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"Lenkererhebung"; Ösi-Bullshit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: "Lenkererhebung"; Ösi-Bullshit
By Zafirius (62.104.219.81) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 15:23:

Hallo Freunde des schnellen Fahrens. Habe diese Woche ein Schreiben von den "Schluchtenscheißern"
erhalten. Es wäre strafbar, keine Angaben bei einer "Lenkererhebung" zu machen. Tatzeit: 03.
Okt. 2000. Verjährung ? Bitte um Erfahrungsaustausch.

By farendil (217.0.226.199) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 16:29:

Im "Verkehr/Polizei" Forum (der libk ist links unten auf der Seite) ist öfters ein "ThomasÖ", ein ösi, der sich recht gut mit dem einheimischen recht auskennt.

nur soviel: es ist in ösiland strafbar, nicht zu wissen, er gefahren ist.

By Zafirius (62.104.219.81) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 17:08:

Was mir "spanisch" vorkommt, daß der Tatzeitpunkt
mer als 3 Monate (Verjährung?) zurückliegt und
keine konkreten Angaben( zu schnell, Abstand o.ä)
gemacht wurden, sondern nur wer gefahren ist.
Wer weiß das noch nach 4 Monaten (Alzheimer läßt
grüßen). Ich sollte mir doch einmal überlegen,
mein Langzeitgedächntnis zu trainieren; wer weiß,
wo ich sonst ende (im Heim ?)

By Alberto (212.185.252.129) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 13:19:

Es mag ja sein, daß es in AUSTRIA strafbar ist, nicht zu wissen, wer gefahren ist.

Aber.... wie ist das, wenn man gänzlich die Aussage verweigert? Ist das auch strafbar?
Dann hätten die aber ein "sonderbares" Rechtsverständnis.
Demnach müßte ein Täter sich selbst bezichtigen, sonst würde er eine strafbare Handlung begehen. Glaubt ihr das?

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 09:47:

@alberto
in Ösiland muss der Halter sagen/wissen wer gefahren ist, sonst ist er dran. Wenn jemand nicht in Ösiland wohnt und solch ein Briefchen kriegt, war das früher kein Problem, man sollte sich dann nur mit dem Kennzeichen nicht mehr da sehen lassen.
Jetzt haben die ein Abkommen mit Deutschland. Da wird der Bescheid (Geld)von den Deutschen Kuckucksklebern eingezogen. Wegen der zweifelhaften Rechtslage(bei uns wäre das Vorgehen nicht rechtskonform) sollte man mit einem deutschen Anwalt dagegen vorgehen, dann kann man evtl erreichen das nicht vollzogen wird.
Im Übrigen hat mancher den Eindruck: Es fängt an der Grenze der Balkan an. Mit Rechtsstaat-Denken wie in anderen Europäischen Ländern ist es in Ösiland nicht soweit her. Warum hat wohl der Ösiadler im Wappen Hammer und Sichel in den Klauen??

By Zafirius (62.104.219.81) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 13:47:

@ Alfa
Danke für deine ausführlichen Informationen.
Ein Anwalt erscheint mir bei ca. 25 km/h mehr
als erlaubt nicht notwendig. Werde wohl oder übel
bezahlen.

@ Alberto
Das Rechtsverständnis erscheint mir auch seltsam;
Wie im Forum schon mehrmals besprochen, scheinen
die Uhren in AUSTRIA anders zu ticken.


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