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Ladung zur Hauptverhandlung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ladung zur Hauptverhandlung
By daniel (62.224.101.148) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 01:44:

Hallo...

wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gegen die ich Einspruch eingelegt habe, bin ich zur Hauptverhandlung geladen worden.
2 Tage nach der Verhandlung würden meine bisherigen Punkte gelöscht werden.

Ist das Urteil noch am selben Tag rechtskräftig, oder gibt es Möglichkeiten dies hinauszuzögern?

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 08:40:

am besten wird sein, wenn dein Anwalt Terminverschiebung wegen anderer wichtiger Verpflichtungen beantragt.

By daniel (62.224.101.148) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 17:17:

Welche Verplichtungen könnte man hierbei angeben? Ich glaube nicht das ich einen Arzt finde, der mich z.B. krank schreiben würde.

Gibt es hierbei noch andere Tricks oder Kniffe?

By Hans (193.159.34.53) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:12:

Gegen dieses Urteil kannst du oder dein Anwalt Einspruch einlegen und später wieder zurückziehen.
So wird die Rechtskraft nochmal verzögert.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 21:53:

@daniel
Bedenke aber auch die dreimonatige Übergangsfrist zur Löschung der Punkte!

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:08:

@GB: ja und?? selbst wenn die noch nicht offiziell gelöscht sind, dürfen diese nicht zusammenadiert werden.

Trotz dieser Übergangsfrist, in welcher die Punkte noch gespeichert sein dürfen, gilt die exakte 2-Jahres-Frist.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:27:

Das ist ja interessant. Dann habe ich die Postings hier im Forum wohl falsch verstanden, oder? Das heißt also, daß bestehende Punkte im Prinzip noch max. 3 Monate über die Tilgungsfrist hinaus bestehen bleiben und dann so oder so gelöscht werden, auch wenn neue dazugekommen sind, für die natürlich weiterhin insgesamt 2 Jahre gelten. Ist das so richtig?

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:38:

ja - das mit der überliegefrist wurde in einem Thread zur Probezeit gepostet - z.b. ist in der Überliegefrist eine Anordnung zur Nachschulung zulässig, da die Verpflichtung zur Nachschulung nicht verjährt (aber wenn die Punkte gelöscht sind ist der Grund der NS nicht mehr zu beweisen)

Das mit den 2 Jahren ist für normale Punke absolut richtig, natürlich nur, solange keine neuen Punkte hinzukommen.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:48:

Danke farendil!

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 09:43:

@daniel
die Terminverschiebung beantragt dein Anwalt. Der findet halt Gründe wie z.B. anderer Gerichtstermin, nicht verschiebbarer Mandantenterminn etc,etc Urlaub in Irgendwo.


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