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Verjährung durch Unterschrift

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verjährung durch Unterschrift
By Starlight Express (217.2.25.251) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 07:46:

Hallo,
meine 3-Monatsfrist ist nun abgelaufen. Dummerweise waren nach einem Monat "Vollzugsbeamte" bei mir, die mich zwangen, einen Personalauskunftsbogen auszufüllen. Das heißt ich hab nichts zur Sache geschrieben sondern das wozu ich gesetzlich verpflichtet bin, also Name, Anschrift.

Ansonsten ist nie ein Schriftstück mit meinem Namen gekommen - gilt nun die 6 monatsfrist oder bin ich aus der sache raus???

Danke für Eure Antworten.

By Greatblackbird (217.49.125.194) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 17:39:

Die Identifizierung hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Auf die Dreimonatsfrist mußt Du noch 14 Tage Postweg draufrechnen. Wenn dann nichts gekommen ist, bist Du raus.

By Starlight Express (217.2.24.129) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 07:52:

Die haben aber damals gesagt, sie hätten Ausweise meiner Familie beim Einwohnermeldeamt kopiert - und sie wüßten wer es nur gewesen sein könnte.
Das bedeutet nicht etwa, dass sie schon gegen mich ermittelt haben oder?

By Greatblackbird (217.49.111.211) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 17:24:

Ermittelt haben Sie schon gegen Dich, als sie Deine Daten aufgenommen haben. Wahrscheinlich wurde aber jetzt in die falsche Richtung weiterermittelt. Bist Du es denn gewesen oder hat jemand aus Deiner Familie einen BG bekommen? Wenn nicht, gilt auf keinen Fall die 6-Monatsfrist. Wenn Doch, dann bist Du auf jeden Fall raus aus der Sache und für eine andere Person würde sich das vor Gericht von selbst klären :)

By Starlight Express (217.2.25.180) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 07:39:

Also ums genau zu erklären - zuerst kam ein Anhörungsbogen auf meine Mutter. Da haben wir nichts angegeben außer die Daten.
In Folge dessen standen die 2 Wo. später hier auf der Matte und ich kam dummerweise genau in dem Moment dazu :-(.
Seitdem und das ist schon 2 Monate her, ist gar nichts mehr gekommen - Verjährt müßte die Sache am 18. sein - nun ist der 27. - dementspechend sollte nach deiner komischen 14-tage postfrist am samstag alles erledigt sein - HOFFE ICH DOCH!?!?!?

Na wenn ich schon so blöd frage, rat mal wers war?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 18:13:

Erkläre mal bitte, was an der Frist komisch ist. Wenn es so ist, wie Du schreibst, wird es am Samstag erledigt sein, vorausgesetzt, Du hast Dich den Polizisten gegenüber nicht irgendwie geäußert oder gar ein Schuldeingeständnis gemacht. Die Identifitierung des Fahrers unterbricht die Verjährung nicht. Wurde jedoch ein A-Bogen an Dich verschickt und Du hast ihn nicht erhalten (Nachweis in der Ermittlungsakte), dann hast Du in den Topf mit Honig gegriffen.

By Starlight Express (217.2.25.66) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 10:27:

Naja so komisch ist mir auch noch nicht zu mute.
Die Polizisten meinten sie würden jetzt keine Einschätzung zu der auf den Fotos zu erkennenden Situation geben - ich darauf: "es gibt auch nichts zu sagen".
Nur verstehe ich nicht, wie du das mit dem Topf mit dem Honig meinst - wenn die den Bogen verschickt haben und ich hab ihn nicht erhalten, bin ich also nicht raus!?!?
Das mit den Beamten lief ein wenig chaotisch - ich bin mir aber sicher, das niemand zugegeben hat, das ich es war! Was müßte ich denn gesagt haben, das es die verjährung unterbricht??? Hab auch 2 Zeugen die bestätigen können, das ich nichts gesagt hab.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 19:50:

Zum Topf mit Honig: Sollte eigentlich heißen, daß Du dann voll in die braune Masse gegriffen hast. Wollte es nur etwas dezenter ausdrücken :)

Wenn über die Erstellung eines Anhörungsbosens seitens der Behörde innerhalb der Verjährungsfrist verfügt wurde, ist die Verjährung unterbrochen, ganz egal, ob Du den Bogen erhalten hast oder nicht. Theoretisch braucht die Behörde den A-Bogen nicht einmal absenden. Der Sachbearbeiter muß in der Ermittlungsakte auf die Verfügung das Datum und sein Handzeichen setzten, nur dann wird die Verjährung unterbrochen. Wenn der A-Bogen z.B. dann noch 2 Wochen in der Amtspoststelle liegt und die Verjährung innerhalb dieser Zeit eintritt, der Bogen also danach bei Dir tatsächlich eintrifft, dann bist Du aus der Sache raus, weil Du dann einen Nachweis hast. Leider bist Du in diesem Fall beweispflichtig. Wenn Du also wirklich nichts erhalten hast, laut Akte aber über einen A-Bogen verfügt wurde, ist die Verjährungsfrist unterbrochen.

By Starlight Express (217.2.34.157) on Freitag, den 2. März, 2001 - 07:57:

Passiert sowas öfter das die Dinger erst danach kommen??? Wundere mich ehrlich gesagt, dass seit mitte dezember nichts passiert ist - überhaupt nix!!!!!!!!

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 2. März, 2001 - 09:38:

@se: nein es passiert nicht öfter, aber es hat halt schon solche fälle gegeben - deshalb wäre es nicht fair, dich auf soetwas nicht hinzuweisen...


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