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Rotlichtverstoss - wer darf anzeigen ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoss - wer darf anzeigen ?
By mkaub (195.178.4.79) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 00:48:

Hallo ! Kann ein Rotlichtverstoss eigendlich von jemand anderem ausser Polizei und Staarenkaesten angezeigt werden ?

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 08:09:

Radio Eriwan...
im Prizip ja, aber normalerweise kommt nichts dabei raus.
Selbst wenn jemand sich als Hobby-Sheriff betätigt,besteht immer das Problem des zweifelsfreien Nachweises der Tat. Selbst wenn er den Fahrer genau beschreiben kann, steht dann gleichwertig Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt. Bei einem Polizeibeamten hingegen wird unterstellt, dass er die Wahrheit sagt.

By michael (62.227.11.142) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 15:11:

Zudem müßte dann noch der Beweis geführt werden, wie lange die Ampel schon auf "Rot" stand.

By officer (213.187.67.88) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 15:42:

@alfa
Es steht eben nicht Aussage gegen Aussage. Wir sind hier nicht im Zivielprozess! Auch ein normaler bürgerlicher zeuge ist zur Wahrheit bei gericht verpflichtet. Und wenn der die Sache zweifelsfrei darlegt, weil er villeicht als Fußgänger grün hatte und noch einer durchfuhr und es ihm auch noch zweifelsfrei möglich ist den Fahrer zu identifizieren, warum soll dann kein Urteil geben? Bei einem Unfall war die Polizei in der Regel auch nicht mit dabei.

Wenn die Rotzeit nicht nachgewiesen werden kann, gibts halt nur den Regelverstoß. Hatte zum Beispiel der Fußgänger schon Grün, reicht der Ampelschaltplan aus um die Rotzeit festzustellen.

By Pandur (217.80.103.240) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:37:

Da könnte ja dann jeder kommen... ich seh also beim Einkaufen im Supermarkt jemanden, merke mir sein Gesicht und gucke in was für ein Auto er steigt... und schon könnte ich ihm 3 Punkte anhängen ??? Wir sind doch nicht im Osten !

Pandur

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:44:

doch pandur!
nur daß du dich damit einer falschaussage schuldig machst! (zusätzlich falsche beschuldigung)

und wenn das rauskommt....

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:56:

@officer

theoretisch hast du Recht, aber kennst du ein derartiges Urteil, das Bestand hatte? Von einem Richter habe ich die Weisheit/Berufserfahrung gesteckt bekommen, dass nirgendwo so viel gelogen wird wie vor Gericht, wenn´s um Verkehrssachen geht. Unsicher wird die Sache natürlich dann, wenn die Flensburg-Anfrage schon einschlägige Vorbelastungen ergibt. Aus meiner Beobachtung stellen die Staatsanwaltschaften i.d.R. solche Verfahren ein. Aber man soll nie nie sagen. ;-))

By officer (213.187.67.95) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:32:

Direkt ein Urteil hab ich da jetzt nicht zur hand. Braucht es aber doch auch nicht. Wie gesagt. Wenn man öffters auf Gericht ist, erlebt man viele Sachen. Oft bin ich schon vor meiner Verhandlung da und setz mich mit rein. Was häufiger vorkommt sind z.B. Bürgeranzeigen wegen falschparkens. Oder aber die einschlägigen Sachen von der Autobahn, Nötigung Beleidigung u.s.w. Ne Einstellung ist da kaum drin wenn die Beweisaufnahme stichfest ist.

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:57:

@officer: solche sachen werden, wenn überhaupt dann meist im vorfeld eingestellt. (kannst du also nicht sehen, da es erst gar keine verhandlung gibt)

wenn die sache vor gericht ist, hilft dir nur ein sehr guter anwalt und viel glück noch. - wenn die assagen der zeugen einigermassen irgendwie zusammenpassen, hat der angeklagte verloren.

By officer (213.187.67.8) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 08:55:

ja genau das meine ich doch. Mann kan halt vorher nie sagen wie es ausgehen wird.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 09:11:

@officer & farendil
dann sind wir uns ja alle einig! Was farendil sagt stimmt natürlich, wenn mehrere Zeugen da sind und die nicht gerade der gleichen Zigeunersippe angehören, hat der einzelne Sünder meist verloren. Wenn das eins gegen eins und ohne problematische Flensburgauskunft steht, wird idR im Vorfeld eingestellt von der Staatsannwaltschaft.

By Hans (62.157.83.96) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 16:23:

Also man sagt ja "Vor Gericht ist man wie auf hoher See ,in Gottes Hand"
Da ist alles möglich.

Aber trotzdem, ich kann mir nicht vorstellen wenn der eine behauptet, "Der ist bei Rot durch" und der andere sagt "Nein ich hatte grün" und es sonst keine anderen Zeugen gibt. Das es dann zu einer Verurteilung kommt.

Außer natürlich der Zeuge ist Polizist und der andere hat schon 10 Punkte.


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