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Mit Privatwagen zur Feuerwehr

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit Privatwagen zur Feuerwehr
By Yoda (62.180.39.116) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 22:11:

Hallo allerseits.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit dem Privatwagen nach einer Alarmierung zur Feuerwehr fährt oder auch vom Gerätehaus zum Einsatzort nachkommt, und dabei irgend einen Verstoß begeht? Z.B. zu schnell fahren, bei rot über Ampel (ohne Gefährdung anderer) oder Stopschild mißachten etc.? Gelten die Sonderrechte nach §35 StVO (glaube 35) auch im Privatwagen?

By Oberlehrer (62.158.171.137) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 22:21:

§§35,38 sind personen, nicht fahrzeug gebunden !

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 08:19:

Viel Spaß dabei, so einen Verstoß über die Begründung, es sei eine Fahrt zum Einsatz, abwenden zu wollen. Das Ordnungsamt wird es uerst versuchen, als Ausrede abzulehnen und der Dienstvorgesetzte bei Feuerwehr oder Katastrophenschutz wird einen Rüffel loslassen. Die Dienstvorschriften von Feuerwehr bzw. Katastrophenschutz besagen doch deutlich, daß man sich auch bei einer Fahrt zum Einsatz an die StVO halten muß und keine Sonderrechte beanspruchen darf, wenn man mit dem Privatwagen fährt. Es ist schon viel Wohlwollen des Vorgesetzten nötig, daß er einen bei so einem Verstoß unterstützt. Wenn der Vorgesetzte seinen Job nicht ehrenamtlich macht, sondern als Beamter, dann wird er Dich ziemlich sicher im Regen stehen lassen.

By Yoda (217.49.164.29) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 16:56:

@Garfield

Ich habe mal in einem Standardlehrbuch für die Feuerwehren nachgelesen. Dort steht, daß man mit dem Privatwagen sehr wohl Sonderrechte (nicht Wegerechte) in Anspruch nehmen darf, sofern es die Situation im Straßenverkehr erlaubt. Auf jeden Fall bleibt ja §1 unangetastet.

By Matthias (193.159.35.67) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 19:15:

Seh ich auch so. Feuerwehrler habe auf der Anfahrt zur Wache im Alarmfalle Sonderrechte nach §35 StVO. §38 ist hier uninteressant, da dieser nur Wegerechte regelt.

By Polizist (217.4.94.112) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 14:32:

@ Oberlehrer: Stimmt nicht ganz, deine Aussage. Hinsichtlich dmem Rettungsdienst ist es Fahrzeuggebunden. Ansonsten stimmt es.

@yoda: Die Problematik wird in den Bundesländern verschieden gehandhabt. Grundsätzlich stehen dir als Angehöriger der Feuerwehr im Einsatzfall, also auch auf der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte nach § 35 StVO zu. Wie du aber richtig schreibst, darf niemand dabei gefährdet oder geschädigt werden. Ich bin selbst in der Feuerwehr und nutze die Sonderrechte auf dem Weg zum Einsatz.
Das Problem ist aber zum einen, dass du in deinem Privat-Pkw nicht erkennbar bist. Dachaufsetzter helfen dabei nur bedingt ab. Wenn du also bei Rot über die Ampel fährst, können andere VT nicht erkennen warum. Zum anderen ist der PAssus mit der Gefährdung. Es darf halt überhaupt gar nichts passieren. Wenn es zum Unfall kommt, bist du gnadenlos mit dabei. Und wenn man dir dann noch nachweist, dass der dringende Einsatz eigentlich nur eine Ölspur war und du dies wusstest, ist erst recht zappenduster.

Mein Tip: Sonderrechte ja, aber nur mit höchster Vorsicht. Im Zweifel lieber mal darauf verzichten und immer bedenken, dass andere nicht unbedingt damit rechnen, dass du Sonderrechte in Anspruch nimmst.

Gruß,

ein Polizist

By Yoda (62.180.198.148) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 17:26:

@ Polizist

Bei uns sind teilweise die Ampeln so dämlich geschaltet, daß jede Seite erst mal Rot hat. Wenn man dann eine Minute steht, bekommt man gnädigerweise mal Grün. Wenn ich dann langsam an die Kreuzung fahre und niemand kommt, dann wird es wohl keinen Unfall geben. Ich habe ja nicht vor, wie ein Geisteskranker durch die Ortschaft zu preschen.
Mit dem Unfall wird es auch nur dann schlecht aussehen, wenn man tatsächlich zu schnell war und somit §1 vernachlässigt hat. Wenn ich normal fahre und mir passiert ein Unfall, bin ich ja über die FW versichert.

By HarryB (202.161.250.221) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 01:58:

Yoda, das ist so nicht ganz richtig. wenn du bei rot ueber die ampel faehrst und 'nen unfall verursachst, bist du immer der schuldige, unabhaengig vom tempo. dies gilt im uebrigen auch, wenn du im feuerwehrfahrzeug sitzt und mit eingeschaltetem blaulicht und sirene bei rot ueber die kreuzung faehrst....

By Yoda (217.49.160.36) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 11:43:

@ HarryB

Ja, ich sagte ja auch "wenn niemand kommt".

By Polizist (217.4.95.211) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:04:

@ yoda: Ist klar, wenn grün ist, dürfte eigentlich niemand kommen :-))
Aber im Ernst: HarryB hat recht. Unfall ist immer schlecht. Es darf bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht zum Unfall kommen. In 99,99% ist immer der Sonderrechtsfahrer schuld - nach dem Motto:" währen sie noch vorsichtiger gefahren, wäre der Unfall nicht passiert". Dasgilt für die Feuerwehr, Polizei und für den Privatmann erst recht.
Und verlass dich nicht zu arg auf die Versicherung der Feuerwehr. Das geht nämlich über die Gemeinde und diese Gemeindeversicherungen sind auch nicht besonders großzügig. Den Ärger und die Scherereien hast du allemal.

hth

Gruß,

ein Polizist

By Yoda (62.158.119.25) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 22:48:

Habe jetzt eine offizielle Stellungnahme eingeholt.

Man darf im Einsatz durchaus auch im Privatwagen die Sonderrechte in Anspruch nehmen. Nur wenn was passiert (Unfall), ist man der Schuldige. Geschwindigkeitskontrollen etc. braucht man demnach also nicht zu fürchten, auch das Halten im Parkverbot am Einsatzort oder dergleichen ist legal.

By Polizist (217.4.96.214) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 18:28:

Sag ich doch :-)


Gruß,

ein Polizist


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