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Radarwarner in der "Probezeit" ?! Gefährlich ?

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: Radarwarner in der "Probezeit" ?! Gefährlich ?
By Speedster007 (80.128.157.130) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 21:22:

Wie gefährlich ist es in der "Probezeit" einen Radarwarner zu benutzen? Was hätte das für Folgen wenn man da ertappt werden würde ? Punkte, hohe Geldstrafe oder sogar ne Nachschulung?? Wer kann da Rat geben? Danke!

Kann jemand einen "preiswerten" Radarwarner empfehlen? Bei eBay sind unter http://search.ebay.de/search/search.dll?MfcISAPICommand=GetResult&ht=1&shortcut=4&SortProperty=MetaEndSort&maxRecordsPerPage=50&st=2&ebaytag1code=77&query=Radarwarner
viele Teile aufgelistet. Für einen (sparsamen) Neuling in diesem Gebiet ist es schwierig da durchzublicken. Wer kann mir vielleicht einen Tipp geben, welcher evtl. empfehlenswert wäre?

By FirefoxUltra (195.170.108.10) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 13:58:

also bei Ebay wäre ich vorsichtig. Oft ist da Polenzeugs bei oder Grauimporte aus USA welche nicht umprogramiert sind. Kannste dich ziemlich anscheissen dabei.

Die benutzung bei dir ist nicht "ungefährlicher" als ohne Probezeit.

Darüber kann ich sagen, wenn du was VERNÜNFTIGES haben willst, wird es dich ca. 600€ kosten. Mit abschaltbaren Bändern usw.

Ansonsten hier die Info für Radawarnernutzen in D.

Deutschland: NEU seit 01.12.2001

Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register und im Moment der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen:
Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennes durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Winschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

By FirefoxUltra (195.170.108.10) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 14:02:

600 euro meine ich, was sollen diese wirren Zeichen da oben???

By Speedster007 (217.230.61.131) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 17:01:

Meinst du das der Radarwarner "Whistler 925" für den Anfang gehen würde? Vor- Nachteile bekannt? Bitte schnell antworten ! Danke


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