Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

2 mal geblitzt...verzwickte situation...brauche hilfe...[text-inside]

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2 mal geblitzt...verzwickte situation...brauche hilfe...[text-inside]
By chefkoch (217.89.19.151) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 10:22:

also folgendes
ich wurde nachts ausserorts abzüglich toleranz mit 42 zu schnell mit dem wagen meines vaters geblitzt...
anhörungsbogen ist auch schon gekommen allerdings an meinen vater !!
ich war zum zeitpunkt des verstosses noch in der probezeit ( 5 tage vor ende, da schon 125er führerschein !! :-( ) nun bin ich jetzt gut einen monat später auf der autobahn mit 40 - 50 zu schnell geblitzt worden den anhörugsbogen haben wir noch nicht weggeschickt und meine probezeit wäre jetzt theorethisch vorbei...
und nun zu meiner frage
was habe ich zu erwarten ( insbesondere wegen des 2. schweren verstosses auf der autobahn..? )
un was mache ich am besten ...???
überprüfen sie automatisch das foto wenn wir den anhörungsbogen nicht zurückschicken ..?

vielen dank
mfg
Flo

ps: auch wenn das jeder behauptet ich bin eigentlich kein raser und habe das gefühl irgendwer stellt mir die blitze immer zum richtigen zeitpunkt vor die nase :-(

By faraday (80.135.91.179) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 00:53:

da würde sich die "Alberto" Methode lohnen. benutze die Suche und lies dich schlau. alles weitere können wir dann klären.

By chefkoch (217.1.129.111) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 09:31:

ok
also mein vater hat jetzt leider schon den anhörungsbogen weggeschickt mit den angaben dass er nicht der fahrer war, er hat aber keinen fahrer angegeben...
frage: was habe ich jetzt für folgen zu befürchten, da mein 2. verstoss ja eigentlich nach ablauf der probezeit geschah und wenn meine probezeit jetzt rückwirkend verlängert wird wie siehts dann mit den folgen aus ?

By Lars (172.178.233.4) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 15:20:

Solchen Rasern wie dir, sollte man für immer den Lappen wegnehmen.

By Landy (217.81.144.181) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 17:46:

@chefkoch

Das war eher schlecht, dass dein Vater das gesagt hat. Wäre besser gewesen, wenn er es erstmal zugegeben hätte und nach den 3 Monaten erst Einspruch eingelegt, dann Fotobeweis etc.

So solltet ihr dann wenigstens in der 2. Strafsache verfahren

Noch eine Frage: Wie lange darfst du jetzt schon auto fahren?

By Rennfahrer (80.140.61.71) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 18:31:

Solchen Rasern wie dir, sollte man für immer den Lappen wegnehmen.

Definier mal bitte Rasen !

By Golfer (80.131.149.57) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 23:49:

Supi, das hat sich ja rentiert. Wenn du wegen beiden Delickten dran kommst hast du garantiert mind. 1/2 Jahr den Lappen weg. Glückwunsch es gehört dir auch nicht anders

By krujtzschoff (217.235.9.168) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 09:56:

Stimmt es das man bei Vergehen in der Probezeit die Nachschulung machen muß auch wenn man vor Gericht war und somit das Urteil nach der Probezeit rechtskräftig wurde?


mfg krujtzschoff

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 12:43:

Es zählt für die Nachschulung das Tat-Datum. Alles was Punkte gibt, bedeutet auch Nachschulung (ganz grob)

By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:23:

@dagegen: punkt-verstöße werden in A und B verstöße unterteilt. erstere führen sofort zur NS, zweiere erst beim 2. punkteverstoß.

geschwindigkeit ist sofort (also ab +21) ein nachschulungsgrund.

By Dolfi (80.184.17.240) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 20:43:

Also, 42 außerorts gibt 1 Monat Fahrverbot und Nachschulung, weil Du am Tatag noch Probezeit hattest. Da Dein Vater keinen Fahrer benannt hat, werden die Mitarbeiter der Behörde (die auch nicht auf Bäumen leben und manchmal durchaus zu logischem Denken fähig sind) das Foto angucken und sehen, dass der Fahrer jünger ist als der Halter. Wen will der Papa nicht verraten? Familienmitglieder! Also werden sie nach evtl. vorhandenen Söhnen ermitteln und so sehr schnell auf Dich kommen. Wenn das Foto gut ist, stehen die Chanchen schlecht. Und noch etwas zu dem Tipp mit dem Einspruch: Gegen eine Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen, nur gegen einen Bußgeldbescheid. Und das nicht nach 3 Monaten (meine Güte) sondern innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung.
Freu Dich, dass bei Deiner Raserei niemand verletzt wurde.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page