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Amtsanmassung - Wann darf die Stadt eigentlich blitzen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Amtsanmassung - Wann darf die Stadt eigentlich blitzen?
By Chris (62.144.155.178) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 11:51:

Wann darf man eigentlich blitzen?
Wie ich gehört habe, nur an Unfallballungsgebieten und Gegenden mit Schule, Kindergarten etc..
Desweiteren muss die Stadt Radarmessungen, vorher in einer Tageszeitung bekanntmachen, oder am Ortseingang ein Schild haben, das auf Radarmessungen im Stadtgebiet hinweist.
Beides war bei mir nicht der Fall und ich bin zudem auch nur 6km/h zu schnell gefahren.
Soll ich Einspruch einlegen? Es sind zwar nur 30DM aber es stinkt mir tierisch und ich bin am Überlegen ob ich nicht die Stadt Verklage, denn die haben ja bestimmt nicht nur mich "beschi****".

Gruss

Chris

By michael (193.159.29.88) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 20:24:

Es ist richtig, die Stadt darf ihre Messungen natürlich nicht x-beliebig auswählen.
Da gibt es einerseits rechtliche Grenzen, die in den einzelnen Ländererlassen (siehe unsere Rubrik "Recht" niedergeschrieben sind. Im einzelnen sind das Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen (Kindergarten, Schule, etc.). Natürlich ist der Begriff "Gefahrenstelle" sehr dehnbar und vielfach sind Gefahrenstellen bei flüchtiger Betrachtung ja auch nicht als solche zu erkennen.
Zum anderen gibt es auch technische Gründe, wo und wie eine Messung stattzufinden hat. Radargeräte beispielsweise können im Gegensatz zu Lichtschranken nur an geraden Straßen eingesetzt werden.

Du siehst, es gibt eine Reihe von Faktoren, die zur Auswahl von Meßstellen herangezogen werden.

Wegen 30 DM da aber großartig was aufzuziehen, lohnt sich schlichtweg nicht. Die Stadt "verklagen" kannst du nicht, und wenn die Messung beweiskräftig feststeht, kannst du damit deine Geschwindigkeitsüberschreitungen auch nicht aufwiegen.


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