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Fährt hier überhaupt einer vorschriftsmäßig ??????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fährt hier überhaupt einer vorschriftsmäßig ??????
By Oberlehrer (62.158.170.234) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 21:32:

oder alles notorische Raser und Drängler ????

Na dann Prost Mahlzeit

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 21:37:

Ja. Ich halte mich an §1 StVO. Alles andere ist nicht relevant.

By Oberlehrer (62.158.171.137) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 22:18:

Absatz I oder II....????

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 08:31:

Ist das ein Trollversuch oder was?

Beide Absätze ergänzen sich. Und auf diesem §1 baut die gesamte restliche StVO auf. Beachtet jeder §1, reicht es, wenn man alle anderen §§ nur als Hinweise versteht, wie man sich verhalten sollte (z.B. wer an einer Kreuzung zuerst fährt oder welche Geschwindigkeit sinnvoll sein kann). Ein mündiger Fahrer sollte selbst fähig sein, unter Berücksichtigung von §1 zu entscheiden, ob die jeweils durch Schilder o.ä. vorgeschlagenen restlichen Regeln in der gegebenen Situation wortgenau befolgt werden müssen. Als Hinweis auf mögliche Gefahren sollte er sie jedenfalls verstehen und seine (sowieso voll dem Fahren zugewandte) Aufmerksamkeit noch erhöhen.

By Alberto (212.185.252.140) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 10:04:

Prima, Garfield, genau das ist es.
Es würden im Prinzip die einfachsten Regeln reichen: Rechts fahren - bei rot anhalten - Vorfahrt achten - und ansonsten §1 beachten. Das wars. Es würde klappen - aber man versucht gar nicht erst, den "verantwortungsvollen" Bürger zu unterstellen. Wir sind alle blöd und gehören "Bevormundet".
Nur in einem einzigen Punkt schreibt der Staat absolut nichts vor: Beim Kinderzeugen!
Jeder Trottel darf dies machen und brauch dafür keinerlei Lizenz oder Befähigung. Was dann aus diesen Kindern wird, ist dem Staat zunächst egal, bis mal vielleicht auffällt, daß so ein Kind geschlagen wurde oder verhungert ist oder. oder.
Schöne Welt!

By Alberto (212.185.252.140) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 10:07:

Mir ist noch was eingefallen: In der Schifffahrt ist das wesentlich einfacher geregelt. (Ich mache gerade den Bootsführerschein). Da heißt es: KVR (Kollissions-Verhütungs-Regeln) - und die bedeuten, wie im §1 StVO auch, man muß so fahren, daß eine Kollision verhindert wird. Ende.
Nun gibt es auch da Vorfahrtsregeln. Da heißt es aber, wenn der andere diese nicht beachtet, muß ich ausweichen. Ist ja auch logisch, denn sonst saufen eben beide ab. So könnte man es im Straßenverkehr auch machen.

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 10:52:

...auch in der Schiffahrt gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen. Gelten die widersinnigen 18 km/h auf dem Neckar immer noch? Bin schon lange nicht mehr dort herumgeschippert.
Das schöne beim Fahren auf dem Wasser ist, daß man selbst keinen Führerschein haben muß, so lange jemand mit Führerschein an Bord ist und die Verantwortung übernimmt. Daß sich diese Regelung nicht auf die Straße übertragen läßt, ist mir klar, aber es ermöglicht ein sehr angenehmes Üben im Umgang mit dem Boot.

By Alberto (212.185.252.138) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 13:38:

Die 18 kmh gibt es immer noch - im Hafen sind es nur 8 kmh.Ich übe gerade auf dem Neckar - immer am Wochenende - bei Kapitän Otto in Plochingen.


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