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Dringend! Bin abgeschleppt worden!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Dringend! Bin abgeschleppt worden!
By NetGhost (193.159.50.15) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 11:18:

...von einer scharfen Blondine.

Nein, Spaß beiseite. Mein Auto ist natürlich abgeschleppt worden. Geparkt war ich legal (Anwohnerparken mit Genehmigung im Fenster), behindert wurde auch niemand, Fotos der Stelle hab ich auch gemacht. Also kurz bei meiner Service-Station (so nenne ich die örtl. Polizeistation weil ich schon so oft dort war und immer Kaffee bekommen hab) angerufen und gefragt was los ist, Auto hätte ja geklaut sein können. Die sagten mir der Wagen wäre abgeschleppt worden und ein Motorrad-Polizist hätte das veranlasst. Jetzt will ich die Kiste abholen gehen und da fiel mir ein, das es vor einiger Zeit mal ein Urtail des OLG Düsseldorf gab in dem beschlossen wurde das man jetzt nicht mehr vor der Herausgabe des Wagens bezahlen mus. HILFE! Ich kann das nirgendswo finden! Hab schon die News 2001 und 2000 durchsucht aber erfolglos. Kann mir jemand sagen wo ich dieses Urteil finde? Oder zumailen?

By NetGhost (193.159.50.15) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 14:17:

OK, hat sich erledigt. Ich hab das Urteil gefunden! Mußte die 220 DM trotzdem bezahlen. Eine Kopie des Urteils vom OLG Düsseldorf hat weder das Abschleppunternehmen noch die herbeigerufene Polizei beeindruckt. Dann haben die auch noch nen schicken Kratzer in die Tür gemacht und mein Tag ist heute sowieso gelaufen! Jetzt gibts Rechtsstreit.......

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 14:36:

hast du den kratzer dokumentieren lassen??

By NetGhost (193.159.50.15) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 16:31:

Ja, hab ich! Aber der Abschleppunternehmer meint der wäre schon drin gewesen. Als ich gestrn abend noch mit dem Wagen gefahren bin war er noch nicht drin und dafür gibts Zeugen (leider nur aus der Familie). Ich dachte mir sowas schon. Auto abgeschleppt (ist mir seit 7 Jahren nicht passiert) und dann ist bestimmt noch irgendein Schaden dran. Den Kratzer hab ich dann auch der Polizei gezeigt aber die meinten nur das der Unternehmer das ja (vor dem Abschleppen) dokumentiert hätte und ihn deshalb keine Schuld trifft denn sonst würde lt. Polizei "sich ja jeder das Auto auf Kosten der Abschl. Firma neu lakieren lassen". Mann bin ich sauer! Mal wieder ein neuer Kratzer im Porsche. Grrrrr....

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 16:50:

@netghost:
das der Unternehmer das ja (vor dem Abschleppen) dokumentiert hätte
wie denn das?
bei einem normalen schleppauftrag, wo der kunde bei seinem fahrzeug ist, wird das AFAIK nur vorher angekreuzt, ob und wenn ja wo beschädigungen sind...

die einzige möglicjkeit wäre ein foto, wo das fahrzeug vor dem abschleppen mit der umgebung und dem schaden fotographiert wird...

By NetGhost (193.159.50.15) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:43:

@farendil

Ja, das hab ich mir ja auch so gedacht. Aber die haben wirklich jeden kleinen Kratzer aufgeschrieben. Sogar ein Paar kleine Kratzer neben dem v. Kennz. vom Einparken, die selbst mir noch nie aufgefallen sind. Der hat mir dann seinen Wisch gezeigt wo er handschriftlich und angeblich vorher den Schaden eingetragen hat. Ich hab ihm daraufhin gesagt das ich auch schreiben kann und das es ja garnichts heisst, denn er könnte das ja auch nachträglich zugefügt haben... Meinst Du wirklich das hat Sinn bis vor Gericht zu ziehen und das mit dem Foto zu versuchen? Bin für alle Tips (&Tricks) dankbar!

By officer (213.187.67.228) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 19:01:

Frag doch mal bei dem Polizeibeamten nach ob der was auf seinem Abschleppauftrag vermerkt hat, oder ob er Fotos gefertigt hat. Also bei uns ist das so daß dafür auf dem Abschleppauftrag ein extra Feld für Schäden vorhanden ist und das wird peinlichst genau ausgefüllt. Schäden die ich übersehen habe, sieht oft der Abschleppdienst und dann trag ich die halt noch ein. Der Abschleppfahrer als solcher hat jedenfalls keine Möglichkeit im nachhinein noch etwas einzutragen. Außerdem werden bei Abschleppmaßnahmen immer Fotos gefertigt um die Sache auch mal vor dem Verwaltungsgericht durchzubekommen. Schäden werden da auch gleich mit dokumentiert. Bei mir ist es mal passiert, daß dem Abschleppdienst die Kette aus der Hand gefallen ist und das Fahrzeug beschädigt worden ist. Auch kein Problem. Ich hab dann über unser Lagezentrum die Unfallaufnahme angefordert und die Sache wurde ordentlich aufgenommen. Dem Abschleppfahrer war das zwar peinlich, aber die Sache war sauber abgearbeitet. Den Rest übernahm dann seine Hackenlastversicherung. Wie gesagt, bei uns werden grundsätzlich keine Türen geöffnet oder so, alles nur mit Kran!!!

By Stefan (212.62.68.34) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 19:21:

Wieso ist denn der Wagen nun abgeschleppt worden??

By H. (217.2.42.154) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 16:20:

@officer : Mann, geht ihr pfleglich mit den Autos um....:)
Park mal in München, speziell im Stadtteil Schwabing, einen abgesenkten Bordstein oder dgl. zu...dann kommt wenig später eine Politesse vorbei, ordert einen Abschleppwagen der Firma Abtmayer und dessen Fahrer knackt dann erstmal mit ordentlichem Einbrecherwerkzeug die Tür auf.

Wenn das nicht gehen sollte - Haken dran und per Seilwinde auf die Ladefläche reißen, auch wenn das u.U. für das Auto nicht besonders gesund ist. Kranfahrzeuge werden eigentlich selten eingesetzt, aber mittlerweile doch etwas häufiger, da bei dieser Brachial-Vorgehensweise wohl schon zu viel Schaden entstanden ist...

By NetGhost (193.159.52.8) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 16:32:

@Stefan:

Abgeschleppt wurde ANGEBLICH wegen parken in einer Engstelle mit Behinderung. Die Situation war folgende: Einbahnstraße einspurig auf der ca. 2,5 PKW nebeneinander Platz haben. Auf beiden Seiten (links u. rechts) kann man mit Anwohnerausweis parken. Ich habe rechts geparkt, auf dem gleichen Platz wie schon öfters. Die linke Seite war komplett frei. Dann stellt sich Nachts ein Golf auf die Linke Seite und erzeugt diese Engstelle. Wir haben beide ein Knöllchen bekommen, aber nur ich wurde abgeschleppt. Typisch: Hat man die Wahl ob Golf od. Porsche, wird eben der Porsche abgeschleppt. Im Moment soll sich der Polizist der das Abschleppen veranlasst hat rechtfertigen warum abgeschlept wurde und mit welcher Begründung nur mein Auto, warum nicht der Golf, warum nicht Beide???

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 17:35:

@netghost:
die vorgehensweise ist rechtlich richtig, wenn wie gesagt eine engstelle entstanden ist, die ein abschleppen rechtfertigt UND nicht ersichtlich ist, welches fahrzeug als letztes hinzugekommen ist.

es DARF dann nur ein fahrzeug abgeschleppt werden, wenn dies ausreicht, die engstelle zu beseitigen.

wenn allerdings das parken ausdrücklich genehmigt ist, so dürfte natürlich KEIN grund für ein abschleppen vorgelegen haben...

By officer (213.187.67.150) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:15:

Danke für unser sanftes vorgehen. Das mit dem öffnen der Autos gabs mal am anfang , gleich nach der Wende, dann haben die Abschlepper eins auf die Finger bekommen und seitdem gibts so etwas nicht mehr!

Beachte. Wenn zwei blockieren und zwei falsch stehen, reicht es unter Umständen aus einen abzuschleppen. Wenn nicht ermittelt werden kann wer die Engstelle gesetzt hat, können die Kosten auch aufgesplittet werden.

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:22:

@officer:Wenn nicht ermittelt werden kann wer die Engstelle gesetzt hat, können die Kosten auch aufgesplittet werden.

Woher hast du das?
hast du zufällig ein urteil? - aktenzeichen?

ich kenne es nur so: der beamte sucht sich einen aus, wenn ein fahrzeug zur beseitigung der behinderung ausreicht und beide "gleich stark" blockieren.
von einer aufsplittung der kosten ist mit nichts bekannt...

By Stefan (212.62.68.34) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:36:

Und Du hast 'nen Anwohnerausweis?

By officer (213.187.67.215) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 21:11:

@farendil

Die Kosten werden ja immer dem Verursacher auferlegt. Kommen beide als Verurscher in Betracht soll man ja trotzdem die Verhältnismäßigkeit der Mittel waren und da ist es doch besser ein mal die Abschleppgebühren zu haben und diese zu teilen. Genau so kann z.B. bei einem eingeparkten Fahrzeug ein anderer als der Verursacher abgeschleppt oder Umgesetzt werden und die Kosten dem Verursacher angelastet werden. Z.B. ein Kleintransporter und ein PKW parken einen anderen ein, wobei der Kleintransporter die Ursache gesetzt hat. Da dieser nicht ohne weiteres weggeschleppt werden kann, setzt man das andere Fahrzeug um und schickt die Kosten dem Verursacher, hier also dem Kleintransporter-halter.

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:55:

@officer: daß dieses vorgehen LOGISCHER und GERECHTER ist, leuchtet mir völlig ein, jedoch einen nachweis, daß dieses verfahren auch RECHTMÄSSIG ist, vermisse ich leider.

By NetGhost (193.159.50.132) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 12:13:

@Stefan

Ja, klar hab ich einen. Wohne ja da. Hab schon 200 mal vorher auf dem selben Platz geparkt.

By NetGhost (193.159.50.132) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 12:22:

@farendil

Lassen wir die Situation nochmal revuepassieren:
Engstelle, etc, wie oben geschildert. Du bist jetzt der Polizist der entscheiden mu?, wer abgeschleppt wird. Berücksichtige also folgendes:

1.Möglichkeit: Den Porsche abschleppen, der ein einheimisches Kennzeichen hat, einen Anwohnerausweis und in der Straße zugelassen ist, in der er parkt.

2.Möglichkeit: Den Golf auf der anderen Seite abschleppen, der ein Berliner Kennzeichen hat, und keinen Anwohnerausweis (also eigentlich verboten parkt).

Knöllchen haben wir ohnehin beide bekommen (wg. der angebl. Behinderung, Enstelle, etc.)

Entscheidung???

By farendil (217.0.226.207) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 14:55:

merkwürdig....
es geht darum, daß ich nicht weiß, ob überhaupt abgeschleppt werden darf, wenn auf beien seiten das parken erlaubt ist.

die beschilderung müßte demnach fehlerhaft sein, weil - hält sich der fahrer an die schilder - er u.U. eine engestelle erzeugen könnte.

eigentlich müßte dann die stadt (das amt, daß die schilder aufstellen ließ) haften, aber nix genaues weiß ich nicht!
oder aber es war noch genug platz gewesen - demzufolge ist das abschleppen ein rechtswidriger verwaltungsakt.

eigentlich müßte nicht nur das knöllchen zurückgenommen und dir die abschleppgebühren erlassen sondern es müßten dir in diesem fall auch alle deine kosten (anwalt, taxi, verdienstausfall etc.) erstattet werden.

aber wie gesagt, die sache schein nicht so einfach zu sein!

ich würde auf jeden fall dagegen vorgehen...

der golf parkt lediglich ohne a-ausweis, daher kann sich alleine aus dem fehlen auch keine behinderung ergeben, also hätte er auch nicht abgeschleppt werden dürfen!

By officer (213.187.67.143) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:37:

@farendil

Habe dieses Verfahren auch selbst noch nicht durchgeführt, aber es wird so gelehrt. Ansonsten ist es doch ganz einfach. Kosten dem Verursacher. Dabei ist es doch egal ob nur der PKW des Betroffenen abgeschleppt worden ist, oder andere Kosten entstanden sind, weil sich z.B. der Zugeparkte ein Taxi genommen hat. Fakt ist, immer der Verursacher zahlt.

By Seb. (193.250.226.252) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 21:34:

"In eurem Kopfe liegen Wissenschaft und Irrtum geknetet innig wie ein Teig beisammen." (Heinrich von Kleist, Der zerbrochene Krug)

Wenn mehrere Störer für eine Gefahr verantwortlich sind, kann die Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen einen davon auswählen und ihn allein in Anspruch nehmen, also z. B. abschleppen. Dabei gibt es grundsätzlich keine "Störerrangfolge", also "Porsche vor Golf" o. ä. Allerdings neigt die Rechtsprechung zu gewissen Ausnahmen, namentlich "Fahrer vor Halter" oder "Letzthandelnder zuerst". Letzteres gilt aber nur, wenn klar ist, wer als letzter gehandelt hat, was bei zwei geparkten Fahrzeugen ja zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht erkennbar ist.

Wird aus dieser Vielzahl der Polizeipflichtigen ein Störer allein in Anspruch genommen (= abgeschleppt), hat er nach st. Rspr. KEINEN Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Störer. Eine Teilung der Kosten kommt nicht in Betracht. (Auch wenn die neuere Rechtslehre anderer Ansicht ist, hält die Rechtsprechung - bis jetzt - hieran fest.)

Ein Unbeteiligter kann nur unter sehr engen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, z. B. "wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht verhindert [...] werden kann." (§ 9 I PolG B.-W.) In dem Beispiel mit dem Kleintransporter sind allerdings die Halter beider Fahrzeuge (zumindest) Zustandsstörer und können damit für die Abschleppkosten in Anspruch genommen werden.

Das mit der Engstelle scheint mir dagegen komplizierter. Wie ist das jetzt genau: Steht auf beiden Seiten ein Schild? Wo steht das Schild? Wie sieht das genau aus? Sind Markierungen auf der Fahrbahn? Vielleicht kann NetGhost das noch mal kurz beschreiben. Wenn das Parken tatsächlich erlaubt ist, dann wird es lustig...

By NetGhost (62.156.42.58) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 14:01:

Ich mache mal ein Paar Fotos nächste Woche, um Klarheit zu schaffen. Schönes Wochenende für Alle!


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