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Laserblinder???

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: Laserblinder???
By Carlos (217.224.214.86) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 18:31:

Ich habe mal über die Laserblinder nachgedacht, meines wissens nach lassen sie keine Lasermessung zu aber wenn ich in meinem Fahrzeug die Straße entlang fahre und werde angemessen und das Gerät zeigt nichts an dann werden doch die Beamten erst recht stuzig und halte mich an.
Und wenn sie die Teile dann sehen !!!auweia!!!
Ist das so oder nicht wer kann aus erfahrung sprechen?

By rennfahrer (80.140.56.185) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 18:41:

das gerät soll angeblich, was aber von keiner Seite bestätigt werden konnte/kann, angeblich einen Code an, der bedeutet, dass die Messung gestört wurde.

Nur wie gesagt, kann keiner darüber, ob das Gerät überhaupt sowas anzeigt Informationen geben.
Ausserdem wird der Blinder doch gut "versteckt", so dass er bei einer normalen Kontrolle niemals entdeckt werden würde.

By andi (80.128.41.83) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 19:17:

Der Laserblinder warnt den Fahrer dass er gemessen wird. Dann sollte man die Geschwindigkeit anpassen und Blinder sofort ausschalten. Dadurch lässt sich dein Fahrzeug wieder messen und alle sind zufrieden.

Die Riegl mit neuester Software kann Störung anzeigen. Da könnte es schon passieren dass du dann trotz Blinder ausschalten gestoppt wirst.

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 14:59:

Dann hat man ein IR-Fernbedienung für sein Radio.
Die "stört" genauso :-)))

By Ghostrider (80.128.81.101) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 15:09:

@ Daniel: ja, aber die grüMä werden mal die Haube aufmachen wollen... sind ja auch nicht blöd...

By demo (216.127.82.97) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 00:02:

Normal ist das ungefährlich zu nutzen. In Österreich, wo ja bekanntlich überwiegend gelasert wird, wird der Blinder sehr oft verwendet. Aus gutem Grund: Es wird auch auf Autobahnen mit Laser gemessen. Umdrehen also unmöglich. Die Riegl kommt ja auch von Österreich. Dennoch wurde keiner bisher erwischt. Vielleicht ist das ja nur ein Gerücht oder kann einer bestätigen, dass eine Riegl ihn entlarvt hat?

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 17:13:

Haube aufmachen ?
So ohne weiteres sicher nicht!

Ausserden ist auch bei offene Haube nichts zu sehen :-)))

By Goose (217.225.226.148) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 17:29:

Haube aufmachen ?
So ohne weiteres sicher nicht!


Ohne weiteres sicher nicht. Wenn das Gerät jedoch einen Warner anzeigt, wird der Wagen durchsucht (incl. Motorbereich). Rechtsgrundlage hierfür ist der § 102 StPO iVm § 46 OWiG

§ 102 StPO [Durchsuchung bei Tatverdächtigen]

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


Gruß
Goose

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 16:52:

Straftat ???
Ist eine OWI !

By Goose (217.81.255.142) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 18:22:

@Daniel: Daher sagte ich ja "in Verbindung mit § 46 OWiG"

OWiG § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

(3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig. § 160 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung über die Gerichtshilfe ist nicht anzuwenden. Ein Klageerzwingungsverfahren findet nicht statt. Die Vorschriften über die Beteiligung des Verletzten am Verfahren und über das länderübergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sind nicht anzuwenden; dies gilt nicht für § 406e der Strafprozeßordnung.

(4) § 81a Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß nur die Entnahme von Blutproben und andere geringfügige Eingriffe zulässig sind. In einem Strafverfahren entnommene Blutproben und sonstige Körperzellen, deren Entnahme im Bußgeldverfahren nach Satz 1 zulässig gewesen wäre, dürfen verwendet werden. Die Verwendung von Blutproben und sonstigen Körperzellen zur Durchführung einer Untersuchung im Sinne des § 81e der Strafprozeßordnung ist unzulässig.

(5) Die Anordnung der Vorführung des Betroffenen und der Zeugen, die einer Ladung nicht nachkommen, bleibt dem Richter vorbehalten.

(6) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende kann von der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe (§ 38 des Jugendgerichtsgesetzes) abgesehen werden, wenn ihre Mitwirkung für die sachgemäße Durchführung des Verfahrens entbehrlich ist.

(7) Im gerichtlichen Verfahren entscheiden beim Amtsgericht Abteilungen für Bußgeldsachen, beim Landgericht Kammern für Bußgeldsachen und beim Oberlandesgericht sowie beim Bundesgerichtshof Senate für Bußgeldsachen.

(8) Die Vorschriften zur Durchführung des § 191a Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Bußgeldverfahren sind in der Rechtsverordnung nach § 191a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bestimmen.


Gruß
Goose

By demo (216.127.82.98) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 10:24:

Ja, beim Durchsuchen sind die Bullen schnell. Heute wird ja eine Hausdurchsuchung von jedem drittklassigen Richter im Vorbeigehen unterschrieben!!! Das gleiche gilt für Abhören von Telefonen, Standortermittlung per Handy usw. Totale Überwachung ist angesagt. Stasimethoden nenne ich das. Hauptsache der Bürger zahlt mal brav seine Steuern, damit die Beamtenbonzen auch was verprassen können. Wie wäre es mit einer Diätenerhöhung? Autofahren wird natürlich noch als Luxus angesehen, wie vor 50 Jahren. Darum darauf die Luxussteuern. Das wollte ich nur mal am Rade erwähnen.


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