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SPIEGEL Artikel Radarwarner

Radarfalle.de Forum: Warn- & Störtechnik: SPIEGEL Artikel Radarwarner
By suho (213.68.26.66) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:58:

Ein älterer Spiegelartikel:

"Verstaendnisvolles Blitz-Urteil":

Autofahrer die sich mit warnanlagen vor radaranlagen schuetzen, legen nach auffassung des ag siegburg keine verwerfliche gesinnung an den tag. Vielmehr, so heisst es in der urteilsbegruendung eines juengst
ergangenen zivilurteils, vom verstaendlichen wunsch des autofahrers ausgegangen werden, nicht aus leichter unachtsamkeit in einer der immer haeufiger werdenden radarkontrollen erfasst zu
werden, die, sei es aus fiskalischen oder anderen gruenden, bisweilen tatsaechlich dem im volksmund gebraeuchlichen begriff von fallen entsprechen.

- - -

Ein freibrief fuer deutschlands kontrollgeplagte autofahrer ist das siegburger urteil freilich nicht. So weisst dass bundesverkehrsministerium darauf hin, dass die polizeigesetze der laender unter dem rubrum "stoerung der oeffentlichen sicherheit oder ordnung, eingriffsmoeglichkeiten der behoerden vorsaehen." Dazu kann, je nach interpretation, auch der gebrauch von radar- warnanlagen gehoeren.

Wobei der letzte passus sehr wackelig ist, denn solange von der benutzung eines radarwarners keine gefahr fuer die allgemeinheit ausgeht (heftiges, fuer nachfolgende fahrzeugfuehrer ohne ersichtlichen grund erfolgendes
bremsen) *kann* durch die benutzung von radarwarnern keine stoerung der
oeffentlichen sicherheit ausgehen.

Darum, niemals bei auftauchen der polizei oder einfahren in eine kontrollstelle blitzschnell versuchen den warner abzumontieren.

Die hieraus resultierende fahrunsicherheit koennte dann wieder im sinne des
polizeirechtes ausgelegt werden.

Einer beschlagnahme nicht zustimmen, darauf achten dass der beschlagnahmebeleg (deine kopie) komplett ausgefuellt ist und deutlich
lesbar den namen des beamten enthaelt.
Unverzueglich einen rechtsanwalt einschalten.
Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos) gegen den vorgesetzten (dgl/kvd)
des polizeibeamten einreichen.

Ab januar 2001 allerdings, sind radarwarner in deutschland grundsaetzlich
verboten (ADAC 10/2000 seite 82).

Eigentlich seltsam, denn gemaess den bekundungen der behoerden taugten die geraete ja allesamt nichts.


Es soll auch zeitgenossen geben die sich
auf dem flohmarkt einen gebrauchten
cd-player kaufen, die innereien heraus-
rupfen und den radar-warner hineinbauen.
Vorne oeffnung aussaegen und mit
schwarzem lautsprecherbespannstoff
abdecken.
Den pseudo cd-player mittels einer der
vielen erhaeltlichen halterungen auf dem
armaturenbrett befestigen, wer will jetzt
noch einen radarwarner erkennen:)

Wer seine umwelt aufmerksam beobachtet dem faellt die zunahme von groesseren stofftieren auf dem armaturenbrett auf. Den teddybaer teilweise ausschlachten, radarwarner rein, fertig ist die laube.

Der krativitaet sind keine grenzen gesetzt.

Eine weitere alternative ist die anschaffung einer Laser Fernbedienung.

Der eine oder andere wird sich schon einmal ueber ein violettes teil, oberhalb des rueckspiegels, gewundert haben. Es kann sich dabei durchaus um eine der genannten Laser-Fernbedienungen
handeln. Diese fernbedienung die "zufaelligerweise" im laserband der messgeraete arbeitet, kann "voellig unbeabsichtigt" die messungen der polizei mit laser pistole unmoeglich machen.
Die fernbedienung sendet naemlich einen sehr schwachen und absolut ungefaehrlichen laserimpuls aus, um z.b. garagentore zu oeffenen. Juristisch duerfte gegen eine solche fernbedienung kaum etwas zu machen sein.

Die suche im web, mit der suchmaschine deiner wahl, wird dir den weg zu entsprechenden haendlern zeigen.


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