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Rote Ampel - Bullen mit Blaulicht von hinten? Muss ich in die Kreuzung fahren?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Rote Ampel - Bullen mit Blaulicht von hinten? Muss ich in die Kreuzung fahren?
By ralfmuc (212.94.226.114) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 09:29:

Nochmal die Frage:
Ich stehe an einer Kreizung mit roter Ampel. Von hinten dröhnt ein Martinshorns (Bullen, Feuerwehr ansich egal),das ich Platz machen muss is klar, aber muss ich in die Kriezung fahren, und die entscheidene Frage, wer zahlt bei einem Unfall, wenn mir einer reinfährt, während ich den Weg freimacche.
Gruss und Danke Ralf

By farendil (217.0.226.207) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 10:14:

du darfst nicht nur, sondern, wenn dies die einzige möglichkeit ist, die straße schnell und unkompliziert freizumachen, dann mußt du in die kreuzung fahren.

erstens ist es jedoch normalerweise nicht nötig bis in den kreuzungsverkehr vorzufahren, zweitens darf dein vorfahren natürlich nur unter größter vorsicht und rücksichtnahme erfolgen.

die schuldfrage ist nicht so einfach.
wenn du beim vorfahren in den querverkehr fährst, oder so einfaährst, das der querverkehr nicht mehr bremsen kann, wirst natürlich du schuld sein.

stehst du jedoch seit geraumer zeit da und jemand "übersieht" dich, naja, dann wird derjenige die schuld bekommen.

By Tyson (149.225.101.99) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 22:08:

Generell muß man sich aber nicht selber schaden.
Wenn die Flucht vor den Grünen nur über den Kantstein möglich wäre, dabei aber sicher Frontschürze und Alus draufgehen würden, kannst Du stehenbleiben, wo Du bist.
Aber wenn Du panisch, wie ein Wilder, auf die Kreuzung jagst, um Platz zu machen, und Dir passiert was....pech, da muß ich farendil zustimmen.

TYSON

By dyken (62.180.200.229) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 14:25:

Wie beweist man das bei Ampelblitzern ?

By Matthias (193.159.35.166) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 14:48:

Nicht bei rot in die Kreuzung einfahren, nur wenn man blaue Lichter am Horizont erkennt, sondern abwarten, bis das Fahrzeug auch an der Blitzampel ist. Dann kommt es wahrscheinlich mit aufs Bild und die bei grün fahrenden Verkehrsteilnehmer haben sich hoffentlich auch auf die Annäherung eines Sonderrechtsfahrzeugs eingestellt, was Deine Überlebenschancen erhöht :-) Auf dem Bild wird man wahrscheinlich auch anhaltenden Querverkehr sehen und daß andere Fahrzeuge ebenfalls ausweichen. Trotzdem natürlich Datum und Uhrzeit notieren und nach Möglichkeit auch z.B. Kennzeichen und Art des Fahrzeugs, welches Dich nach §38 StVO zum Einfahren in die Kreuzung veranlasst hat.

Und generell gilt, daß man dabei ein Überqueren der Kreuzung vermeiden sollte, da es - wie farendil auch schon sagte - gefährlich sein kann, wenn man hirnlos nach dem Motto 'Nix wie weg' drüberfährt. In aller Regel reicht der Platz zwischen Haltelinie und den Spuren des Querverkehrs zum Ausweichen aus.

By Pandur (217.80.103.240) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:42:

So etwas ist mir seber schon mal passiert...
ich komme mit Blaulicht und Tröte auf ne Blitzampel zugefahren, und wühle mich durch den Verkehr. Als ich noch ca. 50m von der Ampel entfernt war, fuhren die ersten in die Kreuzung und wurden geblitzt... bis ich nun da war, war die Ampel wieder Grün.

By Peter (62.104.216.72) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:16:

Hallo an alle....

sicherlich muß man Platz machen, wenn ein Einsatzfahrzeug auf Alarmfahrt sich nähert. Aber ist es nicht auch so, das man sich nicht selbst in Gefahr begeben darf. Ich denke man begibt sich schon in Gefahr bei Rot über die Kreuzung zu rollen. Es soll ja auch Leute geben die ein Martinhorn nicht hören. Und die könnten dann zu einer potenziellen Gefahr werden.
Acuh muß ich mal Kritik an die Fahrer dieser Fahrzeuge anbringen. Viele denken Sonderrechte und Wegerechte sind Freifahrtsscheine um sich mal wie Schumi zu fühlen. Wenn ich sehe, dass sogar ungeübte Zivis an manchen Wachen Alarmfahrten durchfahren dürfen, dann kommt mir die Galle hoch.
Es passieren ja genug Unfälle auf Einsatzfahrten, nicht selten mit Schwerverletzten oder sogar Toten. Es gibt ja sooooviele Vorschriften und Gesetze, aber ein Gesetz für ein Alarmfahrtraining gibt es nicht. Ich sag da nur, HÖCHST FAHRLÄSSIG.
So....nun noch was! Das richtet sich auch an PANDUR. Viele Polizisten, Feuerwehrleute u.s.w. sind, entschuldige den Ausdruck, zu blöd eine Alarmfahrt durchzuführen. Man muß ja unbedingt bei einer Kreuzung darauf bestehen, dass die Fahrzeuge auf den beiden rechten Spuren, Platz machen und sich in Gefahr begeben könnten oder eine Gefahr für andere darstellen könnten. So und dann wühlt man sich da durch. Wäre es nicht einfacher langsam und vorsichtig die linke Gegenfahrsspur zu nutzen?? Geht vielleicht genauso schnell und man gefährdet andere nicht so stark. Nun man kann jetzt sagen, die Autofahrer machen von selbst Platz. Aber ist es nicht auch so, das der Fahrer des Rettungsfahrzeuges oder ähnl. so besch..... fährt, das den anderen nix anderes übrigbleibt als
dann auf drängen von hinten in die Kreuzung einzufahren. Die Polizei macht das immer gerne.
So....ENDE!!!

Grüße Peter
(Rettungsassistent mit Alarmfahrtraining)

By garfield (129.143.4.35) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 20:35:

Wenn man genau hinsieht, mit welchen Fahrzeugen die Ungeübten unterwegs sind, dann wird man feststellen, daß das meistens Kleinbusse bis hin zum LKW sind. Zivis fahren oft mit den Transportern herum, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des THW sind meistens LKW. Zumindest die, die von den freiwilligen Helfern gefahren werden. Also zwar wuchtige, aber doch eher langsamere Fahrzeuge, die nebenbei den Vorteil haben, daß es Frontlenker sind, die dazu die meisten anderen Fahrzeuge überragen. Der Fahrer kann damit den Nachteil de schlechteren Ausbildung durch eine insgesamt nicht so hohe Geschwindigkeit und die Möglichkeit, eine Kreuzung besser zu übersehen, weitgehend wettmachen. Wenn er dann noch im Bewußtsein hat, daß er sich trotz der gebotenen Eile nicht wie Rambo auf der Straße aufführen darf, wird er auch solche Situationen wie das Überfahren einer Kreuzung bei Rot halbwegs sicher meistern. Die eigentlich schnellen und niedrigen Einsatzwagen, wie z.B. Polizei-PKW, Einsatzleitfahrzeuge und Notarzt-PKW ohne Kranken-Transportmöglichkeit, werden so gut wie immer von hauptberuflichen Helfern gefahren, also von Leuten, die die nötige Routine bei Einsatzfahrten haben und deshalb wissen, mit welchen Gefahren sie es dabei zu tun haben.

Für den "normalen" Autofahrer heißt es in der StVO nur, daß dem Einsatzfahrzeug, das sich nähert, möglichst schnell freie Bahn zu schaffen ist. Das heißt nicht, daß man vor Schreck in den Graben fahren soll und auch nicht, daß man dem Einsatzwagen mit Lichthupe und Warnblinker die Straße freiräumen soll. Wie so oft liegt die beste Möglichkeit in der Mitte. Wer aufmerksam fährt, rechnet immer mit einem Einsatzwagen und nutzt die Zeit im Stau zum Ausschauen einer Möglichkeit, den Weg freizumachen. Dazu gehört die Rettungsgasse auf der Autobahn (*) genauso wie die Überlegung, daß man bei einer roten Ampel notfalls in die leere Fußgängerfuhrt hineinfährt. Es ist fast nie nötig, die Kreuzung komplett zu überqueren, meistens reicht es, wenn man sich vorsichtig in die Kreuzung tastet und dort nach rechts abbiegt, ob das erlaubt ist oder nicht, interessiert in dieser Situation nicht.

Daß man bei Grün über eine Kruzung fährt und erschrickt, wenn sich plötzlich von der Seite, die Rot hat, ein Einsatzwagen nähert, ist normal. Dann muß man schnell genug entscheiden, ob man stehen bleibt oider weiterfährt. Nur nicht erst erst hü und dann hott, sondern die begonnene Aktion durchziehen. Der Einsatzfahrer rechnet mit Fahrzeugen von der Seite und wird darauf entsprechend reagieren. Gefährlich wird es dann, wenn man zuerst fährt und dann stehenbleibt. Dann ist man mitten auf der Kreuzung und der Einsatzfahrer hat damit gerechnet, daß er den zivilen PKW durchläßt und will dahinter über die Kreuzung fahren. Der Unfall ist so fast sicher vorprogrammiert.

Wer von einem von hinten kommenden Einsatzwagen erschreckt wird, ist nicht aufmerksam genug gefahren, da man die Einsatzfahrzeuge oder die Reaktion der anderen hinteren Autos rechtzeitig genug sieht.


(*) Man sieht es leider immer öfter, daß einzelne Fahrzeuge die Rettungsgasse zustellen. Vermutlich die Hälfte davon aus dummer Unachtsamkeit, die andere Hälfte, weil sie verhindern will, daß Motorräder oder gar andere Autos zwischen den Schlangen durchfahren. Meistens sind das dann auch die Fahrer, die an der Unfallstelle nicht langsam genug werden können, daß sie sich satt gaffen können. Wen sie dabei behindern, ist ihnen egal. Diese asozialen Subjekte kann man meiner Ansicht nach nur wegen ihres Aussehens und ihres genetischen Codes als "Menschen" bezeichnen, vom Charakter her muß man sie weit unter den Affen einsortieren.

Jetzt tun mir die Finger weh. War ein fast wildsaumäßiges Referat, mußte aber mal raus.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 08:14:

@garfield
genau so isses, alles gesagt. Aber was hälst du denn davon dir mal ein neues Key-board anzuschaffen, damit die Pfötchen nicht mehr so weh tun? ;-)

By Polizist (217.4.95.161) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 12:23:

@ peter: Ich weiß nicht, ob es besser ist vor einer Kreuzung nicht die beiden rechten Fahrspuren zu benutzen und mich durch eine Rettungsgasse zu quälen, oder die linke Spur nehmen und mich der wesentlich höheren und IMHO auch unnötigen Gefahr auszusetzen, mit dem Gegenverkehr zu kollidieren. In gewisser Weise sollte mein Verhalten als Einsatzfahrer für den Verkehrsteilnehmer auch berechenbar und vorhersehbar sein. Der Autofahrer hat gelernt, dass er auf einer zwei- oder mehrspurigen Fahrbahn eine Rettungsgasse bilden muss. Mit einem Einsatzwagen der dann über den Standstreifen oder in der Stadt links vorbeifährt, wird der VT nicht unbedingt rechnen und es kann zu verherenden Fehlverhalten kommen.

Was die Ausbildung hinsichtlich Einsatzfahrten betrifft. Bei der Polizei Baden-Württemberg ist ein solches Fahrtraining nicht vorgesehen. Ich bin jetzt dann 8 Jahre bei der Polizei und das einzigste Fahrsicherheitstraining hatte ich privat zu meiner Zeit als ich noch Schlosser war, absolviert.
In der Praxis sieht es dann so aus, das man nach der Ausbildung auf ein Polizeirevier kommt und vielleicht am Anfang öfters mal Beifahrer im Streifenwagen ist. Doch nur vom danebensitzen lerne ich nicht genügend. Für ein adäquates Training ist bei uns kein Geld vorhanden.
Bei der Feuerwehr ist aber doch auch nicht viel anders. Da geht einer auf den Maschinistenlehrgang und lernt wie man Pumpen und Aggregate bedient. Nach dem Lehrgang ist er Fahrer von Einsatzfahrzeugen. Mit dem alten 3er kann man Fahrzeug bis 7,5t fahren. Oftmals sitzt dann so ein Mensch das erste Mal am Steuer eines Lkw und soll diesen unter Einsatzbedingungen durch die Stadt schaukeln, na denn mal Prost.

Im übrigen fand ich Garfields Statement rundweg klasse.

Viele Grüße,

ein Polizist

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 13:17:

@polizist
Das ihr da keine Weiterbildung bekommt, ist eigentlich eine Sauerei! Denn dieser Teil der Tätigkeit ist besonders wichtig. In der Industrie ist es selbstverständlich, das jemand der mit ´nem Stapler durch die Werkshallen oder auf dem Hof rumbrettert, eine Ausbildung macht und ne TÜV Prüfung ablegt. Zum Einen kostet es echtes Geld wenn wer deshalb (Unfall) Krank feiert, und zum Anderen legen die Versicherungen darauf Wert. Warum wohl? Aber bei Vater Staat kosten die Leute ja nichts, die sind doch sowieso da, mehr als genug?
Könnt ihr euch da nicht hinter euren Verband, Gewerkschaft oder so stecken und das mal thematisieren. Auch bei Euch sind doch irgendwelche Tätigkeiten versichert, kann man den Versichherungen das nicht glaubhaft machen, dass wenn ihr da Ausbildung bekommt, die irgendwo Geld sparen?
Auf jeden Fall finde ich es eine Sauerei, von einem Mitarbeiter Tätigkeiten zu verlangen, für die er nicht das ordentliche Rüstzeug zur Verfügung bekommt.

By farendil (217.80.147.100) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 15:04:

@polizist: ich dacht eigentlich, daß eine selbstverständlichkeit ist, daß einsatzwagenfahrer, insbesondere bei der polizei, wo ja noch sonderaufgaben wie z.b. verfolgungsfahrten etc. dazukommen eine spezialausbildung pflicht ist.

bei uns in dresden wurden vorletzten winter alle einsatzwagenfahrer zu einer sonderschulung gerufen, da sie zuviel unfälle verursacht haben ... - warum versucht ihr nicht auch auf diese weise zu eurem fahrertraining zu kommen?
:-)

By Polizist (217.4.95.8) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 16:33:

Also wie gesagt, ich spreche nur für BW und selbst da kann es z.T unterschiedlich sein. Dank der dezentralen Budgetierung ist so ein Training inzwischen Sache der einzelnen Polizeidirektionen.
Ich weiß von anderern Bundesländern, dass es dort solche Trainings gibt.
Ein "normales" Sicherheitstraining soll es auch bei uns demnächst geben. Dies vor allem deshalb, weil es schon öfters zu Situationen kam, dass die Fahrer mit den neuen Silberpfeilen unterwegs waren und in kritischen Situationen das ESP eingriff. Da muss man dann anders reagieren als sonst (wie weiß ich nicht) und auch der Heckantrieb der Daimler ist gewöhnungsbedürftig. Ein "normales" Sicherheitstraining halte ich jedoch für nicht gut genug.

Dass wir von der Basis selbstverständlich dahinter her sind, ist klar. Unsere Versicherung ist allerdings das Land. Und offensichtlich ist es immer noch billiger, die Schäden aus VU zu übernehmen, als die Beamten vernünftig auszubilden :-( Vielleicht passiert wirklich zu wenig

Gruß,

ein Polizist

By Polizist (217.4.95.8) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 16:36:

Ach so, die Gewerkschaften - Von denen halte ich inzwischen so gut wie überhaupt nichts mehr. Die Funktionäre wollen auch alle mal wieder befördert werden und verzetteln sich untereinander in Kleinkriegen, als wirklich wichtige Sachen auf die Bahn zu bringen. Ich denke nur an die Verarsche mit der 40 Stunden Woche. Die kuschen zu arg vor der Politik und lassen sich einschüchtern.
Das einzigst vernünftige ist die Regresshaftpflichtversicherung, sonst wär ich schon ausgetreten...

Gruß,

ein Polizist

By Pandur (212.185.235.161) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 16:58:

@Peter
ich war übrigens auch einer von diesen (Rettungs)Zivis...Ausbildung gab es auch nicht. Meine Erste Fahrt mit Sonderrechten fand auf nem KTW statt, und wir waren 2 Zivis... das sagt wohl alles. Das ganze ist jetzt schon ca. 2Jahre her und es ist zum Glück bei mir auch nie was passiert, das war bei einigen meiner Kollegen aber anders.
Übrigens waren Sonderrechtsfahrten für Zivis auch auf RTWs normal.

Pandur

By Matthias (62.227.93.210) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 18:12:

@ Polizist:
Von den neuen Silberpfeilen gibt es in Heilbronn ja schon 2 weniger...
Aber über die Ursache kann ich nichts sagen, denn ich war nicht dabei. Deine Kollegen äußern sich jedenfalls eher positiv über die Fahrzeuge.

Gewerkschaften taugen eigentlich nur noch zum Austreten. So habe ich es auch schon vor ein paar Jahren gemacht.

By H. (217.2.79.110) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 19:26:

@Pandur : Muß man eigentlich, wenn man als Zivi einen RTW fahren will, ausgebildeter Rettungssanitäter/Rettungsassistent sein oder darf das einfach jeder Zivi, der einen Lappen hat?

@Polizist : Da seid ihr in BW aber echt arm dran; die Polizei hier in Südbayern macht alle paar Monate ein Fahrertraining; das dauert dann 8 Stunden oder so, und die Kollegen dürfen dann endlos üben, wie man ein ins Schleudern geratenes Fahrzeug abfängt, richtig ausweicht, mit Highspeed durch enge Gassen fährt, etc. (Da würde ich ja auch mal gerne mitmachen! *g*)

Ist auch richtig so; wenn ich mir vorstelle, daß ihr Cops in BW außer viel Fahrpraxis (v.a. falls du bei der Autobahnpolizei bist?!) überhaupt nichts kriegt und dann im Ernstfall vielleicht Probleme bekommt...ist ja schön, wenn gespart wird, aber das ist wohl das falsche Ende.

By Peter (62.104.216.72) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 20:51:

@H.

Um dem Pandur mal vorwegzugreifen.
Eigendlich kann jeder anerkannte Wehrdienstverweigerer, sprich Zivi sich bei einer Rettungsorganisation vorstellen und seinen Zivildienst da ableisten. Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B und einige Vorkenntnisse währen auch nicht verkehrt. Die meisten Organisationen bilden ihre Zivis anfangs zum Rettungshelfer aus. Man muß also nicht unbedingt ein Rettungssani oder Assistent sein. Meiner Kenntnis nach setzen die Organisationen die Zivis ausschließlich im Krankentransport ein. Auch wenn sie ausgebildete Rettungsassistenten sind. Es gibt natürlich Ausnahmen. Vielmals fahren die Zivis auch nur als Beifahrer mit. Ich hoffe deine Frage ist beantwortet.

Grüße Peter

@Pandur
Ich habe auch meine Assistenten-Ausbildung "ganz normal" absolviert. Also kein Fahrertraining. Wir haben damals auf unserer Wache darauf bestanden.
Wir wiederholen auch alle 2 Jahre den Kurs.
Unsere Zivis auf der Wache fahren entweder KTW als 2. Mann oder im RTW (sehr selten) als 3. Mann. Um im RTW mitfahren zu dürfen müssen sie schon eine Ausbildung zum Sani haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. als Krankenpfleger.
Aber das ist auch keine Garantie fürs mitfahren.
Nunja....mich würde mal interessieren wie es bei euch läuft??

Grüße Peter

By H. (217.2.79.112) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 23:42:

@Peter : Ah...danke! Alle Klarheiten beseitigt! :)

By Pandur (217.80.103.198) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 13:55:

@Peter
Bei uns war es normal das 2 Zivis zusammen nen KTW fahren oder als 2. Mann auf dem RTW mit. Ausgebildet wurden wir zum Rettungshelfer. Was meines Wissens gegen die Vorschriften verstösst, die Chefs aber keinen Meter gestört hat. Es konnte auch schon mal vorkommen das man mit nem ZiviKTW zu nem Notfall geschickt wurde. So nach dem Motto: Schaut mal ob ihr das alleine schafft...das ging dann bei mir einmal so weit das das erste was wir am Einsatzort machten den RTW+NEF nachzufordern. Offiziel haben wir aber natürlich nur Spezielle Krankentransporte zwischen Krankenhäusern gemacht.

Ciao Pandur

By Pandur (217.80.103.198) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 13:58:

WObei ich noch sagen muss das die 1 wöchige Zusatzausbildung zum RS (und davon sind ja nur 3 Tage Lehrgang) das Wissen wahrscheinlich auch nicht entscheidend erweitert hätte... das ist ja nicht mit ner RA Ausbildung zu vergleichen.

By Peter (62.104.216.72) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 20:04:

@Pandur

Ja ich glaube es ist auf vielen Wachen so. Bei uns läuft manchmal auch was ungesetzmäßig. Wenn z.B. ein Rettungsassist. ausfällt dann fährt eben der Zivi als 2. Mann mit aufm RTW oder manchmal fährt er auch NEF. SCHANDE. Aber was sollste machen. Die Gesetze sind einfach zu löchrig.

Grüße Peter

By Polizist (217.4.94.36) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 10:07:

@ Matthias: Ist leider korrekt mit den 2 Silberpfeilen. Sorgte auch für einigen Wirbel..
Die Daimlers sind bestimmt nicht schlecht.Die haben eine Ausstattung, da konnten wir vor wenigen Jahren noch davon träumen. Lediglich der Platz auf den Rücksitzen lässt im Vergleich zum Passat zu wünschen übrig.
Das Problem beim Fahren ist das Handling eines Autos, dass eben einen anderen Antrieb hat, ESP und auch der Bremsassistent ist gewöhnungsbedürftig.

Bist du aus HN?

Viele Grüße,

ein Polizist

By Matthias (62.227.94.183) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 12:40:

@Polizist:
Ja, bin auch aus HN. Vom sehen her kennen wir uns wahrscheinlich sogar, weil ich geschäftlich jeden Tag mit Deiner Firma zu tun habe.

By taloon (141.30.217.10) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 19:26:

off topic, hat aber auch mit sondersignalen zu tun



>>Regional Dienstag, 27. Februar 2001


Senftenberger Polizist wehrt sich gegen Tötungsvorwurf

Auf einer Einsatzfahrt ereignete sich ein tragischer Unfall bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam. Berufung gegen einen Schuldspruch

Der tragische Unfall, bei dem ein unschuldiger Motorradfahrer getötet wurde, liegt inzwischen drei Jahre zurück. Am 21. Februar 1998 war der Senftenberger Polizeibeamte Joachim D. mit seinem Funkstreifenwagen und Sondersignalen zu einem Einsatz unterwegs. Beim Überholen mehrerer Fahrzeuge auf der B 169 zwischen Senftenberg und Sedlitz stieß er mit einem ausscherenden Trabant zusammen und geriet dadurch auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte ein Motorradfahrer auf das Polizeiauto. Der Mann starb wenig später im Senftenberger Krankenhaus.
Im Juni 1999 verurteilte das Amtsgericht Senftenberg den heute 23-jährigen Trabantfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Mark.

Der Polizeibeamte soll 9000 Mark Strafgeld zahlen. Beide Verurteilten hatten gegen die Urteile Berufung beim Landgericht Cottbus eingelegt, das gestern darüber verhandelte.

Wichtiger Einsatz

Für Rechtsanwalt Klaus Linten ist der Schuldspruch des Senftenberger Amtsgerichtes wegen fahrlässiger Tötung, bezogen auf den Polizisten, "absolut falsch". Der Trabantfahrer wehrt sich dagegen, die alleinige Verantwortung für den Unfall und den Tod des Motorradfahrers tragen zu müssen. Das hätte neben der moralischen Belastung möglicherweise weitergehende zivilrechtliche Konsequenzen.

Für Rechtsanwalt Klaus Linten als Verteidiger des Polizisten könnte der Ausgang des Verfahrens "bundesweite Bedeutung" erlangen, weil es Auswirkungen auf das Verhalten von Kraftfahrern haben könnte, die mit Sondersignalen unterwegs sind.

Polizist Joachim D. war am Unglückstag im Februar 1998 vom Polizeipräsidium Cottbus wegen eines dringenden Einsatzes alarmiert worden. In Bahnsdorf, zwischen Senftenberg und Welzow gelegen, hatte es einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Getränkemarkt gegeben. Die Täter wurden noch in unmittelbarer Nähe des Tatortes vermutet. Dorthin wollte Joachim D. schnellstens gelangen. Nach Berechnungen des Gutachters der Dekra Cottbus hatte er zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Motorradfahrer noch mindestens eine Geschwindigkeit von 108 Kilometern pro Stunde.

Der Motorradfahrer muss noch etwa 85 km/h schnell gewesen sein. Die erlaubte Geschwindigkeit war in beiden Richtungen auf 70 km/h reduziert. Ein Überholen war untersagt. Die gesamte Fahrbahn ist an der Unfallstelle 7,10 Meter breit. So weit die Fakten. Rechtsanwalt Linten hat keine Zweifel, dass sein Mandant bei der Einsatzfahrt mit Sondersignalen nicht leichtsinnig und fahrlässig gehandelt hat.

Joachim D. sagte vor dem Landgericht, er habe zuvor bereits einige Fahrzeuge problemlos überholt. Kurz vor dem Unfall hätten die noch vor ihm befindlichen Fahrzeugführer durch Drosseln der Geschwindigkeit und sichtbares Heranfahren an den rechten Straßenrand signalisiert, dass sie das Einsatzfahrzeug bemerkt hatten.

Auch der Trabant-Fahrer sei zunächst nach rechts gefahren, hätte dann aber plötzlich zum Überholen angesetzt. Dieses leichte Ausscheren nach links räumte der 23-jährige Mitangeklagte vor Gericht ein. Er habe aber Sondersignale weder gehört noch gesehen. Für das Anhalten eines vor ihm befindlichen Wartburgs habe er keinen verkehrsbedingten Grund erkennen können.

Schweigen gebrochen

Das Landgericht Cottbus fällte gestern kein Urteil. Landgerichtspräsident Joachim Dönitz als Vorsitzender der Berufungsstrafkammer deutete allerdings an, dass das Gericht keine Möglichkeit sehe, den Trabantfahrer frei zu sprechen. Dieser habe an einer verbotenen Stelle überholen wollen und dadurch das Ausweichmanöver des Polizisten verursacht. Der allerdings hätte nach Überzeugung des Gutachters den Unfall dennoch vermeiden können, wenn er nicht schneller als 80 Kilometer pro Stunde gefahren wäre.

Das Urteil wird noch vier Monate auf sich warten lassen. Überraschend hatte sich Polizist Joachim D. vor dem Landgericht zum Unfallhergang geäußert, nachdem er vor dem Amtsgericht Senftenberg geschwiegen hatte. Nun wollen die Cottbuser Richter doch Zeugen hören, um zu klären, ob der Polizist bei seiner Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn fahrlässig einen Unfall in Kauf genommen hat

By Matthias (62.227.95.183) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 21:52:

Ist ein absolut typischer Unfall bei Einsatz von Sonderrechten. Schuld ist meines Erachtens klar der Trabant-Fahrer. Gibt immer wieder Idioten, die meinen, daß die anderen wegen ihnen rechts ranfahren damit sie vorbei können. Chancen für den Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs zur Verhinderung des Unfalls gibt es kaum, wenn irgendein Depp plötzlich rauszieht.

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 22:26:

@ Matthias: ACK!
Der Trabantfahrer hat den Rückspiegel nicht benutzt, sonst hätte er den Einsatzwagen schon vorher gesehen.

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 22:51:

ich denke, es ist anhand der gegebenen fakten schwer, den schuldigen (oder hauptschuldigen zu ermitteln)

wenn der trabantfahrer nur leicht nach links gezogen wäre (also so, daß er an den anderen fahrzeugen vorbeischauen konnte) dann hätte der unfall so nicht passieren dürfen.

was mich ebenfalls wundert: der motorradfahrer hätte das einsatzfahrzeug schon lange vorher sehen müssen - etwas die geschwindigkeit verringern und rechts rüber (um genügend platz zu schaffen, damit der streifenwagen mit ausreichen abstand vorbeikommt) dürfte gerade bei einem fahrzeug was so wenig seitenbreite benötigt, doch selbstverständlich sein...

By Pandur (217.80.103.163) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 00:33:

Da der Vordermann des Trabbi Fahrers den Einsatzwagen bemerkt hat, muss das für den Trabbi Fahrer auch möglich gewesen sein...oder war die Anlage mal wieder zu laut aufgedreht (oder der Motor war zulaut, Trabbis sollte man eh wegen Verkehrsgefährdung aus dem Verkehr ziehen).

Pandur

By mm (62.67.84.252) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 00:44:

Wie auch immer, das habe ich als Mitfahrer im NEF von meinen Fahrern dankenswerterweiser immer wieder hören dürfen: es gibt keinen Einsatz, der es rechtfertigt, so zu fahren, dass man einen Unfall herbeiführt!!! Jeder, der gerne auch mal etwas schneller fährt, weiß darüberhinaus, dass eine höhere Geschwindigkeit unter dem Strich meist sehr wenig Zeitgewinn bringt (selbst auf langen Strecken meist nur im Minutenbereich).

Es gibt Situationen, in denen die NEF-Fahrer alles geben (Kind mit Atemnot, Frühgeburt etc.), aber auch dann muss man sich klar machen, dass ein oder zwei oder drei Minuten Zeitgewinn meist rein garnichts ausmachen. Und ob ein Streifenwagenfahrer wegen "der Täter befindet sich noch im unmittelbaren Bereich des Tatorts" in Kauf nehmen sollte, sich oder andere zu gefährden erscheint doch mehr als zweifelhaft.

Die ursprüngliche Frage nach der Einfahrt in die Kreuzung ist natürlich etwas schwieriger, aber auch da gilt immer: nur gegen Vorschriften verstossen, wenn dies mit Sicherheit zu keiner Gefährdung führt. Es ist es einfach nicht wert!!!
Ein paar Minuten machen meist nichts aus.

Nach meiner Einschätzung sind etwa 95% der Fahrten mit NEFs, KTWs etc. mit Sonderzeichen überflüssig. Bei Polizei und FW wahrscheinlich auch. Und bei den restlichen 5% gilt immer -und für alle- safety first. Ich habe jedenfalls nach 10 Jahren noch keine Situation erlebt, in der es sich gelohnt hätte für zwei Minuten unser Leben oder das anderer zu riskieren.
Wie bereits erwähnt gilt diese Grundstimmung auch für meine Fahrer.

By mm (62.67.84.252) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 00:47:

Und noch ein Tip: wenn man den Sausewagen von hinten nahen hört: Blinker setzen, um dem Ensatzfahrer ganz klar zu machen: ich habe dich gesehen und bleibe wo ich bin!!

By Polizist (217.4.94.27) on Samstag, den 3. März, 2001 - 18:00:

@mm: Gutes Statement. Ankommen ist wichtig, nicht schnelles ankommen!


Viele Grüße,

ein Polizist


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