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A5 38km/h zu schnell / Firmenwagen / Probezeit / Fahrtenbuch / Dringen weil A-Bogen schon da

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: A5 38km/h zu schnell / Firmenwagen / Probezeit / Fahrtenbuch / Dringen weil A-Bogen schon da
By Michael (62.155.178.99) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 21:03:

Hallo,

am 23.01. bin ich auf der A5 mit 38km/h zuviel geblitzt worden (158 anstatt 120). Und zwar wurde ich mit meinem Firmenwagen geblitzt worden. Zu dem Firmenwagen. Der Wagen ist bei debis von meiner Firma geleast worden und wurde dann an mich weitergegeben. Es hängen also 2 Firmen mitdrin. Deswegen hab ich den Anhörungsbogen auch erst am 21.02. bekommen. Also einen Monat später (Datum Anhörungsbogen: 01.02.).

1. Frage: Hab ich Konsequenzen zu befürchten weil ich den Bogen nicht innerhalb einer Woche zurücksende?

Hinzu kommt noch das ich in der Probezeit bin. Die Strafe (150DM + 3Pkt.) hab ich mir schon ausgerechnet. Und die würde ich zur Not auch akzeptieren. Von dem Aufbauseminar bin ich weniger erfreut.

2. Frage: Gibt es eine Möglichkeit um die Punkte, wenn möglich auch um die 150DM, herumzukommen?

Die Alberto-Methode kann ich vergessen. Ich hab jetzt geplant von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen. Wenn die Polizei zu mir in die Firma kommt, ist es relativ schwer herauszufinden das ich gefahren bin. Leider nicht unmöglich. Hinzu kommt noch das das Frontphoto unscharf ist. Von meinem Profil ist da eigentlich nix zu erkennen.

3. Frage: Ist die Qualität der Frontphotos auf dem Anhörungsbogen generell schlechter als auf dem Film?

Ein großer Haken ist allerdings das ich generell ein Fahrtenbuch führe. Hab das allerdings noch nicht abgegeben.

4. Frage: Können die Polizisten verlangen das ich das Fahrtenbuch vorlegen muss?

Alles in allem ist es eine recht unangenehme Situation die ich mir allerdings selber in die Schuhe schieben muss. Nur bin ich im Außendienst tätig und bin auf den Führerschein angewießen.

Gibts also eine Möglichkeit um die ganze Geschichte abzuschließen und zwar ohne Punkte, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit?

Schonmal Danke für eure Antwort(en).

Gruß
Michael

By andy2 (193.158.141.121) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 01:14:

Ist das Fahrtenbuch eine Auflage der Behörde oder wird es nur Firmenintern geführt?
Hat die Firma Dich als Fahrer angegeben?

By Michael (62.226.177.102) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 07:43:

Die Firma hat mich nicht als Fahrer angegeben. Der A-Bogen wurde direkt an mich weitergeleitet. Und das Fahrtenbuch wird intern geführt. Dürfte wohl sein falls sowas wie bei mir Eintritt.

Gruß
Michael

By andy2 (193.158.141.124) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 22:25:

@Michael: Also, da die Bußgeldstelle nicht weiß, das Du ein Fahrtenbuch führst musst Du es auch nicht vorzeigen (ist halt verschwunden). Reagiere nicht! Sende den Anhörungsbogen nicht zurück!!
--und hoffe das sich die Sache verjährt--

By andy2 (193.158.141.117) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 22:26:

@farendil : Hast Du noch Tip´s zu diesem Thema?

By Michael (217.80.73.173) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 22:57:

Danke, andy2.
Werd ich machen.

Gruß
Michael

By farendil (217.0.226.197) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 10:52:

also michael:
es gibt zwei probleme:
a:du hast bis zu deiner verjährung noch eine menge zeit.
b:wenn keine angaben zu einem fahrer kommen, werden die versuchen, den fahrer selbst zu ermitteln. bei einer privatanschrift werden da oft die bilder der familie vom einwohnermeldeamt angefortdert und verglichen.
dies ist bei einer firma natürlich nicht möglich, also wird die firma früher oder später besuch bekommen.

du mußt nun zunächst zwei ansprechpartner klären.
1: wer wird die weitere post, die in dieser sache kommt, bearbeiten
2: wer ist der "pförtner" oder sie sekretärin, die die polizei, wenn sie "zu besuch" kommt, empfängt.

wenn du mit dem pförtner klären kannst, daß er nur sagt: "da in unserer firma alle mit den firmanwagen fahren dürfen, werden auch alle mitarbeiter von ihrem aussageverweigerungsrecht gebrauch machen"
desweiteren darf er die polizei entweder gar nicht in die firma lassen (das beste) - oder aber er muß dich vorwarnen, damit du denen nicht zufällig über den weg läufst. (dabei ist allerdings zu beachten, daß sich keiner deiner kollegen verquatscht, und dich verrät)

zu 3. wenn das foto direkt aufgedruckt ist, ja. wenn das foto auf einem extra fotoprint (so dünnes, leicht gebogenes (weil es mal auf einer rolle war), glänzendes papier, dann hast du schon die maximalqualität.

zu 1.: kurz und knapp: nein!

By garfield (129.143.4.35) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 14:33:

Zu 3.: Letzte Woche war ich beim Ordnungsamt und habe mir die Sache mal angesehen. Es handelt sich um einen ganz normalen Kleinbildfilm des Formats 24 x 36, schwarzweiß. Wer selbst nicht nur knipst, sondern richtig fotografiert, weiß, welche Auflösungen un Bearbeitungen damit möglich sind. Bei einer entsprechenden Filmqualität kann man solche Bilder bis zu einer Bilddiagonalen von über einem Meter vergrößern, ohne daß jemand, der direkt vor dem Bild steht, die Körnung sieht. Durch unterschiedliche Helligkeit läßt sich der Kontrast beim Projizieren stark ändern und auch kaum sichbare Details verdeutlichen. Wunder können aber nicht vollbracht werden.

By Michael (217.5.82.33) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 01:46:

@farendil
Die Adresse an die der Bogen geschickt wurde ist in München. Von da aus wurde der Bogen nach Frankfurt weitergeleitet. Also geht da schonmal ein wenig Zeit verloren. Zumal der Verstoß ja von Kassel verwaltet wird.
Nur mit dem Pförtner kann ich nicht reden, da es einfach zu viele gibt die die reinlassen könnten.

@garfield
Damit schwindet meine Hoffnung. :(
Naja, Pech gehabt. Bin ja auch selber dran Schuld.

Gruß
Michael

By farendil (217.80.147.77) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 05:05:

@michael: noch ist nichts verloren - noch wissen sie warscheinlich nicht mal, in welcher firma die suchen muessen!

das problem ist, daß die noch zu viel zeit "übrig" haben! deshalb ist das einfache warten nicht die optimale lösung...
deshalb mußt du:
a: die abschrecken, überhaupt in deine firma zu kommen (unwarscheinlich) oder
b: dafür sorgen, daß dich niemand verrät, und du denen nicht gerade über den weg läufst

- schon hast du gewonnen!


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