

By Rennfahrer (80.140.47.88) on Freitag, den 2. August, 2002 - 21:25:

bleiben diese Punkte auf Lebenszeit auf seinem Flensburger Konto

*gg*

nach 2 Jahren, wenn keine weiteren Punkte hinzukommen werden sie gelöscht..!

By dieda (212.144.129.140) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 17:32:

danke für eure Hilfe

By Chris (144.41.241.55) on Montag, den 19. August, 2002 - 22:47:

wo kann ich nachlesen, wie sich tilgungsfristen verändern, wenn weitere vorfälle sich innerhalb der tilgungszeit ereignen?

Gruesse

By Sarah (217.86.19.37) on Freitag, den 23. August, 2002 - 11:13:

Eure "Anleitungen",wie man sich seiner Strafe entziehen kann,sind in meinen Augen kriminell! IHR seid es auch,die für die vielen Verkehrstoten auf unseren Strassen verantwortlich sind!Wenn jemand sich an keinerelei Regeln hält und zu schnell fährt,sollte er auch dafür gerade stehen und bestraft werden!

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 13:03:

@sahrah-wie auch immer: postings von leuten, die noch nicht mal ihren namen kennen, haben hier nichts verloren.

@all: bitte nicht auf diese person reagieren.

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 23. August, 2002 - 13:10:

@farendil

warum nicht auf sarah reagieren?

etwas wharheit ist schon dabei.

wiviele menschen werden denn getötet oder verletzt,
wo überhöhte geschwindigkeiten auslöser eins unfalles sind.

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 13:42:

@audi4: warum?
weil leute, die zu doof sind, sich ihren eigenen namen zu merken erstens kein diskussionspartner, zweitens lästig und drittens im forum unerwünscht sind.

By lucky (212.64.224.241) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:17:

@audi4
Prinzipiell hast Du recht - es ist meistens nicht angepaßte Geschwindigkeit, die zu einem Unfall führt.
ABER - was heißt "nicht angepasst"?
Tempo 30 in einer 30erZone kann schon viel zu schnell sein, wenn zwischen stehenden Autos Kinder spielen. Allerding kann Tempo 140 auf einer gut ausgebauten und freien Landstrasse durchaus angemessen sein.
Das schlimme ist ja, daß durch die vielen staatlichen Beschränkungen der Autofahrer in den irrigen Glauben geführt wird, er sei aus der Verantwortung genommen. Erst wenn's dann knallt, stellt er fest, daß er doch zur Verantwortung gezogen wird. Vorher passiert nichts!
Wenn Du durch eine 30er Zone mit 30 auf knappstem Abstand an spilenden Kindern vorbeifährst, kann Dir kein Polizist was - so lang nichts passiert.
Deshalb könnt' ich regelmäßig kotzen, wenn ich z.B. an einem 120er Schild auf der AB vorbeikomm'. In bestimmten Situationen ist das zu viel, in anderen Situationen kann man da 200 fahren. Das sollte aber der mündige Autofahrer situationsbedingt selbst abschätzen können.
Tschüß, Lucky

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:55:

@lucki
es ist mir egal welches schild auf der autobahn steht ob 120 oder 80.
die versteh ich auch häufiger nicht,
ich kleb allerdings an meinem geld und die staatsmacht soll kein extrageld von mir bekommen,
deswegen halt ich mich an diese runden Gesslerhüte.
egal ob hell oder dunkel,
allein oder in der masse.
nur in der ortschaft mit überhötem tempo oder trunkenheitsfahrt da hört es auf mit dem mündigem bürger.
das sind für mich kriminelle denen sollte der lappen entzogen werden, für immer auch als ersttäter.
wir hatten in den letzeten 14 tagen zwei schwere verkehsunfälle in unserem ort,
ein 11jähriges mädchen liegt mit schweren verletzungen noch im krankenhaus und ein lkw-fahrer fuhr in einer leichten rechtskurve auf die gegenfahrbahn und schob zwei pkw ineinander.
allerdings ist bei uns im nördlichen regierungsbezirk trier eh ein rechtsfreier verkehrsraum denn die kollegen von bluey wirst du bei uns nirgends finden.
laser oder sonstige radarkontrollen gibt es in unserer gegend nicht.


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