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zu schnell, Messung durch Laser

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: zu schnell, Messung durch Laser
By Caravan (217.2.108.92) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 19:16:

Bin heute in ener 70km/h Zone mit 122 geblitzt wurden, nach Abzug toleranz = 49km/h zu schnell. Folge: 3 Punkte, 200,--DM, 1Monat Fahrverbot. Was kann ich tun wenn der Bußgeldbescheid eintritt? Es war Nacht, ca 22.45 Uhr, kein Verkehr auf der Landstraße, welches Handeln bzw. Begründungen sind sinnvoll bzw. erfolgreich. Familie (Mutter, Tochter) saßen mit im Auto. Darf die Polizei überhaupt in einem Feldweg (entgegen der Fahrtrichtung!!!!!!!!!!!!) stehen (ist doch verbotenes parken, oder?) und von innen mit der Laserpistole messsen?
Wurde von der Polizei angehalten, haben sich alle Daten notiert.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 04:09:

Caravan
Wesshalb darf die Polizei nichts verbotenes machen,Darf die Polizei überhaupt in einem Feldweg (entgegen der Fahrtrichtung!!!!!!!!!!!!) stehen (ist doch verbotenes parken, oder?) und von innen mit der Laserpistole messsenDu machst doch auch etwas Verbotenes, 122km/h in einer 70
Zone,so wesshalb denkst du das es bei dir O.K.ist
die vorschrift zu ueberschreiten und bei der Polizei nicht.Polizisten duerfen auch Schusswaffen tragen und du nicht!Denke mal darueber nach!!

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 10:43:

Wenn Du angehalten wurdest, haben sie Deine Personalien; sprich der Fahrer (Du) ist eindeutig identifiziert. Frage: Hast Du irgendwelche Aussagen gemacht, als sie Dich angehalten haben?

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 11:40:

@caravan
die dürfen da stehen, geht ja keine Gefährdung von der Bullerei aus, dein Führerscheinparkhaus mal abgesehen.
Sch...schlechte Karten hast du leider, zum Einen steht die Fahrereigenschaft fest, also nix mit Alberto oder ähnlich.
So viel, wie du drüber bist, bringt ein Anzweifeln der Messgenauigkeit auch nichts, anders Fahrzeug wegen Fehlmessung war ja auch nicht da, auch Sch..!
Eine Möglichkeit, das Führerscheinparkhaus evtl. zu umgehen, kostet dann aber etwas mehr, gäbe es,, wenn du -nur mit gutem Verkehrsrechtsanwalt- zu Gericht gehst, und dem Richter glaubhaft machen kannst, dass dich(!) das Fahrverbot nicht treffen/strafen würde, weil du genauso zum Job und im Job mit der Bahn fahren kannst, aushäusige Hobbies auch nicht hast, weil dauernd Internet surfend, aber im Gegenzug in deiner Familie keiner Führerschein hat und dann der Einkauf und die Versorgung der Kranken Oma von Frau und Tochter zu Fuss gemacht werden muss, d.h. Andere als du die Strafe ausbaden müssten. Mein Beispiel passt bei dir sicher nicht, aber das Bild sollte so etwa aussehen, das dein Anwalt dem Richter malen müsste.
Viel Glück!!
Vielleicht hat aber jemand von den Stammkunden hier noch jemand einen Joker im Ärmel?

By Greatblackbird (145.253.158.5) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 18:08:

Tja, eine kleine Chance vielleicht? Die Messung war nachts. Meßfehler durch zu große Entfernung? Nicht mit Stativ gemessen? Gerät keine eigene Spannungsversorgung?

By officer (213.187.66.3) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 18:39:

Messung scheint i.O.
Vor gericht bei solcher Übertretung nur Chance wenn Du noch nicht in Flensburg einliegst. Dann findet sich villeicht ein gnädiger Richter der das Fahrverbot aufhebt und die Geldbuße verdoppelt.

Welches Lasermeßgerät kam denn zum Einsatz?

By Caravan (217.2.118.23) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:04:

Messung war zwischen 300 und 600 Metern, in Flensburg seit Januar 2 Punkte, die alten waren im dezember gelöscht worden. Keine Aussage gemacht.

By officer (213.187.67.150) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:09:

Also schon vorgeahntet. Da hat es nach meiner Erfahrung nicht viel Sinn ums Fahrverbot zu streiten. Was für ein Gerät die verwendet haben weißt Du wohl nicht?

By Greatblackbird (212.144.200.149) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:37:

@officer
Auf welche Entfernung sollte denn nachts freihändig oder mit Stativ gemessen werden? Habe mal etwas von max. 200m gehört. Geräteabhängig?

@Caravan
Stammen die 2 Punkte denn von einer Geschwindigkeitsübertretung?

By officer (213.187.66.22) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:02:

ist immer eine Entscheidung des Einzellfalles und wie gesag des verwendeten Gerätes. Ich sag nur LAVEG

By Caravan (217.2.109.159) on Montag, den 5. März, 2001 - 18:59:

@ officer:
Gerät weiß ich nicht, erst Bescheid abwarten

@Greatblackbird
Punkte stammen von Geschw.-Übertretung

By Caravan (217.2.109.159) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:00:

Meint ihr, daß ich um ein Fahrverbot von 4 Wochen herumkomme, wenn mir der Arbeitgeber bescheinigt, daß ich auf den Schein angeweisen bin, die Fahrt zum Arbeitsplatz mit Bus ca. 1 Stunde dauert und ich den Schein sowieso wegen Einsatzwechsel in den nächsten 4 Monaten nicht abgeben kann?Desweiteren auch keinen Urlaub innerhalb dieser 4 <Monate erhalte.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 09:03:

@caravan
am besten besprichst du das mit einem Fachanwalt, der die in Frage kommenden Richter und ihre Denkweise aus seinen Prozessen kennt. Die Argumentation die du hier fahren willst sieht aus Richter Augen so aus:
1.)Das ist ein Wiederholungstäter, dem gehörtein Denkzettel verpasst!
2.) Der trägt vor -sogar mit Bescheinigung vom Arbeitgeber- das das Fahrverbot ihn hart trifft!
Das soll es ja gerade, also ist ein Fahrverbot das richtige Mittel zu Erziehung!
Deshalb hatte ich oben eine andere Linie aufgemacht -ohne allerdings zu wissen, ob du sie so argumentieren könntest:
1.)Das Fahrverbot trifft mich überhaupt nicht in meiner Lebensführung.
2.)Die Auswirkung des Fahrverbotes müsten Andere ausbaden.
3.) Die erhöhte Geldstrafe trifft mich um so härter, weil....
Folgerung: erhöhte Geldstrafe anstatt Fahrverbot als Mittel der Wahl.
Aber wie gesagt aus der Ferne lässt sich immer gut schreiben, denk mal drüber nach und sprich das mit einem Fachanwalt aus dem Gerichtssprengel mal durch. Die Argumentationslinie braucht ihr ja dann erst zu entscheiden, wenn ihr schon wißt, wer der Richter ist.

By caravan (217.2.108.179) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 22:13:

Bin am 19.02. zu schnell gelasert worden, wurde auch angehalten, bis heute aber keinen Bescheid bekommen, wann tritt nun die Verjährung ein? Soll ich den "blauen Brief" bei ankommen nicht entgegennehmen?

By officer (213.187.67.93) on Freitag, den 20. April, 2001 - 09:41:

Bei 3 Monaten Verjährungsfrist, haben die doch noch einen Monat Zeit.

By caravan (217.2.108.2) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 19:34:

Habe jetzt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, daß ich den Führerschein beruflich brauche (wegen Einsatzwechseltätigkeit) und auch innerhalb der nächsten 4 monate aus beruflichen Gründen keinen Urlaub erhalte. Was meint Ihr? Komme ich um ein Fahrverbot herum? Bitte um Tips

By traffic (62.180.24.75) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 22:34:

@caravan: Der Vorgeschichte nach zu urteilen, bringt auch die Bescheinigung nichts. Aber einen Versuch ist es trotzdem wert, vielleicht triffst Du auf einen milden Richter.

By caravan (217.2.108.142) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 18:55:

Mein Bußgeldbescheid beinhaltet nicht die Bezeichnung des Lasergerätes, liegt hier ein Verfahrensfehler vor, ist er vielleicht ungültig?

By farendil (217.80.147.76) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 19:09:

ungültig ist er auf keinen fall, das ist höchstens ein heilbarer mangel...

du hast ein recht darauf, zu erfahren, was es für ein gerät war....


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