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beidseitige beschilderung bundesstraße

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: beidseitige beschilderung bundesstraße
By hans (62.180.37.219) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:33:

hallo,
gibt es eine chance, wenn von der beidseitigen Beschilderung an einer Bundesstraße das rechte Schild nicht vorhanden ist?
gibt es da irgendwo Urteile zu?

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 08:49:

Ich greife mal wieder auf die VwV-StVO zurück. Zu den §§ 39 bis 43 steht da unter RN 26ff:
"9. Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.

a) Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Mißverständnisse darüber, daß sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sie so besonders auffallen und im Blickfeld des Fahrers liegen.

b) Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden.
"

Natürlich schließt das nicht aus, daß einmal das rechte Schild kurzzeitig durch einen Unfall o.ä. nicht vorhanden ist. Ob es aber gerechtfertigt ist, an so einer Stelle während dieser Zeit zu blitzen, dürfte wohl nur ein sehr fähiger Anwalt im Einzelfall klären können.


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