Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Punktefrei???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Punktefrei???
By officer (213.187.67.239) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 20:56:

Bin nun noch nicht lange im Forum mit dabei, aber nachdem was Ihr hier so für Tips und Tricks aufzeigt, müßtet Ihr doch wohl alle Punktefrei sein??? Ist das so???

By Peter (62.104.216.83) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 21:38:

Hallo officer....

die Frage war doch wohl eher ein Scherz, oder???

Grüße Peter

By Autofahrer (195.37.128.1) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 22:41:

@officer

Das Nachfolgende soll keinesfalls persönlich gemeint sein und auch nicht ironisch, sondern es soll eine ehrliche Frage sein.

Wenn man als Polizeibeamter in der Verkehrsüberwachung tätig ist, dann muß man doch mit Sicherheit auch "punktefrei" sein und zumindest nie bewußt gegen Verkehrsregeln verstoßen, oder sehe ich dies falsch?

Gibt es sie noch, die "Vorbildfunktion" alter Zeiten, welche die Polizei im Verkehr haben soll, oder wird unter Polizisten darüber nur noch müde gelächelt?

Wenn ein Polizist gegen Verkehrvorschriften verstößt und an einem anderen Tag einen normalen Verkehrsteilnehmer wegen genau derselben Nachlässigkeit anzeigt, wie kann er dies (auch wenn es zweifelsfrei rechtmäßig ist) mit seinem Gewissen vereinbaren? Wie glaubwürdig ist man in so einer Situation anderen und vor allem sich selbst gegenüber eigentlich noch? Kann man etwas von anderen verlangen, wenn man es zuvor nicht von sich selbst verlangt hat?

Gibt es sie nicht auch, die Gewissenskonflikte, wenn von einem verlangt wird, eine bestimmte Kontrolle durchzuführen, und man ganz genau weiß, daß es dort nicht um Verkehrssicherheit, sondern nur um Abzocke geht? Wie geht man damit um? Denkt man sich überhaupt etwas dabei, oder ist man nach einigen Jahren im Dienst schon so abgestumpft, daß einem solche Erwägungen letztlich gleichgültig sind und alles unter einem "Dienst ist Dienst und Vorschrift ist Vorschrift" untergeht?

Wie gesagt, würde mich brennend interessieren, wie man mit solchen ethischen Erwägungen umgeht. Ich persönlich würde da einen grundsätzlichen Gewissenskonflikt sehen.

Grüße
(von jemandem, der nun schon seit 25 Jahren Punkte-, Bußgeld- und Verwarnungsgeldfrei fährt, sich aber dennoch nicht als Moralapostel betätigt)

By Mc Fly (53.122.34.114) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 08:03:

Übrigens Politiker, Abgeordnete, Diplomaten sind überhaupt nicht an unsere Verkehrsregeln gebunden sie sind Imun. Und das ist die größte frechheit die leute die die Gestze machen müssen sich nicht mal dran Halten.

By pumukl (195.179.94.21) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 09:48:

Natürlich bin ich punktefrei (von Anfang an). Du etwa nicht?

MfG
pumukl

By taloon (141.30.217.10) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 10:37:

bin ebenfalls punktefrei.

@officer:
auf deine antwort zu der frage vom autofahrer bin ich gespannt !

ich kann da mal 2 beispiele einfügen: bei uns in dresden fahren die motorrad bullen auch zwischen den auf grün wartenden autos bis vor an die ampel...warum soll ich es dann nicht auch tun?
2. beispiel(hat nichts mit verkehr zu tun): mich hat mal ein bulle auf einem WALDWEG beim schwarzfahren erwischt (mit dem moped, ich war damals 13) und da ganze dann vor gericht gebracht, obwohl ein "du du" auch ausgereicht hätte. vor gericht war es auch nur eine belehrung, nur hat es den steuerzahler eben richtig geld gekostet. den selben bullen haben sie ein jahr später wegen autodiebstahl vom dienst suspendiert. da zweifelt man dann doch an der polizei, oder?

mfg taloon

By Keiichi (172.185.244.222) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 11:17:

oh oh ...... naja nicht jeder mensch der bei der polizei ist, versteht es eben richtig mit seiner autorität umzugehen. sicher gibt es auch einen ganz großen teil der eben diese missbraucht. aber mal anders gefragt, wärt ihr in solch situation, würdet ihr euch da nicht auch öfters genauso handeln?
oder sehe ich das zu einfach?

By alpak (62.155.178.47) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 12:38:

Ich bin ebenfalls punktefrei. Ohne diese aufklärende Seite wäre das sicherlich nicht der Fall....

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 12:56:

Ich bin auch punktefrei und fahre in der höchsten SFR Klasse, das meint aber nicht, dass ich nicht irgendwann doch mal punkte, schließlich fahre ich nicht wenig und einen Fahrstil wie ein alter Amtsrichter in der Kleinstadt habe ich auch nicht. Soll keine Angeberei sein, ist halt so -auch Dank dieser Seite!

By Matthias (62.157.83.137) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 13:36:

@keiichi:
Zwar off-topic, aber trotzdem:
Ist so nicht ganz richtig. Es gibt einen ganz großen Teil, der die Autorität nicht mißbraucht und einen ganz kleinen Teil, der diese mißbraucht.
Nur ist eben der weit größere Teil einfach zu unauffällig, als daß man auch nur ein Wort darüber verlieren würde.
Daß es auch bei der Polizei Idioten geben muß ist logisch, denn die gibt es ja in jedem anderen Job auch. Wird wahrscheinlich weder Officer noch Polizist hier abstreiten wollen.
Der Vorteil für Dich dabei ist, daß die Polizei meist in Rudeln von mindestens 2 auftritt. Das hat zur Folge, daß der eine Idiot vom anderen OK-Bulle ausgebremst werden kann. Wenn dann tatsächlich mal zwei der üblen Sorte im Auto sitzen funktioniert diese Selbstkontrolle nicht und man muß es eben als Pech betrachten.

By officer (213.187.67.88) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 15:22:

Oh, Oh, da hab ich ja ein thema angeschitten.

@ Autofahrer
du kanst beruhigt sein, ich habe und hatte auch noch keine Punkte.

Meine Verkehrsmoral ist auch noch auf hohem Stand und ich versuche mich daran zu halten. Einen Strafzettel hatte ich schon lange nicht mehr. Das letzte mal war es, als ich ein Zonenverbot des eingeschränkten Halteverbotes übersehen habe. War nicht mit Absicht und so hab ich natürlich die 30,-DM überwiesen. Trotzdem kann ich noch ruhigen Gewissens arbeiten.

@ taloon

zu 1. Die Dresdner Motorradpolisisten sind mir bekannt und ich habe meine eigenen Erfahrungen machen können. Seit die älteren von denen weg sind, drehen die jungen offenbar manchmal frei. Ich kenn sie nur von sondereinsätzen und da sind sie eh was besseres, weil sie ja aus der Landeshauptstadt kommen. Bei uns wird sich ordentlich angestellt und gewartet. Das vorfahren an der Ampel gibt ansonsten ne Anzeige wegen überholen bei unklarer Verkehrslage.
zu.2. Schwarze Schafe gibt es überall, das läßt sich nun mal nicht vergleichen. Hätte Dich da ein anderer angzeigt, wäre es auch so ausgegangen. Das solche Verfahren so ausgehen ist traurig, aber totz alledem besteht nun mal Strafverfolgungszwang für die Polizei.

@Matthias
Ich kann Dir nur beipflichten

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:21:

@officer

wieso, war doch ne gute Idee das Thema. Bringt doch ne schöne offene Disskussion. Und das es gut war, siehst du daran, das es bis jetzt elchfrei geblieben ist

By H. (217.2.78.85) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 18:33:

Ich muß aus eigener Erfahrung auch sagen, solange man die Herren in Grün anständig behandelt, behandeln die einen auch anständig.
Ok, es gibt natürlich auch Ausnahmen; wenn der Typ schlecht drauf ist, wird man halt auch mal angemault, aber das kann einem auch an der Supermarktkasse oder so passieren; so Polizei-spezifisch ist das nicht...

Da sollte man v.a. hier in Bayern auch nicht allzu sensibel sein; es kommt schon öfter vor, daß einen der Polizist bei einer Vekehrskontrolle einfach mal duzt oder (vermeintlich) rumpelig anredet. Ein Hiesiger weiß natürlich, daß man das nicht auf die Goldwaage legen darf; aber Nicht-Einheimische meinen dann oft, daß sie angepöbelt werden und reagieren entsprechend; und dann meint der Polizist wiederum, daß der andere ihn grundlos anmacht, und schon gibt's Stunk.

Also, an alle Nicht-(Ober)bayern, die sich auf Weiß-Blaues Territorium wagen : gewöhnt euch dran! :)

By Hans (62.158.24.143) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 18:38:

Bei mir ist es das gleiche wie bei alpak, bin Punktefrei und habe schon 20 Jahe den Schein. Aber ohne das radarforum hätte ich schon welche und einen Monat den Führerschein los.
So ein bis zweimal im Jahr bekomme ich ein Ticket von je 30 DM. Muß aber sagen nicht von der Polizei!
Bin eigentlich noch nie mit den Grün-Weissen in Berührung gekommen, bei uns zocken die Städte und Gemeinden ab und zwar ohne Ende.
Nicht etwa vor Schulen usw. sondern an den unmöglichsten Stellen, die halt am meisten Geld bringen. Gegen diese Machenschaften (der Städte und Gemeinden) muß man sich wehren und da habe ich absolut kein schlechtes Gewissen ganz im Gegenteil.

By officer (213.187.67.95) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:26:

Klar ist doch auch, daß man keinem einen Vorwurf machen kann, wenn er die vom Staat gebilligten Schlupflöcher nutzt.

By Polizist (217.4.95.161) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 12:46:

Zur Vorbildfunktion bei Polizeiens. Ich selber bin im Moment wieder punktefrei. Das war nicht immer so. Ich hatte schon 2 Points wegen 30 zuviel auf dem Highway. Zwischenzeitlich sind sie wieder weg. Mir ist aber bewusst, dass dies ein Fehlverhalten ist, welches in den wenigsten Fällen zu rechtfertigen ist (Abzocke u.ä.) Und in den meisten Fällen ist auch eine sofortige Diskussion mit vor Ort einschreitenden Beamten möglich. Hinsichtlich dem Verhalten von Behörden brauchen ich in diesem Forum ja nicht mehr groß drauf einzugehen.....
Bei Geschwindigkeitskontrollen komme ich trotzdem nicht umhin, auch Verwarnungen oder Bußgelder auszustellen. Dies vereinbare ich mit mir damit, dass man einen Fehler begangen hat und für dieses auch gerade stehen sollte. So habe ich es bisher bei meinen Verstößen auch gehalten und immer bezahlt. Natürlich versuche ich mich auch heraus zu mogeln (ich lerne auch aus diesem Forum :-)).
Aber dieses Verhalten billige ich jedem anderen auch zu. Schließlich ist das gutes Recht nicht nur der "normalen" Autofahrer (sonst würde ich hier keine Tips geben), sonder auch den Polizisten darunter
Aber die Geschwindigkeitskontrollen bei denen ich bisher dabei war, kann ich an einer Hand abzählen. Ich kann halt den einen Autofahrer in der Kontrolle nicht fahren lassen, weil er vielleicht gewitzter ist und den anderen abkassieren, weil er nicht so gut Stories erzählen kann. Bei Kontrollen wird jeder verwarnt, der wegen der Geschwindigkeit herausgewunken wird (extreme Ausnnahmen gibt es natürlich immer noch. Siehe Til Schweiger mit schwangerer Frau im Clio :-) oder ernsthaft, dringende Notfälle)

Anders halte ich es bei Verstößen, die ich selbst begehe. Ich fahre z.B. öfters an der Lieferantenauffahrt einer BAB-Raststätte auf die Bahn und verstoße dabei gg. Z. 250. Niemals werde ich einen anderen VT deshalb anzeigen, wenn er das gleiche macht. Ich werde den Anlaß eventuell zu einer allgemeinen Kontrolle nutzen, für den genannten Verstoß aber kein Geld abnehmen. Ähnlich sehe ich es bei Parkverstößen. Erst letztens habe ich mich auf Fußstreife geweigert meinen Kollegen zu unterstützen, als er auf einem größeren, freien Platz sämtliche Fahrzeuge die dort parkten verwarnte, weil es zufälligerweise in einer Fußgängerzone war. Behindert oder gefährdet wurde dort niemand und ich selbst habe auch schon dort geparkt. Der Kollege schrieb die Verwarnungen alleine. Er hat es mir nicht krumm genommen, bei der folgenden Diskussion auf der Dienststelle meinte aber nur einer von vielen Kollegen, dass ich Rückgrat bewiesen habe. Alle anderen meinten, dass ein Parkverstoß vorlag und dieser zu ahnden sei. Hinweise auf das Opportunitätsprinzip und auf die Tatsache, dass die Stadt einen eigenen GVD hat, verschallten ungehört.
"Was du nicht willst was man dir tut, das füg auch keinem andren zu".

In diesem Sinne,

viele Grüße,

ein Polizist

By andy2 (193.158.141.117) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:54:

@Polizist: Ich finde auch, das Du da Rückgrad bewiesen hast --LOB--

By officer (213.187.67.44) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 19:43:

@ Polizist

ich glaube Du solltest Deine Einstellung mal überdenken. Du rechtfertigst Dein eigenes Verkehrswidriges Verhalten damit, daß Du gleichartige Delikte dann selbst nicht Verwarnen wirst. Das was Du da machst ist ganz einfach Ermessensmißbrauch!!! Das ist das selbe wie mit den Dresdner Kradfahrer, die Fahren eben an der Ampel zwischen den wartenden Fahrzeugen nach vorn und schreiten dann bei normalen Kradfahrern auch nicht ein. Da könnte man sich jetzt denken, Oh die sind ja o.k. machen was sie wollen, und strafen niemanden ab. Das das nicht o.k. ist siehe weiter oben von @taloon.
Ich weiß ja nicht wo Du Deinen Dienst versiehst, ich hoffe nicht in der Verkehrspolizei. Sicherlich im normalen Schutzbereich denn von da ist mir bekannt, daß viele Kollegen eine eher ablehnende Haltung zur StVO haben.

By Polizist (217.4.94.36) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 10:03:

@officer: Das hat nichts mit einer ablehnenden Haltung zur StVO zu tun. Nur bei gewissen Regelungen erlaube ich mir, deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Im beschriebenen Fall mit den Parkern in der Fußgängerzone hat das nun mal überhaupt niemanden gestört, außer meinem Streifenpartner. Das war eine große Freifläche, da waren keine Geschäfte in unmittelbarer Nähe und dort wird eigentlich schon immer geparkt (wer es kennt: Deutschordensplatz in Heilbronn). Mir wurde erst an diesem Tag bewusst, dass das schon Fußgängerzone ist.
Genauso mit Lieferantenauffahrten bei BAB-Raststätten. Durch Z 250 gesperrt. Zur regulären Auffahrt hätte ich 5 km mehr. Wen stört es, wenn ich über die Parkplätze der Raststätte auf das Gelände fahr und anschließend ganz normal von dort auf die BAB.
Ich muss nicht alles verwarnen, das nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Dazu habe ich das Opportunitätsprinzip. Und in dem ich dies mit Maß und Ziel handhabe, kann ich beim Bürger etwas für das Ansehen der Polizei tun. Ermessensmißbrauch wäre es, wenn ich mein Ermessen fehlerhaft nützen würde. Da ich aber grundsätzlich bestimmte gleichartige Verstöße nicht verwarne, sehe ich da keinen Missbrauch dahinter.
Und es stimmt, ich bin im Moment im Streifendienst beim Revier Heilbronn. Und die Verkehrspolizei, bei uns auch als Owi-Polizei bekannt, genießt bei uns den Ruf alles zu verwarnen was ihnen irgendwie unterkommt. Auch die alte Frau mit Enkel, die mal eben falsch parkte....


Viele Grüße,

ein Polizist

By Hans (62.227.93.10) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 10:29:

@officer

Ich glaube du hast es mit deiner Kritik am Polizist übertrieben.
Oder willst du etwa päpstlicher sein als der Papst.
So wie du schreibst müßtest du dich bei einer Geschwindigkeitsüberscheitung ab 5 Kmh, beim nächsten Polizeiposten gleich selbst anzeigen.

Machst du bestimmt auch nicht.

Hut ab vorm "Polizist" der auch mal die Kirche im Dorf läst.

Nichts für ungut
Gruß

By alpak (217.5.82.13) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 10:52:

Wahre Worte.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen :)

By Coolman (62.158.199.31) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 12:56:

@Polizist:

"Ich fahre z.B. öfters an der Lieferantenauffahrt einer BAB-Raststätte auf die Bahn und verstoße dabei gg. Z. 250. Niemals werde ich einen anderen VT deshalb anzeigen, wenn er das gleiche macht."

Und wie sieht es aus, wenn sich im nächsten Ort herumspricht, daß für die eigentlich verbotene Auffahrt ein Polizist zuständig ist, der das selbst macht und freundlicherweise nicht ahndet, und dadurch zu manchen Zeiten schon Staus auf dieser Auffahrt entstehen? Dann immer noch "niemals"? Schließlich werden solche Anlagen für bestimmte Verkehrsmengen geplant und funktionieren nur, wenn diese Mengen nicht völlig aus dem Ruder laufen.

By andy2 (193.158.141.120) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 16:16:

@Officer: Bin auch Punktefrei! Hatte aber mal 4 Punkte (128km/h bei 100km/h auf der A72, AS Zwickau-Ost __selbe stelle heute 130er-Limit___ (ist gemein: kurz vorher noch bei 128 zu kassieren). und einmal 52km/h bei 30 auf der W.-Klippel-Str. (vielleicht sogar von Dir? - Bist Du manchmal mit dem Polizeimotorrad unterwegs). Gut,dort ist 30 aber auch berechtigt!-Enge Str., kein Fußweg, Ausfahrten,Graben usw.! Aber seit Jahren nicht mehr zu schnell gefahren! Letzes Jahr habe ich in Norddeich nur 10.-DM Verwarngeld
gezahlt (Parkuhrenschild ubersehen in Norddeich).

By officer (213.187.67.116) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 21:41:

@Polizist
wie ichs befürchtet hatte. Du rechtfertigst dein eigenes Fehlverhalten damit, daß Du andere auch in Ruhe läßt. Das wird aber von Dir als Polizist nicht erwartet. Von Dir wird erwartet, daß Du unvoreingenommen an die Überwachung herangehst. Wie gesagt, wenn die Beschilderung o.ä. nicht sauber ist und die rechtmäßigkeit der Sache in Zweifel steht, dann sollte man nich Einschreiten. Das hab ich hier auch schon an anderer Stelle geschrieben. Im Weitern, ging es ja hier nicht darum, daß Du Dier dann nie was zu schulden kommen lassen darfst, nur weil Du Polizist bist. Keiner verlangt von Dir übermenschliches, wir sind alle nur Menschen. Die Frage ist aber wie man dann damit umgeht.

By Polizist (217.4.94.33) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 14:36:

@ coolman: Du kannst beruhigt sein. Soviele Autos können die Auffahrt gar nicht hochfahren, damit es sich dort staut.

@ officer: Gerade weil wir alle nur Menschen sind, verlange ich auch vom Autofahrer nichts übermenschliches. Ich kann damit in sofern umgehen, indem ich z.B. von einer Verwarnung absehe. Es ist doch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten durch das pflichtgemäße Ermessen geradezu gewollt, dass man nicht alles anzeigt und Einzelfallabwägungen trifft. Das ist zumindest mein Verständnis davon.
Selbstverständlich gehe ich dann auch unvoreingenommen an die Überwachung und höre mir an, was der VT zu erzählen hat. Und wie ich schon erwähnte, sind die Verstöße, die ich bei mir und beim VT durchgehen lasse solche, die wirklich niemanden stören. Dein Maßstab für das nicht Einschreiten (Rechtmäßigkeit, mangelhafte Beschilderung) kann nicht die Auslegung des Opportunitätsprinzip sein. Interessanter ist doch vielmehr der Schutzzweck der Norm. Dann z.B. wenn jemand durch verkehrswidriges Verhalten konkret behindert wird, ist bei mir die Einschreitschwelle überschritten und ich schreibe. Aber auch bei den meisten anderen Verstößen, wenn ich dies für erforderlich halte. Nicht nur die Zweckmäßigkeit, auch die Geeignetheit und die Erforderlichkeit sind Kriterien einer jeden Maßname.
Und sobald mir jemand plausibel machen kann, dass er durch mein verkehrswidriges Verhalten, z.B. durch das Auffahren auf die Raststätte, gestört wird, werde ich das akzeptieren. Nur bisher war das hier noch nicht der Fall. Und ich bin öfters in Kontakt mit den örtlich zuständigen Kollegen. Die haben mir auch noch nichts von Klagen erzählt.
Ich wiederhole es gern nocheinmal. In diesem Bereich habe ich die Möglichkeit, beim Bürger an Ansehen zu gewinnen, wenn er erkennt, dass die Polizei nicht nur anzeigt, sondern auch mal ein Auge zudrückt.
*btw* Hast du schon einmal aus einem geringfügigen VU mit geringem Sachschaden eine 0 DM Verwarnung gemacht?

Gruß,

ein Polizist

By Egi (62.158.112.46) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 16:37:

Bin mal von einem Polizisten angezeigt worden, weil ich in einem Stau etwa 100 Meter über den Standstreifen bis zur Ausfahrt gefahren bin. Hat mich glaube einen Punkt gekostet. Das ganze war vor zwei Jahren, heute würde ich natürlich anders reagieren. *ggg* Aber mal im Ernst: Ich fuhr Schritttempo und hätte die Autobahn sowieso an dieser Abfahrt verlassen müssen. Wieso soll ich mich wegen 100 Metern stundenlang in den Stau stellen? Das ist ökonomischer Schwachsinn. Ein Polizist kann das ja tun, der ist Beamter und wird trotzdem bezahlt, mir als Freiberufler gibt dafür keiner eine müde Mark. Ab und zu sollten die Herren in Grün daran denken, dass sie von den Steuergroschen der anderen leben und bissl Verständnis zeigen, zumal ja niemand gefährdet oder behindert wurde. Daswar einfach nur Paragraphenreiterei.

By HarryB (203.198.109.1) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:21:

Daswar einfach nur Paragraphenreiterei.

Ein bisschen einfach, findest Du nicht? Was z.B. ist mit dem Nachahmungseffekt? Wenn Du da herunter faehrst und den Standstreifen dazu benutzt, wollen das andere auch tun, ergo: Der Standstreifen wird z.B. fuer Rettungsfahrzeuge oder aehnlichem blockiert. Vielleicht sollte man das Ganze nicht nur mit einem Auge betrachten....

By officer (213.187.66.109) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 13:34:

@ Polizist

"Und wie schon gesagt sind die Verstöße, dich ich bei mir und beim Verkehrsteilnehmer durchgehen lasse,solche, die wirklich niemanden stören"

Das zeigt doch, daß Du das Recht nur so auslegst wie Du es für Dich brauchst. Ich finde das nicht i.O.

Und mal ehrlich, nur weil Du auf Verwarnungen verzichtest, schafst Du doch keine bürgerfreundliche Polizei. Erreichen tust Du damit gar nichts. Außer das mal einer den du nicht verwarnt hast, sagt, oh der war aber nett. Damit verärgerst Du aber all die anderen sich verkehrsgerecht verhaltenden Bürger, die von Dir ein konsequentes Einschreiten erwarten.

Unfallaufnahmen mit 0,-DM VG habe ich auch schon gehabt, nur ist das ganz ganz selten. Das sollten wirklich Ausnahmen sein!

By Polizist (217.4.95.61) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 18:59:

@ officer: Also gut, ich verhalte mich mitunter verkehrswidrig. Gebe ich zu und stehe dazu. Meine Gründe dazu habe ich ja schon ausführlich erläutert.
Das ich das Recht so auslege, wie ich es für mich brauche, kann ich so allerdings nicht stehen lassen. Gesetzt den Fall ich würde so handeln, müsste ich ja davon profitieren ("wie ich es brauche"). Das tue ich aber nicht. Sicher, ich lege das Recht aus, nur die Motivation dahinter ist eine andere. Auch diese habe ich schon erläutert (sinnvoll, zweckmäßig u.a.). Im übrigen machen die Richter an den Gerichten nichts anderes als Gesetze auszulegen. Davon lebt doch die Rechtskultur und entwickelt sich weiter.
Und ich bin nach wie vor der Meinung das der Bürger bei einer mündlichen oder gar keiner Verwarnung zufriedener ist. Oder hast du schon mal gehört das sich einer beklagte weil er nicht verwarnt wurde? Der Schwabe sagt dazu auch "net gschompfe isch grad gnug globt". Das die verkehrsgerechten Bürger da ein konsequentes durchgreifen verlangen, glaube ich nicht. Zumindest nicht in dem Bereich, von dem ich es habe.
Wenn ich dich richtig verstehe, bzw. deine Postings richig deute, gibt es bei dir keine mündliche Verwarnung oder ein "Auge zudrücken"?


Gruß,

ein Polizist

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 19:54:

So wie der immer daherkommt, frißt der einen Barren 16MnCr5 zum Frühstück :-(

By officer (213.187.66.213) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 10:27:

@ Polizist

auch bei mir gibts die mündliche Verwarnung,
aber ich wende sie sehr sehr sparsam an. Da müssen schon gute Argumente rüberkommen und ich muß erkennen, daß es nicht nur geschleimt ist. Meistens sind das ganz ganz alte Rentner, von denen man wirklich weiß, daß sie einen nicht verarschen nur im der Strafe zu entgehen. Die Fragen ja dann auch nicht obs nicht auch ne mündliche Verwarnung tut. Solche die so was fragen können es eh vergessen. So nach dem Motto, Alles ist o.k. nur kosten darf es nichts.

By EinBetroffener (216.104.228.157) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 12:01:

@officer

Rentner verarschen einen also nicht und bringen gute Argumente... Und alle anderen V-Teilnehmer sind in Deinen Augen das Gegenteil?

By farendil (217.80.144.139) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 12:52:

@officer: wenn meine großmutter autofahren könnte, dann wäre ich 100% sicher, daß du von ihr so richtig "verarscht" würdest!

und, die "jungen spunde" die erzählen dir alle etwas, um der strafe zu entgehen?

By K.T. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 13:45:

@officer

Du verhältst Dich inkonsequent und in sich widersprüchlich. Einserseits wirfst Du hier Deinem Kollegen "Polizist" vor, das Recht nur so anzuwenden, wie er persönlich es für richtig halte. Du selbst tust aber genau dasselbe. Du gestehst von Dir willkürlich ausgewählten Personengruppen (hier Rentnern) eine Sonderbehandlung zu, zu welcher sie rein aufgrund des Gesetzes nicht berechtigt sind.

Mich würde auch mal Dein Verhalten in folgender konstruierten Situation interessieren: Du kontrollierst (allein und ohne Fotodokumentation) mit einem Lasermeßgerät Geschwindigkeiten. Bei einem der von Dir angehaltenen Schnellfahrer stellt sich heraus, daß es der Dir bekannte Kollege X von derselben Wache auf einer Privatfahrt ist. Was sagst Du ihm da? (1) "ich werde dich selbstverständlich anzeigen, denn das Gesetz ist für alle gleich, und wenn du mich da zu beeinflussen versuchst, erstatte ich zusätzlich Meldung", oder (2) "na ja, war wohl ein bißchen schnell, paß künftig besser auf, daß du da nicht mal Schwierigkeiten bekommst, tschüß"? Sei mal ehrlich, drückt man in so einer Situation (menschlich verständlich) nicht einfach ein Auge zu, auch wenn man es eigentlich nicht dürfte?

By Keiichi (62.155.239.22) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 15:42:

das ist eine fangfrage die ich ehrlich gesagt in dieser art auch nicht sehr fair finde. sicher würde er bei einem guten kollegen, seiner frau, seinen kindern etc. ein auge zudrücken.
würden das aber nich 99,99% aller leute die in diese situation kommen würden auch tun?

"...Im übrigen machen die Richter an den Gerichten nichts anderes als Gesetze auszulegen. Davon lebt doch die Rechtskultur und entwickelt sich weiter."

fakt ist doch das beide, polizist und officer, das recht auf eine von ihrer seite her fairen und gerechten art und weise auslegen. das es da zu geringfügigen unterschieden kommt ist ganz klar. selbst zwei richter würden einen identischen fall unterschiedlich entscheiden.

angenommen einer steht im absoluten halteverbot. dann handelt er verkehrswiedrig, auch wenn seine frau gerade entbindet und der nächste parkplatz 10km weiter weg ist.
wie beide (off & poli) diese situation nun auslegen steht auf einem anderen blatt. fakt ist, er handelt verkehrswiedrig. ob nun gnade vor recht ergeht oder nicht ist dann wieder "nichts anderes als Gesetze auszulegen" .

By officer (213.187.66.198) on Freitag, den 2. März, 2001 - 09:23:

Nicht alle Rentner !!!!

Zur Fangfrage:
Keiichi hat da wohl die Antwort schon gegeben.

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 2. März, 2001 - 09:32:

@officer: zur fangfrage: wenigstens bist du ehrlich!

und ich dachte schon, du hast deine dienstmarke geheiratet und schläfst mit dem gesetzbuch... :-)

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. März, 2001 - 11:42:

@farendil
vielleicht ist er ja garnicht so, nur sein Chef kennt seinen Nickname und liest mit.. ;-))

By Polizist (217.4.94.27) on Samstag, den 3. März, 2001 - 17:26:

@officer: >Die Fragen ja dann auch nicht obs nicht auch ne mündliche Verwarnung tut. Solche die so was >fragen können es eh vergessen.

Absolut! Die haben bei mir auch schon verloren. Betteln kann ich nicht leiden. Aber zu dem Zeitpunkt habe ich ihnen in aller Regel schon eröffnet, dass es an den Geldbeutel gehen wird.

@keiichi (ist das japanisch?): Sehr faires Statement. Objektiv und ehrlich, wirklich gut.
Hinischtlich der Einstellung von officer und mir hast du es gut beschrieben. Ich bin dem officer da auch nicht irgendwie böse oder nehme es ihm krumm, dass er es anders sieht wie ich. Dieses Thema lässt diesen Spielraum zu und ich akzeptiere durchaus officer´s Meinung. Durch solche Diskussionen kann ich nur dazu lernen. Und was wäre eine solche ohne widerstreitende Meinungen? Ist doch stinklangweilig.

Viele Grüße,

ein Polizist

By mm (62.67.96.172) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 00:54:

Das mit dem Auffahren am Rasthof finde ich ja auch ein bißchen strange. Das ist schon sehr subjektiv, was einen stört und da braucht es wohl doch eine Regel. Beispiel:
Je nach Aktuität habe ich unterschiedliche Fahrstile, mal eher relaxt direkt am tempolimit (d.h. z.B. ich überhole mit 120 (Tempolimit) ein Auto, das 110 fährt), dann nervt mich der "Raser" der mit 150 von hinten mit Lichthupe kommt (und der gehört angezeigt!!)
Oder eher etwas eilig (z.B.: dreispurige Autobahn, alle 800 m ein LKW, ich mit 160 in der Mitte, links das große Rasen, vor mir einer mit 120, der das Rechtsfahrgebot nicht einhält (auch der gehört natürlich angezeigt!! Und ich: Lichthupe=Nötigung!).
In der Regel -das die Quintessenz- meinen es unsere Officer und Polizisten wohl relativ gut mit uns, aber sie müssen durch diesen Dschungel von Relativitäten eben auch durch.
Persönlich habe ich erst einmal schlechte Erfahrung mit den Grünen gemacht (angehalten wegen angeblich nicht angeschnallt, war ich aber doch, dann Verwarnung wegen abgelaufener Erste-Hilfe-Kiste), ansonsten hatte ich immer das Gefühl, es mit Menschen zu tun zu haben, mit denen man reden kann, oder ich mußte einsehen, dass sie nun mal recht haben.
Anders ist das mit den Ordnungsbehörden, das ist ein anderer Menschenschlag, aber das ist ja ein anderes Thema, nämlich das Thema dieses Forums.
mm

By farendil (217.0.226.221) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 10:09:

@mm: (d.h. z.B. ich überhole mit 120 (Tempolimit) ein Auto, das 110 fährt), dann nervt mich der "Raser" der mit 150 von hinten mit Lichthupe kommt (und der gehört angezeigt!!)

Wenn du vor dem ausscheren sehen konntest, daß er auf dich "auflaufen" wird, dann darfst du eben nicht rausziehen.

im übrigen: überholen darfst du nur, wenn deine geschwindigkeit deutlich größer ist, als die des zu überholenden. in der rechtssprechung wird damit zumeist eine differenz von 20km/h gemeint.

somit darfst du nicht überholen, wenn der andere 110 fährt.
tust du dies noch, so mußt du die vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit überschreiten.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 19:23:

Farendil!
Nehme es mir nicht Uebel,aber ueber euere Gesetzesvorschriften muss ich als Auslaender wirklich Schmunzeln,im übrigen: überholen darfst du nur, wenn deine geschwindigkeit deutlich größer ist, als die des zu überholenden. in der rechtssprechung wird damit zumeist eine differenz von 20km/h gemeint.

somit darfst du nicht überholen, wenn der andere 110 fährt.
tust du dies noch, so mußt du die vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit überschreiten

Du darfst aber Volles Rohr fahren,in einer Geschwindigkeitsbeschraenkten zone,nur nicht erwischen lassen!und derandere darf dich nicht Behindern!WOW!!

By farendil (217.0.226.221) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 19:53:

nein, billy bob so war das nicht gemeint...

nur: entweder hält man sich penibel an alle vorschriften, dann darf man halt nicht überholen.

oder aber: man denkt mit und versucht "miteinander" zu fahren, auch wenn dies eine marginale regelübertretung beinhaltet.

da du schon eine weile mitliest, dürftest du wissen, daß auf der autobahn meist mit seht großen toleranzen gemessen wird, d.h. oft erst ab +21km/h geblitzt und viedeowagen eigentlich immer erst im fahrverbotsbereich aktiv werden.
von der ahndung von regelverstößen auf der bab unterhalb von +11km/h habe ich noch nichts gehört - abgesehen davon werden bei über 100 km/h mindestens 3% toleranz gewährt...

so, und es ist nun mal gesetz (was ich nichtschlecht finde) daß du halt nicht darüber zu befinden hast, ob der andere regelwidrig fährt, oder ihm gar irgendwelche regeln (egal ob vorgeschriebene oder eigene) aufzuzwingen.

so: ansonsten ist natürlich auch nicht erlaubt "volles rohr" zu fahren, das habe ich auch nie behauptet!

ansonsten: daß hier einige gesetztesvorschriften unsinnig oder auch unverständlich sind, ist mir selber (als einheimischer) bewußt.

ich nehme mir halt die freiheit, in gewissen grenzen darüber zu entscheiden, in wie weit ich eine unsinnige regel befolgen will.
nur deshalb versuche ich nicht dieses verhalten oder diese ansicht anderen aufzuzwingen.
wenn mich dabei jemand behindert, ohne selbst einen regelverstoß zu begehen, dann habe ich eben pech gehabt.
verstößt er allerdings selbst gegen eine regel und fordert von mir die sture einhaltung einer anderen, dann reagiere ich mit unverständnis!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 23:07:

Farendil
Wir sind uns ja im Grund einig,es dehte sich nur um die auslegung der Gesetze,man sollte immer das gesetzbuch und alle Gerichtsurteile auf dem beifahrersitz haben,um Straffrei zu fahren
: man denkt mit und versucht "miteinander" zu fahren,Das ist es was ich schon immer sagen moechte MITEINANDER,und dann wuerden die meisten Probleme keine Probleme sein,Selbst dein Letzter satz spricht mir von der Seele!Dauerte etwas aber wir sind uns Einig!
"volles rohr" zu fahren, das habe ich auch nie behauptet! Weiss ich,habe es auch dir nicht unterstellt!

By Matthias (217.1.19.95) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:22:

@farendil:
Bist Du sicher, daß die +20kmh Überhol-Regel auch für mehrere Spuren in eine Richtung z.B. BAB gilt? Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen. Wenn Du auf der Gegenspur der Landstraße überholen willst ist es logisch, daß man ne gewisse Differenzgeschwindigkeit vorweisen sollte.

By farendil (217.0.227.19) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:31:

@matthias: ich hatte mir vor laengerer zeit mal einige urteile rausgesucht, und glaub ich auch nem kommentar nachgeschaut.


auf der landstraße ist es egal, da mußt du nur vor dem gegenverkehr wieder "drin" sein
*g*


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page