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Fahren auf der linken Spur bei Tempolimit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahren auf der linken Spur bei Tempolimit
By Olli (172.184.63.241) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 16:10:

Mich würde eine rechtliche Frage interessieren.

Ich fahre häufig die A5 Freiburg-Basel.
Die rechte Spur ist nahezu unbefahrbar, weil die Straße "sauschlecht" ist. Die Reifen nehmen Schaden, es ruckelt wie verrückt.

Wenn ich nun deswegen auf der besseren, linken Spur fahre, verhalte ich mich damit verkehrsrechtswidrig ?
Wenn Jemand von hinten angeschossen kommt, und ich die erlaubten 120 voll ausfahre, muß ich dann Platz machen? Die rechte Spur ist wirklich ungemein schlecht; vielleicht kennen manche sie.

Ich frage deswegen, weil es mir neulich passiert ist, daß ich Jemanden vorbeilassen wollte, der dann aber Spaß daran fand die ganze Zeit mit mir auf einer Höhe zu fahren, damit ich auf der miserablen Spur fahren mußte. Sobald ich langsamer wurde, bremste er ab; genauso beim Beschleunigen.

By garfield (129.143.4.35) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 16:29:

> Wenn ich nun deswegen auf der besseren, linken Spur fahre, verhalte ich mich damit verkehrsrechtswidrig ?

Ja. Du verletzt das Rechtsfahrverbot. Aber wo kein Kläger...

> Wenn Jemand von hinten angeschossen kommt, und ich die erlaubten 120 voll ausfahre, muß ich dann Platz machen?

Ja.
- Es ist nicht Deine Aufgabe, andere Autofahrer zur Einhaltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu erziehen.
- Du verletzt hier immer noch das Rechtsfahrgebot.
- Du zwingst ihn dazu, nicht schneller zu fahren als Du willst. Solche Fälle wurden schon von Gerichten als "Nötigung" bezeichnet.

>Jemanden vorbeilassen wollte, der dann aber Spaß daran fand die ganze Zeit mit mir auf einer Höhe zu fahren, damit ich auf der miserablen Spur fahren mußte.

Warum beschwerst Du Dich? Erst willst Du ihn nicht schneller fahren lassen, als erlaubt ist, dann tut er es und es ist Dir wieder nicht recht, nur weil Du auf der bekannt miesen Fahrbahn fahren mußtest?

>Sobald ich langsamer wurde, bremste er ab;
genauso beim Beschleunigen.


Würde mich mal interessieren, wie lange er vorher hinter Dir herfahren mußte. Von sich aus macht das keiner, wenn er nicht vorher zum Abbremsen und "Hinterherschleichen" gezwungen wurde. Wärst Du schon nach rechts gezogen, als Du ihn im Rückspiegel gesehen hast, wäre er vermutlich ohne zu bremsen vorbeigezogen.

Nur zur Info: ich kenne die Strecke und fahre dort auch meistens links, wenn kein Schnellerer zu sehen ist. Wenn aber einer kommt, ziehe ich so rechtzeitig nach rechts, daß er nicht einmal vom Gas gehen muß. Hatte damit noch nie Probleme und habe auch noch nie ein Lichthupensignal bekommen, obwohl mein Auto auch kaum schneller als 120 fahren kann.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 17:54:

Sind wir mal wieder beim Gleichen Thema!
Rechtsfahrgebot!Muss under Allen Umstaenden eingehalten werden,Ist ja Gesetzlich vorgeschrieben! So wenn die Geschwindigkeitsbeschraenkung 120km/h ist{Gesetzlich vorgeschrieben wegen Schlechter Fahrbahn}muss selbiges nicht einhalten werden?Ist nun der andere Fahrer wegen schlechten Strassenzustand der rechten spur auf der linken Fahrspur und kollege schnellfahrer blitzt von hinten dass er vorbei moechte ,ist das nicht auch Noetigung? Ist das Ganze nicht ein Doppel
standard? Man muss unbedingt das Gesetz beachten[Rechtsfahrgebot] aber die Beschraenkung braucht nicht einhalten werden? Kann mich ja dagegen Wehren [Einspruch erheben}!
Das Ganze bezieht sich nur auf die vorhergegangene Posting!!!Nicht auf unbeschraenkte Autobahnen wo das Rechtsfahrgebot
beachtet werden sollte!

By Egi (62.158.112.46) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 18:42:

Ich finde diesen Nötigungs-Tatbestand sowieso Sch......, das ist doch ein reiner Gummiparagraph. Meistens gehören zwei dazu, Ausnahmen bestätigen die Regel. Im obigen Fall wäre ich einfach mal 2 Minuten konstant 100 gefahren (in der rechten Spur), dann wäre ihm das zu langsam geworden und er hätte sein Spielchen aufgegeben.

By farendil (217.80.147.64) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 19:32:

sag mal billybob, du willst es nicht begreifen, oder???

linksfahren ist genauso verboten wie zu schnell fahren.
beides stellt für sich genommen eine ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden, auch wenn man der einzige verkehrsteilnehmer auf der straße ist.

wenn du jedoch jemanden an etwas hinderst, so "spielst" du polizei. dies ist verboten!
du hast nicht die berechtigung dazu, weil du keine marke hast!!!

hinderst du nun konkret jemanden durch das linksfahren am schneller fahren, so ist dies keine ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine straftat!
nötigung=jemand mittels gewalt oder eiem emfindlichen übel zu einer hadnlung, duldung oder unterlassung zwingen
(bin zu faul nachzusehen, steht alles im stgb)

dabei ist es völlig unerheblich, ob der andere nur innerhalb des erlaubten tempolimits oder auch "über diesem" schneller fahren will.

nochmal zur zusammenfassung:
1: du bist keine polizei! du darfst dich auch nicht so aufführen und andere zur einhaltung der stvo zwingen.
2: du darfst eine eventuelle ordungswidrigkeit eines anderen nicht mittels einer straftat unterbinden!

zur nötigng des schnellfahrers:
es steht in der stvo:
...ankündigen der überholabsicht außerhalb geschlossener ortschaften mittels kurzer schall und leuchtzeichen erlaubt

eine nötigung kann es erst werden, wenn der hinterherfahrende EXTREM dicht auffährt (unterschreiten des sicherheitsabstandes ist noch lange keine nötigung) und zusätzlich duchrch PERMANENTE Lichthupe den anderen sozusagen versucht wegzuschieben.

ps: all dies wurde hier schon mehrfach im forum duchgekaut (schlechts kurzzeitgedächtnis, billy bob? *g*) ist also schon irgendwo im forum nachzulesen.

By Egi (62.158.111.12) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 20:02:

Eine Straftat allerdings kann und sollte man verhindern, beispielsweise einen Betrunkenen am Autofahren hindern. Nur mal nebenbei: Wie ist das eigentlich mit der vorläufigen Festnahme, das darf doch im Prinzip auch jeder?

@ Farendil: Heute abend noch auf ein Bier in DD?

By farendil (217.80.147.64) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 20:10:

@egi: ja, das ist ein sog. jedermannsrecht...
du darfst jemanden, der eine straftat begangen hat, mit dem mildesten dazu geeigneten mittel bis zum eintreffen der polizei (die muß man antürlich verständigen *ggg*) festhalten.

wegen der anfrage: schick mir mal eine mail!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 23:46:

Farendil!
sag mal billybob, du willst es nicht begreifen, oder???
Ich habe es schon Begriffen,nur einige andere scheinen es noch nicht kappiert zu haben dass man einen anderen Verkehrsteilnemer nicht erziehen soll,egal was der andere falsch macht,ob linke spur blockieren oder ihn zwingt auf die schlechte fahrbahn ueberzuwechseln durch ueberhoete geschwindigkeit,du hast nicht die berechtigung dazu, weil du keine marke hast!!!
Beides ist nicht richtig,aber nur weil der andere nicht sofort ueberwechselt muss man nicht gleich Schulmeister werden! Ich persoenlich waehre ja auf die Rechte fahrspur aber das war ja nicht die gestellte Frage,und es drehte sich ja nur um das besondere schlechte Autobahnteilstueck,und was machst du? kommst wieder mit der alten Story die ja jeder schon kennt!Nochmals Ich Habe es schon Begriffen!!
RECHTSFAHRGEBOT GILT FUER ALLE!

By farendil (217.80.147.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 01:44:

@bb:Beides ist nicht richtig,aber nur weil der andere nicht sofort ueberwechselt muss man nicht gleich Schulmeister werden!

nein, wenn derjenige nicht die fahrspur verläßt ist dieser der schulmeister!

daß solche "spielchen" wie oben beschrieben absolut unnötig sind - egal wer wann was warum getan hat - ist aber in meinen augen daß allerwichtigste

ansonsten schieb ich unser mißverständnis für heute mal einer mangelhaften ausdrucksweise von und beiden in die schuhe :-)
o.k.?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 03:08:

farendil
O.K.!!

By Olli (193.196.182.74) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 10:27:

Für die, die das Autobahnstück kennen, kann man da nicht mal versuchen, etwas zu erreichen?

Dort passieren so viele SCHWERE Unfälle aufgrund der schlechten Straße.

Und ich bin der Böse, weil ich links fahre. Ich sehe nicht ein mir meine Reifen kaputtzumachen dort.
Zudem ist nicht mal eine Leitplanke vorhanden um einen zu schützen.

Ich sehe das Ganze nicht als erzieherische Maßnahme, sondern es geht um Eigennutz.

Ich habe mal in einem Jura-Report gelesen, daß eine Klage wegen Nötigung abgewiesen wurde, weil ein Verkehrsteilnehmer permanent links gefahren ist und die rechte Fahrbahn von Wasser ziemlich voll war.
Begründung. Er fuhr die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit voll aus, so daß der Hintermann sowieso nicht hätte schneller fahren dürfen. Ob dies alles erzieherisch zu betrachten ist oder nicht sei mal dahingestellt.

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 11:14:

Wenn man irgendein Amt auf den schlechten Straßenzustand hinweist, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung noch weiter heruntergesetzt. Schilder aufstellen ist billiger als Straßen reparieren :-(

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 12:58:

@olli: ich verstehe nicht, daß du nicht in der lage bist, mal für 3s in die rechte fahrspur zu wechseln.

wenn du meinst, daß deine reifen wegen dem stück auf schlechter straße schaden nehmen, so kann ich dir nur raten, dich mal von deinem vollgimmireifen zu trennen - es gibt da seit ein paar jahren luftgefüllte... :-)

By officer (213.187.66.109) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:24:

In den USA habe ich dahingehend gute Erfahrungen gamcht, als das es dort egal ist, wo man fährt, rechts oder links. Da auch das Überholen re. u. li. erlaubt ist, regelt sich die Sache wie von selbst. Und wenn der links fahrende mit zul. Höchstgeschwindigkeit fährt und der andere ist der Meinung er müsse mal eben schnell dran vorbei fahren. Ich denke dann wird sich schon ein COP finden der sich diesem Verkehrsrowdy annimmt.
Wenn hier bei uns auf der A4 im Zweispurigen Bereich auf der rechten Spur nur LKW´s fahren, denkt ihr das ich ständig rechts-links Fahren will. Dann fahr ich halt links mit den erl. 130 Sachen und gut ist. § 7 (1) StVO steht dann voll hinter mir und die Drängler und Raser müssen halt warten.

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:27:

Ein Gummiparagraph. Es findet sich sicher ein Richter, der das auch dann anders sieht, wenn ein Bulle den Paragraphen als Ausrede anführt. Die Alternative heißt "Nötigung" :-)

By officer (213.187.66.109) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:36:

Wenn der Linksfahrer mit zul. Höchstgeschw. fährt, denke ich nicht das ein krimminelles Unrecht in Form der Nötigung vorliegt.

By Egi (62.153.13.16) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:43:

Diese Sch..... Nötigung, ich kann es langsam nicht mehr hören, das ist eines der dümmsten Gesetze die es gibt, weil absolut unscharf und verwaschen. Wer nötigt wen? Der schnellere den langsameren oder umgekehrt? Der rücksichtslose Linksrauszieher oder der dann (zwangsläufig) zu dicht Auffahrende? In der Physik habe ich mal gelernt: Actio = Reactio
Nur leider scheinen das völlig weltfremde, entrückte Richter nicht zu begreifen. Wahrscheinlich fahren die immer nur Fahrrad oder ebenfalls mit 120 dauernd links. Bis auf wenig wirklich eindeutige Situationen gehören immer zwei dazu. Und wenn man wirklich "pennt", war es kein Vorsatz sondern Unaufmerksamkeit. Menschen sind nun mal nicht perfekt, sie machen halt Fehler. Und jetzt bin ich wieder beim Anfang - Nötigung. Wieso wurde jemand zu irgendwas genötigt? Ist ihm ein Schaden entstanden? Der andere hätte ihn wohl kaum gerammt, wenn er links geblieben wäre, oder? Bin kurz davor, bei meinen Fahrten eine Videokamera mitlaufen zu lassen und gefährliche Situationen zu archivieren, damit man bei eventuellen Anzeigen gutes Entlastungsmaterial zur Hand hat. Was meint ihr dazu?

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:52:

Micha, such mal für den Elch-Polizeioberrat das Urteil aus dem Jagusch-Henschel raus, bei dem eine Frau wegen Nötigung verurteilt wurde, weil sie über 100 km lang mit exakt den erlaubten 120 km/h auf der linken Spur gefahren war. Vielleicht glaubt der das dann endlich einmal.

BTW: Solche Urteile gibt es leider viel zu selten :-(

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 14:04:

@garfield: danke, das war nötig!

@officer: es ist schon verdammt traurig, wenn nicht mal unsere polizei die gesetzt kennt oder richtig auslegen kann!

aber immer auf die bösen raser drauf - das vereinfacht das ganze ungemein.
außerdem ist es eine gute ausrede für das eigene unvermögen oder die eigen faulheit aktiv und nach §1 stvo zu fahren...

ich erinnere mich da an einen fall dieser pauschalisierung aus dem letzten sommer, der mir aufgrund der dreistigkeit im gedächtnis geblieben ist:

bei nürnberg auf einer 3 spurigen autobahn, nachts ohne verkehr:
Schlagzeile:Raser töte eine Famile im Kleinwagen ... und im letzten Satz ganz kurz der kleinwagen hat die linke spur zumindest teilweise mitbenutzt

By testman (217.86.176.61) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 14:25:

@egi

gute idee mit der camera, hatte ich auch schon vor. immerhin kann man damit abzockstellen und (fast-)unfälle dokumentieren. ich wünschte, ich hätte letztens eine schon drin gehabt, wo mir eine falschfahrerin auf der autobahn entgegen kam. dafür zahlen doch fernsehsender sicherlich doch eine menge geld, oder?

:-))

By officer (213.187.67.183) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 14:29:

Am ende muß man das ganze Urteil lesen und nicht nur den Tenor. Dann wird man sehen, ob sich diese Einzelfallentscheidung auf alles anwenden läßt oder nicht.

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 14:35:

@officer: selbst wenn dein verhalten ausnahmsweise keine nötigung darstellen sollte, so bist du bei behinderung eines einzigen verkehrsteilnehmers, (das ist schon gegeben, wenn du auch nur EINE Möglichkeit rechts einzuscheren vernachlässigst) ein Bußgeld in Höhe von 80,- und 2 Punkten fällig!

By officer (213.187.67.161) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 15:54:

von Behinderung sollte man nur sprechen, wenn einer unterhalb der zul. Geschwindigkeit dahinschleicht. ansonsten muß ich mich wohl noch dafür entschuldigen daß ein Raser nicht so rasen kann wie er will?? Das ist ja der witz der Woche! Man kann es halt keine recht machen ;-)

By Egi (62.158.112.68) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 16:29:

Das ist ja die Krux: Sogar Polizisten meinen, es gibt kein Rechtsfahrgebot. (Natürlich immer vorausgesetzt, es ist genügend Platz zum Einordnen vorhanden.) Bin ich denn der Einzige, der brav rechts fährt? Vielleicht mache ich mich sogar strafbar damit, weil das dauernde Linksfahren inzwischen zum Gewohnheitsrecht geworden ist? *grins* Bei den perversen deutschen Gesetzen würde mich das nicht einmal wundern.

@ officer: auf Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkung kann ich so eine Meinung zur Not noch verstehen, aber auf off-Limit-Pisten ist sie absolut fehl am Platze. Du kennst bestimmt die A 4 zwischen DD und C. Selbst bei freier dreispuriger Strecke fahren fast alle Pkw Mitte oder links - sogar am Wochenende, wenn keine Lkw unterwegs sind. Kassiert doch auchmal bei diesen Schleichern und Pennern oder belehrt sie wenigstens.

By andy2 (193.158.141.117) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 16:53:

@Egi : Habe wegen diesem Problem schon mal an das APR Chemnitz geschrieben!
Antwort : (sinngemäß) :- leider ist es und nicht möglich alle die diese OWI begehen zu verwarnen...
leider haben wir auch nicht genügend personelle Möglichkeiten...Es sei Ihnen versichert, das im Jahre 2001 dieses Problem verstärkt durch uns "behandelt" wird ...!

und das ProViDa fährt auf Limitstrecken um Raser zu Filmen ...

By mm (62.67.72.31) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 01:12:

Wollte ich schon immer gerne wissen: dreispurige Autobahn, gerade an Sonn- und Feiertagen erlebt man es immer wieder, dass es Zeitgenossen gibt, die so mit 100 auf der mittleren Spur fahren, obwohl die rechte Spur völlig frei ist. Und damit den schnelleren Verkehr zum Bremsen zwingen. Heißt es nicht: Abweichung vom Rechtsfahrverbot ist erlaubt, wenn zumindest HIN UND WIEDER ein langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur fährt??? Dieser Nebensatz scheint vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt zu sein. Und: wie ist das im Ausland? Mir fällt auf, dass überpoportional viele Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen (NL, P) diese Nummer gnadenlos durchziehen.

Zum Thema BAB 5: rechte Spur ist wirklich unerträglich, fahre da auch links, aber Garfield hat alles geagt: kurz rechts rüber wird deine Reifen nicht ruinieren, und schont die Nerven aller!

By mm (62.67.72.31) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 01:19:

Meinte natürlich PL


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