Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

45km zu viel auf BAB A1 in Gem.Osnabrück Mitte Mai 2000

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 45km zu viel auf BAB A1 in Gem.Osnabrück Mitte Mai 2000
By stefan (212.185.232.19) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 14:38:

Ok man hat mich auch geblitzt. Zu den Fakten: Ich war am 15.5.00 unterwegs von HH nach Köln und hatte es eilig. Ich fuhr mit einem Leihwagen S-Klasse der Fa. Europcar.Die Sängerin Helen Schneider und Ihr Manager waren mit im Fahrzeug und hatten einen Fehrnsehauftritt in Köln.Vor der Blitzstelle war aus Richtung HH ein kilometerlanger Stau in dem wir fast eine Stunde verloren hatten. Danach ging es zügig weiter. Ich sah` an diesem Streckenabschnitt Tempo 100 Schilder, aber mit einer zeitlichen Einschränkung. Ich habe diese nicht bewusst gelesen und bin davon ausgeggangen, dass es sich um eine Einschränkung für nachts handelt. (Wie z.B. auf der A3 / A9 Richtung München) Dieser subjektive Eindruck wurde noch verstärkt, da mich bei ca. 160km/h immer noch Fahrzeuge überholten. Doch plötzlich: BLITZ! Ich war völlig überrascht und nach ein paar km wiederholte sich das Schild und siehe da es galt tagsüber, ich glaube von 8-20h und nicht wie ich annahm umgekehrt.

Die Fa. Europcar gab mich als Fahrer an, auf den Anhörungsbogen reagierte ich auf Anraten meines Anwalts nicht, der Busgeldbescheid wurde am 31.08.2000 erlassen, gegen den mein Anwalt Einspruch erhob. Nun vor ca. einer Woche habe ich eine Ladung zum Gerichtstermin am 28.02.00 erhalten.

Nun meine Fragen:

1.) macht es Sinn den Richter davon zu überzeugen, dass ich das Schild nur missverstanden bzw. falsch interpretiert habe und mir keiner Schuld bewusst war?

(Dazu, ich habe keine Punkte in Flensburg und fahre nie soviel zu schnell, dass ein Fahrverbot fällig wäre, da ich als Tourmanager von div. Künstlern & Vip´s auf meinen Führerschein angewiesen bin)

2.) Ist das ok, dass ich erst jetzt einen Gerichtstermin bekomme? (Mehr als 9 Monate nach dem Vergehen)

3.) kann ich mich auf folgenden Passus berufen? In der Zwischenzeit habe ich mir auch nichts zu schulden kommen lassen.

Fahrverbot als Denkzettelfunktion
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Beschluß vom 18.10.1996 darauf hingewiesen, daß die Verhängung eines Fahrverbotes dann unzulässig sein kann, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht weist insoweit darauf hin, daß das Fahrverbot im wesentlichen eine Denkzettelfunktion hat. Diese Denkzettelfunktion kann jedoch ihre Wirkung dann nicht mehr entfalten, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Ahndung ein erheblicher Zeitraum liegt (BayObLG NZV 1998, 82)

Sorry ist ne lange Mail geworden ich hoffe aber auf zahlreiche konstruktive Tipps bis zum 27. diesen Monats ;-)

By mm (62.67.13.172) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 02:22:

Tolle Geschichte, aber dieses Forum ist für Normalsterbliche gedacht. Kann mich z.b. an keinen thread erinnern, in dem der Betroffene es für notwendig erachtete, seine Mitfahrer zu benennen oder seinen beruf zu nennen. Also: Hut ab, du bist ein toller Kerl! Und bei deinem Einkommen sollte ein Monat Fahrverbot wohl kaum eine Rolle spielen, es gibt ja schließlich Personal.
Gruß
M

By Hans (62.227.95.58) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 09:25:

"Auf anraten meines Anwalts"

Das bestätigt mal wieder meine Theorie das Anwälte es regelrecht darauf anlegen das es zu einem Gereichtstermin kommt. Denn nur dann Verdienen sie richtig. Wenn sie nur gute Tipps geben würden könnten sie bald die Kanzlei zumachen.

Du hättest in dem Anhörungsbogen gleich einen anderen Fahrer reinschreiben müssen.

Oder nach Erhalt des Bußgeldbescheids, selbst mit der Bußgeldstelle verhandeln das Fahrverbot gegen eine verdopplung der Strafe fallen zu lassen.
Diese Möglichkeit gibt es, hat auch schon bei einigen geklappt.

Jetzt vor Gericht hast du nur noch geringe Chancen.

Sag danke zu deinem Anwalt.

By Alberto (212.185.252.132) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 14:39:

Und lerne daraus, daß man Mietwagen zwar auf seine Firma bestellt, - aber sicherheitshalber immer einen Mitarbeiter dieses Fahrzeug abholenläßt, der dann tatsächlich aber nicht fährt.
Wir machen das zu zweit immer schon wechselweise.
Das gibt den wenigsten Ärger - die Europcar m u ß zwangsläufig den falschen Fahrer benennen und dieser läßt sich dann Zeit usw.

Merke: Vorsorge ist besser als Nachsehen!

By stefan (212.185.226.199) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 02:12:

@mm: Prima! Jetzt hast Du ja Namen von meinen Mitfahrern, und was machst Du jetzt damit ? ;-)
Im Übrigen habe ich mir statt Belehrungen, über das Verhalten in diesem Forum und spekulativer Äusserungen über mein Einkommen einen konstuktiven Vorschlag zu meiner aktuellen Situation als Beschuldigter erhofft.

@Hans: Tja den Verdacht, dass Anwälte nicht gut beraten habe ich schon lange, aber was nützt das, wenn man es erst hinterher besser weiss....

>>hättest in dem Anhörungsbogen gleich einen anderen Fahrer reinschreiben müssen.

wie schon gesagt, mein Anwalt hat mir davon abgeraten..und von der Alberto Methode wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

@alberto: leider ist die Fa. nun nicht soo gross, dass ich immer jemanden hätte, der mir morgens meinen Leihwagen abholt, ausserdem hatte ich ja nicht vor, tatsächlich so schnell zu fahren, dass es mich den Lappen kosten könnte. Im Übrigen habe ich von diesem Forum erst jetzt erfahren. Leider zu spät, habe aber meine Kollegen auf dieses Angebot aufmerksam gemacht. Und das hilft sicherlich, wenigstens zukünftig.

@ alle
Übrigens: "hätteste mal lieber..." usw. bringt mir nichts mehr, also wenn noch jemand einen vernünftigen Vorschlag für meine Argumentation vor Gericht hat, würde ich ihn dankend beherzigen.

Und wenn es interessiert, schreib´ich euch, wie mein Fall ausgegangen ist :-)

By farendil (217.0.226.253) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 10:33:

@stefan: daß du hier keine konstruktiven ratschläge bekommst, liegt daran, daß es eigentlich kaum chancen gibt.

so schlecht das klingt, aber: du hast auch mit den allerbesten argumentatationen (selbst wenn sie 100%ig der warheit entsprechen), die deine geschwindigkeitsübertretung als absolute ausnahmesituation darstellen, sehr geringe chancen.
selbst bei begründeten einspruchsgründen (wirklich unklare beschilderung, schild verdeckt etc.) ist es besser, die sache über diverse "verjährungstricks" zu probieren, als mit der warheit zu kommen, und auf das verständnis von sachbearbeitern oder richter zu hoffen.

so: da du nach den neuen regeln innerhalb von 4(?) monaten nach rechtskrat den beginn deines fahrverbotes selber wählen kannst, hast du bei einer umwandlung des fahrverbote in eine höhere geldstrafe (meist das doppelte) wenig chancen.
doch dies ist das einzige was du probieren kannst.

dazu müssen folgende punkte erfüllt werden:
-das fahrverbot muß für dich eine unzumutbare und im vergleich zum durchschnittsbürger ungleich größere härte darstellen.
- am besten, du bekommst von einem chef eine bescheinigung, daß: du bei einem fahrverbot deinen job los bist. eine zeitweilige versetzung in eine andere abteilung ist auch gegen lohnkürzung nicht möglich.

bist du dein eigener chef, so wird das gericht argumentieren, daß du jemanden einstellen sollst...
-da solltest du gute argumente haben, warum das nicht möglich ist.

(ach ja: deine punktfreiheit ist kein extra-rabatt, sondern eine quasi-voraussetzung für diesen deal)

noch was:erzähle auf keinen fall vom stau und davon, daß du pünktlich sein wolltest!
die ist die dümmste ausrede überhaupt - man wird dir vorsatz unterstellen! - vorastz bedeutet, daß die strafe verdoppelt wird :-(((

hoffe dir ein wenig geholfen zu haben...

ps: rückmeldungen über den ausgang eines verfahrens sind her immer willkommen!

By Stefan (149.225.94.155) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 11:05:

@ farendil Danke für Deine wirklich hilfreichen Aussagen, natürlich hatte ich auf Milde gehofft und natürlich den Stau mit eingebracht :-(

Bleibt nur noch die Nummer mit der "Härte" vielleicht klappt das ja.

Ihr hört von mir .

By Stefan (149.225.112.88) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 12:24:

So, dass Verfahren war gestern. Fahrverbot aufgehoben, aber Verdopplung der Starfe auf DM 400.-

Ersttäter, Haertefall und ein bischen Einsicht von Seiten des Richters, dass ich das Verkehsschild falsch interpretieren konnte.

Fahrt langsam!
Gruss Stefan

By farendil (217.80.144.139) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 13:00:

Wow! Glück gehabt!
Ich freue mich für Dich!

Was mich interessiert:
Was wollte der Richter von Dir wissen, wieso das Fahrverbot eine besondere Härte darstelt, und was hast du geantwortet?

By Stefan (212.185.232.9) on Freitag, den 2. März, 2001 - 13:31:

ich bin selbstständig, habe keine Angestellten und soll lt.Agentur meine Clienten selbst fahren. Ich hätte sonst einen Monat Verdienstausfall, da man einen anderen Tourbegleiter hätte beauftragen müssen, was widerum den Künstlern nicht recht gewesen wäre. Da sie auf meine Fahrkünste vertrauen.

Ich habe ja eingeräumt, zu schnell gewesen zu sein, da aber die "besonderen Umstände" (siehe ganz oben) dazu geführt haben, würden 4 Wochen Fahrverbot eine besondere Härte darstellen. Dem konnte sich der Richter wohl anschliessen. Begründet hat er das nicht, Vielleicht steht das ja in dem Urteil, was mir noch zugesand wird.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page