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BAB +33 kmh, positiv identifiziert und Vorsatz wird unterstellt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BAB +33 kmh, positiv identifiziert und Vorsatz wird unterstellt
By @xel (209.97.153.176) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 17:43:

Kurz zur Vorgeschichte. Ende 1997 - 26 kmh zu schnell, bezahlt. Ende 1998 - 36 kmh zu schnell durch Video und angehalten worden. 1 Monat Fahrverbot wegen 2 Verstoessen in einem Jahr. Zum RA Einspruch eingelegt, Mai 1999 zurueckgezogen. Okt 99 1 Monat nicht gefahren. Jan 01 auf BAB 33 zu schnell, positiv auf Foto identifiziert worden und habe jetzt den Anhoerungsbogen ins Ausland geschickt bekommen. Das einzig Falsche ist, ich fahre einen Audi und keinen DB.
Zusaetzlich wird mir vorsaetzliches Handeln vorgeworfen, weil Mehrfachbeschraenkung (auf 20km alle 1000m auf 100kmh).

Was habe ich zu erwarten. Wieder Fahrverbot ? Wegen Vorsatz oder weil schon mal ein Fahrverbot verhaengt worden ist ?

Danke

By dyken (62.180.201.195) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 22:24:

Anhörungsbogen ins Ausland ? Geht das ?? Darf das ??? Vollstreckbarkeit !?

Hmmm...das heisst doch, in großen Städten, die eine Ausdehnung von 20 km oder mehr haben, wäre eine Überschreitung von 50 km/h immer Vorsatz !? Bist du mehrfach auf den 20 km gemessen worden oder fängt die Beschränkung nur 20 km vorher an ? Du könntest erst später aufgefahren sein. Oder ist es wieder ein Videowagen gewesen ? Nee, kann ja nicht, war ja ein Foto, wie du sagst. Also - wer kann dir beweisen, dass du NICHT an der letzten Anschlussstelle vor der Messstelle aufgefahren bist oder eine längere Pause auf einem Parkplatz gemacht hast und dabei die 100 km/h einfach vergessen hast ? Mit einer Einzelmessung KEINER ! Das mit dem Vorsatz probieren die vielleicht einfach.

Eine fehlerhafte Angabe des Fahrzeugtyps im Bescheid ist relativ unerheblich, wenn das amtl. Kennz. stimmt. Aber da will ich mich nicht festlegen.

Noch eine Frage: Wie (auf welchem Wege) bist du positiv auf dem Foto identifiziert worden ?

By @xel (209.97.153.188) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 11:33:

Die Polizei hat in meiner Firma nachgefragt (Firmenwagen) und meine Kollegin dachte, daß ich sowieso keinen Bescheid bekomme wenn ich im Ausland bin, also können wir außnahmsweise mal identifizieren.

Bei Göttingen sind fuer die Expo 3 verengte Spuren, statt vorher 2. Das ganze auf 20km und irgendwo in der Mitte haben sie gebiltzt. Ich glaube schon, dass die den Vorsatz einfach probieren. Das wuerde heißen ich muesste Einspruch einlegen. Wegen der erfolgten Identifierung macht es wahrscheinlich keinen Sinn, die Tat abzustreiten. Sollte ich also auf dem Anhörungsbogen die Tatzugeben und dem Vorsatz widersprechen ?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:49:

Das ist natürlich dumm gelaufen, das mit der Identifizierung, aber zugeben würde ich erstmal gar nichts. Schau Dir erstmal das Foto, vielleicht bist Du ja gar nicht zu erkennen. Dann hat sich Deine Kollegin eben geirrt. Womit haben die eigentlich gemessen? Lichtschranke oder Radar? Auf der mittleren Spur? Von Vorsatz gehen die meist schon aus, wenn Voreintragungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen im VZ stehen. Die verengten Spuren gibt es übrigens nicht nur bei Göttingen. Die wurden auch noch nicht wieder normalisiert, weil es eben eine gute Einnahmequelle ist.

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.201) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:54:

@Greatblackbird:

Wenn das Foto nicht eindeutig gewesen waehre, wuerde die Polizei erst garnicht Schnueffeln kommen. Evtl. probieren die das dann noch mit einem Anhoerungsbogen der zur Firma geschickt wird, in der hoffnung das sich der Fahrer trotz nicht eindeutigem Foto meldet und zugibt gefahren zu sein (probieren kann mans ja mal) Aber wenn man den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen kann, lohnt es sich ja auch nicht einen Hausbesuch zu machen da man ja nichts in der Hand hat.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:35:

Sorry, aber ich bin davon ausgegangen, daß die Polizei in der Firma angerufen hat und nicht dort aufgetaucht ist. Trotzdem, nichts zugeben. Foto ansehen und eventuell hat sich die Kollegin geirrt und Du gibst einen ähnlich aussehenden Kollegen (natürlich nach vorheriger Absprache) an und lenkst das Verfahren bis zur Verjährung um. Nochwas zum Vorsatz: Auch wenn die Beschilderung eindeutig war, muß Dir nachgewiesen werden, daß Du mehrere Schilder nicht beachtet hast. Das geht theoretisch nur per Videoaufzeichnung bzw. mehrfachem Messen während derselben Fahrt auf diesem Streckenabschnitt. Okay, Kameras stehen dort fast an jeder Auffahrt, aber ich glaube nicht, daß die aufzeichnen. Sie dienen lediglich der Verkehrsflußüberwachung.

By Alberto (212.185.252.132) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:35:

Der Meinung bin ich allerdings auch. Ein Foto ist eine "Momentaufnahme" - und übrigens, wenn mann auf ein und dem selben Stück z. B. statt 100 nun 130 fährt, so ist dies nur eine einzige Tat! Und die kann auch nur als solche geahndet werden. Selbst wenn sie hinter jedem 100er Schild einmal blitzen würden und du bist nun 3 x dabei, so war es nur eine einzige Tat.
Also - mal ruhig Blut.
Wenn Du nun im Ausland lebst, kann Dir doch hoffentlich ein BuGeBe nicht rechtskräftig zugestellt werden - denn dort dürfen sie nicht einfach, wie in Deutschland, hinterlegen.
Das müßtest Du auch die 6 Monate aussitzen können und dann sagen, Du hast nie einen BuGeBe bekommen. Wie wollen sie das nachweisen?

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 18:49:

@Alberto
Wenn sie hinter jedem Schild einmal blitzen und der Betroffene immer dabei ist, dann wäre es zwar eine Tat, ich würde dann darin aber Vorsatz sehen. Ein Bekannter hat mal einen BuGeBe erhalten, auf dem vermerkt war, daß die Geldbuße aufgrund der eindeutigen, mehrfachen Beschilderung für die Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht wurde. Er wurde aber "nur" geblitzt.Das ist doch dann auch Vorsatz, trotz Momentaufnahme, oder nicht? Genauso wäre es bei einer Videoaufzeichnung durch Nachfahren.

@ @xel
Bist Du denn Wohnsitzlich im Ausland gemeldet?

By @xel (209.97.153.188) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 10:38:

Gemeldet bin ich Deutschland. Da meine Kollegin meine Auslandsadresse angegeben hat, kennen die im Moment wahrscheinlich nur meinen Namen, Firma und Auslandsadresse. Der Rest sollte aber einfach sein. Das Foto war laut meiner Kollegin recht gut (nächstes mal fahr ich nur mit Helm, wegen der Sicherheit). Offizell auch steuerlich lebe ich in Deutschland, halte mich eben dort nur nicht so oft auf.

Ich würde der rechtskräftigen Zustellung wohl dann zustimmen, wenn sie mich mit der gemeldeten Adresse anschreiben, was bis jetzt noch nicht passiert ist. So einfach kann es nun auch nicht sein, sich bei jeder Geldbuße ins Ausland zu verdrücken bis Sie verjährt ist.
Solange ich im Ausland angeschrieben werde, kann ich immer behaupten, das ich nichts bekommen habe.

Aus den anderen Postings zum Thema Verjährung lese ich, da man mit "auf der Spur ist" wird es nicht verjähren solange ich Liebesbriefchen bekomme.

Vielleicht nochmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage. Ist die Tat eine Wiederholungstat und wie wird Vorsatz bestraft (Ermessensspielräume).

Sollte ich den Anhörungsbogen zurückschicken und Einspruch einlegen um den Vorsatz zu widersprechen ? Was meint Ihr ?


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