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einspruch zurückgezogen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: einspruch zurückgezogen
By künstler verzweifelt (62.180.206.109) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 23:15:

so jetzt reicht es mir,
der richter hat beim termin gesagt, wenn ich den einspruch zurückziehe, gäbe es eventuell noch eine möglichkeit auf das Fahrverbot zu verzichten. Dummerweise war ich ohne anwalt und habe mich einschüchtern lassen. Jetzt stehe ich doof da. Der landkreis sagt nämlich, das ihm die hände gebunden seien, und kein Verzicht auf das Fahrverbot mehr möglich ist.
das Schild war verdreht! meine frau und ich träumen doch nicht!
Gibt es irgendeine chance, irgendwo eine guten anwalt, kann man überhaupt noch etwas machen, wenn man den Einspruch zurückgezogen hat und der Bußgeldbescheid rechtswirksam ist?

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 08:38:

Sch.. ich fürchte, du hast armtief ins Klosett gegriffen.Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, dann kannst du nichts mehr machen. Wenn ein Jurist sagt, es bestünde evtl die und die Möglichkeit... dann ist das genau so verbindlich, wie wenn der Meteorologe im Fernsehen sagt, es besteht die Möglichkeit, dass es morgen regnet. Wenn, dann muss man sowas direkt schriftlich fest nageln.
Aber zu Gericht ziehe ich nur mit gutem Fachanwalt (grosse bekannte Sozietät)nicht mit einem der von Scheidung bis Konkursverwaltung von Tante Emmas Gemüseladen alles macht. Denke dran, die Anwaltskosten in Deutschland richten sich nach Streitwert und nicht nach Aufwand und Bekanntheitsgrad wie es ín Ösiland der Fall ist. Eine Rechtschutz rechnet sich über die Jahre immer, must nur die Konditionen vergleichen und nicht so sehr auf den letzten Groschen Jahresbeitrag sehen. Oder frag mal nen befreundeten Anwalt mit wem er am wenigsten Probleme hat.

By officer (213.187.67.185) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 09:08:

sher vernünftig so eine Einspruchsrücknahme ;-)

By farendil (217.80.147.100) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 09:16:

@eigentlich müßtest du den richter verklagen, da es definitiv keine möglichkeit gibt irgendetwas an einem bg-bescheid zu ändern, wenn dieser rechtskräftig ist.

By künstler wütend (62.180.207.64) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 21:11:

"es bestünde die möglichkeit". meine Frau war als zeugin anwesend. Das hat mich ja bewogen den einspruch zurückzuziehen, schließlich kann man punkte und geld auch mal ungerechtfertig hinnehmen, aber einen führerscheinentzug ist m.E. ein etwas bedeutenderer Eingriff in die persönliche Freiheit.
das heißt also de facto, der richter hat mich einfach versch..., nicht ernstgenommen, oder weiß er nicht was er sagt?
Kann man da eigentlich wenigstens spasseshalber, um wenigstens den amtsschimmel ein bißchen auf Trab zu bringen, eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, und an wen geht die dann?
P.S.: 'ne rechtsschutz werde ich mir zulegen, versprochen!

By officer (213.187.67.149) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 09:10:

Wer weiß, was der Richter dir gesagt hat. Villeicht hast Du ihn in der Aufregung der Verhandlung nur falsch verstanden. Villeicht hat er ja was von der 4-Monats-Frist erzählt oder so.Ne Dienstaufsichtsbeschwerde wird wohl nichts bringen, denn Richter stehen über den Dingen.

By alfa (213.196.94.5) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 12:18:

bringt wahhrscheinlich nichts, die Beweislage auf dem Papier dürfte dünn sein. Wirf kein gutes Geld hinterher. Aber Führerscheinentzug dürfte das ja nicht sein, sondern nur "Führerscheinparkhaus", d.h. du bekommst den gleichen Pappendeckel von der Staatsanwaltschaft wieder zurück und must nicht in die Fahrschule.

By künstler (62.180.207.44) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 23:09:

geld hinterherwerfen sowieso nicht, welches denn auch? dann hätte ich ja schließlich einen anwalt gehabt, der mir diesen schlamassel erspart hätte.
>officer
nein(!) ich habe den richter nicht falsch verstanden, es ging nicht um die 4-monatsfrist(!), meine frau war auch mit, da ich sie ja auch als zeugin in der geschichte angegeben hatte, auch diese hat das genau so gehört,ich:"wenn ich den einspruch zurückziehe, kann der landkreis noch auf das Fahrverbot verzichten?" Richter: "es gibt da eine möglichtkeit"
das das jetzt alles nix mehr bringt und mein lappen weg ist, habe ich ja verstanden, aber wie soll ich denn meine wut abreagieren. schließlich kann ich jetzt einen monat nicht Auto fahren, weil ich ein Schild nicht beachtet habe, welches nicht da war(!!!)
und wech...

By EinBetroffener (195.14.251.241) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 15:20:

Jedes Verfahren vor Gericht wird protokolliert. Versuch an das Protokoll heranzukommen. Wenn dort schwarz auf weiss steht, was der Richter Dir "versprochen" hat, gibt es vielleicht eine Chance.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. März, 2001 - 08:43:

nein, der Richter hat das Verfahren eingestellt. Der Herr des Verfahrens ist nun wieder die Verwaltungsbehörde -von der Zuständigkeit her- und die ist überhaupt an die Meinung von irgendwelchen Richtern überhaupt nicht gebunden. Da kann der Richter 10 mal sagen kein Fahrverbot, wenn der Sesselfurzer meint Fahrverbot dann ist das verbindlich. Es gibt kein Urteil diesbezüglich, was zu vollziehen wäre.
Leider, hätte dir anderen Ausgang der Sache gewünscht!


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