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V1 bei www.r-technik.com kaufen?

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: V1 bei www.r-technik.com kaufen?
By cosmo (217.82.59.183) on Samstag, den 31. August, 2002 - 17:33:

Hallo, eine kleine Frage an die Spezialisten:
Ist es empfehlenswert, den V1 (soll ja nach allgemeiner Meinung der Beste sein) bei o.a. Shop zu kaufen?
Worauf muß ich achten?
Was ist von dem Paket V1+ESO+Blinder zu halten?
Oder den mit Festeinbau, hat der Festeinbau Nachteile?

Bin leider ziemlich neu auf dem Gebiet, daher habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, aber meine Punkte werden mir in letzter Zeit etwas zuviel, da muß was her.
Danke für evt. Antworten

Gruß
Cosmo

By michael (80.138.138.171) on Samstag, den 31. August, 2002 - 18:10:

@cosmo:

"meine Punkte werden mir in letzter Zeit etwas zuviel, da muß was her"

Ja, richtig. Du suchst nur auf der falschen Seite. Da muß mal ne konsequente erzieherische Maßnahme bei dir her, damit du nicht mehr so viele Punkte bekommst.

Wenn du dran arbeiten möchtest, von den Punkten loszukommen, dann vergiß am besten den Gedanken an Radarwarner & Co. - wenn du erwischt wirst, zahlste halt mindestens [*] 75 € und kriegst nochmal 4 Punkte als "Dankeschön" obendrauf.

[*] "Mindestens 75 €" schreibe ich absichtlich deswegen, weil der Regelsatz von 75 € von fahrlässiger Begehungsweise ausgeht, was natürlich bei Radarwarner & Co. wohl kaum in Betracht kommt; Vorsatz liegt da nahe.

By Daniel (217.86.46.14) on Samstag, den 31. August, 2002 - 18:24:

Hi cosomo!

Die Fa. R-Technik ist nicht gerade die billigste,
aber nach eigener Erfahrung sehr seriös und kompetent.
Auf die Geräte gibt es 5 Jahre Garantie und
auch nach dem Kauf wird dir geholfen.

Der Festeinbau kann nicht mehr nach hinten sehen -das spielt aber in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Dafür ist er praktisch unauffindbar :-)

Der ESO-Störer ist ein Alan 401 (um 45 Euro) mit einer Lötbrücke. Das ist schon viel Geld, was da verlangt wird. Wenn du es aber nicht selbst machen kannst, ist es besser als ein preiswerteres Gerät, welches nicht funktioniert.

Der M10 ist der zurzeit beste käufliche Blinder.
Das Paket macht also durchaus Sinn.

Wenn irgend möglich, solltest du hinfahren und per Theke kaufen. Es wurden schon Händler gefiltzt und die Kunden dann belangt. Ohne Versandanschrift klappt das natürlich nicht :-)

Und das dumpfe Gelaber von michael - einfach ignorieren :-)

By farendil (217.225.248.195) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 16:27:

@michael: was natürlich bei Radarwarner & Co. wohl kaum in Betracht kommt
na wenn du meinst.
ich würde fahrlässigkeit auch beim versteckten festeinbau jederzeit durchbekommen.

die müssen mir nachweisen, daß ich von der existenz des verbotes weiß. der festeinau ist wegen des radarwanrverbots im ausland

By michael (80.138.143.214) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 18:12:

@farendil:

[gebetsmuehle on]
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
[/gebetsmuehle off]

Über das Verbot von Radarwarnern & Co. wurde schon lange spekuliert; angefangen mit der Geschichte à la TKG anno 1996, dann wurde am 19.03.2001 eine Gesetzesgrundlage über § 6 Abs. 1 Nr. 3i StVG geschaffen und nun ist das Verbot in der StVO normiert.
Da kann kaum einer kommen und behaupten, er habe von dem Verbot und dessen Folgen (Bußgeld + Punkte) nichts gewußt.

Aber dies ist auch für den Vorsatz gar nicht von Belang, da in dem von dir geschilderten Fall dann ein vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. Der BGH hat zum Beispiel entschieden (VR 69, 832): "Die geforderte Regelkenntnis entspricht der Rolle als Verkehrsteilnehmer. Die wesentlichen Regeln seiner Verkehrsart und die des Fahrverkehrs muß jeder im Grundzug kennen, auch Änderungen".

Und last but not least wird ja wohl auch kaum einer einen Radarwarner kaufen und einbauen, weil's toll aussieht und nett unterhaltsam piepst, sondern um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, nämlich der Umgehung von Kontrollen.

By farendil (217.235.54.174) on Montag, den 2. September, 2002 - 01:01:

@michael: haaaalllo!
es geht um den vorsatz - sonst um nix!

daß die fahrlässigkeit zu bezahlen ist, darum streite ich mich nicht. es geht nur um den vorsatz, den du mir vorwerfen würdest, (wenn ich eine kombination aus mehreren geräten benutze)
und genau dieser vorwurf ist nicht generell haltbar!

By michael (80.138.157.115) on Montag, den 2. September, 2002 - 09:29:

@farendil:

"wenn ich eine kombination aus mehreren geräten benutze

Was hat das damit zu tun?

By farendil (217.225.247.209) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:23:

@michael: egal, ich bezog mich auf diesen satz von dir:
... was natürlich bei Radarwarner & Co. wohl kaum in Betracht kommt; Vorsatz liegt da nahe.

egal wie, was und, und und - vorsatz mag nahe leigen, ist aber bei richtigem verhalten des beschuldigten nicht zu beweisen.

By zulk (212.185.249.123) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:43:

Ich habe meinen V1 bei www.radarwarner.de gekauft.

Bin ziemlich zufrieden damit. Geht auf jeden fall besser als mein alter BEL 845 STI.

Ihr müßt darauf achten, daß ihr den neuen bekommt mit dem kleinen Gehäuse. Und mit einer speziellen Programmierung für Europa.

Zulk

By Daniel (217.3.211.130) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 21:42:

Schon wieder diese spezielle Programmierung.
Ist der Schwachsinn denn nicht totzukriegen ????

ES GIBT ZUM V1 KEINE SPEZIELLE PROGRAMMIERUNG !!!

Man kann (und sollte) lediglich die Parameter wie auf www.valentine1.com beschrieben anpassen.

By Rodder (217.85.190.144) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 12:56:

Ich kann Daniel nur Recht geben !
Das mit der "Speziellen Programmierung" ist nichts
als Werbe-Prahlerei. Dazu wird lediglich das
X Band ausgeschaltet, KA auf "more respond"
gesetzt und noch sonst ein paar Einstellungen
vorgenommen werden. Das kann jeder selbst machen,
man muß lediglich in den Einstell-Modus des V1
gehen. Wie schon erwähnt: Anleitung gibt´s auf
der V1 Homepage

By rulezde (217.4.161.103) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 17:22:

Günstiger bei www.radarwarner-online.de und ebenfalls 5 Jahre Garantie!

By Cosmo (217.224.168.136) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 14:02:

Sorry, aber kaufst Du wirklich irgendetwas auf einer Seite, auf der unten neben den ganzen Suchmaschinenbegriffen eine Sexseitenwerbung ist??

Nein danke

By DC (212.223.3.251) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 15:24:

Kauf doch meinen !email falls bedarf

By alpak (217.233.239.246) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 22:11:

@michael:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Entschuldige, dass ich Deine Volksweissheit korrigieren muss: Unwissenheit schützt durchaus vor Srafe.
Aber die juristischen Feinheiten dieses Entschuldigungsgrundes werde ich Dir hier nicht erläutern.

Nur soviel: Der Täter soll sein "Gewissen anspannen" und muss unter "intensiver Durchleuchtung seiner sittlichen Wertvorstellung" das Verbot nicht erkannt haben. Dann handelt es sich um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum - ein Entschuldigungsgrund, der heute besonders im Wirtschaftsstrafrecht von Bedeutung ist.

Ich muss Dir aber leider zustimmen - das Unwissen über das Verbots von Radarwarnern ist leicht vermeidbar. Einfach ADAC-Zeitung lesen oder den Händler fragen - also vermeidbarer Verbotsirrtum -> diese Unwissenheit schützt tatsächlich nicht vor Strafe.


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