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Wann sind die Punkte weg nach einer Führerscheinnachprüfung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wann sind die Punkte weg nach einer Führerscheinnachprüfung
By PhutureWax (195.179.180.248) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:36:

Hatte vor 2 Jahren eine Führerscheinnachprüfung wg. zu schnellem Fahren & 15 Punkten in Flensburg !
Habe nach dieser Prüfung nie einen amtlichen Beleg für die abgeleistete Nachprüfung bekommen !
Seitdem habe ich mir keine Punkte mehr geleistet !
Nach wievielen Jahren sind meine Punkte in Flensburg jetzt verfallen ?? Nach 2 oder 5 Jahren ??? Wer kann mir eine Antwort darauf geben ???

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:45:

Wenn alle Punkte von Ordnungswidrigkeiten kamen und nicht von Straftaten wie z.b. Nötigung, Körperverletzung (achtung, Unfall!) etc., dann verfallen alle Punkte nach 2 Jahren.

By Keiichi (172.185.34.181) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 10:22:

wenn deine punkte aber durch eine strafsache zustande gekommen sind dann ab 5 jahre aufwärts fällig.

aber dazu gleich mal ne frage.

ich hab durch ne strafsache 7 punkte erhalten.
nun hab ich dazu lediglich nen strafbefehl bekommen wo drinstand "...blah blah ..298374 tagessätze (fake)" und nichts von punkten. später kam dann was vom ordnungsamt das ich doch jetzt auf einmal viel zu viele punkte hätte und doch mal grundlos ein paar mark verwarnug einzahlen sollte weil denen eben mal so war. ok das hab ich dann auch gemacht. wir hams ja als schüler...
nun war aber nieeeee die rede davon das meine punkte jetzt alle auf einmal 5 jahre in flensburg vor sich hinschimmeln. soll ich mir das denken???
wieso sagt einen das keiner? soll man das erfragen?? wie bekommt man das raus?
ich meine das gericht hätte ja ebensogut sagen können das diese punkte 7 oder 10 jahre brauchen.
sowas teilt einem keiner mit, nur DAS man punkte hat und wieviel....und das lassen die sich dann auch noch bezahlen. -_-

By farendil (217.0.226.207) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 11:14:

uuups - 7 Points.... mom...ähh, ja:
Fahrerflucht, Strassenverkehrsgefährdung (aller art), Vollrausch und Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses.

Also, ein Anwalt (so du einen hattest), sollte dir dies eigentlich gesagt haben...
Ansonsten macht das Gericht nicht extra daruf aufmerksam, da dies nur eine nebenfolge des Urteils ist.

Na und die Regel, daß neue Punkte die Verjährung der alten immer hemmen, dürfte dir bewußt sein...
also auch: wenn du nach 4,5 Jahren weitere Punkte dazubekommst, bleiben die alten weiter bestehen...

Ansonsten freu dich! 298374 tagessätze sind 24864,5 Jahre, so alt wirst du nie! :-)

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 11:28:

Tagessätze sind haarig! Da gibt es eine Grenze (waren es 19 oder 29?), über der die Strafe im Führungszeugnis auftaucht. Dann gilt man als vorbestraft.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 13:00:

....meine 29 sinds ab dem die Weste sichtbar schmutzig ist, bin aber nicht ganz sicher.

By farendil (217.0.226.207) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 14:48:

ich dachte es wäre 3 monate, also 90 Ts????

By Keiichi (172.185.244.222) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 11:30:

also ich glaube es waren 30 tagessätze oder alternativ 1000DM.
tja das ist eben so eine sache mit recht haben und recht bekommen. einen anwalt hatte ich natürlich nicht. ich war damals ärmlicher
le(e)hrling und keine kohle. also blieb mir nur die jugendgerichtsberatung die mich aber, wie ich dann im nachhinein festgestellt habe, total falsch beraten hat. ich könnte mich heute noch schwarz ärgern, weil im nachhinein betrachtet wäre es unter garantie nicht so hart gekommen wenn ich einen anwalt gehabt hätte.
naja...jetzt hab ich ne rechtsschutz und nun passiert nix..
achso...noch kurz ne frage.
bin ich nun mit meinen 30 tagessätzen vorbestraft?? und wenn ja, wann löscht sich diese vorbestrafung dann wieder????

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 12:05:

@keiichi: ob ich mich mit der anzahl der ts nicht irre, kann ich nicht genau sagen, wohl aber, daß die grenze nicht an einem betrag in dm festgamcht wird.
denn ein gewisser betrag kann bei entsprechendem einkommen bei einer viel geringeren strafe (in ts) erreicht werden, als bei einer weit größeren, wod der verurteilte wesentlich geringer verdient.


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