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uneindeutige Beschränkung auf 30

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: uneindeutige Beschränkung auf 30
By Yoda (193.159.76.213) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 14:20:

Ich habe mal wieder eine Frage.

Bei uns im Dorf gibt es eine Stelle, die durch nah an der Straße stehende Häuser sehr eng ist und aufgrund einer leichten S-Kurve dort auch etwas schwer einzusehen ist. Daher hat man sich dazu entschieden, vor dieser Stelle eine Beschränkung auf 30 km/h "für 150 m" aufzustellen. Die 150 m reichen auch aus, um die Gefahrenstelle abzudecken.

Nun ist es aber so, daß unmittelbar *hinter* dieser Geschwindigkeitsbegrenzung noch eine Straße einmündet. Wenn man aus dieser Straße kommt und in Richtung der Engstelle fährt, wurde einem somit keine Geschwindigkeitsbegrenzung genannt und man kann bis auf 50 beschleunigen.

Da nun nach Einrichtung des 30er-Bereichs dort des öfteren Radarmessungen durchgeführt werden, frage ich mich, ob die Beschränkung nicht gegenstandslos ist, da sie ja nicht für jeden Fahrer gilt.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 14:28:

Die Beschilderung gilt. Wer geblitzt worden ist, kann einer Bestrafung nur dadurch entgehen, daß er nachweist, ortsfremd zu sein. Damit kann er keine Kenntnis von der Begrenzung haben, wenn er aus der Seitenstraße herauskommt. In so einem Fall gilt, daß er sich dem fließenden Verkehr anzupassen hat. Gibt es keinen fließenden Verkehr und er fährt nach Gutdünken nicht schneller als 50 (weil innerorts), kann er nicht bestraft werden. Das Ordnungsamt wird natürlich zuerst versuchen, den Nachweis nicht anzuerkennen :-(

By Yoda (193.159.76.213) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 15:11:

Steht das so in irgend einem Gesetz, daß ein Geschwindigkeitsbegrenzung, die auf einer anderen Straße gilt und mir gegenüber nicht erwähnt wird, auch für mich gilt? Nicht umsonst muß doch nach jeder Einmündung ein Verkehrsschild wiederholt werden.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 18:24:

Ein direktes Gesetz finde ich dazu nicht, es gibt aber in der Rechtsprechung einschlägige Fälle. Im "Jagusch/Hentschel" (oder wie das Ding heißt) dürfte man genügend finden.

Ein Verkehrsschild (außer Halteverbot) muß nicht nach jeder Kreuzung wiederholt werden. Es empfiehlt sich aber, weil damit genau solche Streitfälle vermieden werden können und es außerdem der Verkehrssicherheit dient, wenn auch diejenigen informiert werden, die gerade erst aus der Seitenstraße gekommen sind.

By indy (195.93.64.177) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 20:25:

Da fällt mir auch was ein, was ich schon ewig fragen wollte: wenn ein Tempolimit angeschrieben steht, und darüber das Schild, das eine Doppelkurve ankündigt, gilt das Tempolimit dann auch noch nach dieser Doppelkurve?

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:15:

Wenn das Geschwindigkeitsschild mit einem Gefahrenschild verknüpft ist, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur solange, bis die ausgeschilderte Gefahrenstelle vorbei ist.

By officer (213.187.66.3) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 18:49:

Ich würde jetzt mal sagen, daß es sich doch wohl von selbst versteht, daß man nach dieser Einmündung keine Messungen mehr durchführt. Aber das es so ist zeigt offensichtlich dieser Fall und ist mir auch aus eigener Erfahrung bekannt. Auch in unserem Bereich gibt es derartige Stellen, welche sich teilweise auf 2-3 km hinziehen. Bei solchen Stellen führe ich keine Messungen durch!!! Gleichzeitig informiere ich das zuständige Straßenverkehrsamt über das Problem. Die sagen wiederum, daß die Beschilderung so ausreichend ist, man will ja keinen Schilderwald. also sind Messungen nur zwischen Schild und 1. Einmündung durchführbar. Gibt es weiter hinten eine Bürgerbeschwerde o. ä. kann nicht dort gemessen werden. Aber nun kommen die kommunalen Blitzer wieder ins Spiel. Die gehören der Stadt und die Stadt hatte ja gesagt die Beschilderung ist. i.O. uns so wird dann auch dort gemessen. Wenn Du also wirklich aus der Seitenstr. gekommen bist, Einspruch einlegen, wenn nicht wirst Du wohl zahlen müssen. Die Frage ist natürlich, ob der Meßangestellte im Rahmen des aufmerksamen Meßbetriebes auch die Einmündung einsehen konnte und soit Aussagen treffen kann, woher Du gefahren gekommen bist.

Ja so ist es halt, wir wollen ja keinen Schilderwald und so holzen wir ihn mal munter ab.

By Yoda (62.224.162.94) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 18:18:

So. Bin heute zur örtlichen Wache gefahren und habe den Grünen das ganze mal erzählt. Der nette Herr hat sich dann nachdenklich am Kopf gekratzt, einige Handbücher aus dem Regal gezogen und ne halbe Stunde gesucht, wie man sich bei Geschwindigkeitsbegrenzungen zu verhalten hat. Letztendlich war er komplett durcheinnander und hat keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Seiner perönlichen Meinung nach gilt das Schild aber nur halt vom Schild an bis zur Einmündung der Straße, egal was da für eine Längenangabe drunter steht. Also darf man für 20 Meter auf 30 abbremsen und dann wieder Vollgas geben. Schick. Er wird jetzt aber das Amt für öffentliche Unordnung oder wen auch immer da hin schicken, daß die sich das noch mal anschauen. Vielleicht wird der Kack ja abgebaut und man darf wie früher eine schnittige Kurvenfahrt üben ;-)

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 18:53:

Nö. Das Gegenteil wird passieren: Die stellen noch mehr 30er-Schilder auf, entfernen die Streckenangabe und "vergessen" das Aufhebungsschild, wie ich diese linken Brüder kenne >:-(

Du hast ein Jahr Zeit ab Kenntnisnahme, gegen eine Verkehrsbeschilderung Widerspruch anzumelden. Nutze diese Möglichkeit, falls die Beschilderung in ungefähr so ausfällt, wie ich es oben beschrieben habe.

By Yoda (62.224.162.94) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:07:

@garfield
Yo, klasse. So kann es auch gehen. Aber was soll denn so ein Widerspruch bringen? Wenn die sich dazu entschließen, eine Strecke speedmäßig zu Beschränken, dann ist das halt so. Wie soll ich denn argumentieren? Immerhin ist es ja durchaus eine Gefahrenstelle (die allerdings vorher seit Erfindung des Automobils scheinbar ungefährlicher war ;-)

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:10:

(_) Es ist Dir bekannt, daß schon sinnlose Tempolimits weggeklagt wurden. (Ankreuzen, wenn zutreffend)


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