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"Einladung" zur Ansicht von Lichtbild und Eichurkunde

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: "Einladung" zur Ansicht von Lichtbild und Eichurkunde
By mihca (151.189.10.11) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 22:38:

Hallo,

nach Erhalt eines Bußgeldbescheids habe ich Einspruch basierend auf dem Musterschreiben "Meßstelle zu nahe am..." von www.radarfalle.de eingelegt und eine Einstellung des Verfahrens beantragt.

Vom zuständigen Landratsamt erhalte ich nun eine Kurzmitteilung "das vorhandene Lichtbild kann bei uns ... eingesehen werden, ebenso die Eichurkunde".

Soll ich darauf eingehen oder diese "Einladung" einfach ignorieren? Falls ich ignoriere, kann sich das auf meinen Antrag negativ auswirken?

Vielen Dank für eine baldige Antwort
Mihca

By HarryB (203.198.108.130) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 09:03:

Sicher, dass die Eichurkunde eingesehen werden soll, und nicht die Elchurkunde ausgehaendigt? ;-)

By michael (62.227.11.142) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 15:10:

Naja, es ist in gewisser Hinsicht gefährlich. Denn sobald du auf der Behörde erscheinst, können die direkt das Lichtbild mit deiner Visage vergleichen und dann ganz schnell zu dem Schluß kommen, daß du gefahren bist. Alberto-Methode® funktioniert dann wohl nicht mehr.


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