Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Unterbrechung durch Anhörungsbogen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Unterbrechung durch Anhörungsbogen?
By volker (62.224.2.120) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 18:35:

Unterbricht der Anhörungsbogen wirklich?
Bin am 14.02.02 geblitzt worden- Anhörungsbogen
am 04.04.02. Wann endet die Verfolgungsfrist?

By devil (217.227.108.106) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 18:37:

1)ja
2)3 Monate nach Ausstellung des AB

By volker (62.224.3.30) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 17:16:

Am 14.02.02 wurde ein Firmenwagen geblitzt.-
Mitte April bekam ich einen Anhörungsbogen.Wenn ich jetzt einen bestimmten Kollegen als Fahrer angeben würde, wäre die Sache damit nicht bereits erledigt? Für Ihn ist Verjährung doch eingetreten oder?

By NX-01 (217.224.199.142) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 17:22:

Vielleicht bin ich ja ein wenig "blöd" aber muss man bei der Verjährung net unterscheiden zwischen

a) Hemmung

und

b) Unterbrechung?

Wenn die Verjährung "Unterbrochen" wird, beginnt sie von neuen zu laufen. Bei der "Hemmung" wird die Verjährung um den Zeitraum der Hemmung verlängert.
Bin ich soweit richtig?

By blauer bmw (192.35.17.21) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 17:48:

@volker

Wenn Du den Anhörungsbogen an 04.04.02 erhalten hast, ist es jetzt mit einer Beantwortung wohl zu spät (Frist 4 Wochen), wahrscheinlich ist bereits Dein Bußgeldbescheid in Arbeit. Wenn Du erst im Widerspruchsverfahren einen anderen Fahrer angibst, wird man Dir wahrscheinlich vorhalten, warum das nicht bereits bei der Anhörung geschehen ist und jetzt möglicherweise Dich und den angegeben Fahrer sehr genau mit dem Foto vergleichen (was natürlich immer geschehen kann).

@NX-01

Der Begriff Hemmung im Zusammenhang mit Verfolgungsverjährung ist mir nicht geläufig ??

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 17:49:

Du meinst sicherlich die Aussetzung der Verjährung. Das geschieht z.B. bei einer Wohnsitzermittlung des Betroffenen oder wenn dieser die Aussetzung des Verfahrens für einen bestimmten Zeitraum beantragt.

By NX-01 (217.224.199.142) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 18:00:

Gut zu zwischen, denn da ist ein großer Unterschied zwischen Hemmung und Unterbrechung... ;-)

By volker (62.224.3.101) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 18:01:

@ blauer BMW
Diese Woche soll ich durch die Polizei vernommen werden. Auf dem Anhörungsbogen habe ich angegeben mich nicht erinnern zu können, wer gefahren ist.
Wenn ich nun einen Kollegen angebe, so sind mehr als 3 Monate vergangen. Seine Verjährungsfrist dürfte nicht gehemmt oder unterbrochen worden sein.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 19:01:

@volker

Diese Woche soll ich durch die Polizei vernommen werden.

Da solltest Du auf gar keinen Fall hingehen. Dazu bist Du auch nicht verpflichtet.

uf dem Anhörungsbogen habe ich angegeben mich nicht erinnern zu können, wer gefahren ist.

Bist Du denn der Halter, oder wie sind die auf Dich gekommen?

Wenn ich nun einen Kollegen angebe, so sind mehr als 3 Monate vergangen. Seine Verjährungsfrist dürfte nicht gehemmt oder unterbrochen worden sein.

Für den Kollegen wäre es verjährt, aber er war es ja nachweislich nicht. Dadurch, daß sie Dich schon ermittelt haben, mußt Du nochmal 3 Monate ab Anhörungsbogenverfügungsdatum herumbekommen, und das ist jetzt nicht mehr ganz so einfach. Du mußt das Verfahren gegen eine andere Person umlenken und das muß die Behörde auch schlucken.

By blauer bmw (192.35.17.21) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 19:44:

Die sog. Vernehmung von Volker soll wohl mehr eine Gegenüberstellung mit dem Beweisfoto sein.

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß die Behörde in dem jetzigen Stadium Ermittlungen gegen eine andere Person als Volker aufnimmt, ohne ihn zuvor mit dem Foto verglichen zu haben.

By Volker (193.159.63.28) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:05:

@ blauer bmw + @Greatblackbird

Danke für Eure Posts. Tja, weiß auch nicht so recht was passieren würde, wenn ich die "Vernehmung" absage und mit seinem Einverständnis einen Kollegen angebe,der dann die Aussage verweigert. Ob die dann in der Firma auftauchen? Wäre mir schon ganz schön peinlich.
Was machen die im Regelfall, wenn man nicht zur Anhörung geht?
Der Wagen war mir vom Arbeitgeber übrigens zur
Tatzeit zugeteilt. Doch tausche ich häufiger Autos mit Kollegen.

By Greatblackbird (213.7.140.62) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:54:

wenn ich die "Vernehmung" absage

Nicht absagen. Einfach nicht hingehen und gut.

und mit seinem Einverständnis einen Kollegen angebe

Es muß hinterher aber so aussehen, daß Du Dich geirrt hast, sonnst kann Dir vorsätzlich falsche Beschuldigung einer unschuldigen Person zur Last gelegt werden!

Ob die dann in der Firma auftauchen?

Das könnte schon passieren. Du müßtest alle Mitarbeiter "impfen", denn zu einer Aussage ist niemand verpflichtet, da jeder der Fahrer sein könnte.

Was machen die im Regelfall, wenn man nicht zur Anhörung geht?

Auf andere Art weiterermitteln.

Der Wagen war mir vom Arbeitgeber übrigens zur Tatzeit zugeteilt.

Und wie kommen die nun auf Dich? Dann muß doch Dein AG Deine Daten herausgegeben haben. Es ist doch immer dasselbe. Warum posten hier alle erst, wenn es zu spät ist?

Wiso hat der AG Dich denn nicht erst informiert? Ihr hättet doch gleich vorerst einen anderen Kollegen angeben können.

By mihca (213.7.58.135) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 21:43:

@devil:

"Unterbricht der Anhörungsbogen wirklich?
Bin am 14.02.02 geblitzt worden- Anhörungsbogen
am 04.04.02. Wann endet die Verfolgungsfrist?

By devil (217.227.108.106) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 18:37:
1)ja
2)3 Monate nach Ausstellung des AB"

Bist Du Dir mit den 3 Monaten ganz sicher? Mein Fall ist der:

05.03. Nachts geblitzt beim Einfahren in BAB-Baustelle
19.03. Ein AB trifft ein (FZ-Halzer ist meine Frau). Sinngemäß steht drin, daß es sich beim Fahrer nicht um
den Halter handeln kann. G-überschreitung: +58 km/h
=> habe den AB ruhen lassen1

19.06. Bis heute habe ich nichts gehört.

Mein Anwalt meinte, es gelten ab der Zustellung der ausstellenden Behörde (hierbei ein RP in Hessen)an die zuständige Behörde (Kleinstadt in B-W) die 3 Monate.
Mit anderen Worten: der AB könnte erst vor einer Woche bei den örtlichen Grünen eingetroffen sein. Demnach müßte ich ja jetzt 3 Monate minus 1 Woche weiterzittern...

gruß - mihca

By farendil (217.235.63.100) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 01:32:

@mihca: der a-bogen unterbricht die verjährung nur gegenüber dem betroffenen!
in deinem fallw ar es offensichtlich kein a-bogen sondern ein zeugenfragebogen - der unterbricht nix.

By mihca (213.6.139.218) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 22:11:

@farendil:
es war ein Zeugenfragebogen, Du hast recht.
Aber was heißt das nun "der unterbricht nix"?

mihca

By farendil (217.235.59.109) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 19:38:

@mihca: na daß der zeugenfragebogen KEINE unterbrechende wirkung für irgendwas für irgendwen hat!!

By mihca (213.7.117.11) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 21:50:

@farendil: also gelten hier keine 3 Monate Verjährungsfrist und ich muß weiterzittern ???
Wie lange?

mihca

By farendil (217.235.57.234) on Sonntag, den 23. Juni, 2002 - 22:48:

@mihca: arrrgh!!! nope! die verjährungsfrist wird nicht unterbrochen!!!!!!!!!!!!! ist denn das soooo schwer???


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page