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Außerorts 30 km/h zu schnell und vor einem halben Jahr schon mal 41 zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Außerorts 30 km/h zu schnell und vor einem halben Jahr schon mal 41 zu schnell
By heizzzer (195.143.24.140) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 10:56:

Tachchen,

bin mal wieder auf der Landstraße etwas zu schnell gewesen. Man hat mich vor etwa 6 Monaten auf der Bundesstraße mit 41 km/h schon mal erwischt. Das Fahrverbot konnte ich da ich Ersttäter war in eine erhöhte Geldbuße umwandeln. Gestern hat man mich an fast der gleichen Stelle wieder erwischt, diesmal 30 km/h zu schnell. Ich hatte den Eindruck, daß ich maximal 120 (100 waren erlaubt) auf dem Tacho hatte. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem VW Bus heraus, ohne Foto. Die gemessene Geschwindigkeit soll 135 betragen haben. Nach abzug der Toleranzen will man mir 130 vorwerfen. Ich habe angegeben, daß ich mich schriftlich zu dem Vorwurf äußern werde.

Im Moment bin ich dabei mich mit einem Fahrverbot abzufinden, oder weis vielleicht jemand einen Ausweg???

MfG

heizzzer


P.S.: Die Bundesstraße ist ausgebaut wie eine Autobahn, mit Pannenstreifen, 4 Fahrspuren usw. Der Bereich in dem ich erwischt wurde ist weder durch eine Abfahrt oder ähnliches ein besonders gefärlicher Bereich. Erhöhte Unfallzahlen sind mir aus dem Bereich auch nicht bekannt. Zum Zeitpunkt war die Straße trocken und ich war nahezu allein unterwegs.
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß hier nur abgezockt wird. :-(

By Mic (217.0.88.83) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 19:08:

Hallo Heizzzer wie ging das bei dir mit der höheren Geldbusse ohne Führerscheinabgabe?

By heizzzer (195.143.24.140) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 10:22:

@Mic

War eigentlich ganz easy. Hab mit der zuständigen Behörde verhandelt. Da ich damals Ersttäter war, haben die sich darauf eingelassen. Allerdings wurden aus 200 DM dann 600 DM plus Bearbeitungsgebühr. Ist zwar heftig aber was tut man nicht alles für seinen Lappen.

By Heizzzer (195.143.24.140) on Freitag, den 2. März, 2001 - 09:15:

Hat noch jemand einen Tip für mich???

Heizzzer

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. März, 2001 - 11:32:

So wie du das schreibst, kann das eine Fehlmessung evtl gewesen sein!? Auf dem BG Bescheid steht doch drauf mit welchem Gerät gemessen wurde und von wem. Ich bin kein Laserspezialist, aber hier im Forum sind ein paar, vielleicht können dir die einige Hinweise geben mit dem ein guter Fachanwalt dann was machen kann.
Unabhängig davon wäre zu überlegen ob mit dem Kriterium Fahrereigenschaft (Alberto etc. ) das Ding nicht in die Verjährung gebracht werden könnte.Gut ist schon mal, daß die kein Photo von dir haben, wieso unterstellst du denn, daß du gefahren bist so ohne Notwendigkeit? Ausser etwa wen du eine ortsbekannte Person bist, die jeder Schnittlauch kennt.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. März, 2001 - 11:36:

Ergänzung:
jetzt sehe ich gerade, dass man deinen Text auch so interpretieren kann, das die dich angehalten haben. Dann ist der Fahrer natürlich klar, dann geht evtl nur was über Fehlmessung.

By Heizzzer (195.143.24.140) on Freitag, den 2. März, 2001 - 16:05:

@alfa

Stimmt leider haben die mich angehalten...

machen die hier immer >:-(

Heizzzer

By Heizzzer (195.143.24.140) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 09:24:

Der A-bogen ist zwar noch nicht da, aber ich überlege mir gerade eine brauchbare Begründung um dem drohenden Fahrverbot zu entrinnen. Die Strasse ist an der Stelle wo ich gelasert wurde 2 spurig pro Fahrtrichtung. Der Ort von dem aus gelasert wurde stellt eine Trennung der beiden Fahrspuren dar. Häufig kommt es an dieser Stelle zu kurzfristigen Fahrspurwechseln, je nach dem wo der Fahrer halt hin will. Nun meine Theorie. Ich gebe an, daß ich ein LKW Gespann mit 100 KM/h überholt habe. Vor der Messung hat der LKW den Blinker links gesetzt! Da ich nicht mehr abbremsen konnte um den Unfall zu verhindern (das Gespann ist ja zu lang) habe ich kurzfristig beschleunigt und wurde in dem Moment gelasert. Der LKW ist dann auf der alten Fahrspur geblieben und hat sich davon gemacht.
Wir mir bei so einer Angabe dann ein Vorsatz vorgeworfen, oder wird so was erst gar nicht gelgaubt?

Vielen Dank für alle Infos.

Heizzzer

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 09:39:

@heizzer
könnte mir vorstellen, daß die dann die beiden Schnittlauche um Stellungnahme bitten und die werden dann sagen stimmt nicht, da war kein anderes Auto, sonst hätten wir den ja garnicht gelasert, weil....... Im Übrigen hat mir mal ein recht bekannter Verkehrsanwalt gesagt, ob man im A-Bogen einen Korantext abschreibt, oder eine gute glaubhafte Erklärung liefert,käme auf das gleiche raus: Den gleichen BG Bescheid.

By Heizzzer (195.143.24.140) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 11:15:

Gestern ist der A-Bogen gekommen, aber ohne Meßprotokoll. Es steht auch nicht drin wie hoch die Toleranz ist. Nach Radafalle.de hat das Riegl FG21-P 3%. Vor ort hat man mir aber gesagt sie würden 5% von 135 abziehen, was 130 macht?? *kopfkratz* Wenn man Prozentrechnung beherrscht sind das aber 128. Macht es Sinn das Meßprotokoll und das Prüfprotokoll anzufordern??

Danke für Euern Input.

Heizzzer

By farendil (217.0.226.239) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 11:33:

@heizzer: das meßprotokoll wird nie mit verschickt.
sie haben sicher gesagt, daß sie 5 km/h abziehen.
denn 3% sind 4,05km/h.

abgesehen davon ist es egal, ob 128 oder 130 - die strafe ist die gleiche...

By Heizzzer (195.143.24.140) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:16:

Moin,

habe heute morgen nochmal den A-Bogen durchgelesen. Der Schnittlauch ist nicht in der Lage einen BMW von einem Audi zu unterscheiden, obwohl er den Fahrzeugschein hatte und er mein Auto bei Tageslicht gesehen hat. Also ich fahre Audi und die schreiben BMW. Habe ich damit eine Chance auch das Meßergebnis anzuzweifeln?

Danke für euern Input.

Heizzzer

By heizzzer (195.143.24.140) on Freitag, den 30. März, 2001 - 09:05:

So gestern habe ich den Bußgeldbescheid bekommen. Ergebnis 1 Monant ohne Führerschein und die übliche Geldstrafe. Problem:
- Jahresurlaub schon im September gebucht.
- Beruflich aufs KFZ angewiesen.
Ab wann ist der Bußgeldbescheid rechtsgültig? Ab eingang meiner Kohle beim Landkreis, oder ab erhalt des Schreibens. Ließe sich das Thema Führerscheinentzug mittels eines neuen Einspruchs bis in den Mai verzögern? Dann wäre ich aus dem Schneider.

Ist schon mal jemandem was ähnliches passiert?

Mfg heizzzer

By farendil (217.0.227.38) on Freitag, den 30. März, 2001 - 09:37:

@heizzer: bis mai dürfte das kein problem darstellen - auch ohne anwalt.

lege einfach fristgerecht (so spät wie möglich) widerspruich gegen den bescheid ein.
gründe musst du nicht angeben.

du kannst dann z.b. noch versuchen die eichurkunde oder das meßprotokoll einzusehen - was sie dir höchstwarscheinlich nicht geben werden (nur einem anwalt) - aber du schindest zeit.

rechtskraft:
-der bg-bescheid wird entweder 14 tage nach zustellung rechtskräftig, wenn du bis dahin keinen einspruch eingelegt hast.
-bezahlst du eher, ist er ab eingang der zahlung rechtskräftig.
-wenn du einspruch einlegst und diesen dann (im mai) zurückziehst, wir er ab der rücknahme des einspruchs rechtskräftig.

By hoschi (195.30.20.162) on Freitag, den 30. März, 2001 - 09:38:

hallo heizzzer!

ein BG-Bescheid ist nach ablauf der (2Wo?) Einspruchsfrist rechtswirksam. steht aber genau in der Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende des Bescheides).

hmm..wegen deines Fahrverbotes, rede da mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in bei der Bußgeldstelle. schildere ihr deine lage, meist sind die da nicht so...

Gruß, hoschi

By Heizzzer (195.143.24.140) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:06:

OK das mit dem Fahrverbot konnte ich in den September legen. Meine einzige Sorge die ich im Moment noch habe, ist was passiert, wenn ich demnächst mal wieder geblitzt werde?
Bis die zwei dinger im letzten halben Jahr passiert sind ist mir eigentlich nix passiert? Die punkte verschwinden, wenn ich das richtig kapiert habe nach zwei Jahren ab Rechstkraft des letzten Urteils. Nur mit welchen Geschwindigkeiten darf ich innerhalb dieser Zeit noch erwischt werden, und was passiert dann. Im jahr fahre ich so ca. 80000 KM und da ist die Chance schon größer als wenn man immer nur seiner Region unterwegs ist.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Heizzzer


P.S.: Wer mal im Landkreis Nienburg/Weser unterwegs ist, sollt sich hier besser an die Geschwindigkeitsbegtrenzung halten. Die lauern hier wirklich hinter jeder Hecke. Neulich standen die auf einer Fußgängerbrücke in Höhe Neustadt mit einer Laserpistole und 150 m weiter stand ein Streifenwagen, der die armen Schweine dann rausgewunken hat. Seit den beiden Bußgeldern fahre ich hier nur noch die zuläßige Höchstgeschwindigkeit.

By farendil (217.0.227.68) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:10:

@heizzer:ab rechtskraft des letzten urteils darfst du innherhalb eines jahres nicht mehr mit +26 oder schneller geblitzt werden.

sonst bist du wieder mit einem monat dabei.

ansonsten gibt es für alles ab +21 punkte. - naja und irgendwann wird das konto voll...

also: 2 jahre lang füße stillhalten und nie schneller als +20...

By traffic (149.225.34.143) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:19:

@Heizzer: Wenn Du mal in Baden-Württemberg unterwegs warst: Da stehen in vielen Orten, oft direkt hinter der Ortseinfahrt, entweder eine Blitzampel oder mobile Trupps. Ich habe mir innerorts die Einhaltung der Limits angewöhnt, da muß man dann auch nicht so intensiv auf den Seitenrand achtgeben. Und draußen, da kennt man seine Pappenheimer;-)

By Heizzzer (195.143.24.140) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 14:07:

@traffic
Stimmt, gerade gestern habe ich bestimmt wieder drei oder vier solcher Stellen bemerkt.
:-)

By Alberto (62.158.214.53) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 16:38:

Lieber Heizzer, das Maximum an Schutz wäre....
1. Fahrzeug auf jemand anderen in einer anderen Stadt zulassen.
2. Radarwarnerbesorgen, der auch Laser erkennt, - sobal dieser anspricht, Vollbremsung - aussteigen und zu fuß nach hinten abhauen.CD´s auf Sonnenblende kleben - und immer herunterklappen bei Geschw.-Begrenzung. Innenspiegel mit Silberpapier von hinten her in Reflektor verwandeln.
3. Nachts nur mit Zorro-Maske fahren
4. Auf Video-Wagen aufpassen, die sind am gefährlichsten.
5. Jedes Verfahren über die Verjährungsmethode abdrücken, bis die 2 Jahre um sind.

oder..... richtig, nur max. +20 kmh überschreiten.

By Greatblackbird (217.49.111.252) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 17:38:

@Alberto
Was hat das "nach hinten abhauen" für einen Sinn?

By Alberto (62.224.97.17) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 18:24:

Wenn du gelasert bist, gibt es noch kein Foto vom Fahrer.
Solltest Du aber nach vorne laufen, läufst du denen genau in die Arme, dann haben sie dich.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 23:06:

So gesehen einleuchtend, aber wenn man abhaut, haben sie das Fahrzeug und ich hätte damit ein anderes Problem....

By farendil (217.0.227.68) on Freitag, den 6. April, 2001 - 00:16:

@gb: das fahrzeug holt der halter am nächsten tag ab...

problem gelöst...

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Freitag, den 6. April, 2001 - 19:30:

Okay, überredet :)


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