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Geblitzt in Zone 30, Blitzer weniger als 150m von Schild entfernt!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Zone 30, Blitzer weniger als 150m von Schild entfernt!!
By Steffen (195.238.131.67) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 20:08:

Hallo,
Bin in der Zone 30 mit 38 geblitzt worden. Also nicht so tragisch (30DM). Der Blitzer stand aber nur ca. 50 m hinter bzw. vor dem Geschwindigkeitsschild. Habe dann nach erhalt des AB Einspruch, mit dem Hinweis auf die "Blitzverordung", eingelegt. Mit dem Erfolg dass ich jetzt einen Busgeldbescheid über 66,- DM
(30+36 DM Gebühr 8-) ) habe. Leider war nur folgende Begründung dabei: Nach Prüfung des Sachverhalts ist keine Einstellung des Verfahrens möglich. Die Geschwindigkeitsmessung ist nicht zu beanstanden.
Gilt dieser 150m Abstand (die Ausnahmen treffen nicht zu !)auch in der Zone 30? Und wie ist es wenn mann aus Richtung der 30 Zone kommt ?

Vielleicht hat ja jemand da schon Erfahrung!!
Gruss Steffen

By officer (213.187.67.93) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 20:40:

150-Meter regelung kann unterschritten werden und ist zumeist auch Begründbar auch wenn kein sogenannter Regelfall vorliegt. Fährt man aus der Zone heraus gibt es grundsätzlich keinen Toleranzabstand.

By farendil (217.0.227.21) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 20:44:

@steffen: kein "sogenannter regelfall" liegt i.d.r. bei gefahrenstellen vor.

@officer: schön dich hier zu begrüßen!

By dyken (62.180.202.205) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 21:41:

Dass und warum eine Gefahrenstelle vorliegt muss die Behörde aber bei einer Verhandlung nötigenfalls doch irgendwie begründen. Was dann als Begründung kommt steht auf einem anderen Blatt. Da sind die Vorschriften der Bundesländer ziemlich dehnbar (um nicht zu sagen beliebig). Da muss man schon Glück mit dem Richter haben. Einspruch lohnt sich m.E. erst bei Punkten. Der Gang zum Anwalt kostet ja auch Zeit (und das Geld der Versicherung).

By fahranfänger (217.80.146.30) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 21:55:

ist eine lärmschutz-30er-zone eigentlich eine gefahrenstelle?....würde mich mal interessieren.....

fahranfänger

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 04:14:

Nur wenn du mit 80km/h und in der Probezeit durchballerst dann ist es eine ,fuer deinen Fuehrerschein!


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