Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wieder mal ich,...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wieder mal ich,...
By petter (62.224.132.139) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 10:47:

Hallo Radarforum,

nach einen Jahr abstinenz ist es nun wieder soweit, unsereiner ist wieder geblitzt worden, um 1:14 in der Früh, Innerortes mit einer Überschreitung von 24km/h (Toleranz schon abgezogen).
Das gibt laut Bußgeldkatalog 136 DM und einen Punkt in Flensburg, abgesehn davon das der blickfang eine ganz andere Richtung aufweist weil was auch immer war, es abgelenkt hat, ich sehe auch ein das der Verstoß gerechtfertigt ist, (jaja die ollen Raser),...
Nun hab ich das Problem das ich schon 8 Punkte in Flensburg habe das waere mein neunter,...
Ich absolvierte letztes Jahr eineASK Punkteabbauseminar, die Fahrschule wo ich das Seminar machte vergass aber die Teilnahmebestaetigung beim Strassenverkehrsamt einzureichen so das das Geld nd die investierte Zeit umsonst waren, das STVA schrieb mir das eine Tilgung der Punkte nicht möglich se weil die bescheinigung 3 Tage zu spaet eingericht worden sei,..
Ich akzeptiere den neuen Punkt weil immerhin, war es mein wagen und angeblich ich am Steuer, daher möchte ich fragen wie ich das ganze am besten rausziehen könnte möglichst bis Januar, wenn meine anderen Punkte verfallen, sollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen?
vielen lieben dank und an alle einen schönen Valentinstag

Peter Karsten

By farendil (217.0.227.21) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 11:49:

@petter: also bis januar... 11 monate - puhh, das dürfte nix werden, zumindest nicht, wenn du eine reelle chance suchst.

das einzige, was du jetzt noch versuchen kannst, ist ganz um die sache drum herum zu kommen, stichwort verjährung.
da du selbst der halter bist (sowas sollte man als vielfahrer nie machen, das auto auf eine person an der eigenen adresse oder gar sich selbst zulassen) sehe ich eigentlich nur chancen mit der alberto - methode...

such mal dazu im forum...

By petter (217.2.113.37) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 21:26:

was ist die alberto methode?
ich hab da schon ein paar mal von hier im forum gelesen, habe dennoch nicht richtig verstanden worum es sich da handelt, ...

ich wüsste nicht auf wen ich den wagen sonst anmelden sollte, hauptsaechlich ist es der versicherung wegen, irgendtwann will ich ja auch mal in die prozente runter kommen (momentan bei 65%) noch nie offiziel einen unfall gehabt nur einen war ich aber nicht schuld(war jemand der mir mit 120 im kofferraum rein bretterte im stau)

ich hab mal gehört das wenn es sich um starrenkasten handelt, das beim beim reinfahren vom Kreis wo die kaesten stehen, drauf hingewiesen werden muss das in diesen kreis geschwindigkeitsmessungen erfolgen, leider hab ich das urteil nicht mehr finden können, kann mich nicht erinnern ein schild gesehn zu haben, fahre die tage die strecke auch noch mal ab um zu gucken.

Ich frage mich nur was ich nun in den anhörungsbogen schreiben soll, kann ich da reinschreiben das ich ein Geschwindigkeits messprotokoll sehn will? um zu erfahren um was für ein geraet es sich handelt (hab ich glaub ich auch hier irgendtwo gelesen das man das machen kann)

das doofe ist nicht der eine punkt das doofe ist nur das ich dann wieder 2 jahre warten muss bis alle hinüber sind, ich könnte zwar jederzeit wieder an nen ASK Abbauseminar teilnehmen hab aber im moment das geld nicht dafür und vor allem aergert mich es das ich das schoneinmal gemacht habe und für nix und wieder nix nochmal machen?

naja weitere tipps sind willkommen

danke euch

peter karsten

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:18:

Na. du könntest auch einen Kumpel überreden, diesen 1 Punkt für Dich zu schnappen. Dann schreibst du eben diesen hinein - er ist einverstanden und gut ists.

Dann kannst du in Ruhe deine 11 Monate - vorsichtiger - fahren und später dich vielleicht mal revanchieren?

Aber Vorsicht. Der Kumpel muß davon wissen und theoretisch auch schon mal mit deinem Auto gefahren sein, damit dieser Irrtum, sollten sie das Spiel durchschauen, tatsächlich hätte stattfinden können.

Wenn sie es gefressen haben, und der Kumpel erhält einen BuGeBe, dann kannst Du, bevor er diesen rechtskräftig werden läßt (nach 14 tagen) nochmals über die "Verjährungs-Chance" nachdenken. Die klappt dann möglicherweise.

By Petter (217.2.115.193) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:00:

hmm. ok danke, dann sieht es schlecht aus, hab nicht so viele kumpels, die kommen zwar alle an wenn die was wollen, aber wenn ich mal hilfe bracuhe haben die keine zeit , sind nicht zu erreichen oder aehnliches, also hab ich übels den kürzeren gezogen,...
danke dennoch an euch

By mm (62.67.30.81) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 00:13:

@ Alberto
wieso meinst du, dass der Kumpel wenigstens "theoretisch" den Wagen schon mal gefahren haben muss. Ist denen das nicht total egal, wenn sie nur einen Schuldigen festmachen können und die Kohle einziehen?? Immerhin hat man es in der Regel doch auch im Wiederholungsfall mit mit einer anderen Behörde zu tun, die primär mal gar nicht weiß, was du schon auf dem Konto hast.
MM

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:10:

@mm: wenn derjenige noch nie mit dem wagen gefahren ist, kann man sich auch nicht geirrt haben.
gibt man wissentlich eine falsche person an, so ist dies strafbar.
tut man dies aus versehen (also weil man sich irrt, indem man denkt,daß es der tag war, an dem der andere gefahren ist) so ist dies nicht strafbar.

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:38:

Danke, farendil, Du hast es genau erfasst.

By Keiichi (172.184.136.89) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 15:44:

aber wer will dir denn nachweisen das du falschangaben diesbezüglich gemacht hast? wenn beide sagen das die beschuldigte person schonmal mit dem auto gefahren ist kann dir doch keiner beweisen das der beschuldigte noch nie mit dem auto gefahren ist.

By farendil (217.0.226.248) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 21:37:

von nachweisen hat niemand gesprochen - es bleibt eine falschaussag, auch wenn es niemand beweisen kann.
schließlich bleibt ein mörder auch ein mörder, wenn er nicht überführt werden kann.

By dyken (149.225.41.129) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:10:

Falsch, farendil. Jeder, der nicht überführt ist, gilt als unschuldig. Also kann es auch keinen nicht überführten Mörder geben, nur einen mutmaßlichen Mörder (feiner Unterschied !). Darauf basiert unser Rechtssystem. In dubio pro reo.

By andy2 (193.158.141.118) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:32:

@dyken : Ich denke,Farendil meint, ein Mörder, der jemanden umgebracht hat und nicht überführt wird und diese Tat begangen hat ist trotzdem ein Mörder,weil er ja gemordet hat!-Verstehst Du?-

By farendil (217.0.226.248) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 23:18:

genau andy!
ich meinte nicht die bezeichnung, die erst dann gefällt werden darf, wenn jemand rechtskräftig wegen eben dieser tat verurteilt wird, sondern das merkmal, das alleine davon abhängig ist, ob jemand etwas getan hat oder nicht.

das ganze richtete sich an keiichi, der offensichtlich nicht so bewandert in juristischen dingen ist (sonst hätte er die frage sicher nicht so gestellt) - ich versuchte den sachverhalt dann also nichtjuristisch darzulegen.

By Keiichi (172.143.107.216) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 10:07:

@farendil

ich gebe zu das ich in sachen justiz lediglich mein gesundes rechtsverständins vorweisen kann. außerdem stelle ich es ja gar nicht in abrede das es in jedem fall eine falschaussage bleibt. nur bleibt die frage inwiefern diese falschaussage moralisch verwerflicher ist als polizeiaktionen die sich aus reiner geldgier gegen den autofahrer richten.

By Alberto (212.185.252.140) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 21:59:

Nochmals zur Falschaussage: Der Irrtum ist eben möglich, so langer dieser Kumpel auch tatsächlich mal mit diesem Auto gefahren ist. Das kann er dann notfalls - und darauf kommt es an - auch beeiden. So - im Datum kann er sich geirrt haben.

Aber wenn der Richter fragt: "Sind Sie überhaupt schon mal mit diesem Auto gefahren?" Dann muß er "Ja" sagen können (Ihm droht sonst eine Strafe wg. Meineides) - Und genau an diesem Punkt fallen so manche "hartgesottene Kumpels" nämlich um.

Deswegen haben wir diesem möglich Meineid vorgebaut und lassen diesen Menschen tatsächlich mal mit diesem Auto fahren, kapiert?

Ach - und noch eines: Ein Mörder bleibt tatsächlich ein Mörder - auch wenn er als unschuldig "mangels Beweisen" freigelassen wurde.
Wenn er es tatsächlich getan hat?.....

By Keiichi (172.185.34.181) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 10:14:

...*harg* ..."meineid" ..ich wusste das ich was außer betracht gelassen hatte. du hast ja vollkommen recht.
ich kann ihn dann ja mal zum bäcker fahren lassen damit :) und schwupps dann ist´s ja auch keine lüge mehr


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page