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jackpot ! über 10 sekunden rot :(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: jackpot ! über 10 sekunden rot :(
By jackpot_man (212.63.139.17) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:17:

hi zusammen,
letzte woche hat mein chef ein schreiben bekommen das unser firmen wagen geblitzt wurde. und zwar bei einer zeit über 10 sekunden. Die ampel war also schon über 10 sekunden rot.
der wagen ist auf den chef angemeldet, ich bin gefahren... habe mich verfahren - war also auf der falschen spur. ich habe eine andere grüne Ampel auf mich bezogen. bin dann mit 30-40 Km/h über die blöde kreuzung gefahren und dann hat es geblitzt.
meint ihr da macht die alberto methode sinn ? oder was würdet ihr vorschlagen

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:19:

In der Situation ist das wohl die einzige Methode!

By alpak (62.226.177.116) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:58:

Bist Du das?! Ich schreib jetzt mal nicht Deinen Namen ("Feind ließt mit"), aber "Jackpot" klingt ganz nach Dir... in Darmstadt?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 23:38:

jackpot man
Glueck gehabt das keiner durchs Gruene Licht kam,
aber in diesen Falle haettest du ja das Rotlicht erkannt,und du haettest gestopt,oder nicht??

By me (212.169.140.71) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 23:46:

Rotlichtverstoß eines ortsunkundigen Autofahrers

Ein Autofahrer fuhr in eine Kreuzung ein, die bereits mehr als eine Sekunde Rotlicht anzeigte. Das Amtsgericht verhängte daher gegen ihn eine Geldbuße von 250 DM und ein einmonatiges Fahrverbot.

Die von dem Autofahrer eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbotes gerechtfertigt hätte, konnte im konkreten Fall nicht festgestellt werden. Dem Gericht war aus zahlreichen Verfahren bekannt, daß gerade an dieser Kreuzung viele Rotlichtverstöße registriert wurden, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf einer Verwechslung durch ortsunkundige Autofahrer beruhten, die die "sehr hoch über der Fahrbahn angebrachte Ampelbrücke" übersehen hatten. Die Richter nahmen unter diesen Umständen lediglich einen auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführenden Wahrnehmungsfehler des verurteilten Autofahrers an. Da keine anderen erschwerenden Umstände hinzukamen, war die Verhängung eines Fahrverbotes nicht zu rechtfertigen.

Beschluß des OLG Stuttgart vom 25.11.1998
5 Ss 675/98
DAR 1999, 88

By jackpot_man (212.63.139.17) on Freitag, den 16. März, 2001 - 15:00:

HHIIIIIIIILLLLFFFFEEE:

soooo jetzt war die polizei da und hat dem chef gesagt er muss anhand dem klaren Bild benennen wer der fahrer ist ! und was nun

By alpak (217.80.73.179) on Freitag, den 16. März, 2001 - 16:12:

Dein Chefchen muß rein gaaaaaar niemanden benennen bzw. erkennen.
Wenn er bzw. Du das den Cops glaubst; selbst dran Schuld.

By Alberto (62.224.100.116) on Freitag, den 16. März, 2001 - 17:05:

Der Chef kann wirklich die Aussage verweigern - mit der Begründung: Es können alle Mitarbeiter als Täter in Betracht kommen, deshalb haben alle zunächst ein Aussageverweigerungsrecht.

Wie wollen sie ihn dann zum Täter befragen, wenn er sich gar nicht befragen läßt?? keine Angst - so geht es wirklich - nur Mut .... und nicht immer der Polizei bei der Aufklärung von Owi´s helfen!? Das ist deren Job, den Täter zu ermitteln. Wir haben dabei keine Mitwirkungspflicht! - zumal es gegen uns selbst geht.

By Christian (195.145.160.217) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 14:51:

@Alberto

Das ist doch nicht dein Ernst, oder?

Macht sicherlich Spaß, als Polizist ständig angelogen zu werden. Ich bin ganz froh, dass es unsere Freunde und Helfer gibt. Die sollen lieber gut gelaunt in Zweifelsfällen ein Auge zudrücken, als von solchen Verdunklungsmanövern angenervt einfach "nur" ihren Job machen.

Wer aus Versehen über Rot brettert und niemanden gefährdet und das alles nachvollziehbar darstellt, wird deswegen schon nicht ein Jahr zu Fuß gehen müssen..

und wer dennoch bezahlen muss, hat wahrscheinlich auch was falsch gemacht!

By Christian (195.145.160.217) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 14:51:

@Alberto

Das ist doch nicht dein Ernst, oder?

Macht sicherlich Spaß, als Polizist ständig angelogen zu werden. Ich bin ganz froh, dass es unsere Freunde und Helfer gibt. Die sollen lieber gut gelaunt in Zweifelsfällen ein Auge zudrücken, als von solchen Verdunklungsmanövern angenervt einfach "nur" ihren Job machen.

Wer aus Versehen über Rot brettert und niemanden gefährdet und das alles nachvollziehbar darstellt, wird deswegen schon nicht ein Jahr zu Fuß gehen müssen..

und wer dennoch bezahlen muss, hat wahrscheinlich auch was falsch gemacht!

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 16:40:

@Christian
einn bischen arg blauäugig was du da postest. Die Realität sieht ganz anders aus, die Bestrafung geht nach Schema F ohne Rücksicht auf die Ursachen, in aller Regel jedenfalls. Wäre es so wie du meinst und ich persönlich es auch gerne hätte, die meisten "Tricks" -d.h. legale Rechtsmittel sind das ja nach unserer Rechtsauffassung- wären nicht im Gebrauch. Hätten wir einen Romanischen und keinen Germanischen Rechtsvollzug im Verkehr sähe das anders aus.
In Italien z.B. werden die vielfach strengeren Rechtsnormen nur von den Carabinieri usw angewand, wenn du rücksichtslos fährst, jemanden gefährdest oder was passiert, von Ausnahmen abgesehen. Wenn du irgendwo schneller bist als erlaubt, aber es problemlos möglich ist, passiert dir normalerweise garnichts, auch wenn du die Carabinieri überholst.

By farendil (217.80.147.103) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 14:01:

genau, alfa!

@christian: du elender optimist! es LEIDER so, daß man, bevor man wirkliche Entschuldigungsgründe, die es vielleicht gegeben hat, vorbringt, besser solche tricks wie Verjährung etc. zu versuchen.
Es ist unglaublich, wie ignorant (der allergrößte teil) diese sesselfurzer gegenüber wirklichen gründen oder gar eigenen nachlässigkeiten (unzulängliche beschilderung, richtlinien nicht eingehalten etc.) sind.

wenn du es nicht glaubst, mußt du wohl erst selbst die erfahrung machen...

By armer Student (128.176.75.96) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 13:45:

Ich bin als Fahrradfahrer über eine rote Fahrradampel gefahren, weil ich mich an der nebenstehenden Autofahrerampel orientiert hatte, die noch grün war. D.h. verkehrsgefährdend kann ich mich gar nicht verhalten haben. Diese Fahrradampel scheint eine reine Schikane zu sein. Auf der anderen Seite der Kreuzung stand dann auch folgerichtig ein Polizist und hat mir dann gnadenlos ein Bußgeld über 125 DM aufgedrückt. Den Bescheid soll ich in etwa vier Wochen bekommen. Ich kann dieses Geld absolut nicht verschmerzen.
Habe ich irgendeine Möglichkeit, mich da herauszuwinden? Bitte helft mir!!!

By Alberto (62.224.100.74) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 17:18:

Ich kann mir irgendwie das Grinsen nicht verkneifen.

Wie kann ein Radfahrer sich von der Polizei schnappen lassen?

Wenn das wirklich so war, dann kannst Du nichts mehr machen - er hat deine Personalien. Du kannst froh sein, wenn du kein Fahrverbot für deinen Autoführerschein bekommst.

So was ungeschicktes...


Das einzige, was ich mir noch vorstellen kann, ist die Tatsache, daß der Polizist gegenüber stand, - also das Überfahren des Rotlichtes nicht selbst wirklich gesehen hat.

Hoffentlich hast du die Sache dann nicht zugegeben - an Ort und Stelle???

Dann ist es wirklich aus...
Ein Täter - und ein geständnis - mehr brauchen die wirklich nicht.

By H. (217.2.42.150) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 17:40:

Vielleicht sollte der arme Student noch wissen, daß er 161DM bezahlen darf, denn ohne 36,- Bearbeitungsgebühr geht da wohl nichts...

Ein Fahrverbot wird da wohl nicht verhängt; jedenfalls hat es bei der letzten Großkontrolle dieser Art in München nur 60x Bußgeld pro Stunde gegeben, aber Fahrverbote gab es soweit ich weiß nicht. (?)

By -schima- (146.140.8.88) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 18:53:

@armer Student

Schau Dir die Kreuzung nochmal an, eventuell haben die Autos eine Ampel mit Richtungspfeilen (geradeaus+rechts beispielsweise), dann bist Du allerdings gefährded wenn Du bei "Radfahrer"-Rot drüberfährst und ein Auto rechts abbiegt. Gabs denn eine parallele Fußgängerampel die grün war?

So long!
-schima-

By polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 19:35:

Ich glaube der arme Student wird durch diesen Verstoß nicht um so viel Geld ärmer. Meines Wissens nach kostet eine Rotlichtfahrt bei einem Radfahrer 50 DM und niemals nicht 120 Märker.

Auf jeden Fall ist es billiger als bei einem Auto.

Nur leider habe ich den Bußgeldkatalog gerade nicht greifbar.

Viel Grüße,

ein Polizist

By H. (217.2.42.147) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 22:36:

@polizist :
Hmm...hier steht wieder ganz was anderes : http://www.baunetz.de/bmvbw/verkehr/bussgeld.htm#rote Ampel
Da steht allerdings auch nichts von 125 DM oder so, und über Radfahrerverstöße schweigt sich das Verkehrsministerium auch aus...

Anders schaut es bei deinen Bayrischen Kollegen aus; geh da mal auf 'Bußgeldkatalog' und gib bei 'Tatbestand' "rotlicht" ein, da erscheinen dann die von dir angesprochenen 50DM für Radfahrer, sowie auch die 125DM (wenn ein Grünpfeil im Spiel war)...

Dem Verkehrsministerium kann man also auch nicht trauen...

By officer (213.187.66.8) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 10:02:

Rad bei Rot: 50,-DM
- dadurch Fußgänger oder Querverkehr gefährdet: 125,-DM 1 Punkt
- dadurch Unfall: 125,-DM 1 Punkt

Rad bei länger 1 sec. Rot: 125,-DM 1Punkt
- dadurch Fußgänger oder Querverkehr gefährdet: 200,-DM 1Punkt
- dadurch Unfall: 200,-DM 1 Punkt

Diese Tatbestände haben wir in Sachsen so im Katalog.
Auch wir schreiben häufiger Anzeigen gegen Fahrradfahrer da sie offensichtlich denken sie können machen was sie wollen ;-)

@Alberto sich mit dem Rad von einem Polizisten schnappen zu lassen ist doch gar nicht so schwer, wenn der Polizist mit dem Motorrad unterwegs ist, geht das ganz einfach.

By Alberto (62.224.100.11) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 10:22:

Ja ok, aber nur mit dem Motorrad...

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 10:45:

Mich würde mal interessieren, was ein Polizist eigentlich im Alltag unternehmen kann oder darf, wenn ein Radfahrer nicht anhält. Wohlgemerkt nicht bei Verdacht auf ein Schwerverbrechen, sondern bei einem alltäglichen Verkehrsverstoß wie dem Überfahren einer roten Ampel.

Jeder physische "Eingriff" (z.B. Festhalten des Fahrers oder des Fahrrades), aber auch schon das plötzliche Versperren des Fahrtweges ist mit einem erheblichen Risiko verbunden. Der Radfahrer könnte stürzen und sich schwer verletzen. Es wäre dann zu fragen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden wäre.

Im Grunde genommen bleibt nicht viel mehr übrig, als dem Radfahrer (sofern möglich) irgendwie hinterherzufahren und darauf zu hoffen, daß er irgendwann anhält, oder welche Optionen hat die Polizei sonst noch?

By NetGhost (62.157.208.205) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 11:01:

Meiner Meinung nach müsste gegen Radfahrer noch viel härter vorgegangen werden. Radfahrer genießen in Deutschland Narrenfreiheit und sind für mich die rücksichtslosesten Verkehrsteilnehmer überhaupt. Die eigene Erfahrung zeigt das Radfahrer immer die Vorfahrt für sich beanspruchen, egal wie die Verkehrssituation ist. Erst gestern wieder: Ich wollte aus einer Seitenstraße rechts abbiegen und tastete mich langsam vor, um an der Häuserecke rechts vorbeischauen zu können als plötzlich ein Radfahrer mit einem Affenzahn (ohne zu schauen) vor mir auf die Straße fuhr. Leider hat es ihn nicht auf den Boden gelatzt. Außerdem gewinne ich den Eindruck das Radfahrer ihr eigenes Leben wenig schätzen. Fährt man dann so einen Radfahrer an der sauschnell um die Ecke gepfiffen kommt, ist man als Autofahrer immer schuld. So einer behauptet dann vor Gericht: "Ich fuhr mit Schrittgeschwindigkeit auf die Straße. Dann sah ich den bösen Autofahrer, der mir noch in die Augen schaute und dann Vollgas gab..."

Noch was neues für euch. Eines morgens stand hier an einer Hauptstraße (4-Spurig mit Bahnhaltestelle in der Mitte) ein Polizist in Uniform an der Fußgängerampel und hat Leute verwarnt die bei Rot rüber gegangen sind...

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 11:38:

Recht hast du Netghost!!!! Noch ein paar Radfahrer Gepflogenheiten:
In der Fussgangerzone wo Radfahrverbot angezeigt ist, brettert man mit Affenzahn zwischen Omas und Kleinkindern durch, wie im Winter auf der vollen Ski-Piste.
Abends fährt man ohne Licht auf der linken Spur wie Don Quichotte gegen die Winmdmühlenflügel auf die Autos zu.
Beim Abbiegen und in Kurven wird grundsätzlich über beide Spuren geschnitten.
Schmale Radwege weden in Gegenrichtung mit High-Speed befahren, damit die korrekt Fahrenden vor Angst dann auf die Strasse ausweichen und man selbst nicht anhalten muss.
Gehwege sind vorrangig für Radfahrer da, seien sie auch noch so schmal. Wenn jemand vor dem Schaufenster steht, soll er doch bitte vorher rum und num sehen, bevor vorsichtig weitergeht, sonst wird er angefahren.
Wenn da unsere Polizei mal durchgreift, dann ist ihr wohl der Dank der breiten Masse sicher!!

By HarryB (203.198.23.28) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 11:48:

Nun, ich kann Euch beruhigen; in Koeln waren bereits vor drei Jahren Polizisten mit Mountainbikes unterwegs, um diesen boesen Verbrechern das Handwerk zu legen.

By NetGhost (62.157.208.205) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 12:12:

Nein, Harry, du kannst uns nicht beruhigen denn es hat sich seit dem Einsatz von Polizisten auf Mountainbikes und Pferden NICHTS geändert. Ganz im Gegenteil: Ich habe das Gefühl, das es jeden Tag schlimmer wird.

Außerdem: Harry, wenn du diesen Thread nicht ernst nimmst, brauchst Du auch nichts zu posten.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 13:39:

@harry
Hast du schon mal gesehen, wie ein kleines Mädchen, ca 8 Jahre, vor Angst auf die Hauptverkehrsstrasse vom Radweg runter gefahren ist, weil so ein ca 3o jähriger Rüpel auf dem Radweg auf der falschen Seite ohne Bremsen entgegen gekommen ist? Wenn da ei LKW gekommen wäre, wäre die Kleine gehimmelt worden!!
Oder hast du mal gesehen, wie eine Muttoi mit ihrem Vektra auf die gegenfahrbah panisch rübergezogen hat, weil im fast Dunklen ein Radfahrer ohne Licht auf der falschen Seite entgegen kam?
Erst Gehirn einschalten, dann posten.

By officer (213.187.67.57) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:30:

Wenn der Fahrradfahrer die Haltezeichen mißachtet und weiterstrampelt kann man ihn ja ganz ganz vorsichtig vom Fahrrad helfen ;-)

By Alberto (62.224.96.147) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:36:

Die rücksichtslosesten Fahrer?
Das sind meiner Meinung nach immer noch die Linien-Busfahrer!

Die tun gerade so, als hätten sie immer ein eingebautes Vorfahrtsrecht. Und... der sträkere sind sie ja sowieso.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:47:

@officer

Wenn der Fahrradfahrer die Haltezeichen mißachtet und weiterstrampelt kann man ihn ja ganz ganz vorsichtig vom Fahrrad helfen - auch wenn diese Bemerkung mit einem ;-) versehen ist, empfinde ich sie weder als besonders gelungen noch als irgendwie lustig.

Ich würde mir nie erlauben, einem Radfahrer irgendwie in den Arm zu greifen oder ihn sonstwie festzuhalten. Es gibt ungeschickte Menschen, die in so einer Situation das Gleichgewicht verlieren und schwer stürzen. Ebenso unglückliche Zufälle. Ich kenne mindestens einen Fall, wo jemand nach einem Zusammenprall mit einem Fußgänger vom Rad gestürzt ist, sich einen Schädelbruch zugezogen hat (kein Helm) und kurz danach gestorben ist. Ganz abgesehen davon, daß der Polizeibeamte sich dadurch selbst gefährdet, weil er bei dieser Prozedur leicht selbst umgerissen werden kann.

Könntest Du so etwas mit Deinem Gewissen verantworten, bloß weil jemand vielleicht eine rote Ampel übersehen hat?

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 15:47:

@alberto: na dann lern mal die fahrer der DVB (dresdner verkehrs betriebe) kennen...

die nehmen sich immer und überall das recht, jemanden abzudrängen, die vorfahrt zu schneiden, auf die gegenfahrbahn auszuweichen, wenn ein hindernis auf ihrer seitw ist UND fahrzeuge entgegenkommen oder sogar bei rot zu fahren!
-nein, ich meine nicht, daß die ampel rot ist und deren zusatzampel "grün" zeigt, sondern daß man ganz gemütlich an einer kreuzung steht, und wenn die eigene ampel grün wird losfäht und auf der mitte der kreuzung eine vollbremsung machen darf, weil eine bahn oder ein bus noch quer durchrauscht!

das allerbeste ist jedoch, wenn es mal zu einem unfall kommt:
die dvb sind von iher haftpflichtversicherungspflicht befreit, d.h. sie sind ihr eigener versicherer.
also wir zunächst einmal gar nichts bezahlt und vor gericht zumindest immer eine mithaftung durch die eigene betriebsgefahr durchgesetzt...

By traffic (217.48.44.4) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 16:19:

@farendil: Das ist ja eine Unverschämtheit! Wie hat die DVB das denn durchgedrückt? Oder handelt es sich um eine übernommene Altlast?

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 16:55:

@traffic: nein, ab einer bestimmten unternehmensgröße kann man von der haftpflichtversicherungspflicht entbunden werden.
(die merkwürdigen tarife mit frauen- garagen- alters- und schlagmichtot-rabatt müssen nur die dummen kleinen - also wir alle - bezahlen)

da ja das geld der stadt dahinter steht (also nix besonderes, nur das von den bürgern) und bei jedem schaden sowieso erst einmal gesagt wird:
"wir zahlen nix, bussen und bahnen gegenüber ist besondere aufmerksamkeit gefordert" gehend die ja kein grosses risiko ein.

wer was von denen will muß mindestens einen anwalt bemühen.
(klaro, würde ich auch erst mal machen, wenn man von mir geld will: "iiiich?? - zaaaahlen??? nö!)

By officer (213.187.66.181) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 20:04:

@N.N

ich schrieb von vorsichtigen runter helfen, nicht von waghalsigen Manövern. Natürlich darf sich dabei keiner Verletzen!

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 20:43:

@officer: das interessiert mich nun auch! wie kannst du einen radfahrer vom fahrrad holen, der 30+ fähert und gerade überhaupt keine lust zum absteigen oder anhalten hat, OHNE ihn dabei zu verletzen??

By officer (213.187.67.6) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 22:25:

z.B. kann man ihn ja durch festhalten am Gepäckträger sanft abbremsen
30 km/h ist sehr viel für einen Radfahrer so schnell muß er erstmal sein, die meisten sind doch eher langsamer.

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 23:23:

@officer: vergiß es! du scheinst nicht zu wissen, wovon du sprichst!

1.haben viele räder keinen gepäckträger
2.dürfte es äußerst schwierig sein diesen zu fassen zu kriegen
3.kann es dich beim versuch diesen festzuhalten ordentlich "aufs maul" hauen
4.wenn du wirklich den träger festhälst, zieht es bei der geschwindigkeit den fahrer über den lenker! - wenn das bei dir keine verletzungen sind, will ich gar nicht erst wissen, was dann unter "sanfter körperlicher gewalt" oder "geeigneten maßnahmen" zu verstehen ist...


ps: ich habe als radfahrer auch ohne rennrad und mit relativ viel rollwiederstand über 40 Vmax. erreicht.
30 über eine weitere strecke sind für den einigermassen geübten kein problem.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 23. Juni, 2001 - 13:43:

@officer

Ich kann nur hoffen, daß es bei der Beschreibung solcher Anhaltemanöver nur beim Reden bleibt und Du nicht im Entferntesten daran denkst, das oder Ähnliches in die Tat unzusetzen.

Erstens dürfte sich jemand beim Versuch des Griffs in den Gepäckträger eines vorbeifahrenden Fahrrades mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst an den Fingern verletzen. Da ist leicht mal ein Finger eingeklemmt, umgebogen oder gar gebrochen, auch ohne bösen Willen auf irgendeiner Seite. Hoffentlich bleibt Dir das erspart.

Zweitens solltest Du mal bedenken, was für ein Risiko Du durch Dein Verhalten für Deine Mitmenschen heraufbeschwörst. Ein Sturz vom Fahrrad kann schon bei geringer Geschwindigkeit böse Folgen haben. Meine Mutter ist beispielsweise vor einigen Jahren mit dem Fahrrad praktisch aus dem Stehen heraus umgekippt. Die Folge des unglücklichen Sturzes war ein Beinbruch, an dem sie noch Monate später zu leiden hatte.

Mach Dir diese potentiellen Konsequenzen bitte in aller Deutlichkeit klar. An so etwas im Ernst zu denken oder es zu erwägen, heißt mit Leben und Gesundheit anderer zu spielen, weil diese eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen haben.

By dagegen (134.147.103.19) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:33:

Um nochmal auf das Ursprungs-Posting zurückzukommen:
Ich habe hier eine Ampel um die Ecke, da ist Autofahrer- und Radfahrerampel nebeneinander angebracht (also mit rot,gelb,grün) und der Radweg ist direkt neben der Straße.
Die Radfahrerampel springt nun auf Rot um und ich halte brav an. Und nun? Die Autofahrerampel wird nicht wie ich es erwarte auch rot!! Nach ca. 20 Sekunden Warten habe ich mich für Weiterfahren entschieden.

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 23:13:

Bist Du Fahrradfahrer? Dann bist Du mit so einer Frage beim Sluka besser aufgehoben (ernst gemeint, der gibt Dir die nötigen Tips).

By Markus (193.158.152.62) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 23:31:

Also ich will mich ja auch mal in diesen Fahrradfahrer-Thread einmischen, als alter longrange-biker (10 tkm in 2 jahren):

Vor zwei Jahren bin ich mit nem Kumpel mal von der Polizei angehalten worden. Ich bei Gelb und Kumpel bei Rot über Mini-Radweg-Sonder-für-Fahrradfahrer-Ampel. Die Kruxx an der Sache, der Radweg läuft parallel zur Strasse, aber gut 2 Meter versetzt, dennoch links an der Ampel vorbei. Egal, wurden dann angehalten, "na - was haben wir denn falsch gemacht?", es blieb jedoch bei einer mündlichen verwarnung. sofern ich mich recht errinnere, hatte er was von 120 Magg gesagt. Aber jetzt im Zusammenhang mit diesem Thread bleibt mir die "Gefährdung anderer" etwas rätselhaft... *wunder*

By Markus (193.158.152.62) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 23:58:

Achso, jetzt hätt ich beinahe die Offtopic-Kür vergessen, ich Schussel... *g*

Bei uns in Gießen (Studenten-Kolonie) sind die Radfahrer natürlich auch eine Plage (aus Autofahrersicht jetzt). Aber so richtig rücksichtslos heizen immernoch die Taxis und die Mietwagen-Sprinter. Ach ja und die Polizei drückt auch gern mal auf´s Gas, heute gesehen: Ohne Grund - 90 statt 60. Habe meine bürgerliche Pflicht wahrgenommen und sofort durch Hinterherfahren gemessen... ;o)

Genug geschwaffelt...

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 14:39:

Wie man einen Fahrradfahrer stoppt? Ich würde erst mal sagen, Aufforderung zum Anhalten, so wie man das beim Auto auch macht (Lautsprecher, Kelle, was auch immer). Ein Autofahrer kann auch weiterfahren trotz Aufforderung.
Und es gibt ja nicht überall kleine Fußwege, wo man mal schnell entkommen kann. Es reicht ja schon, wenn der Polizeiwagen ein bißchen Gas gibt und dir den Weg abschneidet.
Polizeiliche Aufforderung zum Anhalten zu missachten gibt ja dann auch nochmal extra Ärger.

By Daidone (217.2.0.141) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:36:

Zu den 10 Sekunden:
man sollte vielleicht mal das weiter oben erwähnte Urteil des OLG Stuttgart genauer betrachten und das Aktenzeichen in Erfahrung bringen. Denn denkbar ist dieser Fahrfehler durchaus.

Gibt es für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch?
Sollte vielleicht für eine Weile unauffindbar sein....

Zum Radfahrer:

Wie will der Polizist das beweisen? Hat er Zeugen, Fotos oder Videoaufnahmen? Oder hat er nur seine eigene Aussage. Du hast das doch wohl nicht zugegeben?

Warte erst mal ab, ohne Beweis oder Zeugen ist fraglich, ob da was kommt.

Im Falle eines Búßgeldbescheides kommen auch noch 36 DM Gebühren dazu.

Übrigens: Gibt es an der Kreuzung separate Abbiegespuren mit eigener Abbiegerampel? Wenn ja dann hat die Radfahrerampel Sinn und ist angebracht.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 16:45:

@farendil
zur Selbstversicherung der Dresdener(weiter oben):
Geht glaube ich nur, wenn das Unternehmen in öffentlichen Händen ist. Selbst ein global tätiges Unternehmen mit mehrstelligem Milliarden Umsatz und erstklassigem Credit Rating muss seine Flotte ganz brav wie du und ich versichern, die zahlen nur etwas weniger wenn sie geschickt verhandeln. Die müssen sogar die nicht zugelassenen alten Hobel, die ohne Nummerntaferl auf dem Werksgelände rumkurven pauschal bei einer Gesellschaft versichern.
Im Falle der Dresdener Verkehrsbetriebe hilft nur zu hoffen, dass die privatisiert werden, dann entscheidet (nach ner Übergangszeit)bei einem Unfall erst mal der Versicherungssachbearbeiter wie gewohnt.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 18:11:

@alfa: mir hatte das nur der anwalt (der sich damals mit denen rumschlagen durfte) so gesagt "ab einer gewissen unternehmensgröße..."

ansonsten ist es richtig: die DVB AG sind - zumindest teilweise - in städtischen händen, der oberbürgermeister steht auch irgendwo (als aufsichtsratsvorsitzender? - oder so) mit drauf.

By alex (194.163.168.8) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 23:56:

Zu der Studenten-Kolonie in Gießen !

Egal wo in Gießen, egal wann in Gießen (Sonntags morgens, wenn es keinen Berufsverkehr gibt; wenn nichts los ist, nachts um 01,00 Uhr ect):

Es gibt auf keiner einzigen Straße grüne Welle !!!
UNDENKBAR !!!

An Ampeln wo Du links abbiegen willst, z.B. gegen 21,30 Uhr:
2 Minuten Rot, es kommen ganze 5 Autos in den ersten 15 sec. durch.

Dann stehst Du an der nächsten Ampel (bei Tempo 60 wurde 100 m vorher Rot) und wartest wieder ca. 90 sec. (es kommt aber garkein Querverkehr ...) !

An der nächsten Ampel geradeaus wurde es wieder kurz vorher "rein zufällig" rot, wieder 90 sec. ect...
Das ganze dann quer durch alle Ampeln durch, bei jeder schwachsinnigen Tageszeit ...

Für eine Strecke von 4.5 km brauchst Du 9 - 12 Minuten bei Nacht bei NULL VERKEHR !!!

Deswegen betreff Tempo 90 in Gießen:

Du mußt durchgehend Tempo 80 - 90 fahren (wenn's mal grün wird) um an der nächsten Ampel bei grün durchzukommen usw.

Tempo 80 - 90 in der Stadt Gießen kann ich voll verstehen !!!
Das ist alles reine Schikane !
DIES IST EINE OBJEKTIVE TATSACHENDARSTELLUNG UND NICHT SUBJEKTIV !!!

Oder das in Gießen:

Auf einer breiten Straße mit wenig Verkehr: eine Baustelle mit einer Verengung von ca. 0,50 bis 1 m.

Jeder Autofahrer würde hier auch im Gegenverkehr (der schwach ist) problemlos durchkommen ...
ABER: Die Gießener stellen eine mobile Ampel auf.
Die Dauer der Rotlichtphase muß ich ja hier nicht sagen ...

So viel Schwachsinn wie in Gießen habe ich noch nie erlebt !!!

Alex

By traffic (149.225.37.96) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:44:

Gießen kenne ich auch recht gut. Grüne Wellen gibt es dort wirklich selten, aber so viel schikanöser als andernorts geht es dort auch nicht zu. Gut finde ich, daß in Gießen einiges ins Radwegenetz investiert wird. Schlecht sind dort die vielen mobilen Blitzer, das war vor einigen Jahren noch nicht so schlimm. Von daher halte ich Tempo-90 Fahrten in Gießen für ziemlich gefährlich.


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