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Anhörungsbogen an Zweitwohnsitz versandt,

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen an Zweitwohnsitz versandt,
By Ralph (194.72.49.82) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 13:02:

an dem ich nachweislich nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist war.
Da Firmenwagen wurde die Zweitwohnsitzadresse an die Bussgeldstelle weitergereicht die 3 Tage vor Ablauf der 3 Monate den Anhörungsbogen abgeschickt hat. Kann ich den Standpunkt vertreten, dass man mir Post an den Hauptwohnsitz schicken muss um eine Entgegennahme wahrscheinlich zu machen, also dass der Anhörungsbogen nach den 3 Monaten erst in meinen Besitz gelangte?

Vielen Dank im Voraus,

Ralph

By EinBetroffener (216.104.228.125) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 13:23:

Nein, der AB gilt als zugestellt, selbst wenn er auf dem Postamt am Zweitwohnsitz hinterlegt worden ist.

By Ralph (194.72.49.82) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 13:30:

DANKE, das ist eindeutig.

Ralph

By mm (62.67.68.11) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 15:14:

Muss der AB als Einschreiben verschickt werden?

By EinBetroffener (216.104.228.125) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 15:40:

Muss er nicht. Wird auch nicht gemacht.

Stimmt, was ich geschrieben habe gilt für Einschreiben (Bußgeldbescheid). Nichts desto trotz gilt bei der Versendung des AB´s das Datum des Aktenvermerks an dem der AB vom Sachbearbeiter verfügt worden ist.

By Greatblackbird (217.49.125.171) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 15:41:

Nein, muß er nicht. Es genügt die behördliche Anordnung zur Versendung bzw. Erstellung, um die Verjährung zu unterbrechen. Ralph wäre aber in diesem Fall verpflichtet, die Angaben zu seiner Person zu berichtigen.


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