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23 zu schnell, ganze Familie saß im Auto

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 23 zu schnell, ganze Familie saß im Auto
By Fireboy (62.27.246.195) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 17:39:

Hallo allerseits,
ich habe folgendes Problem:
vor ungefähr 5 Wochen bin ich geblitzt worden, die Halterin des Autos (meine Mutter) saß neben mir und hinten mein Vater und meine Schwester (sind aber auf dem Foto, glaube ich, gar nicht zu erkennen). Der A-Bogen kam heute rein.
Ich bin leider noch in der Probezeit und der eine Punkt würde mich in ein Nachschulungsseminar befördern, wenn ich als Fahrer identifiziert werde. Wenn!?
Ich bin aber auf dem Photo ziemlich gut zu erkennen, obwohl ich dort ziemlich Zombie mäßig aussehe. :-)
Ich hab mir die Taktik überlegt meinen Vater als Fahrer anzugeben, so daß der dann das Bußgeld bezahlt und noch wichtiger den Punkt bekommt.
Könnten die das spitz kriegen, oder auch mal auf die schnelle vorbeikommen, oder wollen die nur das Geld? (ich wohne in einem Nachbarbundesland bezüglich zu dem, wo ich geblitzt wurde)
Auf die Alberto-Methode will ich mich nicht einlassen, ist mir zu riskant und meine Eltern würden da eh nicht mitspielen.

Bitte macht mir etwas Mut.

By alpak (217.80.73.149) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 13:41:

Na, wenn Du Dich nicht auf die Alberto-Methode einlassen willst...

Geht ja auch einfacher: Steht in dem Bogen soetwas wie "aber Sie kommen als Fahrer nicht in Frage" oder "bitte bennenen Sie den Fahrer", oder ist die Anrede auf den FahrzeugHALTER bezogen? Wenn letzteres zutrifft, lass Muddern zahel und Punkte kassieren, wenn sie's aufsich nimmt. Dann werden die nicht weitersuchen.

Falls jemand benannt werden soll, benenne halt Deinen Vater, dann werden die damit auch zufrieden sein.
Man kann Dir (bzw. Deiner Mutter) jedenfalls keinen juristischen Strick daraus drehen, da Sie Dich ja nicht unbedingt auf dem Foto erkennen muß, wenns so schlecht ist...

Wenn die schon einen Deppen haben, der zahlt bzw. Punkte kassiert, werden die sich sicherlich die Arbeit ersparen und nicht weiter nachforschen.

Wie gesagt, gilt alles nur, wenn Du bzw. wenn ihr Euch schon damit abgefunden habt, zu zahlen und Du in erster Linie nur Deine Nachschulung umgehen willst. Das klappt auf jeden Fall.

By Fireboy (62.27.245.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:39:

Danke Alpak

aber ab wann kann man denn nen juristischen Strick draus ziehen. Zum Beispiel wenn das Foto zu gut ist (ich hab keinen Vergleich, ich hab das erste mal son Foto gesehen)

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.201) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 23:09:

@alpak:

Wenn die allerdings eine junge Person auf dem Foto erkennen und dann der Vater angegeben wird kanns bei besonders hartnaeckigen Ordnungshuetern vorkommen, das die einen Hausbesuch machen (wissen ja auch was Sache ist)

--

Hast Du keinen Bruder oder einen Kollegen im ungefaehr gleichen Alter die aus der Probezeit sind und die Buße auf sich nehmen koennten??? Waehre wohl sicherer so vorzugehen.

By Fireboy (62.27.247.218) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:07:

@freund des schnellen fahrens:

Leider hab ich die Mgl. nicht. Alle Verwandten die aus der Probezeit raus sind, sind min. 20 Jahre älter als ich. Außerdem hab ich den A-Bogen schon abgeschikt, wo jetzt mein Vater draufsteht als Fahrer.
Also meinst du ganz pingelige könnten mal aufn Schwung vorbeikommen.
Hmmm...
Wenn das so ist dürften die nur meine Mutter o. meine Schwester zu Gesicht bekommen. (wir wohnen alle in einem Haus)
Wie können die denn den Bullen abwimmeln?
Und droht mir o. meinem Vater eine Stafanzeige, wenn wir erwischt werden, wegen absichtlicher Falschaussage?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 16:48:

@Fireboy

Ihr solltet bei nicht angekündigtem Besuch erst gar nicht die Tür öffnen. Sollte das dann trotzdem passiert sein (hoffentlich nicht Dir persönlich) macht keiner Deiner Familienangehörigen irgendeine Aussage! WICHTIG: KEINE Aussage machen! Also NICHT "Zeigen Sie mal das Photo" und dann: "Den kenn ich nicht". Einfach gar nichts sagen.

By Fireboy (62.27.245.177) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:05:

Okay, danke, werd jetzt alle für den eventuellen Notfall vorbereiten!

By Fireboy (62.27.245.63) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 16:12:

Jetzt hat mein Vater den A-Bogen bekommen, auf dem steht, daß ihm die und die Ordnugswiedrigkeiten vorgeworfen werden und außerdem das: Sofern sie sich nicht zu der Beschuldigung aüßern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeld gegen sie erlassen werden.
Also wenn mein Vater diesen Bogen einfach nicht abschickt, bekommt er dann gleich den Bußgeldbescheid.
Vorteil: Verfahren ist damit beendet. (Beamten forschen nicht mehr nach)
Sehe ich das richtig?
Oder ist das nur eine Art Strafgeld, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, den Bogen abzuschicken und das eigentliche Bußgeld dann noch aussteht?

Vielen Dank für eure baldige Beantwortung.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:39:

@fireboy
nee, der kriegt dann direkt nach Schema F den BG Bescheid und wenn er den zahlt ist der Käse gegessen. Säumnisszuschlag für´s Nicht-Absenden vom A-Bogen gibt es nicht.

By Fireboy (62.27.247.239) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 21:22:

@alfa
Erfahrung, oder Anwalt?
Verstehe meine mißtrauische Art, ich muß das schließlich auch meinen Eltern klar machen, und die haben keinen blassen Schimmer davon und sind seeeehr mißtrauisch.

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 22:28:

@fireboy: es KANN, aber es muß kein bg-bescheid erlassen werden! es kann auch nochmals nachgeprüft werden, wer gefahren ist!
also wenn ein bg-bescheid erlassen werden soll, ist es günsig auf den bogen zu reagieren unddort die tat zuzugeben.


wieso hat dein vater den a-bogen bekommen? ich denke halter des fzg. ist deine mutter????

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 08:50:

@fireboy and farendil
Nee Anwalt bin ich nicht. Ist eine Erfahrung, dass wenn von Sicht der Behörde der Fall klar ist, die den BG Bescheid schicken, ist halt die wenigste Arbeit.
Es scheint aber wohl so zu sein, dass die nicht wissen, das du gefahren bist. Ich vermute mal stark, das die gesehen haben Halter ist weiblich Gesicht Fahrer ist männlich, also beamten-logische Folgerung. Der Göttergatte war der Sünder. Jetzt kommt es wohl bei euch intern darauf an ob dein Vater die Punkte besser verdauen kann als du mit Nachschulung etc. Bewust einen Falschen angeben würde ich nicht ohne grössere Notwendigkeit; wenn dein Vater der Adressat ist, läuft die Sache gegen ihn, da sagst du nach aussen am Besten überhaupt nichts, ausser du willst deien Dad aus der Schussrichtung ziehen.

By Fireboy (62.27.247.28) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 13:46:

@farendil
lies mal weiter oben, dann weist du warum mein Vater den A-Bogen bekommen hat.
@alfa
Vermuten kann jeder.
Fakt ist aber das sich meine Eltern auf kein Ratespiel einlassen und ich meinen Führerschein behalten will und auch nicht hammerharte Knete für NS bezahlen will. Denn wenn die zu uns kommen ist die Wahrscheinlkeit hoch das ich entlarvt werde.(Einfamilienhaus)
Also: Vadder gibt Sünde zu, schickt den A-Bogen ab, für die ist dann die Sache klar und ich bin dann hoffentlich aus dem Schneider.
Vorbei der Mai! Ende im Gelände!

By peter (62.158.150.26) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 23:35:

du hast probleme. wenn die schreiben dass wenn sich dein vater nicht mehr äußert gegen ihn das bußgeld erlassen wird ist doch ok. dann ist die sache gegessen. er muss halt den punkt kassieren. bei mir haben die einfach das foto mit meinem im passbildregister verglichen und schon hatten se mich....nix vorbeikommen.

By Hans (62.227.95.133) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 12:33:

@Fireboy

Dein Vater soll "ja" ankreuzen und unterschreiben und den A-Bogen gleich abschicken.

Für die Behörde ist das ein 0815 Vorgang und normalerweise werden die nicht weiter Nachforschen, sondern gleich einen BG-Bescheid an deinen Vater schicken.

Wenn die Verdacht geschöpft hätten, hätte dein Vater est gar keinen A-Bogen bekommen.

So ist es für dich optimal gelaufen.Außerden läuft ja die Verjährung für dich. Wenn dein Vater ja ankreutzt und den Bogen abschickt, sind die zufrieden und du kommst locker über die Verjährung.
Wenn dein Vater den Bogen nicht abschickt könnten die Verdacht schöpfen.

By farendil (217.0.226.197) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 12:43:

genau hans! - du hast es auf den punkt gebracht!

By Fireboy (62.27.245.65) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 12:58:

@farendil und Hans
gut das ihr mich unterstützt habt!
Ich schwankte nämlich ständig von nicht abschicken zu abschicken.
Nun gut jetzt wird das sofort in Briefkasten gehauen!

By MANX (62.245.141.36) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 02:03:

Was redet Ihr Hier für ein Zeugs - das ist ganz einfach: Zwischen Familienmitgliedern gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. man muss ÜBERHAUPT NIX sagen!

Den A-Bogen mit den persönlichen Angaben des Halters zurück und weiter nichts!

Habe Erfahrung damit - mei Auto lief über 10 Jahre wg. der Versicherung auf meine Mutter - hat sich bewährt...

Könnt mir gerne Mailen für weitere Tipps!

Manx

By farendil (217.0.227.69) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 09:25:

@manx: ließ dir das alles doch bitte mal genau durch, worum es geht!

ansonsten: wenn du die aussage verweigerst, schränkt das den kreis der verdächtigen natürlich erheblich (so von 6 milliarden auf ca. 10 personen *g*) ein.
somit wissen "die", wo sie suchen müssen.

By Fireboy (62.27.249.149) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 20:19:

@manx: Warum steht dann auf dem A-Bogen: Wenn nur Angaben zum Halter gemacht werden, wird ein Verfahren zur Ermittlung des Fahrers eingeleitet.
Besondere Motivation: Fahrer sieht jung aus, könnte noch in Probezeit sein, den können wir mit Aufbauseminar abzocken!
Bei dir ging das vielleicht 10 Jahre gut, da die zu viel zu tun hatten.
Aber: ICH WILL KEIN RISIKO! -verstehst?


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