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Scheiß Glatteis...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Scheiß Glatteis...
By Yoda (193.159.76.139) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 17:20:

Winter ist an sich ja recht schön, aber glatte Straßen sind zum Kotzen.

Ich mußte am Samstag um halb sechs in der Frühe raus zur Arbeit (tja, manche Menschen sind gestraft...). Es hatte schön geschneit über Nacht und die Straßen waren verdammt glatt. Selbstverfreilich hatte es der Winterdienst nicht nötig gehalten, ie Straße zu räumen. Ich schlich also mit 20 oder 30 durch die Straßen, als ich an einer abschüssigen Straße unten einen LKW und einen PKW mit Warnblinkanlage auf der Straße stehen sah - etwa 300 Meter von mir entfernt. Dachte an einen Unfall oder ähnlich und will anhalten, bremse der Straßenlage entsprechend früh. Half aber nix, die Karre rutschte unbeeindruckt weiter. Auch Bremsen à la ABS ging nicht, Lenken ging nicht, ich rutschte seelenruhig den Berg runter, ohne etwas dagegen tun zu können, bis mich ein parkendes Auto netterweise stoppen konnte. Nu ist mein Wagen zerdeppert. Der Winterdienst kam dann freundlicherweise auch irgendwann mal raus (6 Uhr), nachdem man angerufen hatte (logisch). Wie ich mir von dem LKW-Fahrer sagen ließ, hatte er schon um 5 Uhr angerufen, weil er den Berg nicht hoch kam. Also war das ja echt eine prompte Serviceleistung...

Habe ich irgend eine Chance, die Gemeinde verantwortlich zu machen, da ihr ja eine Sorgfaltspflicht für die Straßenverkehrssicherheit der Straßen obliegt? Kann man das Samstag morgens um 5 Uhr erwarten? Wie groß ist meine Schuld an dem Unfall tatsächlich, da ich ja auch schlecht mit Standgas im ersten Gang fahren kann (wahrscheinlich wäre ich da auch gerutscht, davon abgesehen). Kann ich um die 75 Mark Verwarngeld ($ 1 Abs. 2 StVO) der Schackos rumkommen?

Soll ich hier vielleicht auch die Nummer meines Spendenkontos zur Reparaturbegleichung posten ;-) ?

By farendil (217.0.227.104) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 18:47:

@yoda: beileid!

also der winterdienst abreitet meist im 2-schicht system.
desweiteren werden zuerst die autobahnen versorgt, dann alle strecken auf denen die verkehrsbetriebe verkehren (und wenn die kleinsten nebenstraßen sind) und dann die straßen ihrer bedeutung nach - wohngebiete meist überhaupt nicht.

also eine chance sehe ich nicht.

zumal du als fahrzeugführer dich immer den verhältnissen anpassen mußt.

zum spendenkonto: damit wirst du wohl wenig erfolg haben :-(
- ich kann dir höchstens eine gute werkstatt empfehlen *g*

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 10:08:

Woran merkt man, daß der Winter vor der Tür steht? Der letzte Mitarbieter des Winterdienstes geht in Urlaub.

By Fireboy (62.27.247.212) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 20:43:

Hi Leuts
Hat heute in der Stadt wunderbar fürchterlich geschneit. Bin mit Opel Corsa ohne Winterreifen mehr oder weniger schlitternd nach Hause gekommen.
Das Beste war aber, ist son Bullentransporter vor mir rumgeschlittert, hatte besonders im Kreisverkehr Probleme (leichte Neigung nach außen)
Für die war Schrittgeschw. angesagt. Trotzdem hats die 100m weiter ausgehebelt und zack in die parkenden Autos rein!
Geschieht den recht!
Schadenfreude ist die schönste Freude!

By M.P. (149.225.55.18) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 01:18:

@Fireboy
"Schadenfreude ist die schönste Freude"
Und so werden sich vermutlich auch andere diebisch freuen, wenn irgendwann mal Du und Deine Sommerreifen "Kontakt" zu stehenden Hindernissen bekommen sollten.

Um es klarzustellen: ich wünsche Dir das nicht, ebenso wenig irgendjemand anderem. Aber Du solltest Dir darüber bewußt sein, daß die Rollenverteilung bei solchen Situationen nicht immer die gleiche sein muß...

By me (212.169.140.71) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 01:35:

@Fireboy

muß mich da M.P. anschließen. Klar würde ich mir ein Schmunzeln auch nicht verkneifen können, aber in diesem Fall wäre ich wohl einfach froh, das es nicht mich erwischt hat. Wie sind diese PKW´s eigentlich versichert, kennt sich da irgendwer aus? Haftpflicht, Kasko, Staatskasse???

By farendil (217.80.147.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 01:59:

@me: muß ich mal nachfragen ein freund eines freundes hat vor ein paar jahren in dresden mal nen grün-weißen geplättet.

auf jeden fall gab es eine menge ärger (weiß gar nicht, er hat glaub ich nicht 100 % seines schadens bekommen) obwohl er unschuldig war...

By me (212.169.140.71) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 02:07:

@ farendil

>ein freund eines freundes

die besten Connections die man haben kann ... ;-)

By Yoda (62.224.157.2) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 03:47:

Um nochmal zu meinem Problem zurückzukommen:

Kann ich eventuell zur Abwendung der 75 DM Verwarnungsgeld nicht den § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) anführen? Zur Begründung - ich sah diese Fahrzeuge auf der Straße und dachte an einen Unfall. Ich rechnete mit in oder um den Fahrzeugen befindlichen Personen. Da ich aufgrund der Starßenverhältnisse nicht mehr in der Lage war, rechtzeitig zu bremsen, und eine drohende Gefahr für Leib und Leben anderer sah, mußte ich mein Fahrzeug in ein parkendes Auto lenken, um die o.g. Gefahr abzuwenden. Nach § 34 StGB rechtmäßig gehandelt - nicht strafbar. Also weg mit dem Verwarngeld?

By Matthias (62.227.95.92) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 07:13:

@ M.P.:
Ich muß Dir hier mal recht geben (wo selbst ein Elch recht hat, hat er recht)

@ me:
Polizeifahrzeuge sind nicht versichert. Schäden zahlt der Halter selbst. Gleiches gilt meines Wissens für alles, was Behördenkennzeichen hat, also Katasrophenschutz, (Berufs-)Feuerwehr...
Das ist natürlich nicht kennzeichen-, sondern Halterabhängig, sonst wären ja Zivilfahrzeuge der Pol versichert. Genauso müsste es auch mit Blitzfahrzeugen der Ordnungsämter aussehen.

By andy2 (193.158.141.124) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 16:39:

@me : Unfälle der Polizei müssen die jew.Bundesländer tragen. Ein Angestellter bei uns hatte mal einen Unfall mit Zivilfahndern vom LKA,
Schaden wurde vom Land bezahlt!

By Yoda (62.224.159.240) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 22:11:

Zur Versicherungsfrage kann ich auf jeden Fall etwas zu Feuerwehrfahrzeugen sagen. Die sind natürlich versichert. Selbst wenn ich mit meinem Privatwagen eine Aufgabe wahrnehme, die ich aufgrund meiner dienstlichen Verpflichtung bei der Feuerwehr ausübe, und dabei verunfalle, habe ich Ersatzansprüche gegenüber der Gemeinde. D.h. meine private Versicherung begleicht in dem Fall zunächst den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und stuft mich entsprechend der Tabelle höher. Die Nachteile, die mir dadurch entstehen, werden aber von der Gemeinde getragen (also auch die höhere SF-Klasse). Personenschäden sind soweit ich weiß über die FW-Unfallkasse zu begleichen.

By Matthias (62.227.92.28) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 22:31:

Ja, das trifft für Fahrzeuge von freiwilligen Feuerwehren in kleineren Gemeinden sicher zu. Die haben aber auch ein normales, bzw. grünes Kennzeichen. Aber Fahrzeuge einer BF in einer größeren Stadt haben Behördenkennzeichen.
Wie das mit Privat-Pkws geregelt ist weiß ich nicht.

By M.P. (149.225.151.15) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 23:15:

@Matthias
"(wo selbst ein Elch recht hat, hat er recht)"
Jüngst wurde mir noch bescheinigt, ich hätte auf dem Weg zum Elch viel Arbeit vor mir - schön festzustellen, wie einfach es dann doch ging...
Ebenso schön wie dieses Beispiel, wie relativ (und subjektiv) der Elchbegriff doch ist...

PS: Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich in diesem Punkt wiederhole: Elch oder nicht Elch ist mir reichlich egal....


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