Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Messwagen stand vor Feuerwehrausfahrt im Halteverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Messwagen stand vor Feuerwehrausfahrt im Halteverbot
By Spirit (193.159.138.237) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 13:35:

Wurde von einem mit einer Person (Ordnungsamt)besetzten Messwagen geblitzt.
Der Wagen stand im absoluten Halteverbot vor der Ausfahrt der Berufsfeuerwehr. Gibt es hierfür eine Sondergenehmigung?

By farendil (217.0.227.60) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 13:50:

hast du zu schnell gehalten, oder was???
(oder haben die vergessen, die erdrotationsgeschwindigkeit abzuziehen???)


SCNR.

By officer (213.187.67.73) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 09:09:

Ich sag nur Sonderrechte gemäß StVO

By alpak (62.155.178.95) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 16:34:

Ich sage nur "Amtsmißbrauch"

By officer (213.187.66.232) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 10:30:

Wieso?

By alpak (217.80.73.195) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 10:54:

Ich finde es halt nicht richtig, wenn das Ordnungsamt für "Recht und Ordnung" sorgt, indem es Regeln, die ansonsten für alle gelten und streng eingehalten werden müssen, einfach bricht. Wir sprechen hier schließlich nicht von der Polizei oder einem SEK, sondern von den örtlichen Wegelagerern.
Sie geben damit eben kein gutes Beispiel ab. Sie sollten beim Ahnden von Vergehen nicht selbst eine Ordnungswidrigkeit begehen, auch wenn dies laut "Sonderrechten blablabla" nicht als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Das ist unfair.

By officer (213.187.66.233) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:20:

manchmal ist das aber nicht möglich. Z.B. wenn halt eine Bürgereingabe abzuarbeiten ist und eine Messung nur vom Gehweg oder halt wie bei diesem Fall von einer F-Zufahrt aus möglich ist, müssen halt die Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dafür sind diese ja da.

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:29:

Das ist genauso, als würde man sagen, die Polizisten sind so im Arbeitsstreß, daß sie sich ihr Vesper mit Sondersignal holen müßten.

Sonderrechte sind dazu da, daß sie im Notfall dazu dienen, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Geschwindigkeitsmessung aus einer Feuerwehrzufahrt heraus ist aber sicher ein Mißbrauch dieser Sonderrechte, da sie im Notfall ein anderes Sonderrecht, nämlich das der Feuerwehr, diese Zufahrt zu benutzen, derart einschränken kann, daß dadurch Menschenleben gefährdet werden können.

By officer (213.187.67.196) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:46:

eben nicht.
§ 35 StVO Angehörige der Polizei ... sind von allen Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Städtische Meßwagen gehören zur Gruppe die diesen Sonderstatus besitzen.
Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe.
Dringend geboten: ist die Nichtbeachtung der StVO stets, wenn ohne sie die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe gefährdet wäre, d.h. ihr nicht rechtzeitig, ausreichend oder gar nicht nachgekommen werden könnte.
Wenn also die Messung nicht anders möglich ist, können die dort stehen.
Stets berücksichgt werden muß dabei die offentliche Sicherheit o. Ordnung.
Das ist gegeben, denn im Falle eines Feuerwehreinsatzes braucht der Meßbeamte ja nur den Zündschlüssel rumdrehen und beiseite fahren.

By anonymous (149.225.37.107) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:17:

@officer
Ach nein. Wozu denn dann ein absolutes Halteverbot anordnen? Der Name sagt doch schon alles.

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 14:03:

@officer: und wenn ich mich da hinstelle um z.b. im auto auf jmd. zu warten?

ich bin im "den Zündschlüssel rumdrehen" bestimmt nicht langsamer als der behördenmensch...

By officer (213.187.67.234) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 15:31:

@anonymous

damit sich keiner Hinstellt und Brötchen holt oder so. ;-)

@farendil

Langsamer bestimmt nicht, aber wo ist die vorausgegangene hoheitliche Tätigkeit? ;-)

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 16:15:

Es besteht die Gefahr, daß durch die Messung die Batterie "leergeblitzt" wird und das Fahrzeug nicht mehr starten kann. Deshalb ist die öffentliche Sicherheit eindeutig gefährdet.

Es hat keiner was dagegen, wenn es sich um eine Bushaltestelle oder eine sonstige Einfahrt handelt, aber bei Zufahrten für Einsatzfahrzeuge hört der Spaß auf.

Und wenn das weiterhin so gehandhabt wird, daß solche Fälle von den Sachbearbeitern derart lax bearbeitet werden, bleibt wohl auf Dauer nichts anderes übrig, als die Fälle so lange immer wieder vor Gericht zu bringen, bis ein realistisch denkender Richter Schluß mit solchen Unsitten macht.

By officer (213.187.67.177) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:17:

1.) Für die Meßanlage werden externe Batterien genutzt, Du kannst also ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß der F-Einsatz nicht behindert wird.
2.) Ich glaube der Tatrichter wird sich eher für den Geschwindigkeitsverstoß interessieren als das er dem Betroffenen die StVO im Hinblick auf Sonderrechte erklärt.

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:26:

@officer: und wenn es kein betroffener der messung ist, wofür wid sich der tatrichter dann interessieren?

wie gesagt: bei einer feuerwehrzufahrt hört der ganze spass auf.

ausserdem gibt es genug andere möglichkeiten, die batterie leerzubekommen (z.b. nicht alle standheizungen haben eine zusatzbatterie) und auch ein anderer defekt ist nie 100%ig auszuschließen.

für mich ist das an dieser stelle der mißbrauch der sonderrechte.

By officer (213.187.66.88) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:59:

tja, wenn ich euch nicht vom Recht überzugen kann, dann weiß ich auch nicht weiter. Müssen wir halt damit leben daß die da messen.

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 18:22:

@officer: ich glaube dir sehr wohl, daß zur erfüllung hoheitlicher aufgaben sonnderrecht erlaubt sind.

ebenso glaube ich, daß die überwachung des fließenden verkehrs zu den hoheitlichen aufgaben gehört.

allerdings glaube ich nicht, daß es sinn des desetzgebers war, daß sich blitzfahrzeuge in die ausfahrt von rettungsdiensten stellen dürfen.

By andy2 (193.158.141.117) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 21:02:

@ Officer : Wie Dein Name ja eigentlich schon erklären würde, trotzdem die Frage: Bist Du Polizeibeamter?

By officer (213.187.66.161) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 09:00:

@andy2 Ja so ist es.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 09:25:

...und dann gehst du so mit den Sonderrechten um? Muß man jetzt auch schon bei jeder Blaulichtfahrt nachfragen, ob sie berechtigt war?

Immerhin steht in den VwV-StVO zu §38 Abs.1-3: "Gegen mißbräuchliche Verwendung von gelbem und blauem Blinklicht an damit ausgerüsteten Fahrzeugen ist stets einzuschreiten." Woher soll man denn als Außenstehender sehen, welche Verwendung berechtigt ist, wenn ein solches Fahrzeug mit voll aktivierter "Lichtorgel" an einem vorbeirast? Am besten immer beim Polizeirevier nachhaken, oder?

By officer (213.187.67.13) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 11:04:

du verwechselst Wegerecht mit Sonderrecht! Das sind zwei unterschiedliche ppaar Schuhe!

By officer (213.187.67.13) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 11:06:

Du verwechselst da Wegerecht mit Sonderrecht. Das sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe!

By alpak (62.226.177.74) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 11:25:

Du bist also Polizist. Du sorgst für Sicherheit und Ordnung. Klischeehaft bist Du also "der Gute" in der grünen Uniform, der auch mal Jagd auf Straftäter macht.

Was ist aber mit den abzockenden Kommunal-Blitzern (nicht die der Polizei), um die es schließlich hier geht? Die Wegelagerer, die sich nur um Ihre Einnahmen kümmern? Diese Orndungsämtler, allenfalls Hilffspolizisten, wenn nicht gar auf 630,- Basis. Diesen Leuten sollten solche Sonderrechte nicht zugestanden werden, jedenfalls nicht für diesen Zweck.

By Keiichi (172.184.136.89) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 15:24:

dem stimme ich auch zu. blitzen dient nicht gerade der unmittelbaren abwendung von gefahren und zum direkten schutz vor solchen. meistens eben leider nur zum füllen eh schon prall gefüllter abzockertaschen. in solchem fall sollten dann eben auch keine sonderrechte gelten.
vor feuerwehrausfahren sowieso schon nicht.
genauso ärgert es mich wenn ich mit dem fahrrad unterwegst bin und so ein blöder blitzwagen auf dem fahrradweg steht. mit welchem recht dürfen die mich gefährden (auffahrunfälle, absteigen und auf der strasse überfahren werden... etc.)
und sich dabei die taschen füllen .... :(

By officer (213.187.67.232) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 16:44:

und was wenn nun ein Meßfahrzeug der Polizei dort steht? Akzeptiert Ihr das dann eher als bei den "Hilfspolizisten"??

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 18:18:

Bisher eher. Denen habe ich ein entsprechend besseres Urteilsvermögen zugetraut, daß sie wissen, ob sie das riskieren können oder nicht. Aufgrund deiner Aussagen in diesem Forum beginne ich aber langsam zu zweifeln.

By andy2 (193.158.141.123) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:25:

@ Officer : In welchem Bundesland bist Du eigentlich als Polizist tätig?
Führst Du auch selbst Geschwindigkeits-
kontrollen durch?
Wenn ja :-womit? (Laser,Traffipax,eso,usw)

By Spirit (62.156.27.226) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 08:39:

officer: das bedeutet, wenn ca. 50m weiter eine anliegerfrei einfahrt ist oder ein gehweg, dann dürfte die messung von diesem punkt (feuerwehrausfahrt) aus nicht durchgeführt werden?
oder wie ist das zu verstehen?
es geht mir nicht um das bußgeld, aber um unberechtigte abzocke. da das ganze noch sonntagsmorgens um 9.15uhr durchgeführt wurde, bei nicht gerade hohem verkehrsaufkommen.

By Keiichi (172.143.107.216) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 10:19:

naja gut, die frage war ja aber jetzt nicht ob die abzocke unberechtigt ist oder nicht, sie drehte sich jaeinzig und allein darum, was denen das recht gibt im absoluten halteverbot (und auf radwegen *gg*) zu blitzen.

hier wurde das argument der sonderechte gemäß stvo angebracht. nur bleibt eben die frage wer entscheidet ob es eine verkehrsgefährdete zone ist oder nicht.
aber gibt es denn da keine statistiken??? wenn laut statistik auf der strasse xyz ungewöhnlich viele vorfälle schon geschehen sind wäre es doch mehr legitim von den sonderrechten gebrauch zu machen als auf einer bundesstrasse wo in 10 jahren ein unfall passiert ist.
wobei es, denke ich, an schulen, kinderspielplätzen etc. etc. immer in ordnung wäre. aber dagegen sagt ja keiner was ....

By anonymous (149.225.38.208) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 10:47:

@officer
Der Polizei würde ich nicht zutrauen, daß sie sich in eine Feuerwehreinfahrt zum Blitzen stellt. Ich hoffe, daß ich nicht vom Gegenteil überzeugt werde.

By officer (213.187.66.108) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 11:51:

also.
1. Bin ich in Sachsen tätig.
2. ich habe die Berechtigung für LTI 20.20, Multanova, Provida, meistens messe ich mit LTI 20.20
Wie gesagt, mit der F-Zufahr ist das so eine Sache. Das muß imer der Beamte vor Ort entscheiden. Wenn halt ein Messen mit Meßfahrzeug nicht geeignet ist, weil z.B. wenn Ihr das so denkt die Batterien lehr werden könnten, dann könnte z.B. die LTI zum Ensatz kommen. Bei Feuerarlarm stellt man die dann einfach beiseite.Es kommt halt immer darauf an ob die Beamten sich was bei der Durchführung ihrer Arbeit denken. Und das das oft nicht so ist, darüber brauchen wir wohl nicht zu reden.

By alpak (62.155.178.111) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 14:27:

Wie oben schon gschrieben wurde: Unserer Polizei traue ich da ein erheblich besseres Augenmaß zu, als den kommunalen Abzockern. Das kannst du als kompliment verstehen, Officer!

By officer (213.187.67.175) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:34:

Danke, Danke

By Billy Bob (24.226.74.228) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 03:50:

Spirit!
es geht mir nicht um das bußgeld, aber um unberechtigte abzocke Ist eine Ueberschreitung der Vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht auch eine Unberechtigte Handlung?

By andy2 (193.158.141.117) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:37:

@Officer : Aha, Du bist also Polizist in Sachsen und führst auch Geschwindikeitskontrollen durch!
Da bist Du ja auch bestimmt mit den sächs.Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung vertraut - stimmts?
Schau mal unter "Recht" auf "radarfalle.de".
Da sind die Richtlinien einiger Bundesländer beschrieben. Aber da fehlen u.a. noch die von Sachsen. Vieleicht könntest Du da etwas Licht ins dunkele bringen!? Ich denke es würden sich hier einige Leute darüber freuen...!

Wäre total nett von Dir!

By officer (213.187.67.143) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:27:

werd mal sehen ob sich da was machen läßt.

By Keiichi (172.185.244.222) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 11:22:

@officer

oh da wär ich dir auch seeeeehr verbunden :)
ich bin auch sachse...

By alpak (62.155.178.41) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 18:24:

Sind ja viele Sachsen hier. Noch irgendjemand aus Hessen, bzw. dem Frankfurter Raum?

By andy2 (193.158.141.118) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 00:37:

@keiichi & Officer : Aus welchen Teilen der Freistaates kommt Ihr? Meinereiner kommt aus C-!

By officer (213.187.67.8) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 08:50:

komme auch aus C

By Keiichi (172.184.141.32) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 09:37:

nähe H

By farendil (217.80.147.100) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 09:44:

H ?? = HAL??

By anonymous (149.225.40.182) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 12:28:

@alpak: Nee, keen Hesse, aber aus em Raum Meenz.

By andy2 (193.158.141.119) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:28:

@farendil : HAL liegt ja nicht in Sachsen. H könnte vieles sein: HOT,HC,(jetzt gehen mir die Kennzeichen aus)Er kann auch aus Hilmersdorf, Hohndorf, Hoyerswerda, ... kommen!
Aber ich hoffe er verrät und das noch!

By dyken (62.180.202.13) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:44:

Mir komme oos L ;-)

By andy2 (193.158.141.123) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 22:02:

@ Officer : Schön, das noch jemand aus C mit hier im Forum ist! Ich kenne zwar viele, die sich regelmäßig "radarfalle.de" anschauen, aber keiner der Lust hat mit hier im Forum zu schreiben. Vielleicht haben wir uns ja auch irgendwann schon mal gesehen (in einer VK z.B.). Hatte aber schon lange keinen Kontakt mehr zu Polizei, obwohl 2 mal in letzter Zeit, mit Kollegen vom Revier Mitte, jeweils Unfall von Kumpels!
Du hast ja die Multanova und Provida - Berechtigung. Trifft man Dich da auch manchmal im roten Golf oder im weißen Benz an?

By officer (213.187.67.34) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 08:01:

eher selten, meistens arbeite ich mit der LTI

By Peter (62.155.145.148) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 11:58:

ich möchte hier nochmals generell feststellen,dass unsere Republick mit seiner Sorge
den Bürger "vor Rasern" oder wie immer man sich auszudrücken beliebt,zu schützen lediglich ein Alibie für eine beispeillose Abzockerei aufbaut.
In unserem grandiosen Schilderwald ist jeder Normalsterbliche zwangsläugfig überfordert,und
er zahlt immer.
Geschwindigkeitslimits wie in allen anderen Ländern sollen ebenso wenig sein wie Autodrosselung bis max. 130 km/h. Generationen nach uns werden sich totlachen, über diese Verarschung.

By Keiichi (193.159.91.111) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 18:13:

....hä?

@farendil .... nähe H = nähe Hal unweit von L

By Imperiale (217.4.250.201) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 19:26:

Eindeutiges: JA. Es gibt eine Sonderregelung, die besagt, daß im Halteverbot etc. geparkt werden darf, diese wird vom Landratsamt in "besonderen Fällen" z.B. für Blitzer, ausgestellt, die Polizei hat ohnehin ein "Hoheitsrecht".
Übrigens: Bei uns im Raum Bad Kissingen wird verstärkt aus Limousinen geblitzt, und nicht mehr aus Kombis, diese werden teilweise sogar als Vorführwagen deklariert (VW Golf 4), und die größte Frechheit: Diese Meßwagen können auch von vorne blitzen, da in der Stoßstange die Meßantenne versenkt ist (Traffipax speedo-phot).
.. Naja, da hat mach echt keine Chance mehr :-(,
man merkt es erst, wenns geblitzt hat, denn: nur das Nummernschild (vorne) ist geringfügig nach unten versetzt.

By PowerMike (217.80.73.164) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 19:53:

@alpak
MTK = Mein tolles ... (richtig alpak *g*)

Gruß
PowerMike

By H. (217.2.42.202) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 23:05:

Bei unseren Radarwagen hier ist die Traffipax-Antenne - sofern man gute Augen hat :) - schon aus größerer Distanz sichtbar.
Da hier nur Opels eingesetzt werden, die Antenne im Kühler anstatt des Opel-Symbols eingebaut ist und das Ding auch noch so komisch glänzt, fällt es sofort auf, daß das kein Serien-Opel ist...

By alpak (62.226.177.72) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 15:03:

@Powermike MTK = Mein TEURES ...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page