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Schwarze Rücklichter --> Anzeige !!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Schwarze Rücklichter --> Anzeige !!
By Peter (193.159.84.54) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 14:57:

Hallo, hab ein Problem. Ich wurde 2000 mit 30km/h zu viel geblitzt. habe da auch schon bußgeld bezahlt. nachschulungsbescheid müsste noch kommen. ich bin jetzt immer noch in der probezeit. nun hing ein zettel an meinem scheibenwischer. darauf steht das meine rücklichter mangelhaft sind. unter bemerkungen steht: "abgedunkelt, reflektoren fehlen,
Erlöschen der Betriebserlaubnis!"
Unten ist bei Anzeige Ja angekreuzt. Was habe ich bzw. der Halter des Fahrzeugs (ist nicht auf mich zugelassen) jetzt zu erwarten?? Bitte schnell antworten falls ihr mir dazu was sagen könnt!!
Danke, Peter

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 18:01:

Nicht erlaubte Beleuchtungsanlage. 100 Mark, 36 Mark Bearbeitungsgebühr, 3 Punkte.

Die dunklen Rücklichter haben meistens keine eingebauten Reflektoren, so daß diese zusätzlich angebracht werden müssen. Meistens liegen sie dem Umrüstsatz bei. Die Reflektoren müssen nach StVZO (niedriger als 1m, nicht weiter als 40cm von den Außenkanten entfernt) am Fahrzeugheck angeklebt werden.

In letzter Zeit scheinen die Schnittlauchs ziemlich scharf auf solche Rücklichter zu sein, das ist schon der zweite solche Fall, von dem ich höre.

Reflektoren anbringen bzw. Gutachten besorgen, das besagt, daß die Reflektoren integriert sind und dann Widerspruch. Die Chance dürfte nicht schlecht sein, daß die Sache eingestellt wird.

Sollte die Sache nicht eingestellt werden, dann muß es der Halter übernehmen. Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis fällt unter die "A"-Verstöße, das bedeutet bei einmaligem Verstoß Nachschulung bzw. in diesem Fall die nächste Stufe.

By Rolf (193.159.100.67) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 21:14:

... 2. Stufe:

...und damit eine Verwarnung seitens der Fahrerlaubnisbehörde verbunden mit einer Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer allseits beliebten MPU. Bei einer dritten schweren Zuwiderhandlung während der Probezeit ("A-Verstoß") muß die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen - sei also gewarnt...

By Peter (193.159.83.236) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 15:06:

Hört sich ja übel an, aber mich trifft das doch gar nicht, da das auto nicht auf mich zugelassen ist, oder? ich bin in der probezeit. das fahrzeug ist aber auf meine mutter zugelassen. und die hat ja keine probezeit mehr. also dürfte mir ja nichts passieren oder?

By Peter (193.159.83.236) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 15:09:

noch was zu meiner frage oben. der zettel hing am scheibenwischer, zur zeit der überprüfung war ich also NICHT am auto. habe die polizei nicht angetroffen. also können die mir ja nicht beweisen, dass ich da das auto hatte....bitte sagt mir mal nochmal bescheid ob das stimmt.

By DAXtuning (62.104.208.70) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 18:19:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn mir jemand die Reflektoren wie letztens entwendet, um sie sich dann hinten an sein Mofa zu kleben?
Da ich dieses Auto zur Zeit wenig benutze, würde es mir wahrscheinlich nicht einmal so schnell auffallen.
Soetwas kann Punkte in Flenburg geben?

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By farendil (217.0.227.21) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 18:50:

mhhh, Daxtunning.... dies ist eigentlich ein Grenzfall.

Fahren darfst du so natürlich nicht, und da du die Pflicht hast vor jeder Fahrt die funktion z.b. der Scheinwerfer zu prüfen, hätte dir dies auch auffallen müssen.

Wenn das auto so dasteht, dann kannst du natürlich nichts dafür, wenn dir jemand die reflektoren entwendet... - andererseits steht dein fahrzeug im öffentlichen verkehrsraum und entspricht in diesem zustand nicht der stvo.
zumal die "katzenaugen" gerade dann von bedeutung sind, wenn die lichter nicht an sind....

By officer (213.187.67.93) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 20:32:

als Fahrer mußt Du nur mit einen Bußgeld rechnen wenn Du fahrenderweise angehalten worden bist. Da das offensichtlich nicht so ist, trifft es nur Deine Mutter (Halterin)
ansonsten gäbs beim 2. A-Delikt einen Monat Fahrverbot

By Mc Fly (53.122.34.115) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 08:13:

Wie währ´s damit:

Du hast die Rücklichter erst an diesem Tag montiert und dabei ist dir aufgefallen das die Reflektoren fehlen, dann bist du los und hast gleich welche gekauft in dieser Spanne wurde der mängelbericht verzapft.

oder

ich weiß nicht wie das ist aber der Halter gibt an er habe dem Fahrer Fahrzeug intakt übergeben dieser hat die Rücklichter ohne wissen des Halters montiert und der Halter verweigert die nennung des Fahrers da Verwanter oder so,
Wie sieht mit Halterhaftung in diesem fall aus?
Fahrer passiert auch nix da die nicht wissen wer gefahren ist.

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 10:14:

Wenn man bei so einer Anzeige herummuffelt und sie nicht gleich akzeptiert, läuft es normalerweise darauf hinaus, daß es von einer "nicht erlaubten" zu einer "defekten" Lichtanlage umgewandelt wird. Wie sollen die auch nachweisen, daß die Reflektoren vorsätzlich nicht angebracht wurden, wenn man behauptet, sie seien vermutlich nur abgefallen? Und eine defekte Lichtanlage kostet AFAIR nur 30 Mark.

Da der Fahrer nicht unmittelbar festgestellt wurde und auch kein Foto existiert, kann die Polizei auch nur davon ausgehen, daß der Halter selbst unterwegs war. Also gibt es kein Problem, daß der halter die "Schuld" auf sich nimmt.

Und in Zukunft etwas mehr Vorsicht bei Umbauten. Immer vorher informieren, ob es die Betriebserlaubnis berührt, ob eine Eintragung/ TÜV-Abnahme oder ergänzende Umrüstungen nötig sind.

By Peter (193.159.41.137) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:44:

hmm also da sind ja jetzt viele einträge. zu garfields eintrag. du meinst also ich sollte widerspruch einlegen und sagen, dass die reflektoren vermutlich auf dem parkplatz entwendet wurden? ich muss dann ja natürlich sagen dass da meine mutter geparkt hat. das wird denen natürlich auch komisch vorkommen, da es ein schulparkplatz war...aber müsste ja gehen oder? jetzt ist meine frage aber noch nicht ganz geklärt. soll ich zuerst den widerspruch oder zuerst den abgestempelten mängelbericht oder beides gleichzeitig ans landratsamt schicken ?? denn auf dem mängelbericht musste ich mir ja bestätigen lassen, dass die reflektoren jetzt dran sind. (widerspruch auch ans landratsamt ode r polizei?)

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:05:

1.) Montiere unverzüglich Reflektoren und laß den Mängelbericht abstempeln. Ohne Reflektoren wärst Du weiterhin ohne Betriebserlaubnis unterwegs und ein zweiter Mängelbericht könnte nicht mehr als Versehen abgetan werden. Falls derjenige, der den Mängelbericht unterschreibt, danach fragt, wer normalerweise das Auto benutzt, bist Du natürlich nur im Auftrag des Halters unterwegs, der ausgerechnet an diesem Tag einmal keine Zeit hatte, das selbst zu erledigen.

2.) Warte ab, was kommt. Wird es als "defekte Beleuchtungsanlage" bezeichnet, zahlen und fertig. Wird es als "nicht erlaubte Beleuchtungsanlage" bezeichnet und mit Punkten bedroht, sollte sich Deine Mutter als Fahrer ausgeben und mit der Begründung widersprechen, daß ursprünglich Reflektoren am Auto waren, die kurz vor dem Mängelbericht geklaut oder verloren wurden und daß man den Verlust noch nicht bemerkt hatte. In diesem Fall darfst Du nicht als Fahrer erscheinen, sondern die Sache muß vom Halter durchgezogen werden. Es dürfte kaum eine Chance geben, da einen Vorsatz nachzuweisen.

By Polizist (217.4.94.60) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 09:48:

@ garfield: Ich verstehe nicht, dass du den Vorsatz nachgewiesen haben willst. Die Straßenverkehrsowis beruhen alle auf Fahrlässigkeit (ich kenn kein Vorsatzdelikt).
Vorsatz würde die Sache ja nur noch verschlimmern.

@ Peter: Jetzt mach dir mal keine Sorgen. Die Anhörung kommt zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Halter. Von dir wissen die ja gar nichts. Also soll deine Mom das durchziehen. Kannst ihr dann ja ersatzweise die Kohle wieder zurückgeben. Ist immer noch besser wie ne zweite Nachschulung, oder?

Gruß,

ein Polizist

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 10:09:

Weil eine "nicht erlaubte Beleuchtungsanlage", für die man Punkte bekommt, fast immer Vorsatz voraussetzt. Keiner baut sich "versehentlich" drei Paar Zusatzfernlichter, eine Rundumleuchte oder Neon-Schwellerbeleuchtungen ein. Er weiß genau, daß das nicht erlaubt ist und tut es trotzdem. So wird AFAIK Vorsatz definiert. Wem dagegen eine Glühbirne ausfällt, ein Scheinwerfer durch einen Steinschlag zerstört wird oder eben die besagten Reflektoren verloren gehen, der handelt fahrlässig und hat eine "defekte" Beleuchtung, was höchstens 50 Mark kostet. Selbst wenn die Reflektoren noch nie vorhanden waren, dürfte das kaum zu beweisen sein, wenn der Beschuldigte sich nicht verplappert. Daher meine Empfehlung zum Widerspruch bei einer Beschuldigung wegen einer nicht erlaubten Lichtanlage.

By Peter (193.159.83.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 15:29:

ok danke. aber wisst ihr was. ich hab mir den mängelbericht genauer angesehen. die polizisten haben sich im datum verschrieben. die schreiben 13.01.01 es war aber am 13.02.01 ! bringt mir das was? und wie ist das mit den 2 wochen einsendefrist? da steht man soll den mängelbericht innerhalb von 2 wochen einsenden. aber das wär dann ja viel länger wenn die 13.01. geschrieben haben und vielleicht nicht mehr genau wissen wann es war.


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