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Nachschulung obwohl Bußgeldebescheid nach Probezeit !?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Nachschulung obwohl Bußgeldebescheid nach Probezeit !?!
By Turbo (212.18.198.35) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 07:17:

Hallo!

Ich habe ein Problem bei dem ihr mir hoffentlich Entwarnung geben könnt!
Und zwar wurde ich im Juni 2000 zwei mal am gleichen Tag geblitzt. Einmal mit weniger als 3/10 des halben Tachowert Abstand, und einmal 50 km/h zu schnell auf der BAB. Weil meine Probezeit bis mitte November ging legte ich mit meinem Anwalt für beide Sachen Einspruch ein. Wegen der Abstandssache ging ich vor Gericht und konnte (immerhin...) das Bußgeld auf 120DM runterhandeln. Bei dem Geschwindigkeitsverstoß zog ich den Einspruch zurück und bekam für beide Sachen im Januar (also nach meiner Probezeit!) je einen gültigen Bußgeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot :-(

Doch die Tage kam per Einschreiben wegen der Abstandssache eine "Anhörung gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG/§ 34 FeV zur Teilnahme an einem Aufbauseminar gemäß § 2b StVG/§ 35 FeV"

Ferner steht dort aber "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß mit der Anhörung nicht die Rechtsmäßigkeit des ergangenen Bußgeldbescheid überprüft wird."

Heißt das also wenn ich die darauf hinweise das der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf der Probezeit kam ist die Sache für mich gegessen, oder muß ich wirklich die Nachschulung über mich ergehen lassen? (plus 2 Jahre länger Probezeit!)

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 10:44:

Da hast Du leider Pech gehabt. Es zählt nicht die Rechtskraft des Bescheides sondern der Zeitpunkt der Tat. Es ist unerheblich, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abläuft.

By Turbo (212.18.198.35) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 01:21:

Vielen Dank für deine Antwort! Dann hätte ich mir die Anwaltskosten ja sparen können... Der Anwalt war sich sicher das wir mit dieser "Verzögerungs-Taktik" die Nachschulung und Verlängerung der Probrzeit umgehen können. So ein Mist!!!

By Greatblackbird (217.49.125.194) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 17:35:

Das tut mir leid. Vielleicht hättest Du jemanden fragen sollen, der sich mit sowas auskennt.... ;-)

By Keiichi (172.185.151.168) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 12:15:

ich dachte immer anwälte (verkehrsrecht) MÜSSEN sich mit sowas auskennen. wozu schmeisst man denen sonst wohl viel zu viel geld in den rachen?

By farendil (217.80.147.100) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 15:10:

klar müssen sie sich damit auskennen - du kannst sogar versuchen, sie wegen der falschberatung zu verklagen, aber über deine chancen gegen einen anwalt brauch ich dir wohl nichts zu erzählen, oder?

By Keiichi (193.159.91.111) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 00:17:

ja das kannst du lassen...
ich bin leider vor einem jahr einen anwalt mit ugv. 10km/h auf die sixt e-klasse gefahren.
der will nun so hohes schmerzensgeld das die versicherung sich geweigert hat zu zahlen und es jetzt demnächst zur verhandlung kommt :(


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