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Verbot von Radarwarnern

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: Verbot von Radarwarnern
By Joe (62.155.225.6) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 21:44:

Heute 25.01.01 kam in den 20.00 Uhr NTV Nachrichten die Meldung, daß man ab demnächst den Führerschein schon ab 0,5 Promille abgeben darf. Im gleichen Atemzug wurde erwähnt, daß ab diesem Zeitpunkt auch Radar WARNGERÄTE verboten werden in Deutschland.
Weiß einer den genauen Zeitpunkt ?
Und kennt jemand dann schon ein ungefähres "Strafmaß" bei Benutzung von so ner Kiste?

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 22:53:

Abwarten und Tee trinken ...

Übrigens ein indirektes Eingeständniss an die Funktionsfähigkeit dieser Geräte, auch wenn man uns die Geschichte anders verkaufen wird.

By michael (62.158.211.119) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 09:47:

@Joe:

Naja, das Verbot von Radarwarnern schwebt ja schon lange im Raum. Und das, obwohl von den meisten Behörden vehement bestritten wird, daß diese Geräte angeblich nichts taugen. Aber wenn Radarwarner angeblich nichts taugen, warum werden sie dann verboten???

Über die Höhe des Verwarnungsgelds kann ich noch keine Aussage machen. Wahrscheinlich wird es wohl auch eher im oberen Bereich (60 DM?) anzusiedeln sein.
Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Demnach wäre der Betrieb eines Radarwarners genauso "verwerflich" wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16-20 km/h außerorts...

By P&P (217.4.168.142) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 14:42:

Letztes Jahr war die Rede von Einbinden in die StVO und 1 Punkt + 80.- DM Geldstrafe. Die Sache muss aber noch im Bundestag abgesegnet werden. FDP + CDU sind dagegen ... Daran ist es im Dezember 2000 in Berlin gescheitert.
Heftig wirds auf jeden Fall nicht werden. Mit einem Punkt kann wohl jeder leben. Besser als 3 oder 4 Punkte oder gar den Lappen abzugeben.
Der versteckte Einbau wird nun von uns verstärkt angeboten werden.
Gruss
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By Alberto (62.158.216.171) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 17:07:

Hallo, an alle eine Warnung:
Heute war die Polizei bei mir zu Hause - mit 2 Telekom-Frequenz-Prüfern. Sie fragten nach mir und untersuchten ausgiebeig den Porsche. Hintergrung war dann der Vorwurf, ich betreibe wohl angeblich eine ungenehmigte Sendeanlage.

Sie sahen den Radarwarner im Porsche - der interessierte sie aber nicht.

Vermutlich hat mich jemand hingehängt, der wohl behauptete, ich würde ein illegales LPD betreiben.

So, nun meine Frage an die Experten: Ist es richtig, daß der Besitz eines LPD´s keineswegs strafbar ist, sondern nur der Betrieb?

Wenn ja, dann müßten sie mich also "auf frischer tat" mit einem Meßwagen anpeilen und orten und dann überführen. Das könnte schwierig werden, zumal ich mein LPD natürlich derzeit nicht bei mir oder im haus habe. Dennoch - ich glaube, die Strafen sind "wg. Verstoß gegen die Funkerlizenz" sicherlich drastisch, wenn sie einen erwischen.
Wie seht ihr das?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 17:21:

Radarwarner funktionieren einwandfrei,aber das problem ist nur wenn der polizist eine Radargun hat,und im selben moment wo dein radarwarner einen Ton von sich gibt du auf die bremse steigst,der Polizist eben durch dein ploetzliches abbremsen weis das du einen Radarwarner hast.
Bei Stationaeren Blitzern spielt es keine Rolle,da ja kein Polizist dich beobachtet.
Bei uns in Canada Sind Radarwarner verboten,
und alle messungen werden von den Cops ausgefuehrt
und wenn wie gesagt du bei einer warnung auf die Bremse steigt, auch wenn du im Bereich der Speedlimit bist,der Cop dich trotzdem rausholt den er vermutet ja durch dein bremsmanoever, das du einen Radarwarner eingebaut hast.

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 19:09:

@Alberto:

Weder der Besitz noch der Betrieb eines LPD ist strafbar, so lange das Gerät in serienmäßigem Zustand ist. Bei einem Gerät mit erhöhter Leistung ist zumindest der Betrieb strafbar. Ob der Besitz auch schon strafbar ist, findest Du evtl. im Amateurfunkgesetz. Ich habe die Frage interessehalber mal in ein Amateurfunk-Forum weitergeleitet.

By farendil (217.0.226.225) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 19:43:

@alberto: ich weiß ja nicht, wo du noch alles zu verkehrsrelevanten themen postest, und mit wem du dich privat unterhälst, aber du mußt dir auf jeden fall der tatsache bewußt sein, daß die diffamierung von jemandem gekommen ist der deine beiträge hier in radarfalle.de gelesen hat.

was ich von sowas halte, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen!

mehr annonymität hilft so jemandem wie dir natürlich nicht weiter, da du anhand deiner fahrzeuge sehr leicht zu identifizieren bist.


zur rechtlichen sache: ein nicht aufgebohrtes lpd darf jedermann besitzen und betreiben.
bei den aufgebohrten bin ich mir nicht so ganz sicher: ich habe mir eben das amateurfunkgesetz rausgesucht und dort nur was über das unerlaubte betreiben, nicht aber den besitz gefunden...


wieso hast du denn die jungs reingelassen?
dich hatten doch nicht etwa nen wisch dabei, dass sie das dürfen??

By Radarfuzz (62.158.24.87) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 21:05:

Meines Wissens ist es so geregelt:
Normales LPD: Besitz und Betrieb erlaubt, logisch.
Getuntes LPD: Besitz vermutlich erlaubt, wenn es in keinem sendebereiten Zustand ist. Betrieb verboten, außer AFu.

Grundsätzlich gibt es aber, wenn ich mich nicht irre, ein generelles Verbot von Aussendungen zu Störzwecken. Dies gilt für alle. Von daher wäre theoretisch auch die Verwendung eines normalen LPD, welches zu diesem Zweck genutzt wird, verboten. Zwar wird durch die 10mW auf Grund der minimalen Reichweite eigentlich niemand gestört - außer vielleicht die eso-Fotos, aber eben diese sind auch als andere Funkanlage zu betrachten, deren vorsätzliches Stören untersagt ist.

By Alberto (212.185.252.140) on Sonntag, den 28. Januar, 2001 - 16:26:

Also, farendil, ich habe sie bestimmt nicht reingelassen. Die kamen Freitag vormittag um ca. 10.00 Uhr. Meine Frau wollte gerade mit dem Porsche aus der Garage herausfahren, als ihr ein Polizeiwagen dies von hinten verwehrte.

Verwunderlich ist nur, daß in dieser Minute auch 2 weitere Spezialisten (Funkmessdienst) der Telekom heraneilten und nun 4 Leute den Porsche - allerdings nur von außen (weil kein Durchsuchungsbefehl) in Augenschein nahmen.
Ich selbst war mit dem Jag im Büro - also gar nicht zu Hause.
Nun fanden sie rechts auf dem Armaturenbrett einen Radarwarner - den sie zwar grinsend zur Kenntnis nahmen, - aber meine Frau weiß natürlich genau, was sie sagen soll. Und .. es ist ja noch nicht Februar - und die genaue Rechtslage ist ja auch noch wackelig. Aber - den wollten sie auch gar nicht.
Sie beugten sich vorne unter das Auto und wollten dann, daß der Kofferraum aufgemacht wird.
Das hat meine Frau aber mit den Worten: "So, meine Herren, die Besichtigungstour ist nun vorbei" abgelehnt und ist eingestiegen und weggefahren - ungehindert!
Der Polizist war zu ihr sehr höflich und er hat auch eine Visitenkarte dagelassen, wo ich ihn am Montag anrufen soll, was ich auch tun werde.
Aber... die Telekom-Heinis, die waren irgendwie "giftig". Am Samstag haben sie auch wieder einen "Peilwagen" bei mir postiert.
Ich habe aber nie ein LPD in Benutzung gehabt - jedenfalls nicht hier. Deshalb können sie auch niemals einen Störsender angemessen haben, es sei denn, es gibt hier in der Gegend noch einen Freund, der so etwas tut - und mich haben sie vielleicht aus dem Internet herausgefischt. Jedenfalls können die peilen, so lange sie wollen.

Und den Radarwarner habe ich inzwischen durch einen etwas ähnlichen "Garagensender" ersetzt, weil ich fest davon ausgehe, daß die meine Frau spätestens am Donnerstag irgendwo anhalten werden.
Ich werde am Montag wieder berichten, was sie mir nun genau vorwerfen wollen, denn es scheint keine sehr fundierte Rechtsgrundlage da zu sein.

By Majo (193.158.174.186) on Sonntag, den 28. Januar, 2001 - 19:11:

Hausdurchsuchung + Beschlagnahmung.
Heute kam es bei mir zu einer Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung eines Laserblinders.
Der Blinder mußte aus dem vor dem Haus stehenden Wagen ausgebaut werden und wurde beschlagnahmt.
Der Vorwurf lautete:
Verstoß gegen daß Telekommunikationsgesetz.
Es wurde ausgeführt, daß es sich um Geräte handelt, die elektromagnetische Wellen aussenden die Frequenzen im Sinne des § 47 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz nutzen, wobei hierfür keine Frequenzzuteilung erteilt wurde.
Der Betrieb von diesen Dingern sei somit Ordnungswiedrig im Sinne von § 96 Abs 1 Nr. 10 TKG (Telekommunikationsgesetz ?) steht in dem Durchsungunsbeschluß.
Das Gerät musste laut Beschluß sichergestellt werden, oder notfalls beschlagnahmt werden gemäß § 94 StPO.

Meine Adresse wurde angeblich beim Versender der Geräte ausfindig gemacht.

By Alberto (193.159.128.112) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 10:12:

Soeben war der "freundliche" Polizist bei mir. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß dabei, der vom 13.12.2000 stammte.
Nur, weil er mich persönlich kennt und deshalb von einer Hausdurchsuchung absah, haben wir miteinander geredet.
Es ist so, daß wohl der Lieferant aus Chemnitz schwer durchsucht wurde und dabei eben doch irgendwie meine Adresse auftauchte, wo ich ein LPD gekauft habe. Der Vorwurf lautete: Beschlagnahme eine unzulässig betriebenen Lichtschrankenstörers sowie weiterer Beweismittel.

Jetzt kommt angeblich noch ein Bußgeldverfahren auf mich zu, dem ich aber gelassen entgegensehen kann, weil mir der Betrieb nie nachgewiesen werden kann. Sie haben zwar ab und zu einen Meßwagen der Telekom aufgestellt, aber dennoch nicht mich anmessen können, weil ich das Gerät schlichtweg nicht betrieben habe.

Der Polizist war ganz enttäuscht, als er das kleine Funkgerät gesehen hat. Er meinte zunächst, bei mir eine riesige Sendeanlage vorzufinden.

Ich habe ihm das Ding mitgegeben. mehr wird wohl nicht passieren.

Dennoch an alle: LPD´s scheinen im Moment im Focus zu stehen!

By me (212.169.140.71) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 12:14:

Oh je, da braut sich wohl einiges zusammen...

Ich bekam am Freitag einen Anruf vom LKA Chemnitz, ein "Radarwarner-Fachverkäufer" aus selbigem Ort strebt einige Verfahren gegen unbekannt an, unter anderem auch wegen einiger Threads in diesem Forum. Details möchte ich an dieser Stelle nicht nennen, möchte mich aber Albertos Warnung anschließen.

By Mc Fly (53.122.34.115) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 14:16:

@ Alberto Beschlagnahme eine unzulässig betriebenen Lichtschrankenstörers

Wenn die dir nix beweisen können müssen die das ding jawohl an dich zurückgeben oder??

Wie sieht das mit der Beschlagname der Laserblinder aus wenn die Dinger ne CE kennzeichnung haben darf man die doch legal betreiben oder?

Und wenn ich´s richtig weiß senden die IR-Licht aus wie soll das gegen das (elektromagnetische Wellen aussenden die Frequenzen im Sinne des § 47 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz nutzen, wobei hierfür keine Frequenzzuteilung erteilt wurde.
Der Betrieb von diesen Dingern sei somit Ordnungswiedrig im Sinne von § 96 Abs 1 Nr. 10 TKG ) verstoßen ?? Licht sind keine elekromagnetischen Wellen sondern Licht oder hab ich nur keine Ahnung. Wenn die uns unsere Spielzeuge wegnehmen sollten wir uns Wehren(ihre Spielzeuge wegnehmen grins). Da gibts doch bestimmt möglichkeiten.

By Alberto (193.159.29.103) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 15:29:

Das mit den Laser-Blindern sehe ich auch noch gelassen.

@michael
Ich glaube auch, daß sich was zusammenbraut, weil der Chemnitzer Lieferant ja namentlich in meiner Unterlage benannt ist. Dieser hat dann wohl, um die Strafe zu mildern, geplaudert. So ist das nun mal.

Witzig ist aber, daß die Polizei schwer enttäuscht war, daß es sich n u r um ein kleines Funkgerät handelte. (Die haben eine riesige Anlage erwartet). Nun haben sie mir aber geglaubt und wollen morgen Batterien hineintun und es selbst ausprobieren, ob es wirklich ihre Lichtschranken stört( Ha,ha ... und wie das stört). Erst dann liefern sie dieses Spielzeug bei der Telekom Konstanz ab, die bereits am 13.12.2000 eine Hausdurchsuchung gegen mich erwirkte, aber diese wurde nicht gleich durchgeführt.
Ich fürchte jedoch, Lichtsschrankenstörer sind nun "out" ... und der Freund aus Chemnitz bekommt furchtbar eine auf den Deckel.

By Barti (62.224.184.188) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 15:40:

Hallo.

Licht kann man nach Teilchen- und Wellentheorie sehen! Es sind Photonen, die sich wie Quantenteilchen verhalten, aber sie besitzen auch Welleneigenschaften! Licht kann man also auch als Elekromagnetische Wellen sehen. Die Wellenlänge ist aber ein Vielfaches kleiner, als die der Radiowellen. Trotzdem habe ich noch nie gehört, daß der Betrieb von eektromagnetischen Wellen in diesem Spektrum verboten ist. Oder ist schon mal bei jemandem eine Glühbirne beschlagnahmt worden??? Die strahlt auch von Infrarot bis Ultraviolett.

Ein Grund könnte sein, daß man die Blinder beschlagnahmt, weil die Ir-Dioden mit einer Frequenz von 8 oder 16 MHz gepulst werden. Allerdings ist das kein noch lange kein Sender. Damit könnte ich wahrscheinlich nicht einmal eine Distanz von einem Meter überbrücken!!!

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 15:56:

@Alberto:
Wenn das LPD nicht 'verbessert' wurde, müssen sie dir das Gerät wieder zurückgeben. Deshalb wäre es gut gewesen, wenn du ein 'originales' griffbereit gehabt hättest. Oder du machst demnächst eine Lizenz, dann können dir die Grünlinge in Zukunft so ziemlich den Buckel runterrutschen. Wenn sie dann immer noch mit einem Durchsuchungsbefehl kämen, würde bei mir ein Richter sehr schlechte Presse bekommen. ;)

MfG
pumukl

By Alberto (62.224.96.140) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 17:47:

Ja, ja... dur mußt nur wissen, daß man zur "Lizenz" mind. Ingenieur sein muß. Das bin ich leider nicht.
Und, wenn ich ein Originalgerät gehabt hätte, hätten die mich spätestens in einpaar Wochen komplett gefilzt, denn der Lieferant ist - mit allem Schriftwechsel - aufgeflogen - auch wenn wir damals von "Aufgemotzter Kaffeemühle" - für Oma´s Geburtstag geschrieben haben.

Aber, ich habe eine andere Idee: Wenn die nun selbst nur mit 10 mW senden dürfen - und wir ein genehmigtes Gerät - mit langen Antennen - nach vorne - auch mit 10 mW betreiben, - dann ist es doch ein "Patt". Da aber der Weg von der Lichtschranke zum Blitzer vielleicht weiter ist, als der von der vorderen Stoßstange zum "sendenden" teil der Lichtschranke, so müßte es doch trotzdem gehen... und wir wären aus allem raus.

By Egi (62.227.191.110) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 20:46:

Na, wenn die "Grünen" erst meine 5-Meter-Parabolantenne entdecken. Ab die stört ja nix, die lauscht nur. *ggg*
Sollte ich mal auf Polizeifunk ansetzen. *lach*
Müssen ja echt unterbeschäftigt sein, unsere Freunde, die Greifer. Gibts denn keine Dealer mehr zu verfolgen?

@ BND: die IP ist echt!

By garfield (129.143.4.34) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 21:38:

@Alberto:
Welche Lizenz meinst Du? Amateurfunk? Das ist doch wirklich kein Problem. Dazu braucht man kein Ingenieur zu sein. Etwas Funktechnik gehört dazu, aber das ist nicht allzu schwer zu lernen, außerdem macht die Funkerei Spaß (auch wenn ich schon eine ganze Weile nicht mehr aktiv bin). Wenn Du Interesse hast, wende Dich einfach an den Ortsverband des deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) in Esslingen. Die sagen Dir dann, was Du für eine Lizenz tun mußt. Bei den Frequenzen, in denen die LPDs liegen, reicht eine der "kleineren" Lizenzstufen, da entfällt das lästige Morsen.

@die Schnüffler:
Bei mir könnt ihr euch den Aufwand sparen, ich betreibe weder einen Radarwarner noch ein LPD. Ich rieche den Gestank von Radarfallen auch so schon von weitem.

By Nico (217.1.96.44) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 22:01:

da die jungs zu dumm sind, den extremisten und kinderf.... das licht im netz auszuknipsen, vergreifen sie sich an uns. dann haben sie wenigstens etwas gemacht. ip´s und adressen abschreiben - starke sache jungs!! - das hätten auch eure lehrlinge und nicht so ein haufen überbezahlter id.. hinbekommen. das die nasen von der telekom da nicht fehlen dürfen, war wohl auch klar. Ist eigentlich schon mal jemanden aufgefallen, das dr. stüsser aus der serie "das amt" ähnlichkeiten mit ron sommer hat?? in der arbeitsweise nehmen sich die beiden und ihre mitarbeiter jedenfalls nichts.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 22:59:

Bitte jetzt nicht übertreiben, mein Gespräch mit dem LKA hatte einen nachvollziehbaren Hintergrund. Ob Albertos Problem überhaupt auf dieses Forum zurückzuführen ist, ist bisher nur eine Vermutung. Es könnte auch jemand aus seiner unmittelbaren Umgebung eine Anzeige erstattet haben ...

By Alberto (193.159.27.161) on Dienstag, den 30. Januar, 2001 - 15:23:

Nein, Michael, ich glaube zunächst auch nicht, daß das Forum schuld war.
Vielmehr ist eindeutig klar, daß sie den "Lieferanten" aus Chemnitz, der das Gerät unter anderem natürlich auch im Internet angeboten hatte, hochgenommen haben, denn dessen Namen habe ich in der Ermittlungsakte gelesen.

Nun kann man mutmaßen, daß er, wie behauptet, seinerzeit zwar die Adressen seiner Kunden gelöscht hat, aber vielleicht dennoch noch irgendwo eine Liste hatte.

Und nun haben sie ihm eben eine gewisse "Straferleichterung" angeboten, wenn er mithilft, die von ihm in den Handel gebrachten Geräte, die offensichtlich alle von ihm selber "Modifiziert" wurden, wieder einzusammeln.

Nur so kann ich die Hausdurchsuchung verstehen.
(Das ist mir übrigens so ca. 1974 schon mal mit einem ersten Radarwarner, namens "Sooper-Snooper" passiert. Da hatte ich damals auch 3 Stück bestellt (2 für gute Freunde). Mich haben sie auf der Straße entdeckt - mit diesem Kasten - und dann mußte ich sagen, wo ich ihn herhatte. So, dann haben sie nach 4 Wochen bei meinen Freunden Hausdurchsuchungen gemacht - und leider nichts gefunden. Aber - damals sendete dieses Gerät noch einen "Richtstrahl", um die seinerzeit - von hinten - messenden Radarstrahlen überhaupt zu erfassen. Genau dieser Sendestrahl verstieß aber gegen das Fernmeldegesetz. Lustig, wie sich nachz 27 Jahren die Dinge wiederholen.

Nur, - der Lieferant tut mir sehr leid, dem wird es nicht gut gehen.

By michael (213.21.12.103) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 11:56:

@Alberto:

Das ist doch klar, daß der Händler die Kundenadressen rausrückt. Wenn er's nicht täte, würde er u.U. seinen Gewerbeschein riskieren. Es gibt da nämlich diesen Gummi-§ 35 Gewerbeordnung, der sich folgendermaßen anhört:

"(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit [...] erforderlich ist."

So, und wie das halt auch bei den Radarwarnern der Fall ist, sagt sich die Behörde, daß der Vertrieb und der Einsatz von Lichtschrankenstörern eine Gefahr für die Allgemeinheit wegen der Umgehung polizeilicher Kontrollen darstellt.

Zu dem Super-Snooper weiß ich übrigens auch was zu berichten; Zitat aus der Bedienungsanleitung der eso µP 80/VIII vom Dezember 1988:
"Das Lichtschranken-Meßsystem µP 80, mit der datenfunk-gekoppelten Fotoanlage Typ VIII, ist durch die bekannten Radar-Warngeräte (z.B. Super-Snooper) nicht ortbar!" :-)

By Egi (62.156.29.144) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 23:24:

Im Vietnam-Krieg hatten die Amis Raketen, die sich auf den Leitstrahl der gegnerischen Radarstation eingemessen haben und diese dann – plautz – pulverisierten. Vielleicht gibts sowas im Winterschlussverkauf beim freundlichen Waffenhändler um die Ecke? Hieß er nicht Schreiber? Wenns dafür noch eine Spende für mich gibt, bin ich doch glatt der erste Kunde. Radarwarner wären dann endgültig passé.

@ BND: Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

By Michael (217.3.166.249) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 16:02:

ich wurde gestern (10.02.2001-1 uhr) von einer zivilstreife wegen geschwindigkeitsüberschreitung rausgezogen,es kann mir aber nichts nachgewiesen werden-zu kurze messstrecke! wegen (nichtbestätigten) drogen/alkoholverdacht wurde mein fahrzeug durchsucht und ein nicht eingeschalteter radarwarner sichergestellt. wie ist die rechslage und was kann ich tun?! bin noch in der probezeit-NACHSCHULUNG???!!!

By Alberto (212.185.252.137) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 18:15:

War der Radarwarner angeschlossen, so daß er leicht hätte eingeschaltet werden können?
Oder lag er irgendwo nur herum - nicht eingesteckt?

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 18:54:

Sicherstellung und Vernichtung von Radarwarngeräten

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 16.7.98 (Az.: 24 Zs 98.1588) die Entscheidung des bayr. Verwaltungsgerichtes vom 31.3.98 (Az.: M 17 S 97.7767) bestätigt und damit die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Vernichtung von Radarwarngeräten festgestellt. In der Begründung wird dazu u.a. ausgeführt:
"daß das Mitführen eines betriebsfähigen Radarwarngerätes nur den Zweck haben kann, Geschwindigkeitsüberschreitungen folgenlos begehen zu können. Nach Auffassung des Gerichts spielt es keine Rolle, ob das Radarwarngerät tatsächlich betriebsbereit eingeschaltet ist oder nicht. Denn allein die Benutzung eines Radarwarngerätes in einem Fahrzeug kann vernünftigerweise nur das Ziel verfolgen, radargestützte Verkehrsüberwachungen rechtzeitig zu erkennen, also "gewarnt" zu werden. Das Vorhandensein eines Radarwarngerätes in einem Fahrzeug offenbart die Absicht der Fahrerin oder des Fahrers, sich gerade nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten zu wollen. Eine Verkehrsteilnehmerin oder ein Verkehrsteilnehmer, die oder der ein Radarwarngerät mit sich führt, begründet deshalb durch ihre oder seine Absicht, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erkannt zu werden, eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Art. 25 Nr. 1 Polizeiaufgabengesetz (PAG). Sichergestellte Radarwarngeräte können gem. Art. 27 Abs. 4 PAG vernichtet werden, zumal im Hinblick auf die technischen Besonderheiten ein Unbrauchbarmachung ebenso ausscheidet wie eine Verwertung im Wege der Versteigerung. Als geeignete Maßnahme kommt nur die Vernichtung des Radarwarngerätes in Betracht. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß das Gerät nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wird und dadurch eine erneute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintritt. Damit entspricht die Vernichtung des Gerätes als einzige wirkungsvolle Möglichkeit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Die Regelungen in Art. 25 Nr. 1 PAG und Art. 27 Abs. 4 PAG entsprechen den Bestimmungen des § 26 Nr. 1 NGefAG sowie der §§ 28 Abs. 4 und 29 Abs. 1 S. 3 NGefAG, so daß Radarwarngeräte unter den o.g. Voraussetzungen auch in Niedersachsen sichergestellt und vernichtet werden können.

By Michael (217.3.166.173) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 09:53:

das gerät war angeschlossen aber nicht betriebsbereit (ausgeschaltet und defekter stecker-also kein strom) DANKE SCHONMAL!!!

By Alberto (193.159.129.3) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 10:21:

Lieber me, der Ansicht bin ich nicht, denn - so lange es noch Länder gibt, in denen es eben nicht verboten ist, könnte ich mich auf dem Wege dorthin befinden. Und deshalb muß der "Transport" möglich sein!

By Egi (62.153.16.14) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 12:57:

Bei der zunehmenden Miniaturisierung der Elektronik passen die Geräte in ein, zwei Jahren tatsächlich ins Handy, einen Kugelschreiber, ein Zigarettenetui, ein Feuerzeug etc. Dann findet das Teil sowieso keiner mehr.

By Alberto (193.159.27.186) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:41:

Lieber egi, wollen wir es hoffen, - denn - ohne solche Geräte fühlt man sich irgendwie "nackt"

By P&P (217.4.169.39) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:14:

Hatte vor kurzem auch eine Anfrage wegen des Blinders. Habe natürlich nicht geantwortet. Der Blinder ist auf jeden Fall keine Sendeanlage im Sinne des TKG. Infrarotes Licht strahlt jeder Bewegungsmelder etc. aus.
Hier der Originaltext:

Ich hätte mal ne Frage zu Ihren Blinder M 10 .
Sind die zugelassen ???
Sie inserieren mit CE Kennzeichnung.
Von welcher Behörde wurden die denn freigegeben ???

Dann darf man sie doch auch einbauen und theorethisch sogar benutzen.
Man vestößt damit nicht gegen das Telekommunikationsgesetz, oder doch ?

Daß man Ärger bekommt, wenn man sie gegen eine Laserpistole der Polizei benutzt und damit eine Hoheitliche Maßnahme stört oder verhindert steht auf einem anderen Blatt.

Wichtig wäre für mich zu wissen ob die Dinger wirklich zugelassen sind (CE)eingebaut und angeschloßen werden dürfen, oder gibt es beim "anschließen" schon Probleme wegen einem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (Sender bei dem keine Freigabe der Frequenzen erfolgte) ?
Daß man sie "besitzen" darf ist zweifelsfrei.

Für eine ausführliche Antwort und eventuelle Zulassungsnummern Ihrer M10 (nachweis daß sie CE Zertifiziert sind) wäre ich dankbar.
Sie können mir auch fas gescanntes Mailen wenn Sie die Zulassungsbestätigung (welcher Behörde auch immer) nur in Papierform haben

e-mail: [gelöscht]

Bildet Euch Eure eigene Meinung.
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 20:24:

Wenn der letzte Absatz nicht dastehen würde, hätte ich es für eine Frage von einem ziemlichen DAU gehalten, aber so...

By MJ (217.4.53.221) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 23:02:

@gardield ..was ist ein DAU ?

finde die Frage an den Händler ganz berechtigt.
Es wird bisher von Händlerseite immer Argumentiert, daß das alles keine Zulassung braucht, weil es so ähnlich funktioniert wie z.B.: ein Bewegungsmelder.

Lest mal die Hintergrundinfos die "me" zum Blinder eingestellt hat. Das hört sich nicht gut an für Blinder Freunde.
Und wenn die Dinger echt erlaubt sind, liefert doch mal ans Forum hier einen entsprechenden Nachweis ?
Der Michael wird gepostete Dokumente sicher einstellen.
Nur behaupten es wäre alles o.k. und nichts nachweisen wollen finde ich seltsam, Ihr nicht.

Spezeill die Händler müßten doch ein reges Intresse haben zu belegen, dass Ihre Blinder legitim eingebaut werden dürfen.

By farendil (217.80.147.87) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 01:35:

@MJ:

die Frage ist nicht AN den Händler, sondern VON einem Händler

DAU= D ümmster A nzunehmender U ser

By P&P (217.4.159.84) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 14:14:

@MJ
Warum sollte ich einem Schnüffler oder auch einem anderen Händler die Arbeit abnehmen, selbst zu recherchieren? Ein wirklich interessierter Kunde stellt nicht solche Fragen. Das wäre dann der Erste. Auf den kann ich verzichten. Die Geräte sind CE-Zertifiziert und nicht verboten. Das muss reichen. Auch im Interesse unserer Kunden.

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 14:40:

@p&p: auch cb-funkgeräte sind ce-zertifiziert und nicht verboten. trotzdem ist es strafbar, damit einen dauerträger auszusenden.

By DAXtuning (62.104.208.70) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 22:09:

Ein Hammer ist kein Verbotener Gegenstand, obwohl er kein CE- Kennzeichten trägt.
Damit Leuten auf den Kopf zu schlagen hingegen ist eindeutig verboten. ;-)
-Spass muss sein, nich böse sein-
Barry Fischer

By Joe (217.4.53.54) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 06:10:

Was wurde eigentlich aus der Geschichte mit dem Verbot von Radarwarnern, welche in den Medien vor ein paar Wochen angekündigt wurde ?
Das war doch ne Gesetztesvorlage oder sowas.
Ist das jetzt "amtlich" dass Radarwarner verboten sind (Strafe 80-100 DM und Warner weg), oder sind sie noch immer erlaubt ?
Weiss einer wie das jetzt gesetzlich geregelt ist ?

MfG

Joe

By michael (213.21.12.67) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 12:50:

Das Verbot von Radarwarnern, Laserblindern etc. rückt in greifbare Nähe:

Mit dem StVRÄndG vom 19.3.2001 wurde das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Dazu wurde in § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG folgender Passus eingefügt:
"i) über das Verbot zur Verwendung technischer Einrichtungen am oder im Kraftfahrzeug, die dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen;".

Was jetzt genau unter den "technischen Einrichtungen" fällt, ist noch unklar. Man wird wohl abwarten müssen, wie das Verkehrsministerium eine entsprechende Straf-/Bußgeldvorschrift formuliert.

Wer den vollen Text des StVRÄndG lesen möchte, kann sich die entsprechende Ausgabe des BGBl im PDF-Format herunterladen.

By NetGhost (62.157.208.205) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 14:14:

Tja, die Verkehrsüberwachung ist doch nicht "beeinträchtigt" wenn ich einen Radarwarner betreibe. Bei einem Laserstörer ist das wohl noch einzusehen aber bei einem Radarwarner??? Der empfangt ja lediglich das Signal...

Ich halte die ganze Diskussion um eine Radarwarner-Verbot ohnehin für Quatsch. Klar, Radarwarner werden verboten, so oder so. Aber man muss sich immer wieder im klaren darüber sein: Worum geht es? Was ist der Sinn und Zweck eines Radarwarners?
Die Englische Zeitschrift "BMW Car" schrieb in einer Ausgabe vor zwei Jahren das Benutzer von Radarwarnern ca. 70.000 KM MEHR zwischen Unfällen fahren als NICHT-Radarwarnerbenutzer.

Kommen wir noch einmal zum Einsatz eines Radarwarners in der Praxis: Nehmen wir einmal an, es würde dem Staat wirklich um unsere Sicherheit gehen, dann wird an einer Gefahrenstelle (z.B. einer Schule, Altenheim, etc...) ein Radargerät aufgestellt. Dies soll den erzieherischen Effekt haben, das der Autofahrer an der Gefahrenstelle langsam fährt. Gut, die Mehrheit fährt langsam, einige werden geblitzt, Ziel erreicht.
Nun kommt ein Fahrer mit Radarwarner, erkennt das Radargerät (also auch das eine Gefahrenstelle naht) und fährt langsam. Ziel ebenfalls erreicht.

Welchen Grund gibt es jetzt noch Radarwarner zu verbieten? Genau, es geht wie immer um GELD.

Radarwarner machen die Straßen sicherer, VORAUSGESETZT Radarkontrollen finden an wirklichen Gefahrenpunkten statt. An solchen echten Gefahrenpunkten gibt es weder gegen Radar noch gegen Radarwarner etwas zu sagen.

Es würde mich übrigens freuen, wenn auch mal ein Polizist hierzu Stellung nehmen würde...

By Alberto (62.158.210.1) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 17:55:

Hallo NetGhost, wir können unsere Radarwarner bald sowieso vergessen. Begründung:
Ich führ auf der A8 München - Salzburg - oder aber zwischen Hamburg und Göttingen (A7)
Dort sind jetzt so viele neue Schilderbrücken, die mittels diverser Dauerradarstrahlen ihre Steuerung haben (Verkehrsfluß-Messung)
das hat zur Folge, daß der Radarwarner dauerhaft laut piepst und dabei zw. 2 und 4 Radarquellen anzeigt - von vorne und aber auch von hinten (V1).

Ich habe mir überlegt, wenn da jetzt ein mobiler Radarwagen, der während der fahrt hinten durch das Heckfenster blitzt, dazwischen herumfährt, fahre ich entweder "ungewarnt" hinein, weil sowieso schon alles piepst - oder aber, was natürlich lustig wäre, - er selbst kann auch nicht messen, weil es zu viele Radarstrahlung schon gibt. Letzteres glaube ich aber eher nicht.

By HarryB (203.198.23.23) on Donnerstag, den 29. März, 2001 - 02:58:

Nehmen wir einmal an, es würde dem Staat wirklich um unsere Sicherheit gehen, dann wird an einer Gefahrenstelle (z.B. einer Schule, Altenheim, etc...) ein Radargerät aufgestellt. Dies soll den erzieherischen Effekt haben, das der Autofahrer an der Gefahrenstelle langsam fährt.

Nun, haben die Geschwindigkeitskontrollen nicht generell den erzieherischen Effekt, die Autofahrer an die Einhaltung des bestehenden Tempolimits zu gemahnen? Eine Gefahrenstelle muss doch nicht unbedingt fixiert sein, sie kann ohne weiteres auch ploetzlich dort auftreten, wo normalerweise keine ist.
Der Umkehrschluss lautet doch: Wenn ausschliesslich an Gefahrenstellen geblitzt wird, achtet Otto Normalautofahrer an allen anderen Orten nicht mehr auf die Geschwindigkeit (er hat ja nicht zu befuerchten, dass er abdruecken muss), ergo wird z.B. fuer Fussgaenger die gesamte Stadt zur Gefahrenstelle. Weiter: Was macht der Betreiber eines Radarwarners, der an einer Gefahrenstelle vorbei faehrt und kein Signal seines Warners bekommt? Das Tempo verringern??? Wer es glaubt, wird selig....

By Coolman (62.157.16.73) on Donnerstag, den 29. März, 2001 - 09:34:

@NetGhost:

"Die Englische Zeitschrift "BMW Car" schrieb in einer Ausgabe vor zwei Jahren das Benutzer von Radarwarnern ca. 70.000 KM MEHR zwischen Unfällen fahren als NICHT-Radarwarnerbenutzer."

Ein interessantes Ergebnis. Das heißt ja, daß man den Einbau von Radarwarnern schnellstens vorschreiben sollte, um die Unfallzahlen zu senken.

By S. Gonzales (217.4.53.197) on Samstag, den 24. November, 2001 - 16:29:

O.K. Leute wer weiss wieviel Monate Fahrverbot es geben soll ?

da ab 01.01.2002 Radarwarner verboten sind und es 4 Punkte in Flensburg gibt, wird das Ganze doch nicht ohne Fahrverot ausgehen oder ???

Hier wird wieder voll was geschrieben und keiner wiess richtig bescheid.

150,-- DM 4 Punkte und weiter ????
wars das oder gibt es 3 Monate Lappen weg ???

Gruss

Speedy

By farendil (217.0.226.243) on Samstag, den 24. November, 2001 - 16:51:

@gonzales: noch ist kein gesetz verabschiedet / im bundesgesetzblatt veröffentlicht - solange werden wir wohl mit endgültigen aussagen warten müssen

By me (217.85.73.212) on Samstag, den 24. November, 2001 - 19:13:

@gonzales: der Termin 1.12. stammt aus der Bildzeitung, dort hat man wieder einmal einen Satz nicht zu Ende gelesen.

By Zivi (80.131.252.78) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 06:55:

Moinsen, das wars dann wohl:

Neue Verkehrsregeln 2002

Radarwarner werden verboten. Hier die Details:

Die Benutzung oder das "betriebsbereite Mitführen" von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören", wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte, aber auch Geräte, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab ersten März 2002 mit einem Bußgeld von 75 Euro bestraft. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

"Mit dem neuen Verbot der Benutzung von Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen in Kraftfahrzeugen leisten wir einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen, die nach wie vor zu den hauptsächlichen Unfallursachen zählen", so Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig.

www.autobild.de und Pressetext BMVBW 28122001, Nr.: 408/01

By Multa (172.178.124.32) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 20:38:

Ach, wie in mehreren Fernsehsendungen erläuter wurde, gelten diese 75 € nur, wenn kein Vorsatz besteht. aber wie sollte man den Vorwurf des Vorsatzes ausräumen?
Bei Vorsatz sind dann wohl Strafen bis zu 5000 DM möglich!

By Braver Bürger (62.144.184.7) on Samstag, den 5. Januar, 2002 - 01:47:

Vermutlich irgendwann ne Hinrichtung, hat der
Kutte B. doch toll gemacht; ist ´nen richtig
guter General-Sheriff mit viel
Einfülungsvermögen
für den RTL-zappenden Normalbürger. Der
hat den
vollen Durchblick was den Bürger so bewegt,
geht
jeden Tag die Straßen auf und ab und macht
demokratische Volksbefragungen, wie es das
Volk
über die Verfassung abgestimmt hat...Klasse
Demokratie. Oder irre ich mich hier irgendwie.
Naja, jeder bekommt im Leben mal seine
Strafe...
auch Kutte
Ihr Braver Bürger

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 11:37:

150 EURO 4 Punkte und kein Fahrverbot ????

Wie sieht es jetzt denn nun definitiv aus ???
Gibt es jetzt ein Fahrverbot, oder nicht ???
Gibt es überhaupt eine Punktestraffe von 4 Punkten bei der es kein Fahrverbot gibt ???

Gruss

Gonzales

By Greatblackbird (172.178.175.63) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 14:57:

Es kostet €75 und gibt 4 Punkte. Fahrverbot ist nicht zu erwarten.

Genaueres steht hier

By kitt (62.27.221.152) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 14:07:

Also, ich lass mir lieber im Ernstfall das Radargerät abnehmen als wegen überhöhter Geschwindigkeit für 1 - 3 Monate den Führerschein !! Ausserdem wär ich nicht so blöd und kleb mir das Teil auf das Amaturenbrett :), die Chance das die einen mit verstecktem Warner erwischen (wie auch, Theorie hier im Board, bremsen bei Radarfalle anhalten durch grüne, ist einfach nur dumm und unrealistisch) ist schlechter las die Chance auf einen Sechser im Lotto!! Viele Grüße, und viel Spaß mit der Technik und den dummen B..... :)

By Thorsten (193.150.166.57) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 14:31:

Mich würde einmal interessieren, wie es mit der Rechtslage bei einer Beschlagnahmung eines Radarwarners aussieht ? Angenommen, man ist nachlässig und läßt das Gerät liegen, sodaß es ein Beamter entdecken kann, klar - dann kann er es wohl beschlagnahmen. Aber kann es vorkommen, daß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (z.B. gesperrte Straße wo jeder durch muß und sich legitimieren muß) das Auto "auf gut Glück" durchsucht werden darf ? Und wie sollte man sich verhalten wenn man in so eine Situation kommt ?

Gruß Thorsten.

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:16:

Tja , leider bist Du voll dran wenn Du die Kiste in deiner Karre eingebaut hast (definitiver Vorsatz, nix mit 150 EURO und blauem Auge sondern richtig ablatzten))
Während wenn Du das Ding im Handschuhfach spazieren fährst ist es hald beschlagnahmt und weg, 150 Euro 4 Punkte, aber sonst auch nix weiter.

Also die Einbauprofis sollten aufpassen.
ich fürchte sie wird es zwar später, aber wenn, dann umso heftiger erwischen.

Und Thorsten spricht es an,
was tun wenn die K<arre gefiltzt wird wegen routinemässiger Kontrolle ????

Da läuft nix mit Sprüchen wie: Haben sie nen Durchsuchungsbefehl ? Das geht auch ohne und schon gleich wenn einer blöd kommt.
Die Polizisten sind ja auch nicht auf der Brotsuppe dahergeschwommen !


Und habt ihr Einbauer schon mal an ne Fahrt in Ausland gedacht ???

Was glaubt Ihr wenn die euch im Skiurlaub in Österreich oder der Schweiz erwischen ???

In Österreich gillt das als Verstoss gegen das Waffengesetzt, und die Österreicher sind bei Waffen bis zu nenm bestimmten grad recht tolerant (PumpGUN kaufen für Privatperson no Problem). Aber wenn sie mal einen Verstoss ahnden, dann gute Nacht. Kann man gleich für drei Tage in den Bau.

Und in der Schweiz drückste mal locker 600 CHF ab und kriegst ein saftiges Fahrverbot (gillt zar nur in der Schweiz, aber ab da kannste in den Urlaub laufen)

Also lieber mobil anbringen, mein Credo

Gruss Gonzales

By farendil (217.85.224.70) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:57:

@gonzales: (definitiver Vorsatz, nix mit 150 EURO
ach ja? na dann beweis´ mir doch einfach mal, daß ich vomm inkrafttreten des entsprechenden gesetzes kenntnis hatte!


Haben sie nen Durchsuchungsbefehl ? Das geht auch ohne

ja, aber nur bei begründetem verdacht!

und schon gleich wenn einer blöd kommt.
na, das wird dann aber lustig! die maßnahme wird im nachhinein als unrechtmäßig erklärt werden müssen, mit der folge, daß papa staat voll schadensersatzpflichtig ist.
ein verpasster termin und ein dadurch entgangenes geschäft mit einem gewinn von mehrern 10.000,- war das dann ganz sicher :-)

By Multa (172.178.194.252) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 19:29:

Farendil hat einen Fehler nicht bemerkt! Die Strafe beträgt nur 75,- €!

By kitt (212.172.8.15) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 11:00:

@Gonzales: Das ist Quatsch! Die Strafe ist genau geregelt, egal ob du das ding einbaust oder auf die amaturen heftest. Was heisst denn die einbauprofis wird es später aber dann heftiger erwischen bitteschön ??? Wieso später (und wie) und welche Strafen sollen hier denn im vergleich zu den Amaturen-Warnern auferlegt werden. und ohne verdacht zerlegen die bei einer rutinekontrolle nicht das ganze Auto!!

Ich kann nur sagen: viel Spaß noch beim erwischen !!!

By farendil (217.235.58.4) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 11:44:

@kitt: alle regelsätze gelten nur bei fahrlässiger beghung der owi. begehst du die owi absichtlich, als vorsätzlich, so verdoppelt sich die geldstrafe.

vorsatz muß dir aber nachgewiesen werden...

By kitt (212.172.10.254) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 19:02:

Das mit dem fahrlässig muss wohl noch gesetzlich überarbeitet werden. Ich würde im Falle eines Falles Klagen, denn was ist der Unterschied zwischen Geräten die einen vor Radarfallen warnen sollen die man auf das Amaturenbrett oder ähnliches macht (sind auch nicht immer sichtbar)und eingebauten oder versteckten Geräten. Sind sie in Betrieb ist es immer vorsatz oder willst du mir erzählen das es eine Regelung gibt die bei sichtbaren Warnern die Strafe mildert ??

By farendil (217.85.230.25) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 19:23:

@kitt: reg dich nicht auf! solange du nichts (falsches) sagst, kann man dir so gut wie nie vorsatz nachweisen.
das gesetz ist also so schon o.k., nur unser multalein hat da wohl mal wieder was nicht richtig verstanden...

By Funker (62.157.35.199) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:08:

genauso wie Gonzales Tip´s hier noch niemand etwas gebracht haben, sondern nur die Leute verunsichern sollen. (Gleiches trifft auch regelmäßig auf Multa zu)
Also ruhig Blut und Festeinbau verwenden! Ist eben derzeit das Sicherste!

By Multa (172.179.217.163) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 14:34:

Wie kann ich mit meinen Tipps, sofern ich welche gebe, jemanden verunsichern?

By farendil (217.235.61.137) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 15:47:

@multa: einfach in dem sie - wie so oft - falsch sind...

By Multa (172.177.65.19) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 18:38:

Ich gebe aber kaum Tipps! Meistens gebe ich meine Meinung wieder!

By Alberto (62.224.97.203) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:25:

Dazu fällt mir ein alter Fall ein (1975)- der gegen mich mal lief...
Schon damals gab es "Radarwarner" - nämlich die "Sooper Snooper". Riesige schwarze Geräte - vorne auf dem Armaturenbrett. Diese Geräte strahlten damals einen sog. "Meßstrahl" aus - und verstießen somit gegen das seinerzeit sehr strenge "fernmeldegesetz. - also STraftat!

Ich bekam mit, wie neben mir an der Ampel 2 Polizist sehr aufgeregt mein gerät begutachteten - und sich dann durch Fahrspurwechsel hinter mich hängten - allerdings 3 Autos weiter hinten.

Das war meine Chance... ich schlug ein paar Haken und verschwand. Nun war mir klar, daß die bald bei mir auftauchen würden - deshalb baute ich die gesamte Elektronik aus dem Gerät aus - und ließ nur die Hülle auf dem Armaturenbrett stehen.

Samstag morgens um 6.00 Uhr klingelte es.... usw.
Kurz und gut: vernehmung bei der Kripo... ich begründete diese leere Hülle damit, daß ich von dem verbot gehört hatte und es eben genau wissen wollte, ob diese Geräte nun strafbar seien, oder nicht. Ich benutzte sie also als Lockvogel, und siehe da... sie sind doch wohl strafbar.

Leider konnte man die echte Straftat nicht nachweisen, denn das gerät war ja nur ein hohler Kasten.

Nun frage ich Euch:
Was hält uns davon ab, ein altes amerikanisches billiges - und untaugliches Gerät - auszuhöhlen und - gut sichtbar am Armaturenbrett anzubringen?

Das können sie gerne, aber nur unter Protest - beschlagnahmen, - bestrafen können sie mich nicht.
Und.... werden sie dann noch nach einem 2. gerät (das aber voll funktioniert) suchen???
ich glaube es eher nicht.

Was haltet ihr davon?

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:35:

@alberto
Guter Vorschlag, nur sollte man das Ding nicht so aushöhlen, daß man am Gewicht merkt, daß da nix drin ist. Also Gewicht rein und etwa auf übliches Gewicht bringen. Wieder gut zumachen. Dann sucht im Falle eines Falles niemand weiter, sondern nur dann wenn es Atrappe gleich erkennbar ist.

Zweitens, Typ des Fakes quittieren lassen, daß man nicht über das anlaufende Verfahren plötzlich einen richtigen Warner untergeschoben bekommt.

Drittens ein Problem: was ist, wenn an Ort und Stelle das Einschalten des Warners verlangt wird und er nicht geht, weil nichts drin ist.

Viertens: was soll eigentlich versteckt werden. Ein unsichtbarer Festeinbau, den eh niemand entdeckt? Oder ein zweiter mobiler Warner, der sich in der Nähe der Atrappe befindet?

By Alberto (62.224.100.37) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 14:38:

Der zweite - z.B. ein V1!!
Quittung ist richtig - und dann mit Seriennummer.
Einschalten ist unnötig, denn ich sage ja aus, daß er nicht eingeschalten war und außerdem kaputt ist. Wenn sie mir das glauben würden, dann käme ich ja ohne Strafe davon. Das aber genau werden sie nicht tun! Das böse Erwachen kommt schon noch.... wenn sie ihn dann selbst ausprobieren, was ich wiederum verhindere, indem ich ihnen das fest verlegte Kabel natürlich nicht dazu gebe. Das ist harmloses Zubehör und gehört mir! Außerdem könnte es als Ladestation für ein handy dienen. Also.... Kabel bleibt da!
Dann bin ich mal gespannt, was sie tun.... Sicherlich suchen sie nicht nach einem zweiten Gerät, oder?
Deine Idee mit dem "Zusatzgewicht" ist natürlich richtig, das muß sein.

By Markus (145.254.202.60) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 21:06:

Alberto, Du bist und bleibst genial, unschlagbar!!! :-))

By officer (213.187.79.61) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 19:01:

Also das Kabel für den Radarwarner beschlagnahmen wir nicht mit. Zum Testen der Geräte gibts eines auf der Dienststelle. Je nach Situation wird das Fahrzeug durchsucht. Ich hatte z.B. mal einen der hatte den Radarwarner in eine Papphülle eingebaut. Als er mich erkannte, versteckte er das Teil im Handschuhfach. Um sicherzugehen, daß ich auch das richtige Gerät Beschlagnahme wurde das ganze Fahrzeug auf den Kopf gestellt. Mehr als das eine Gerät haben wir allerdings nicht gefunden. Für das Bußgeld, welches voraussichtlich ab März 02 gelten soll ist nur das betriebsbereite Mitführen erforderlich. Betriebsbereit ist es übrigens auch in der Verpackung. Es steht nirgendwo daß der Fahrer es während der Fahrt aktivieren können muß!

By Grobi (80.135.14.57) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 20:02:

@officer: Wie soll dann der (erlaubte) Transport funktionieren? In einem verplombten Koffer???

Grobi

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 20:11:

Hmm, mir kommt alles doch reichlich theoretisch vor.

Wie groß ist denn überhaupt die Wahrscheinlichkeit, daß ein an verborgenem(!) Ort fest eingebauter Radarwarner (der also nicht auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe sichtbar ist) entdeckt wird, bzw. daß erst ein entsprechender Verdacht entsteht?

Wenn das Mitführen von Radarwarnern in der Verpackung "betriebsbereit" sein soll - wie sollen dann Geräte z.B. von Händlern für Exportzwecke transportiert werden? Wo kann man eine gerichtsfeste Definition des Begriffes "betriebsbereit" nachlesen?

By farendil (217.235.56.140) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 21:06:

@officer: ist nur das betriebsbereite Mitführen erforderlich. Betriebsbereit ist es übrigens auch in der Verpackung
also da begibst du dich auf ganz dünnes eis!
zum beschlagnahmen ist wohl derzeit auch das betriebsbereite mitführen erforderlich.
und derzeit kenne ich urteile, die das immer nur dann al gegeben sehen, wenn sich das gerät lose im fahrzeug - also quasi sofort erreichbar - befindet.

im kofferraum oder in realtiv aufwendig zu öffnender verpackung (also nicht lose in der plastiktüte) sieht es anders aus.


im übrigen wurde der passus des betriebsbereiten mitführens extra für den (gewerbl.) transport geschaffen. somt klammer der schutzbereich dieses gesetzes ausdrücklich dieses mitführen aus.

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 15:44:

Dann verschicke ich das Gerät als Paket und der Fahrer von der Deutschen Post wird dann belangt, weil er ja ein betriebsbereites Gerät mitführt :-)

By Alberto (62.224.97.9) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:42:

@Officer
Ihr habt wirklich alle Kabel - mit den verschiednen Ansteck-Steckern in eurem Revier?
Respekt! - ich schätze, das sind so etwa 20 - 30 verschiedene Stecker - und z.T. auch Eingangsspannungen!
Und... wie du geschildert hast, sucht ihr nur nach einem Gerät, das einer nun direkt vor Euch versteckt!

Wenn ihr aber eines offensichtlich auf dem Armaturenbrett klebend - gesichtet habt - und es auch beschlagnahmt - sucht ihr dann auch weiter?

Und - was passiert, wenn dieses Gerät wirklich innen keine Elektronik hat - mithin also niemals betriebsbereit sein könnte?

Dann gibt es zumindest eine kleine Blamage, denn ihr müßt sieses leere gerät auch noch brav zurückgeben, gelle?

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:08:

@ Alberto
About Radar Warner! Ein Freund von mir ist bei der Poizei in Ontario wo radarwarner verboten sind,findet er mal den warner nicht gleich da auch Canadier solche Tricks wie du beschreibst benuetzen,schaltet er seine Radargun ein und Haelt sie auf das Ziel,und siehe da irgendwo leuchtet ein Lichtlein oder es Piepst, und schon weiss er dass da ein verstekter warner ist,denn so Dumm sind die Cop nun auch wieder nicht,und die kennen alle tricks.Selbst versteckte Schalter,
wenn jemand so schlau ist um selbige einzubauen,
kann man finden.Habe keine ahnung ueber die ausbildung euerer Polizei,aber so Dumm wie von manchen beschrieben koennen die ja garnicht sein.
das waere ja verboten!
@NN
Wie groß ist denn überhaupt die Wahrscheinlichkeit, daß ein an verborgenem(!) Ort fest eingebauter Radarwarner (der also nicht auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe sichtbar ist) entdeckt wird, bzw. daß erst ein entsprechender Verdacht entsteht?
Bei festen anlagen wird es keiner erkennen,aber bei Polizeikontrolle mit beamten merkt der polizist wenn das targetfahrzeug ploetzlich abbremst,so ist es jedenfalls in Canada,da auch bei uns keiner ein Speeding Ticket moechte,und eben wenn der warner loslegt und ein Radar erkennt jeder voll in auf die Bremsen steigt!
Daran Erkennt der Cop Radarwarner im Gebrauch!!

By # (195.243.131.130) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:29:

@BillyBob
Sagst du einfach, du hast Ihn gesehen und
deshalb gebremst.
Wenn der Warner gut versteckt ist und
natürlich ausgeschaltet hat er kaum eine
Chance.
Natürlich beschriftet niemand den Schalter
mit einem DIN-Aufkleber "RADAR ON/OFF" oder ;-)

By Alberto (62.224.97.104) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:36:

@BillyBob
Zugegeben - unsere sind keineswegs blöd. Aber - sie haben schlichtweg keine Radargun´s.
Und - ich beschrieb ja den fall, daß ich eine Atrappe sichtbar plaziere, mit der Hoffnung, sie würden dies beschlagnahmen.
Daß dann noch einer nach einem 2. gerät sucht, ist eher unwahrscheinlich, oder?
Nochmals - piepsen darf er natürlich dann nicht, wenn der Polizist am Auto steht.
Und - Schalter - gut sichtbar - bei verstecktem Einbau - wird auch keiner anbringen, das ist doch klar.

Und - aus einem Bremsvorgang auf einen Radarwarner zu schließen, - das ist etwas abenteuerlich - dennoch - dafür braucht man dann immer noch das gerät selbst.

By farendil (217.235.54.123) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 17:47:

@alberto: völlig korrekt - die atrappe bietet doppelten schutz!

@bb Dumm sind die Cop nun auch wieder nicht,und die kennen alle tricks.Selbst versteckte Schalter,
wenn jemand so schlau ist um selbige einzubauen,
kann man finden.

also ich würde den durchschnittspolizisten nun nicht als dumm bezeichenen, aber ich habe schon einen sehr guten festeinbau gesehen - der polizist, welcher diesen übersieht, muß sich wirklich nicht schämen...

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 23:12:

Alberto
Wie messen denn euere Cops,haben die keine Radarguns? Unsere peilen dich an,und wenn du im Bereich bist drueckt er ab und erkennt auf seinem geraet die gefahrene Speed,wird nun die messungsanzeige ploetzlich weniger,da ja der radarwarner anspricht,und der Fahrer auf die bremse geht,wird der cop dich erst mal fragen ob du einen Warner hast,sagst du nein und der findet einen,bist du drann,denn bei uns sind diese Verboten.Und die Polizisten die im Radareinsatz sind kennen die meisten arten dess Festeinbaus,nicht alle aber die lernen genauso schnell wie der Autofahrer.Auf eine sichtbar platzierte unit wird doch kein Cop darauf reinfallen,oder?

By farendil (217.235.54.123) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 00:28:

@bb: also wir haben nur laser"guns". dort betätigst du den knopf und hast nach rund einer halben sekunde den meßwert auf dem display. betätigst du den knopf wieder, ist das alte meßergebnis verschwunden und du bekommst ein neues.

also wird der polizist sich hüten, noch einmal zu messen, wenn die erste messung für eine bestrafung ausreicht, erst recht, wenn er vermutet, daß das fahrzeug langsamer wird.


wird der cop dich erst mal fragen ob du einen Warner hast
wenn ich eine laserpistole sehe, bremse ich auch ohne warner!


sagst du nein und der findet einen,bist du drann,denn bei uns sind diese Verboten.
ja und? bei uns werden diese in ZUKUNFT auch verboten sein.
genau das will man ja erreichen: hat ein polizist verdacht geschöpft, so sucht er einen warner und gibt sicvh dann mit dem dummy von alberto zu frieden!
DAS IST JA GERADE DER SINN!!


kennen die meisten arten dess Festeinbaus der fensteinbau von dem ich sprach, war ein selbsteinbau!

.Auf eine sichtbar platzierte unit wird doch kein Cop darauf reinfallen,oder?

na dann versteckt man ihn halt etwas, klemmt ihn oben an die sonnenblende, legt ein plüschtier drüber etc.
im moment sehe ich es noch ab und zu, daß warner offen (z.t. sogar in der stadt) spazieren gefahren werden, und schon heute darf man diese geräte beschlagnahmen!

By officer (213.187.79.158) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 18:40:

Ich denke auch, daß der verdeckte Einbau eher unentdeckt bleiben wird, da sich die wenigsten Polizisten damit beschäftigen können. Es wird da einige "Spezialisten" geben, so wie es sie eben überall und für jede Sache gibt. Und dann wird da auch immer ein wenig Glück mit im Spiel sein.

Ach so, alle Kabel haben wir natürlich nicht. Am ende kann ich aber auch vor Ort testen.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 19:27:

@officer

"Vor Ort testen" - wie denn? Dazu wäre der Nachweis erforderlich, daß das Gerät bei den typischen Radarfrequenzen einen Alarm auslöst. Das Blinken irgendwelcher Lämpchen beim Einschalten besagt rein gar nichts. Also müßte eine Radarquelle, sprich ein Meßgerät her, was aber in Deutschland nicht standardmäßig in Streifenwagen vorhanden ist.

Überdies dürfte es für findige Bastler ein leichtes sein, ein Gerät so zu präparieren, daß es ohne "Einwilligung" des Eigentümers keinen Mucks von sich gibt (versteckter Schalter etc.)

By Multa (172.178.10.87) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 19:33:

Nach neuesten Meldungen wird das Radarwarnerverbot ab 01.02.2002 gelten. Diese Information war aus dem ProSieben Text zu ersehen!

By dere hollander (213.51.19.199) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 22:18:

eine frage.

radarwarner in deutshland,.
Sind die jets verboten, oder nicht ?
ich wonhe in die niederlande (darum auch mein slechtes deutsch)
kan mir jemand via email (tmuller@mail.ru)
mall etwas meer info geben hier uber?
Danke.

die frage ist, umdas ich oft in DL unterweg bin.

By farendil (217.235.41.56) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 01:06:

@holländer: NOCH sind sie nicht verboten.
sie können aber eingezogen (dir weggenommen) werden.

By burgpol (217.82.147.166) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 19:19:

... also bei ebay dürfen die Radarwarner nicht mehr angeboten werden, habe heute eine entsprechende mail bekommen.

Wortlaut:

"Leider ist das Angebot von Radarwarnern auf eBay nicht gestattet.

Deshalb koennen Sie auch keine Radarwarner mehr auf eBay finden.

Wir bitten um Ihr Verstaendniss."

Nur zur Info ...

By Goose (217.225.239.136) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 14:28:

Um die allgemeine Verwirrung zu diesem Thema zu beseitigen, hier der Text sowie die Fristen:

§ 23 Abs.1b StVO, geändert am dem 01.01.2002

"Dem Fahrer eines KFZ ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbeteit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte"

Bußgeld 75€, 4 Pkt.
Die Änderung in der BKatV tritt zum 01.03.2002 in Kraft.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.194) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 15:09:

Also noch 1 Monat - dann geht es los.
Na, dann wollen wir doch mal umrüsten.....
@Goose
Vielen dank für die präzise Info.

By Goose (80.135.123.247) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 15:36:

Denk dran, daß der Februar nur 28 Tage hat, zwei sind schon rum, danach mußt Du dich vor mir verstecken ;-)

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.100.6) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 17:56:

Na prima, ich freue mich schon drauf, wenn Du die erste Atrappe beschlagnahmst.

Davon habe ich ja ein paar (alte amerikanische Geräte).
Und unser officer sammelt schon mal fleißig verschiedene Kabel, denn ich werde ihm dann sagen, mein Kabel sei kaputt. Das kann er gerne überprüfen, denn das Kabel wird es zwar geben, aber das gerät ist ja nicht einzuschalten.
Dann muß er sich, wie bei "Herzblatt" - entscheiden....
Will er nun eine vermeintliche Bestrafung von mir erwirken, - dann wird er auch ohne Funtionsprüfung das olle gerät mitnehmen - grins - - macht er das nicht, dann kommt irgendwann der nächste Officer, - einer wird es schon mitnehmen wollen - auf den Spaß freue ich mich schon... denn es gibt natürlich keinerlei verbote, eine Atrappe mitzuführen - und die möglicherweise "gierigen" Polizisten ein bißchen daneben laufen zu lassen.

Also - Goose - sei auf der Hut.... nicht überall, wo "Radarwarner" drauf steht - ist auch Radarwarner drin!

By Goose (80.135.115.34) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 19:31:

Alberto, gibst Du mir bitte einen Schnellkurs zum besseren Erkennen eines echten Gerätes ;-)

Gruß
Goose

By officer (213.187.66.146) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 11:02:

@alberto

es wird wie immer das Räuber und Gedarm Spiel. Mal gewinnt der eine, mal der andere. Die wenigsten werden mit Trick´s arbeiten. Wenn ich so zurückdenke die meisten sind doch die Otto-Normal-Verbraucher. Also ich und ein Kollege, wir kommen so auf ca. 20 Radarwarner pro Jahr. Die übrigen Kollegen sehen solche Geräte komischerweise nie. Die wundern sich immer wo wir schon wieder so ein Teil herhaben. Die Chance durchzukommen ist also sehr hoch. Wie gesagt, die meisten geben das Gerät heraus, lassen es ausprobieren und alle sind zufrieden. Es gab nur zwei, die es auf der BAB aus dem Fenster geworfen haben, einen der stur behauptet hat er habe gar kein Gerät (im Handschuhfach versteckt) und einen der sich im Fahrzeug eingeriegelt hat. Den hauptgewinn hat der letzte, nun hat er eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

By farendil (217.235.43.60) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 11:48:

@officer: ...und ein Kollege meinst du officerII ??

By Alberto (62.224.97.54) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 10:57:

@Officer
Ich freue mich immer wieder, daß du - und ein paar andere Kollegen von dir - es genau so gelassen sehen.
Es ist ein Spiel - bei dem niemand groß zu Schaden kommt. Deshalb freuen wir uns ja darauf.
Und - du hast natürlich recht.... die meisten Leute kennen das Spiel gar nicht und geben Euch genug Futter zum Aufschreiben - beschlagnahmen - bestrafen usw...

So ist das nun mal im Leben...
Der eine fragt: "Was kommt danach?"

Der andere: "Ist es recht?"
Und also unterscheidet sich...
der Freie von dem Knecht!

Viel Spaß beim Einsammeln der Radarwarner!

By officer (213.187.79.229) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:08:

@farendil
nein ich meine damit nicht Officer II

By Christoph (194.15.135.3) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 09:50:

@goose:
Eine Ausnahme bilden natürlich die Messungen mit Lichtschranke und 70cm-Funk. Von denen braucht sich ein lizensierter Funkamateur auch weiterhin nicht stören zu lassen. ;)

MfG
Christoph

By Friedolin (193.159.80.103) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 07:38:

Kann es sein, das durch den vorgesehenen §23 nach der Einführung nun den Behörden die Möglichkeit genommen ist, eingebaute Blinder als Störung der Amtshandlung einzustufen?

Das bedeutet, der Einbau eines Radarwarner und eines Blinder in einem Auto ist nur ein Vergehen, d.h. einmalig Bußgeld 75€, 4 Pkt?

Was sagen die Experten dazu?

By farendil (217.235.61.109) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 09:07:

@fridolin: so ist es.

By Friedolin (193.159.80.72) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 10:34:

@farendil
Danke, hat doch so das vorgesehene Verbot dieser kleinen Helferlein also auch sein Gutes.

Jetzt traue auch ich mir einen Blinder einzubauen.

By farendil (217.235.61.109) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 11:14:

@fridolin: als störung der amtshandlung war es schon immer schwierig.

ich würde trotzdem (um sicher zu gehen) den blinder als garagentoröffner benutzen.

By Friedolin (193.159.77.78) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 16:07:

Das brauchst du nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr, den die Strafe dafür steht ja schon fest. Ansonsten würde ich das auch gern machen, wenn ein entsprechendes Gerät in Deutschland zu haben ist. Mach mal einen Vorschlag! (bitte keine Bastellösung)

By der hollander (213.51.23.7) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 17:07:

@farendil

Danke fur das bericht.
dan weis is genugend, eh.
Beslagname ?, und dan mub ich sicher auch knete hinterlassen?

By farendil (217.85.226.228) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 17:21:

@holländer:
nein, NOCH ist die beschlagnahme kostenlos, d.h. das gerät wird eingezogen und vernichtet, du wirst aber nicht bestraft!

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 09:31:

@ friedolin und farendil
Hallo Jungs, genau so ist es .
Die neue Änderung der Strassenverkehrsordnung ist in diesem Punkt als Spezielles Gestz zu werten und ergänz das Telekomunikationsgesetz.

Vorher , so wie bei mir, wollte man für einen Laserblinder (ohne dass die Messung der Polizei vereitelt worden ist, kein Einsatz sonder nur abgeschaltet und eingebaut) 450,-- EURO !!!!

Jetzt ist die sache mit 75 EURO getan (bei mir übrigens auch)

Am März gibt es dann richtig Busse.


Aber was sind schon 75 EURO
Ungeklärt ist bisher ob die 4 Punkte auch einen Monat Fahrverbot mit sich bringen.

weiss da einer nun endlich mehr ?

By S. Gonzales (217.4.56.86) on Freitag, den 5. April, 2002 - 18:39:

@ alle
weiss da nun endlich einer mehr ???
4 Punkte und "kein" Fahrverbot oder
4 Punkte und Fahrverbot ???

By farendil (217.225.247.111) on Freitag, den 5. April, 2002 - 19:06:

KEIN FAHRVERBOT!


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