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Radarwarner zu Recht eingezogen

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: Radarwarner zu Recht eingezogen
By Polizist (217.81.143.169) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 02:27:

Guten morgen zusammen,

ich hab grad beim Durchstöbern der Post auf unserer Dienststelle nachfolgendes Urteil gefunden. Ist recht aktuell und dürfte den ein oder anderen von euch interessieren. Vielleicht ist es ja aber auch schon bekannt.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom
06.12.2002

Radarwarngerät zu Recht von der Polizei eingezogen


Das Mitführen eines betriebsbereiten Radarwarngerätes auf öffentlichen
Straßen in einem Kraftfahrzeug ist unzulässig. Die polizeiliche
Beschlagnahme des Geräts sowie seine Einziehung und Vernichtung durch
die Polizei sind daher gerechtfertigt. Dies entschied der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluss vom
29.10.2002. Er lehnte damit den Antrag des Kraftfahrers auf Zulassung
der Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts
Karlsruhe ab.

Vorausgegangen waren folgende Geschehnisse: Der Kläger war im August
1999 mit einem Pkw auf der Autobahn Heidelberg/Darmstadt unterwegs und
wurde auf Gemarkung Weinheim durch Beamte des Autobahnpolizeireviers
Mannheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten
fest, dass auf dem Armaturenbrett ein Radarwarngerät installiert war.
Die Polizeibeamten erklärten die Beschlagnahme des Radarwarngeräts; der
Kläger gab es unter Protest und Hinweis darauf heraus, dass das Gerät
ein CE-Zeichen besitze und daher den fernmelderechtlichen Bestimmungen
entspreche. Beim Innenministerium Baden-Württemberg beschwerte er sich
"wegen Raubes eines Breitbandempfängers durch Beamte des
Einflussbereiches des Innenministeriums".

Auf Antrag der Autobahnpolizei ordnete die zuständige
Ortspolizeibehörde, nämlich die Stadt Weihnheim, die Einziehung und
anschließende Vernichtung des Radarwarngeräts an. Die Beschlagnahme
durch die Polizei sei rechtmäßig gewesen. Ein Verkehrsteilnehmer, der
ein Radarwarngerät mit sich führe, schaffe durch seine Absicht,
Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einzuhalten, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit. Nach Art und Weise der Anbringung des
Radarwarngerätes im Pkw des Klägers müsse davon ausgegangen werden, dass
er das Gerät betrieben habe und es auch in Zukunft betreiben werde. Eine
Herausgabe scheitere daran, dass die erneute Nutzung wiederum die
Voraussetzungen für eine Beschlagnahme schaffe. Als logische Konsequenz
daraus sei das Gerät einzuziehen und zu vernichten. Die Vernichtung sei
die einzig polizeirechtlich angemessene Maßnahme. Ob das Gerät
telekommunikationsrechtlich zugelassen sei, sei unerheblich. Das Recht
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verfolge nämlich ganz andere
Ziele.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage erhoben und zur Begründung darauf
beharrt, dass das Radarwarngerät nach deutschem Telekommunikationsrecht
und nach europäischem Gemeinschaftsrecht zulässig und sein Betrieb nicht
strafbar sei. Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem die Klage
abweisenden Urteil die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahmen. Sie
seien fehlerfrei auf das Polizeigesetz gestützt worden. Die vom Kläger
genannten Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des
Gesetzes über Funkanlagen, des
Telekommunikationssendeeinrichtungsgesetzes (FTEG), der EG-Richtlinien
zum freien Warenverkehr und anderer die Telekommunikation betreffenden
Vorschriften über die Zulassung und den Verkehr von Einrichtungen der
Telekommunikation seien nicht einschlägig. Es gehe hier allein um das -
präventive - Vorgehen der Polizei gegen den Kläger als Handlungsstörer
wegen von ihm erwarteter Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, also zur
Verhinderung von unmittelbar bevorstehenden Ordnungswidrigkeiten.

Den gegen das abweisende Urteil gestellten Antrag des Klägers auf
Zulassung der Berufung lehnte der für das Polizeirecht zuständige 1.
Senat des VGH ab. An der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen
Urteils bestünden keine Zweifel. Der Kläger verkenne, dass die von ihm
angeführten Vorschriften spezifisch telekommunikationsrechtlichen
Zielsetzungen dienten und deshalb nur einen eingeschränkten
Anwendungsbereich hätten. Es gehe hier weder um den Schutz der
Gesundheit und Sicherheit des Gerätenutzers und anderer Personen noch um
die elektromagnetische Verträglichkeit oder die Vermeidung
funktechnischer Störungen. Die Erfüllung solcher Anforderungen werde im
Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen und durch die
CE-Kennzeichnung dokumentiert. Die betreffenden Regelungen ließen aber
Raum für Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zum Schutz vor sonstigen
Gefahren für die öffentliche Sicherheit bzw. die Gesundheit und das
Leben von Menschen. Gerade eine solche Gefahr wolle die Einziehung
bekämpfen. Sie diene der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der
wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben. Es solle verhindert
werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin
möglich sei, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben anderer
Verkehrsteilnehmer dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Ergänzend
hat der Senat darauf hingewiesen, dass mit Wirkung vom 1.1.2002 ein
ausdrückliches bundesrechtliches Verbot von Radarwarngeräten eingeführt
worden sei (§ 23 Abs. 1b StVO i.d.F. der 35. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001).

Beschluss vom 29.10.2002 - 1 S 1925/01 -. Rechtskräftig

§ 23 Abs. 1b StVO Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein
technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das
dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu
stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

By Adolf (62.153.75.210) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 09:48:

Es wird immer schlimmer.
[letzten Satz von "Adolf" gelöscht]

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 10:33:

Tja, die Vorschriften und Befugnisse der Behörden zur Verkehrsüberwachung werden immer freizügiger, die Rechte der Bürger, sich davor zu schützen immer weniger... Gab es alles schon einmal...

Die Annahme, der Nutzer eines Radarwarngerätes wolle die Verkehrsvorschriften übertreten, liegt zwar nahe, ist aber rein fiktiv. Wusste garnicht, daß schon bloße Mutmaßungen zum Erlaß entsprechender Gesetze ausreichend sind :-/

Im Grunde müsste dann jedem Türken, der ein Messer mitführt, dieses entzogen und vernichtet werden...*wunder*

Grobi

By NetGhost (141.76.1.122) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 10:41:

Das Verbot (und die Beschlagnahme) von Radarwarnern verdeutlicht ganz eindrucksvoll, das es bei der Verkehrsüberwachung nur um Geld geht. Würde es bei der Verkehrsüberwachung tatsächlich um die Sicherheit gehen und würde daraus folgend tatsächlich nur an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten geblitzt so müsste der Einsatz von Radarwarnern den Behörden und der Polizei eigentlich gerade Recht sein denn: Der VT fährt an der Gefahrenstelle mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vorbei. Man sollte meinen, damit wäre das angebliche Ziel erreicht (die Sicherheit). Da aber die Sicherheit ganz und garnicht an erster Stelle steht, sondern das liebe Geld (und das von jedem Bürger zu jeder Zeit gem. Ghostrider's Biltzsteuertheorem) so sehen die Behörden ihre Einnahmen durch den Einsatz von Radarwarnern geschmälert. Weiterhin muß man sich fragen: WARUM wehren sich Autofahrer überhaupt gegen die Verkehrsüberwachung? Könnte es damit zu tun haben, das die Blitzerei im Übermaß zunimmt (und zufällig immer gerade dann, wenn die Kassen der Gemeinden leer sind). Wenn Polizei und Ordnungsämter zu "abgebrühten" Metoden greifen, sich tarnen, verstecken, dem Autofahrer auflauern (während für andere Gruppen von VT's wie z.B. Fahrradfahrer immer noch Narrenfreiheit herrscht) müssen die sich nicht wundern, wenn der Autofahrer zu ähnlichen Maßnahmen greift.

By me (80.137.152.242) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 10:48:

@Grobi

Der Türken-Messer-Vergleich erfordert eine Ermahnung seitens des Moderators, die Forumsregeln zu beachten.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 11:31:

Sicher, das mit dem Messer könnte jeder x-beliebige andere sein. Aber der Vergleich hinkt noch aus einem anderen Grund. Messer sind für verschiedene Dinge verwendbar, z. B. Zwiebeln schneiden oder auch jemanden abmurksen. Beim Radarwarner gibt es nur einen Zweck. Völlig anders (und dann passt der Vergleich) jedoch bei der Laserstörer/Türöffner-Geschichte. Diese Geräte dürften dann nicht verboten bzw. eingezogen werden.

@netghost
Narrenfreiheit für Radfahrer: volle Zustimmung!

Die These, Radarwarner dienen der Verkehrssicherheit (oder nicht) haben wir schon x-mal hier diskutiert. Rein logisch ist der Frage schwer beizukommen. Hier steht

These 1: Wird nur an Gefahrenstellen gemessen und ist der Warner an Bord, wird langsam gefahren und das Unfallrisiko sinkt. Logisch nicht strigent beweisbar, aber höchst plausibel.

gegen

These 2: (ich schlüpfe jetzt mal in die grüne Uniform) Polizist würde These 1 wahrscheinlich auch zustimmen. Aber: Er würde argumentieren, daß einsatzbereite Warner dazu führen, daß man sich "überall" dem "Fahndungdruck" entzieht und damit "generell zu schnell" fährt und somit das Unfallrisiko allgemein steigt.

These 2 ist aus Polizeisicht ebenfalls plausibel und die Standardargumentation.

Somit stellt sich die Frage welche Effekte überwiegen. Der Effekt von These 1 dürfte ziemlich sicher eintreten während Effekt 2 viel schwerer bestimmbar sein dürfte. Eine logisch eindeutige Antwort gibt es aber nicht.

By Ghostrider (217.228.235.44) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 11:54:

In Amerika werden RW durchaus als Beitrag zur Verkehrssicherheit verstanden. Vor Unfall-/Gefahrenstellen wird sogar ein Signal ausgestrahlt, das der RW empfängt und den Fahrer warnt ("accident ahead"). Das können alle BEL.

By wayko (212.80.58.129) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 12:01:

"Ein Verkehrsteilnehmer, der
ein Radarwarngerät mit sich führe, schaffe durch seine Absicht,
Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einzuhalten, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit. "

Dabei kam mir jetzt ein alberner Gedanke:

Was ist, wenn der Fahrer zu diesen Leuten gehört, die beim Anblick eines Radargerätes so erschrecken, daß sie erstmal in die Eisen steigen.

Durch den Radarwarner ist er vorbereitet auf die Kontrolle und es kommt zu keiner Panikbremsung. Das ist doch ein aktiver Beitrag zur Verkehrssicherheit *ggg*

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 12:07:

Mit der selben Begründung kann man auch Messer,
Scheren und anderes Werkzeug verbieten.
Schliesslich darf man jedem der ein Steak-Messer
kauft unterstellen, er wolle damit jemanden umbringen.

Ausserdem war die Tat im August 1999, damals waren
Radarwarner noch nicht verboten!
Seit wann gelten Gesetzte auch rückwirkend ???
Das gab es mal vor etwas über 50 Jahren -
ich hoffe da kommen wir nicht wieder hin.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 12:50:

Richtig, 1999 waren sie noch nicht verboten, eingezogen werden konnten sie aber trotzdem. Wohl mit der Begründung "Abwendung einer drohenden Gefahr" oder so ähnlich. Das Gesetz von 2002 brauchte da gar nicht angewendet zu werden.

Aber es stimmt schon. Die größte Gefahr, die von Warnern ausgeht, ist die Gefahr für die kommunalen Kassen. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn sich alle peinlichst genau an die Vorschriften halten würden. Dann würden andere Steuern erhöht oder neue eingeführt... mit der Begründung, die Einnahmen gingen zurück.

By HarryB (203.198.106.171) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 01:50:

@me:

Danke fuer die Ermahnung Grobi's! Nicht nur dass dessen Vergleich vollkommen unangebracht ist, nein er uebersieht auch geflissentlich die Tatsache, dass das Mitfuehren von Messern ab einer bestimmten Groesse ein Straftatbestand ist - egal welcher Nationalitaet der Betroffene ist.

@Smith:

These 2 ist aus Polizeisicht ebenfalls plausibel und die Standardargumentation.

Genauso, wie Deine These 1 die Standardargumentation eines Besitzers von Radarwarnern und/oder deren Befuerworter ist.

Nun muss ich aber einmal folgende Frage stellen: Jemand gibt etliche Euros - um die tausend, wenn ich recht informiert sind, vielleicht aber auch "nur" die Haelfte - um an Gefahrenstellen dem Limit entsprechend zu fahren? Mit Verlaub, das kann man doch nur jemandem erklaeren, der keine Krempe am Hut hat!
Wer diese Menge Geld investiert tut das doch in aller Regel, um generell gegen die Ueberwachung seiner Schnellfahrerei - ich vermeide bewusst den unguten Begriff "Raserei" - gewappnet zu sein. Nach einigen Tests, ob die Investition auch arbeitet, wird er dieses auch tun. Ergo ist Deine Thee 2 nicht nur die Standardargumentation, sie ist auch noch die allgemeingueltige......

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 11:54:

Genauso, wie Deine These 1 die Standardargumentation eines Besitzers von Radarwarnern und/oder deren Befuerworter ist.

Es wurde bisher aber auch noch nicht wiederlegt, das Radarfallen eher an lukerativen Stellen aufgestellt sind als an wirklichen Gefahrenstellen bzw. Unfallschwerpunkten. Wäre dies der Fall (und wären die Behörden tatsächlich an der Sicherheit des VT interessiert und die finazielle Aspekt nebensächlich) so DÜRFTE eigentlich kein Argument gegen irgendeine Form der Frühwarnung einer Radarfalle sprechen, sei es ein Schild, Durchsage im Radio oder benutzung eines Radarwarners, DENN: Die VTs fahren an der Gefahrenstelle langsam und mit erhöhter Aufmerksamkeit vorbei. Ziel erreicht, sollte man meinen... Aber dazu müssten sich Behörden und Kommunen erst von der massiven Bereicherung durch Blitzeinnahmen lossagen - und das wird nicht passieren.

Im Übrigen ist nicht widerlegt worden, das sich die Kommunen massiv bereichern, an besonders "ertragreichen" Stellen blitzen und dies auch merhfach belegt worden ist. Außerdem ist es spannend zu beobachten wie enthusiastisch Städte und Gemeinden plötzlich mit der Verkehrsüberwachung sind, nachdem bekannt wurde das der Haushaltsplan nicht aufgeht.

Jemand gibt etliche Euros - um die tausend, wenn ich recht informiert sind, vielleicht aber auch "nur" die Haelfte - um an Gefahrenstellen dem Limit entsprechend zu fahren?
Ein guter Warner kostet € 500-600, alles andere ist unseriös oder Schrott. Harry, du setzt mit deiner Argumentation um an Gefahrenstellen dem Limit entsprechend zu fahren? voraus, das generell alle Tempolimits gerechtfertigt und belegt sind und ausschließlich an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen geblitzt wird. Dieses Szenario wäre äußerst wünschenswert, existiert aber lediglich in der Phantasie. Die Realität habe ich oben schon erläutert.

Ergo ist Deine Thee 2 nicht nur die Standardargumentation, sie ist auch noch die allgemeingueltige.

Wer erhebt denn nun eine x-beliebige Argumentation in den Status "gültig" bzw. "allgemeingültig"? Bist du dir mit deiner Behauptung sicher? Ich glaube eher die allgemein gültige Meinung des überwiegenden Teiles der Bevölkerung ist die das geblitzt wird, um "abzuzocken". Woher kommt diese Meinung? Müssten diese Leute nicht dankbar sein, das man sie und ihre Mitmenschen Sonntag nachts um 1:15h vor der Schule mit 58 bei 50 geblitzt und "vor schlimmerem bewahrt hat"?

Weiterhin finde ich die Argumentation aus dem Urteil Ein Verkehrsteilnehmer, der
ein Radarwarngerät mit sich führe, schaffe durch seine Absicht,
Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einzuhalten, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit.
maßlos und sehr abenteuerlich. Unsere aktuelle Regierung ist eine viel größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit als irgendein Autofahrer. Überhaupt, wie kann man beim bloßen Beitz eines Gerätes eine Bestimmte Absicht unterstellen? Ist das rechtlich überhaupt haltbar? Ich könnte schließlich auch Waffen sammeln, ohne diese jemals zu laden oder zu benutzen. Darüber hinaus haben Radarwarner nicht nur die Warnung vor Radarfallen zum Einsatzzweck.

By netghost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 12:02:

Zu der Messer-Geschichte:

In England gilt ein Messer mit mehr als 12cm langer Klinge als illegale Waffe. Das Gesetz dazu wurde erst vor 2-3 Jahren erlassen. In den darauffolgenden Wochen wurden wahnsinnig viele Handwerker und Köche verhaftet, die Ihr Arbeitsgerät im Auto mitführten. Ob das sinnvoll ist?

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 12:23:

@HarryB

deine Argumentation ist unzutreffend.

Ich benötige meinen Führerschein berufsbedingt,
ein Monat Pause würde mich ein Vermögen kosten.

Daher fahre ich soweit das menschenöglich ist Regelkonform.
Auf Dauer die sicherste Möglichkeit die Pappe zu behalten :-)
Bei 80.000 km jährlich wäre es aber geradezu eine
übermenschliche Leistung, nicht einmal in 2 Jahren
in eine Falle zu tappen. Und das hat den schleichenden
Führerscheinverlust zur Folge!
Selbst wenn das Equipment 3000,- Euro kostet,
(komplett ist das durchaus realistisch)
lohnt sich das immer!
Nicht um illegal schnell zu Fahren, sondern um
legal weiterfahren zu dürfen.
An sich traurig - leider Realität.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 13:33:

@Netghost
Volle Zustimmung!

@Daniel
Auch volle Zustimmung! Vielfahrer werden (bei gleichem Fahrverhalten und gleicher Konzentration) immer öfter in Fallen tappen und dann Punkte sammeln. Das wird noch verstärkt durch die idiotische Punkteprogression im Bereich +21 (1 P) und +26 (3!!P) zu schnell. Wenn man schon eine Punkteprogression einbaut, dann so eine bei der im "wirklich gefährlichen" Bereich die vergebenen Punkte steigen. Wie schnell kommt es bei Vielfahrern dazu, daß innerhalb der 2-Jahresfrist mal +26 anliegen. Und dann immer 3+3+3 usw. Was soll diese Kriminalisierung?

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 14:23:

@me: Der "Türken-Messer"-Vergleich war nicht diskriminierend gemeint, sorry falls das so rüberkam!

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß es sehr gewagt ist, vom bloßen Vorhandensein eines Dinges auf bestimmte andere Sachen zu schließen.

Wenn ich mit einem geöffneten Butterfly-Messer herumlaufe, wird es wahrscheinlich nicht beschlagnahmt, weil man mir nicht unterstellt, daß ich jemanden umbringen möchte...
Beim RW wird aber genau das gemacht!

Grobi

By gast (195.127.27.15) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 16:28:

@ Daniel

Ich fahre rund 60.000 km/Jahr, hatte mein Konto bis auf 14 Punkte hochgeschraubt, da ich es auch eilig hatte, Limit total unnötig, Abzockerei, die üblichen Ausreden.

Nun mal fix nachgedacht, maximal 20 km/h zu schnell = nie wieder Punkte. Mache ich jetzt seit über 3 Jahren so. Keine Punkte mehr, kein Stress, keine Gefährdung anderer etc.

Wenn ich aber mal geblitzt werde, stehe ich dazu. (wie früher auch)

Ist das denn soooooo schwer?

Ich finde, die Strafen für schwere Verstöße sind hier viel zu niedrig.

Wozu brauche ich einen Radarwarner, wenn ich einigermassen vernünftig (und gut) fahre?

Nur Ausreden für sinnloses Rasen.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 16:56:

Ich bleibe in der Regel bei 10-15 km/h mehr.

Vor 4 Wochen gab es ein neues Schild auf einer
Landstrasse die ich oft befahre, kaum zu sehen für ca 300 Meter.
Keine Abzweigung, keine Kurve, einfach nichts in
der Nähe.
Da haben unsere Freunde gestanden. Vorher
und hinterher ist 100 erlaubt. Das hätte mich
die Pappe für 4 Wochen gekostet.

Ohne jede Ahnung warum !

Um diese Art Fallen geht es mir.

By Spectre/VG-2 (145.254.186.220) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 17:25:

Die Sicherstellung eines RW ist doch nur der "entdeckte Einzelfall" (Albrecht, NZV 2002).

Interessant finde ich den Radardetektor, der arbeitende Radarwarner orten kann, wie z.B. der "VG-2 Interceptor". (nur 25% Erfolgsquote)oder der neue "RDD Spectre" (Gespenst?) aus Australien. Wenn der in Deutschland eingesetzt werden würde...

Zur Erfolgsquote:
http://www.speedzones.com/test2002new/test2002.htm

By Yoda (131.188.3.21) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 18:01:

@HarryB

[...] er uebersieht auch geflissentlich die Tatsache, dass das Mitfuehren von Messern ab einer bestimmten Groesse ein Straftatbestand ist [...]

Belege diese Behauptung bitte!

--
Yoda

By HarryB (203.198.106.76) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 09:30:

@Yoda:

Belege diese Behauptung bitte!

Ist das Dein Ernst? Na gut: Messer ab einer bestimmten Klingenlaenge zaehlen meines Wissens zu den verbotenen Waffen, deren Besitz - und insbesondere deren Mitfuehrung - einen Straftatbestand darstellt. Juristisch sicherlich nicht korrekt, aber sinngemaess, oder?

@ Daniel:

Bei 80.000 km jährlich wäre es aber geradezu eine übermenschliche Leistung, nicht einmal in 2 Jahren in eine Falle zu tappen. Und das hat den schleichenden Führerscheinverlust zur Folge!

Aha, FSverlust mit 18 (?) Punkten, alle zwei Jahre zwei bis drei Punkte macht immerhin erstmal 6 - 9 Jahre. Wenn Dir diese Zeit nicht langt, zum Nachdenken zu kommen... Nicht eingerechnet sind diverse Moeglichkeiten zum Punkteabbau. Abgesehen davon: Ich bin, als ich noch in D'land wohnte, auch sehr viel herum gefahren, nicht immer auf das Limit achtend. Mir ist - trotz Besitz und Fuehrens eines leistungsstarken Motorrades - jedoch diese "geradezu uebermenschliche Leistung" ohne weiteres gelungen. Im Uebrigen trifft das - da bin ich mir ziemlich sicher - auch fuer die Mehrzahl der Kraftfahrer in bundesdeutschen Landen zu....

Ich bleibe in der Regel bei 10-15 km/h mehr.

Damit gibt es noch keinerlei Puenktchen und schon lange kein einmonatiges Fahrverbot.

@Netghost

Es wurde bisher aber auch noch nicht wiederlegt, das Radarfallen eher an lukerativen Stellen aufgestellt sind als an wirklichen Gefahrenstellen bzw. Unfallschwerpunkten.

Nein, wurde es auch nicht. Nur, wo steht geschrieben, dass die Radarfallen ausnahmslos an diesen Stellen stehen muessen?

Im Übrigen ist nicht widerlegt worden, das sich die Kommunen massiv bereichern, an besonders "ertragreichen" Stellen blitzen...

Es ist auch noch nicht bewiesen worden, sondern wird immer wieder behauptet. Man blitzt nun mal an den Stellen, an denen vermehrt zu schnell gefahren wird. Das liegt in der Natur der Sache, da das Blitzen auch erzieherische Wirkung haben soll.

Bist du dir mit deiner Behauptung sicher?

Ja, soweit es um die Anschaffung des teuren Geraetes geht. Ich bin nicht so vermessen zu behaupten, dass ich 100 %ig Recht habe, ich bin mir halt nur sicher, dass es so ist.

Ich glaube eher die allgemein gültige Meinung des überwiegenden Teiles der Bevölkerung ist die das geblitzt wird, um "abzuzocken".

Tja, es wird halt immer wieder und ueberall - in den Medien, in den Foren - so dargestellt, teilweise mit Argument wie ...das man sie und ihre Mitmenschen Sonntag nachts um 1:15h vor der Schule mit 58 bei 50 geblitzt... die, so sehe ich das, Einzelfaelle darstellen - falls sie ueberhaupt so passieren - und nichts mit der Verkehrsueberwachung im Allgemeinen gemein haben.

Wie man Meinungen manipuliert machen uns gerade die Amerikaner in Sachen Irak vor.....

Anm.: Diesen Beitrag schreibe ich heute zum zweiten Mal, heute morgen habe ich ihn schon mal eingestellt. Er ist aber irgendwie im virtuellen Nirwana entschwunden....

By Grobi (62.244.66.6) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 10:17:

@harryB: Man blitzt nun mal an den Stellen, an denen vermehrt zu schnell gefahren wird Dann ist das Limit offensichtlicher Käse, wenn sich wirklich niemand dran hält...

Grobi

By HarryB (203.198.106.76) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 10:28:

@grobi:

Dann ist das Limit offensichtlicher Käse, wenn sich wirklich niemand dran hält...

Ja, das waere es, wenn sich wirklich niemand daran haelt! Wenn dem aber so waere, dann waeren ja die Gemeinde- und Staatskassen prall gefuellt, weil ein jeder geblitzt werden wuerde. Dem ist aber nun nicht so, Tatsache ist, dass der weitaus groesste Teil - ich schaetze mal so grob 85 % - der Kraftfahrer ungeblitzt da vorbei fahren - weil sie sich ans Limit halten....

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 11:03:

@Harry

Messer sind nicht verboten, egal wie lang :-)

> Damit gibt es noch keinerlei Puenktchen und
> schon lange kein einmonatiges Fahrverbot
Nochmal lesen !
Erlaubt 100, gefahren 110.
Neues (verstecktes) Schild 70 = 40 zuviel !
Macht 4 Wochen und drei Punkte.

> Mir ist - trotz Besitz und Fuehrens eines leistungsstarken Motorrades ...
Grossartige Leistung! Du hast sicher auch ein Nummernschild vorne gehabt ?

Nur nochmal zur Klarstellung.
Ich habe keine Punkte. Ich fahre vorschriftsgemäß (weitgehend). Der letzte Vorfall (vor dem Beschriebenen ist etwa 2 Jahre her).
Trotzdem wäre ich ohne die Technik längst bei 18 Punkten. Das kann nicht richtig sein!

> Tja, es wird halt immer wieder und ueberall - in den Medien...
Das Gegenteil ist der Fall. Fast jede Woche gibt es
bei den Sensationssendern einen Bericht über die
ach so vielen irrsinnigen Raser.
Allerdings immer wieder die selben Bilder - obwohl
es doch so viele gibt.

By gast (195.127.27.15) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 11:03:

Es sind derzeit rund 6.700.000 Personen im VZR geführt. Nachzulesen unter www.kba.de

Es sind aber rund 44.000.000 PKW, 86.000 Busse, 2.700.000 LKW, 2.000.000 Zugmaschinen zugelassen.

Also sind die in Flensburg geführten eine Minderheit. Es werden auch nur rund 15% "rückfällig", das Gros sind also "1xTäter".

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 12:40:

Das Gros der Bevölkerung fahrt 12-15 TKM im Jahr.
Bei 6-facher Fahrleistung wären 40,2mio Personen
im Register - also fast alle!

Das diese Rechnung genausowenig stimmt wie deine
dürfte wohl jedem klar sein :-)

By gast (195.127.27.15) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 13:12:

Tja, nur deine entspringt der Phantasie, meine Zahlen sind FAKTEN. siehe www.kba.de

Ich rechne auch nicht, sondern stelle nur Zahlen rein.

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 13:18:

Hast du auch Argumente oder kannst du nur auf
diesem Niveau diskutieren ?

Wer täglich zur Arbeit fährt, kennt die Strecke wie sene Westentasche - und fällt auf keine Falle rein.
Einmal im Jahr in den Urlaub - da ist sowieso nur
Stau - also kaum eine Gelegenheit für Punkte.

Wer aber ständig über Land unterwegs ist wird das
anders sehen.

By Yoda (131.188.3.20) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 14:10:

@HarryB

Ist das Dein Ernst? Na gut: Messer ab einer bestimmten Klingenlaenge zaehlen meines Wissens zu den verbotenen Waffen, deren Besitz - und insbesondere deren Mitfuehrung - einen Straftatbestand darstellt. Juristisch sicherlich nicht korrekt, aber sinngemaess, oder?


Eben nicht. Besitz und Führen von Messern ist erlaubt. Klingenlänge oder Gesamtgröße sind dabei vollkommen unerheblich. Nur Volksfeste oder politische Kundgebungen sind Ausnahmen, wo das Führen nicht gestattet ist, aber prinzipiell kann man ein Katana mit sich rumtragen, wenn man's lustig findet...

--
Yoda

By Ghostrider (217.228.229.223) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 22:20:

Das stimmt so nicht:

z. B. Klappmesser ab 9 cm Klingenlänge zählen zu den sog. "verbotenen Gegenständen", vergleichbar einem Schlagring.

Für Bajonette gelten meines Wissens gleichfalls Einschränkungen.

By HarryB (203.198.120.111) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 07:50:

@Yoda:

Ist ja interessant, was Du da so sagst. Schau' doch mal einfach hier nach.... Besonders der Punkt 5 duerfte fuer Deine Fortbildung von Interesse sein.

By Yoda (131.188.3.21) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 01:18:

@HarryB

Da hast Du Dir jetzt aber einen sehr speziellen Fall ausgesucht, um Deine vorherige, vollkommen allgemein gehaltene Aussage zu belegen. Im Übrigen steht da gar nichts von einer Größe...

Und es wird OT... ;)

--
Yoda


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